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Ratgeber

GPSR 2026: Was Amazon-Händler jetzt umsetzen müssen

Die GPSR (Produktsicherheitsverordnung) gilt seit Dezember 2024 — 2026 wird sie scharf durchgesetzt. Pflichten, Verantwortliche Person und Umsetzung Schritt für Schritt für Amazon-Händler.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 20. Juni 202610 Min. Lesezeit
GPSR 2026: Was Amazon-Händler jetzt umsetzen müssen

Die GPSR (Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, EU 2023/988) gilt EU-weit seit dem 13. Dezember 2024 — 2026 wird sie spürbar durchgesetzt. Für Amazon-Händler bedeutet das konkret: Für jedes Produkt brauchen Sie eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU, vollständige Pflichtangaben im Listing (Hersteller und Verantwortliche Person mit Name, Adresse und Kontakt), Warn- und Sicherheitshinweise auf Deutsch, Rückverfolgbarkeit (Modell-/Chargennummer) sowie eine Risikobewertung mit technischer Dokumentation. Fehlen diese Angaben, sperrt Amazon zunehmend Listings.

Dieser Leitfaden erklärt, wen die GPSR betrifft, welche Pflichten gelten, was die Verantwortliche Person ist und wie Sie Ihr Sortiment Schritt für Schritt konform bekommen.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei komplexen Produktkategorien sollten Sie rechtlich oder durch eine benannte Stelle prüfen lassen.

Händler prüft im dunklen Büro die GPSR-Pflichtangaben seiner Produkte am Bildschirm

Was ist die GPSR?

Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 und sorgt dafür, dass alle Verbraucherprodukte im EU-Binnenmarkt sicher sind. Sie gilt für nahezu alle Non-Food-Konsumgüter, die keiner spezielleren Produktvorschrift unterliegen — also für den Großteil typischer Amazon-Sortimente.

Neu ist vor allem: Auch Online-Marktplätze und Fernabsatz sind klar erfasst, und ohne in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur darf ein Produkt gar nicht erst verkauft werden.

Für wen gilt die GPSR?

Betroffen ist praktisch jeder, der Verbraucherprodukte in der EU verkauft — besonders kritisch wird es für Händler, die außerhalb der EU produzieren lassen oder aus Drittländern importieren (z. B. aus China). Genau hier verlangt die GPSR zwingend eine Verantwortliche Person in der EU.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

  • Verantwortliche Person in der EU für jedes Produkt benennen.
  • Pflichtangaben im Listing: Hersteller (Name, Adresse, Kontakt) und Verantwortliche Person (Name, Adresse, Kontakt) — leicht zugänglich und verständlich.
  • Warn- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache, dort wo nötig.
  • Rückverfolgbarkeit: eindeutige Produktkennung wie Typ-, Chargen- oder Seriennummer.
  • Risikobewertung und technische Dokumentation vorhalten und auf Anfrage vorlegen.
  • Reaktionsfähigkeit: bei Sicherheitsproblemen Behörden informieren und Korrekturmaßnahmen einleiten.

Die Verantwortliche Person — das Herzstück der GPSR

Die Verantwortliche Person (engl. Responsible Person) ist ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, der als Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden dient. Sie hält die Konformitätsunterlagen bereit und sorgt im Ernstfall für Korrekturmaßnahmen.

Diese Rolle kann übernehmen: der Hersteller in der EU, ein Importeur mit EU-Sitz, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister mit EU-Niederlassung. Verkaufen Sie Ware aus einem Drittland und haben keinen dieser Akteure, müssen Sie eine Verantwortliche Person beauftragen — sonst ist der Verkauf nicht zulässig.

In 6 Schritten GPSR-konform auf Amazon

  1. Sortiment sichten. Listen Sie auf, welche Produkte unter die GPSR fallen (fast alle Non-Food-Artikel) und woher sie stammen.
  2. Verantwortliche Person klären. Prüfen Sie, ob Sie selbst, Ihr Importeur oder ein Bevollmächtigter die Rolle übernehmen kann — sonst einen Dienstleister beauftragen.
  3. Pflichtangaben zusammenstellen. Hersteller- und Verantwortliche-Person-Daten, Produktkennung, Warnhinweise je Produkt sauber dokumentieren.
  4. Listings ergänzen. Tragen Sie die Angaben in die dafür vorgesehenen Felder in Seller Central ein (Produktsicherheits-Sektion) — vollständig und korrekt.
  5. Dokumentation anlegen. Risikobewertung und technische Unterlagen je Produkt ablegen, damit Sie bei Anfragen sofort liefern können.
  6. Laufend überwachen. Neue Produkte vor dem Launch prüfen und bestehende Listings regelmäßig auf Vollständigkeit kontrollieren.

Händler trägt strukturiert die GPSR-Pflichtangaben in Seller Central ein

Was passiert bei Verstößen?

Amazon fordert die GPSR-Angaben aktiv ein und blockiert oder entfernt Listings ohne vollständige Pflichtangaben zunehmend automatisch. Dazu kommen mögliche Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden bis hin zu Verkaufsverboten und Bußgeldern. Gesperrte Listings ziehen schnell weitere Probleme nach sich — bis zur Kontosperrung, wenn sich Verstöße häufen.

Die GPSR steht dabei nicht allein: Sie ergänzt andere Compliance-Pflichten wie das Verpackungsgesetz und die LUCID-Registrierung. Wer hier sauber aufgestellt ist, vermeidet die teuersten Stolperfallen im Marktplatzgeschäft.

Häufige Fehler

  • Verantwortliche Person fehlt bei Importware aus Drittländern.
  • Unvollständige Adressdaten von Hersteller oder Verantwortlicher Person.
  • Warnhinweise nur auf Englisch statt auf Deutsch.
  • Keine Rückverfolgbarkeit (fehlende Modell- oder Chargennummer).
  • Dokumentation nicht griffbereit, wenn Behörden oder Amazon nachfragen.

Was Sie jetzt tun können

Konformes Sortiment mit grünem Freigabe-Status, Verkäufe laufen ungestört weiter

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick: Welche Produkte sind betroffen, wo fehlt die Verantwortliche Person, welche Listings haben unvollständige Pflichtangaben? Diese Inventur ist der schnellste Weg, Sperrungen zuvorzukommen.

Genau hier setzen wir an: Als Marktplatz-Agentur prüfen wir Ihr Sortiment auf GPSR-Lücken, organisieren die Verantwortliche Person und bringen Ihre Listings auf Stand. Mit MarketplAIce überwachen wir die Pflichtangaben Ihrer Listings laufend automatisch — so fällt eine fehlende Angabe auf, bevor Amazon das Listing sperrt.

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FAQ: Häufige Fragen zur GPSR auf Amazon

Seit wann gilt die GPSR?

Die GPSR gilt EU-weit seit dem 13. Dezember 2024. 2026 wird sie zunehmend konsequent durchgesetzt — sowohl durch die Behörden als auch durch Amazon selbst.

Brauche ich für jedes Produkt eine Verantwortliche Person?

Ja. Für jedes betroffene Produkt muss eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU benannt sein. Ohne sie ist der Verkauf nicht zulässig — das betrifft besonders Importware aus Drittländern.

Wer kann Verantwortliche Person sein?

Der Hersteller in der EU, ein Importeur mit EU-Sitz, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister mit EU-Niederlassung. Fehlt ein solcher Akteur, müssen Sie eine Verantwortliche Person beauftragen.

Welche Angaben muss ich im Amazon-Listing machen?

Name, Adresse und Kontakt von Hersteller und Verantwortlicher Person, eine eindeutige Produktkennung sowie nötige Warn- und Sicherheitshinweise auf Deutsch. Amazon stellt dafür eigene Felder in Seller Central bereit.

Was passiert, wenn die Angaben fehlen?

Amazon blockiert oder entfernt betroffene Listings zunehmend automatisch. Zusätzlich drohen Maßnahmen der Marktüberwachung bis hin zu Verkaufsverboten und Bußgeldern.

Gilt die GPSR auch für Gebrauchtwaren?

Ja, grundsätzlich auch für gebrauchte, reparierte oder aufgearbeitete Produkte, sofern sie als Verbraucherprodukte in Verkehr gebracht werden. Es gibt nur eng begrenzte Ausnahmen.

Wie behalte ich die GPSR-Pflichten dauerhaft im Griff?

Indem Sie neue Produkte vor dem Launch prüfen und bestehende Listings regelmäßig auf vollständige Pflichtangaben kontrollieren — idealerweise automatisiert, damit keine Lücke unbemerkt bleibt.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.

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