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Amazon E-Rechnung Pflicht 2026: Was Händler tun müssen

Amazon E-Rechnung Pflicht 2026: Fristen, Schwellenwerte, XRechnung vs. ZUGFeRD und was Sie beim Amazon VAT Calculation Service jetzt beachten müssen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 19. August 202610 Min. Lesezeit
Amazon E-Rechnung Pflicht 2026: Was Händler tun müssen

Die kurze Antwort: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können – das betrifft jeden Amazon-Händler mit Sitz in Deutschland. Für den Versand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026.

Danach greifen gestaffelte Pflichten: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen Unternehmen. Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in der durch das Wachstumschancengesetz geänderten Fassung, die Übergangsregeln stehen in § 27 Abs. 38 UStG.

Für Amazon-Händler kommt eine Besonderheit hinzu: Der Amazon VAT Calculation Service (VCS) erstellt Rechnungen automatisiert und erlaubt seit dem 15. Mai 2026 die Wahl zwischen XRechnung und ZUGFeRD direkt im Seller-Central-Konto. Wer nichts einstellt, wird im Dezember 2026 automatisch auf ZUGFeRD umgestellt.

In diesem Beitrag lesen Sie, welche Fristen konkret für Sie gelten, wie Amazon Business, VCS und Seller Central zusammenspielen und was Sie als Händler jetzt Schritt für Schritt umsetzen sollten.

Inhalt

Rechtliche Grundlage: Was das Wachstumschancengesetz vorschreibt

Die E-Rechnungspflicht ist kein Amazon-Thema, sondern deutsches Umsatzsteuerrecht. Grundlage ist § 14 UStG, der durch das Wachstumschancengesetz neu gefasst wurde und seit dem 1. Januar 2025 gilt. Seitdem definiert das Gesetz die "elektronische Rechnung" enger als bisher: Nur ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931 zählt noch als echte E-Rechnung.

Eine als PDF verschickte Rechnung ist damit keine E-Rechnung mehr im rechtlichen Sinn, sondern eine "sonstige Rechnung". Sie bleibt während der Übergangsfristen zulässig, aber nur mit Zustimmung des Empfängers. In der EU anerkannte Formate sind vor allem XRechnung, ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, empfohlen ab 2.1.1) und EN-16931-konforme EDI-Formate wie Peppol BIS 3.0.

Wichtig für alle Amazon-Händler: Die Empfangspflicht gilt bereits jetzt, unabhängig von Umsatzgröße oder Rechtsform. Jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland muss seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, eine E-Rechnung entgegenzunehmen – etwa von Lieferanten, Dienstleistern oder der eigenen Spedition. Wer das technisch nicht kann, verstößt bereits heute gegen geltendes Recht, auch wenn er selbst noch keine E-Rechnungen versenden muss.

Für den Versand gelten dagegen die gestaffelten Übergangsfristen, die im nächsten Abschnitt erklärt werden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber ebenfalls empfangen können.

Viele Amazon-Händler unterschätzen, wie stark sie betroffen sind, weil sie ihr Geschäft vor allem als B2C wahrnehmen. Sobald Sie über Amazon Business auch an Firmenkunden verkaufen oder selbst Rechnungen von B2B-Lieferanten erhalten, greift die neue Rechtslage unmittelbar. Das gilt unabhängig davon, ob der einzelne Verkauf über den Amazon-Marktplatz, Otto, Kaufland, eBay oder Temu abgewickelt wird – entscheidend ist immer die B2B-Beziehung zwischen den beteiligten Unternehmen, nicht der Vertriebskanal.

💡 Tipp: Prüfen Sie schon jetzt, ob Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr Steuerberater-Tool XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien öffnen und archivieren kann. Das ist die technische Grundvoraussetzung, bevor Sie sich um den Versand kümmern.

Fristen und Schwellenwerte: Wann Sie E-Rechnungen versenden müssen

Für den Versand von B2B-Rechnungen gilt eine gestaffelte Übergangsregel nach § 27 Abs. 38 UStG. Sie richtet sich nach dem Jahresumsatz und gibt kleineren Unternehmen mehr Zeit zur Umstellung.

Die drei Stufen im Überblick:

  • Bis 31.12.2026: generelle Übergangsfrist. Papierrechnungen und PDF-Rechnungen bleiben zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
  • Ab 01.01.2027: Pflicht zur E-Rechnung für alle Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr (2026) über 800.000 Euro lag. Eine PDF-Rechnung an Geschäftskunden ist ab diesem Zeitpunkt für diese Unternehmen nicht mehr gesetzeskonform.
  • Ab 01.01.2028: Pflicht zur E-Rechnung für grundsätzlich alle inländischen B2B-Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

Für Amazon-Händler heißt das konkret: Wer 2026 mit seinem Gesamtunternehmen – nicht nur mit dem Amazon-Kanal – über 800.000 Euro Umsatz liegt, muss ab dem 1. Januar 2027 jede B2B-Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD stellen. Multichannel-Händler, die auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu gleichzeitig verkaufen, sollten den Gesamtumsatz über alle Kanäle hinweg im Blick behalten, da die Schwelle unternehmensbezogen und nicht kanalbezogen gilt.

Auf EU-Ebene kommt mit "VAT in the Digital Age" (ViDA) eine weitere Entwicklung hinzu. Das Reformpaket wurde am 11. März 2025 final verabschiedet. Mitgliedstaaten dürfen seitdem ohne gesonderte EU-Genehmigung eigene verpflichtende E-Rechnungssysteme einführen – genau das hat Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz bereits getan. Ab dem 1. Juli 2030 wird zusätzlich eine EU-weite digitale Meldepflicht (Digital Reporting Requirements) für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze verbindlich. Für Ihr Tagesgeschäft 2026 bis 2028 bleibt aber zunächst die deutsche Regelung nach § 14 UStG maßgeblich.

Entscheidend für die Berechnung der 800.000-Euro-Schwelle ist übrigens Ihr Gesamtumsatz des gesamten Unternehmens, nicht nur der auf Amazon erzielte Umsatz. Verkaufen Sie zusätzlich über Otto, Kaufland, eBay oder Temu, zählen diese Umsätze für die Fristberechnung mit. Gerade bei Multichannel-Händlern lohnt sich deshalb ein früher, kanalübergreifender Blick auf die Zahlen, statt die Marktplätze einzeln zu betrachten.

In 6 Schritten: So stellen Sie Ihr Amazon-Geschäft auf E-Rechnung um

Die Umstellung betrifft mehrere Systeme gleichzeitig: Seller Central, Ihre Buchhaltung und Ihre internen Prozesse. AMZ+ Consulting begleitet Händler regelmäßig durch genau diese Schritte, wenn neue Compliance-Anforderungen anstehen.

  1. Umsatzschwelle prüfen. Ermitteln Sie Ihren Gesamtumsatz 2026 über alle Marktplätze hinweg. Liegt er über 800.000 Euro, müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen versenden – nicht erst 2028.
  2. Amazon VCS aktivieren. Gehen Sie in Seller Central auf Einstellungen > Steuereinstellungen > VAT Calculation Settings und aktivieren Sie den VAT Calculation Service, damit Amazon USt-konforme Rechnungen automatisch für Sie erstellt.
  3. Rechnungsformat wählen. Legen Sie im Amazon-Business-Bereich aktiv fest, ob Sie XRechnung oder ZUGFeRD nutzen. Wer nichts auswählt, wird im Dezember 2026 automatisch auf ZUGFeRD umgestellt – das ist nicht für jedes Buchhaltungssystem die passende Wahl.
  4. Buchhaltung anbinden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Warenwirtschaft oder Ihr DATEV-Export XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien verarbeiten kann. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Marktplatz-Buchhaltung und DATEV.
  5. Archivierung GoBD-konform absichern. Rechnungen müssen elektronisch, unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 14b UStG, § 147 AO, § 257 HGB).
  6. Prozesse und Verantwortlichkeiten festlegen. Klären Sie, wer im Team die Formatumstellung, die Fristen und die Kommunikation mit B2B-Kunden verantwortet – oder besprechen Sie das im Erstgespräch mit AMZ+ Consulting.

⚠️ Achtung: Amazon hat außerdem angekündigt, die USt-Berechnung im VAT Calculation Service ab Juni 2026 umzustellen – die Steuer wird dann auf den gesamten Rechnungsnettobetrag statt auf einzelne Positionen berechnet. Das kann Rundungsdifferenzen in Ihrer Buchhaltung verursachen, wenn Sie das nicht vorher prüfen.

Rechenbeispiel: Was die Umstellung für einen Amazon-Händler bedeutet

Rechenbeispiel: Angenommen, ein Amazon-Händler erzielt 2026 über alle Marktplätze (Amazon, Otto, Kaufland) einen Gesamtumsatz von 1.100.000 Euro. Damit liegt er deutlich über der 800.000-Euro-Schwelle aus § 27 Abs. 38 UStG.

Für diesen Händler bedeutet das: Ab dem 1. Januar 2027 muss jede B2B-Rechnung – etwa an einen Amazon-Business-Kunden oder einen Wiederverkäufer – als XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt werden. Eine PDF-Rechnung reicht ab diesem Zeitpunkt rechtlich nicht mehr aus, selbst wenn der Kunde formal zustimmen würde.

Ein zweiter Händler mit 650.000 Euro Jahresumsatz 2026 bleibt dagegen unter der Schwelle. Er darf B2B-Rechnungen bis Ende 2027 weiter als PDF versenden (mit Zustimmung des Empfängers) und muss erst ab dem 1. Januar 2028 vollständig auf E-Rechnung umstellen.

Beide Händler müssen aber unabhängig von ihrem Umsatz schon jetzt E-Rechnungen empfangen können – die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle. Der Unterschied liegt ausschließlich beim Zeitpunkt der eigenen Versandpflicht.

Wenn Sie nicht sicher sind, auf welcher Stufe Sie stehen oder wie Sie Ihre Amazon-, Otto- und Kaufland-Umsätze für die Schwellenberechnung zusammenführen, ist das ein guter Ausgangspunkt für ein Erstgespräch.

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Was Sie jetzt tun können

Sie müssen die Umstellung nicht in letzter Minute angehen. Ein strukturiertes Vorgehen über die nächsten Monate reicht aus, um bis 2027 oder 2028 sauber aufgestellt zu sein.

  • ✅ Ermitteln Sie jetzt Ihren voraussichtlichen Gesamtumsatz 2026, um Ihre persönliche Frist (2027 oder 2028) zu kennen.
  • ✅ Aktivieren Sie den Amazon VAT Calculation Service und wählen Sie aktiv Ihr bevorzugtes Rechnungsformat, statt die automatische Dezember-Umstellung abzuwarten.
  • ✅ Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Ihre Archivierung bereits GoBD-konform und auf acht Jahre ausgelegt ist.
  • 💡 Verkaufen Sie auf mehreren Marktplätzen, lohnt sich ein Blick auf unser Multichannel-Controlling – gerade bei Compliance-Themen wie der E-Rechnung ist eine kanalübergreifende Sicht entscheidend, statt jeden Marktplatz einzeln zu prüfen.
  • 💡 Für die technische Überwachung von Repricing, Beständen und Compliance-relevanten Kennzahlen über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg setzen wir bei Kunden auch auf unsere eigene KI-Technologie MarketplAIce, die vorausschauend steuert statt nur zu reagieren.
  • ✅ Sprechen Sie mit AMZ+ Consulting, wenn Sie die Umstellung nicht allein stemmen wollen – im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Frist und die nötigen Schritte.

Mehr zu den steuerlichen Grundlagen rund um Amazon-Rechnungen und Umsatzsteuer lesen Sie außerdem in unserem Beitrag zu Amazon-Rechnungen und Umsatzsteuer mit VCS sowie zu Amazon Business im B2B-Bereich. Auch unsere Leistungen im Bereich Controlling und Compliance unterstützen Sie bei der Umstellung.

FAQ: Häufige Fragen zur Amazon E-Rechnung Pflicht 2026

Frage 1: Muss ich als Amazon-Händler ab 2025 E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und zu verarbeiten. Das gilt unabhängig von Umsatzgröße oder Rechtsform und betrifft auch reine Amazon-Händler.

Frage 2: Was passiert, wenn mein Umsatz 2026 über 800.000 Euro liegt?

Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 alle inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung nach EN 16931 versenden. Eine PDF-Rechnung genügt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, auch wenn der Kunde zustimmen würde. Maßgeblich ist Ihr Gesamtumsatz über alle Marktplätze und Kanäle.

Frage 3: Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung und wird vor allem bei Rechnungen an Behörden (B2G) verlangt. ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten und gilt im B2B-Alltag oft als praktikablere Wahl, da Empfänger die Rechnung weiterhin optisch prüfen können. Beide Formate erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931, sofern Sie mindestens ZUGFeRD 2.1.1 oder XRechnung 2.3 verwenden. Welches Format für Sie passt, hängt vor allem davon ab, welches Format Ihre Buchhaltungssoftware und Ihre wichtigsten B2B-Kunden bevorzugen.

Frage 4: Was macht der Amazon VAT Calculation Service (VCS) genau?

Der VCS berechnet die Umsatzsteuer für Ihre Bestellungen automatisch und erstellt darauf basierend Rechnungen und Gutschriften in Ihrem Namen. Seit dem 15. Mai 2026 können Sie im Konto zwischen XRechnung und ZUGFeRD wählen; ohne aktive Auswahl stellt Amazon im Dezember 2026 automatisch auf ZUGFeRD um. Ab Juni 2026 ändert Amazon zusätzlich die Berechnungsgrundlage: Die Umsatzsteuer wird dann auf den gesamten Rechnungsnettobetrag statt auf einzelne Positionen berechnet, was zu leicht abweichenden Centbeträgen gegenüber der bisherigen Logik führen kann.

Frage 5: Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen stellen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Sie müssen aber trotzdem seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen und GoBD-konform zu archivieren.

Frage 6: Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 14b UStG). Die Archivierung muss elektronisch, unveränderbar und maschinell auswertbar erfolgen, ein reiner Ausdruck reicht nicht aus.

Frage 7: Was ändert die EU-Reform ViDA zusätzlich zur deutschen Pflicht?

ViDA wurde am 11. März 2025 auf EU-Ebene verabschiedet und erlaubt Mitgliedstaaten, eigene E-Rechnungssysteme wie das deutsche Modell ohne gesonderte Genehmigung einzuführen. Ab dem 1. Juli 2030 kommt zusätzlich eine EU-weite digitale Meldepflicht für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze hinzu, die über die heutige deutsche Regelung hinausgeht.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren für Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu aktiv.

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Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026

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