Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der AMZ+ Consulting GmbH
Salinenstraße 3, 49214 Bad Rothenfelde · HRB 212694 (Amtsgericht Osnabrück) · USt-IdNr. DE815770366
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte der AMZ+ Consulting GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs- und Agenturleistungen im Zusammenhang mit Online-Marktplätzen (u. a. Amazon, Otto, Kaufland, eBay) und weiteren Vertriebskanälen.
1.2 Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Soweit zwischen den Parteien im Einzelfall individuelle Vereinbarungen (insbesondere im schriftlichen Auftrag oder Angebot) getroffen werden, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die individuellen Vereinbarungen vor. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Art des Vertrages
2.1 Der Dienstleister erbringt Beratungs- und Agenturleistungen rund um den Verkauf über Online-Marktplätze. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen schriftlichen Auftrag bzw. Angebot. Leistungen können insbesondere umfassen: Marktplatz-Strategie und -Beratung, Erstellung und Optimierung von Produktlistings und A+-Content, Suchmaschinenoptimierung (SEO) auf Marktplätzen, Einrichtung und Steuerung von Werbekampagnen (PPC/Advertising), Markenaufbau und Markenschutz, Produktlaunch- und Aktionsbetreuung, Controlling und Reporting, internationale Expansion sowie laufendes Account-Management.
2.2 Die Verträge über die vorgenannten Leistungen sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Dienstleister schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach den anerkannten Regeln seines Fachs, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Ein Werkerfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB wird ausdrücklich nicht geschuldet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
2.3 Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Vertrag nicht begründet und ist von den Parteien nicht gewollt. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen als selbständiges Unternehmen weisungsfrei in eigener Verantwortung und trägt für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange selbst Sorge.
2.4 Es steht dem Dienstleister frei, gleichzeitig für andere Auftraggeber – auch aus derselben Branche – tätig zu werden, soweit keine ausdrücklich in Textform vereinbarte Exklusivität besteht.
2.5 Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen) sowie eigene und fremde Software – einschließlich der KI-gestützten Plattform „marketplAIce“ – einzusetzen. Für die Nutzung eigenständiger Softwareprodukte des Dienstleisters gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungsbedingungen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Das kostenfreie Erstgespräch stellt kein verbindliches Angebot dar und begründet keinen Vertrag über entgeltliche Leistungen.
3.2 Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines Auftrags oder Angebots durch beide Parteien oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters in Textform zustande. Der Gegenstand des Vertrages sowie die genaue Aufgabenbeschreibung ergeben sich aus dem schriftlichen Auftrag.
3.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweiligen Stand der marktüblichen Verfahren. Zwischen- oder Endtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Der Dienstleister unterrichtet den Auftraggeber in angemessenen Abständen über den Stand und die Ergebnisse seiner Tätigkeit. Ist die vertraglich geschuldete Leistung tatsächlich nicht oder nicht rechtzeitig möglich, unterrichtet der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich.
4.3 Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erbringung der Leistungen setzt die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber wird insbesondere:
- dem Dienstleister alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produktdaten, Bild- und Textmaterialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stellen;
- die für die Tätigkeit erforderlichen Zugänge zu seinen Marktplatz- und Werbekonten (z. B. Amazon Seller/Vendor Central, Otto, Kaufland) sowie die notwendigen Berechtigungen einrichten und aufrechterhalten;
- benannte Ansprechpartner mit hinreichender Entscheidungskompetenz bereitstellen und Anfragen, Freigaben und Entscheidungen zeitnah bearbeiten;
- sicherstellen, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Produkte und Marken frei von Rechten Dritter sind und den einschlägigen rechtlichen Vorgaben (insbesondere Produktsicherheits-, Kennzeichnungs-, Wettbewerbs- und Markenrecht) entsprechen.
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände und Verzögerungen, die hierauf beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; der Dienstleister ist berechtigt, den nachgewiesenen Mehraufwand nach seinen üblichen Sätzen gesondert zu berechnen. Für hierdurch verursachte Leistungsstörungen haftet der Dienstleister nicht.
§ 5 Zugangsdaten und Kontozugriff
5.1 Soweit der Auftraggeber dem Dienstleister Zugang zu seinen Konten bei Marktplätzen, Werbeplattformen oder sonstigen Diensten gewährt, geschieht dies ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Der Dienstleister behandelt Zugangsdaten vertraulich und trifft angemessene Maßnahmen zu deren Schutz.
5.2 Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Konten und ist für deren Bestand, für die Einhaltung der jeweiligen Plattform-Richtlinien sowie für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der über die Konten vertriebenen Produkte selbst verantwortlich. Der Dienstleister handelt insoweit im Auftrag und nach den Vorgaben des Auftraggebers.
5.3 Nach Beendigung des Vertrages sind die eingeräumten Zugänge und Berechtigungen vom Auftraggeber zu entziehen. Der Dienstleister ist nach Vertragsende nicht mehr verpflichtet, auf die Konten des Auftraggebers zuzugreifen oder diese zu betreuen.
§ 6 Werbebudgets und Media-Kosten
6.1 Kosten für Werbung und Media (insbesondere PPC-/Advertising-Budgets der Marktplätze) sind keine Vergütung des Dienstleisters. Sie werden unmittelbar über das Konto des Auftraggebers durch die jeweilige Plattform abgerechnet und vom Auftraggeber getragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Der Dienstleister steuert Werbebudgets nach den mit dem Auftraggeber vereinbarten Vorgaben (z. B. Budgethöhe, Zielwerte wie ACoS/TACoS). Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung ausreichender Budgets und Zahlungsmittel auf den Plattformen verantwortlich.
6.3 Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die von Marktplätzen oder Werbeplattformen erzielten Reichweiten, Platzierungen, Klick- oder Konversionsergebnisse, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs abhängen (§ 12).
§ 7 Änderungen des Leistungsumfangs
7.1 Jede Partei kann in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Der Empfänger prüft, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, und teilt dem Antragsteller Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich in Textform mit.
7.2 Erfordert die Prüfung eines Änderungsantrags des Auftraggebers einen erheblichen Aufwand, kann der Dienstleister diesen nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen, sofern der Auftraggeber gleichwohl auf der Prüfung besteht. Die zur Umsetzung erforderlichen Anpassungen von Leistungen und Vergütung werden in einer Änderungsvereinbarung in Textform festgehalten.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Es gilt die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarte Vergütung. Diese wird – je nach Vereinbarung – als monatliche Pauschale, als Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis berechnet. Ist eine monatliche Vergütung vereinbart, ist diese, soweit nicht anders geregelt, im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig.
8.2 Schätzpreise und Kostenvoranschläge für Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen vorgenommenen Bewertung des Leistungsumfangs.
8.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen und Fremdkosten (z. B. Gebühren Dritter, Werbebudgets) sind, soweit nicht abweichend vereinbart, gesondert zu erstatten.
8.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.5 Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Dienstleister nach vorheriger Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.6 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Zahlen, Zugangsdaten und Konzepte – geheim zu halten, nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie zur Durchführung des Vertrages benötigen.
9.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, die einer Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
9.3 Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen und in anonymisierter oder – mit gesonderter Freigabe – in namentlicher Form auf erzielte Ergebnisse hinzuweisen. Die Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
9.4 Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von drei Jahren fort, soweit die Informationen nicht dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG unterliegen; insoweit gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
10.2 Soweit der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
10.3 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und stellt sicher, dass für die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten eine Rechtsgrundlage besteht.
§ 11 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
11.1 An den vom Dienstleister im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Listing-Texte, Bullet Points, A+-Content, Bild- und Grafikmaterial, Kampagnenstrukturen, Auswertungen) räumt der Dienstleister dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
11.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Dienstleister. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit Zustimmung des Dienstleisters zulässig.
11.3 An Methoden, Konzepten, Vorlagen, Software (einschließlich „marketplAIce“), Skripten und sonstigem Know-how, die der Dienstleister vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder allgemein einsetzt, erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Der Dienstleister bleibt berechtigt, das im Rahmen der Tätigkeit erworbene allgemeine Wissen und Können uneingeschränkt zu nutzen.
11.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken und Produkte frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind, und stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen; § 13.5 bleibt unberührt.
§ 12 Keine Erfolgsgarantie, Plattformabhängigkeit, höhere Gewalt
12.1 Der Dienstleister schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Eintritt bestimmter Umsätze, Gewinne, Rankings, Sichtbarkeiten oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse. In Fallstudien oder auf der Website dargestellte Ergebnisse anderer Kunden sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine zugesicherte Eigenschaft.
12.2 Die Leistungserbringung hängt maßgeblich von Marktplätzen, Werbeplattformen und sonstigen Dritten ab, deren Richtlinien, Algorithmen, Gebühren, Verfügbarkeit und Entscheidungen (z. B. Konto- oder Listing-Sperrungen, Ablehnungen, technische Ausfälle) außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen. Für hieraus resultierende Nachteile haftet der Dienstleister nicht, sofern er sie nicht zu vertreten hat.
12.3 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Dienstleister nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Änderungen von Plattform-Richtlinien) befreien den Dienstleister für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 13 Haftung
13.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Garantien haftet er verschuldensunabhängig, soweit eine solche ausdrücklich übernommen wurde.
13.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Im Rahmen dieser Begrenzung ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit je Schadensfall auf die im Vertragsjahr des schadensauslösenden Ereignisses vereinbarte Netto-Jahresvergütung, insgesamt jedoch auf die im gesamten Vertragsverhältnis gezahlte Netto-Vergütung begrenzt.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Sie gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
13.5 Der Dienstleister haftet nicht für Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, auf von ihm freigegebenen Inhalten oder auf Entscheidungen Dritter (insbesondere Marktplätzen) beruhen. Eine Haftung für den Erfolg der beauftragten Maßnahmen (§ 12.1) ist ausgeschlossen.
§ 14 Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigung
14.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag vereinbarten Startdatum und läuft für die dort unter Position 2 festgelegte Erstlaufzeit (Mindestvertragslaufzeit).
14.2 Automatische Verlängerung zur Sicherung der vereinbarten Preiskonditionen: Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen um jeweils eine weitere Laufzeit in Höhe der Erstlaufzeit gemäß Position 2 des Auftrags (Verlängerungslaufzeit). Beträgt die Erstlaufzeit mehr als zwölf Monate, verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate. Die vereinbarten Konditionen, insbesondere die Preise, gelten in der Verlängerungslaufzeit unverändert fort, soweit nicht eine Preisanpassung ausdrücklich vereinbart ist.
14.3 Während einer Verlängerungslaufzeit kann der Vertrag darüber hinaus mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres in Textform ordentlich gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit jeder Kündigung ist deren Zugang beim Dienstleister maßgeblich. Ist im Auftrag eine abweichende Laufzeit- oder Kündigungsregelung vereinbart, geht diese vor.
14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden fälligen Zahlungen oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, oder wenn der Auftraggeber wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt.
14.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail).
14.6 Bei vorzeitiger Beendigung durch eine vom Dienstleister nicht zu vertretende außerordentliche Kündigung des Auftraggebers oder durch eine vom Auftraggeber zu vertretende außerordentliche Kündigung des Dienstleisters bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schlussbestimmung bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen (§ 1.4) haben Vorrang.
15.2 Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, kann der Dienstleister das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen.
15.3 Die Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten des Auftraggebers aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters in Textform.
15.4 Erfüllungsort für die Leistungen des Dienstleisters ist der Sitz des Dienstleisters in Bad Rothenfelde.
15.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
15.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat – der Sitz des Dienstleisters (Osnabrück). Der Dienstleister ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
15.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
