Amazon Zollreform 2026: Ende der 150-Euro-Freigrenze
Ab 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze in der EU. Was die Amazon Zollreform 2026 für FBA-Händler wirklich bedeutet – und was nicht.

Die kurze Antwort: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Amazon Zollreform 2026 – die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern ist entfallen.
Statt der alten Freigrenze zahlen Sie in einer Übergangsphase bis voraussichtlich 1. Juli 2028 pauschal 3 Euro Zoll pro Zollposition in einer Sendung.
Wichtig für Sie als Amazon-Händler: Diese Zollreform betrifft in erster Linie den Direktversand aus Drittländern an Endkunden (B2C) – etwa Temu-Sendungen oder FBM-Versand direkt aus China.
Wenn Sie als deutscher FBA-Händler Ware per Großimport (B2B) einkaufen und über ein EU-Lager verkaufen, ändert sich am grundsätzlichen Verzollungsprozess wenig.
Betroffen sind Sie aber sehr wohl, wenn Sie Remote Fulfillment nutzen oder Ihre Ware per FBM direkt aus einem Drittland verschicken lassen. AMZ+ Consulting erklärt in diesem Artikel, was die Zollreform 2026 konkret bedeutet, wen sie wirklich trifft und wie Sie als FBA-Händler jetzt richtig reagieren.
Was genau ändert sich zum 1. Juli 2026?
Um die aktuelle Zollreform einzuordnen, lohnt sich ein kurzer Blick zurück. Bereits zum 1. Juli 2021 fiel die 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer – seitdem wird Einfuhrumsatzsteuer auf Kleinsendungen aus Drittländern bereits ab dem ersten Cent fällig.
Diese Regelung betraf die Mehrwertsteuer, nicht den Zoll. Die 150-Euro-Grenze, um die es jetzt geht, war bislang die Freigrenze für Zollabgaben auf Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro.
Am 13. November 2025 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten politisch darauf, diese Zollfreigrenze abzuschaffen, der EU-Rat bestätigte den Beschluss am 12. Dezember 2025 formal. Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern damit vollständig entfallen.
⚠️ Achtung: Es handelt sich um die umfassendste Reform der EU-Zollunion seit ihrer Gründung 1968. An die Stelle der alten Freigrenze tritt für eine Übergangszeit vom 1. Juli 2026 bis voraussichtlich zum 1. Juli 2028 eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro – und zwar pro Zollposition beziehungsweise Warenkategorie in einer Sendung, nicht pauschal pro Paket.
Enthält eine Sendung beispielsweise zehn identische Paar Socken, wird die Zollpauschale einmal fällig. Enthält dieselbe Sendung zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen als unterschiedliche Warenkategorien, werden 9 Euro fällig – jeweils 3 Euro pro Position.
Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent kommt zusätzlich obendrauf und bleibt unverändert bestehen. Zusätzlich ist ab voraussichtlich November 2026 eine weitere Bearbeitungsgebühr ("Handling Fee") einzelner Transportdienstleister vorgesehen, die von der 3-Euro-Zollpauschale zu unterscheiden ist.
Ab dem 1. Juli 2028, wenn der geplante EU Customs Data Hub live geht, soll die Übergangsregelung enden. Danach werden Kleinsendungen regulär nach dem jeweils gültigen Zolltarif verzollt – unabhängig vom Warenwert. Für die Amazon Zollreform 2026 heißt das: Der Wegfall der Zollfreigrenze ist kein einmaliges Ereignis, sondern der Start einer mehrjährigen Verschärfung.
Hintergrund der gesamten Zollreform ist unter anderem, dass Kleinsendungen aus Drittländern in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben, teils mit bewusst zu niedrig angegebenen Warenwerten. Die EU-Kommission spricht deshalb von der weitreichendsten Reform der europäischen Zollunion seit ihrer Gründung 1968 – die neue Zollpauschale ist damit nur ein Baustein eines größeren Umbaus der Einfuhrprozesse, der Amazon-Händler in den kommenden Jahren weiter beschäftigen dürfte.
Wen betrifft die Zollreform wirklich – und wen nicht?
Das ist der Punkt, an dem in vielen Foren und LinkedIn-Posts Verwirrung entsteht, und den AMZ+ Consulting hier bewusst klarstellen möchte. Die alte 150-Euro-Zollfreigrenze betraf ausschließlich B2C-Kleinsendungen – also Pakete, die direkt von einem Drittland-Absender an einen Endkunden in der EU verschickt wurden.
Genau das ist das Geschäftsmodell von Plattformen wie Temu oder Shein, aber eben auch von Amazon-FBM-Händlern, die ihre Ware ohne EU-Lager direkt aus China an Kunden verschicken. Für diese Sendungen war die 150-Euro-Grenze bislang die entscheidende Zollfreigrenze – und genau hier greift die Amazon Zollreform 2026 am härtesten.
✅ Vorteil für die meisten etablierten FBA-Händler: B2B-Importe – also der Großeinkauf von Ware, die Sie als Unternehmen von einem Lieferanten in China oder einem anderen Drittland beziehen und in ein eigenes oder ein Amazon-EU-Lager einlagern lassen – waren von der alten Kleinsendungs-Freigrenze nie betroffen. B2B-Importe wurden schon immer unabhängig vom Warenwert regulär verzollt, mit Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und den jeweiligen Zollsätzen nach Warentarif.
Für den klassischen FBA-Prozess – Ware wird per Container oder Sammelcontainer aus China importiert, in einem deutschen oder europäischen Amazon-Fulfillment-Center eingelagert und von dort an Kunden verschickt – ändert sich am grundsätzlichen Verzollungsprozess also nichts Fundamentales.
Amazon selbst hat seine Verkäufer im Seller Central darüber informiert, dass die neue 3-Euro-Zollgebühr pro Zollposition sowohl für FBA als auch für FBM gilt – allerdings nur, wenn die Ware direkt aus einem Nicht-EU-Land an Endkunden in der EU geliefert wird. Sendungen, die innerhalb der EU verschickt werden, sind laut Amazon von dieser neuen Gebühr ausdrücklich ausgenommen.
Betroffen sind damit vor allem zwei Gruppen: FBM-Händler, die per Direktversand aus einem Drittland verkaufen, und FBA-Händler, die Remote Fulfillment nutzen – also Lagerbestände in einem Nicht-EU-Lager (etwa Großbritannien oder Nicht-EU-Fulfillment-Zentren) vorhalten und von dort direkt an EU-Kunden versenden lassen.
In der öffentlichen Berichterstattung werden Temu, Shein und Amazon häufig in einem Atemzug genannt, weil alle drei von der Amazon Zollreform 2026 beziehungsweise der zugrundeliegenden EU-Verordnung betroffen sind. Für Temu und Shein trifft die Reform das Kerngeschäftsmodell direkt, weil praktisch jede Bestellung als Kleinsendung aus einem Drittland an einen Endkunden verschickt wird. Bei Amazon-Händlern hängt die Betroffenheit dagegen stark vom gewählten Fulfillment-Modell ab – ein Grund mehr, die eigene Lieferkette jetzt genau zu prüfen, statt pauschal zu verallgemeinern.
Was Amazon-Händler jetzt konkret prüfen müssen
Damit Sie als Amazon-Händler richtig einordnen können, ob und wie stark Sie von der Zollreform betroffen sind, sollten Sie folgende Punkte systematisch durchgehen.
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Fulfillment-Modell prüfen: Nutzen Sie klassisches FBA mit Einlagerung in einem EU-Fulfillment-Center, oder nutzen Sie Remote Fulfillment mit Versand aus einem Nicht-EU-Lager? Nur Letzteres ist von der neuen 3-Euro-Zollgebühr direkt betroffen.
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FBM-Direktversand identifizieren: Verschicken Sie einzelne FBM-Bestellungen direkt aus China oder einem anderen Drittland an Endkunden, statt zentral aus einem EU-Lager? Dann greift die Amazon Zollreform 2026 unmittelbar bei jeder einzelnen Sendung.
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IOSS-Anbindung und Transportdienstleister klären: Amazon verlangt für FBM-Direktversand aus Drittländern einen zugelassenen Transportdienstleister, der berechtigt ist, Amazons IOSS-Nummer (Import One-Stop-Shop) für die Zollabwicklung zu nutzen. Sie müssen dem Dienstleister die ASIN-Daten der betroffenen Artikel übermitteln.
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DDP-Versand sicherstellen: Sendungen müssen weiterhin als verzollte Lieferung ("Delivery Duty Paid") verschickt werden, damit Kunden bei Zustellung nicht plötzlich mit Nachforderungen konfrontiert werden.
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Preiskalkulation und Preisregeln aktualisieren: Wer automatisierte Preisanpassungen oder Repricing-Regeln nutzt, sollte die zusätzlichen 3 Euro pro Zollposition in der Kalkulation berücksichtigen, bevor die Marge unbemerkt schrumpft.
💡 Tipp: Amazon selbst empfiehlt betroffenen Händlern, Lagerbestände in die EU-Versandnetzwerke einzulagern, um die neue Zollgebühr komplett zu vermeiden – und verspricht zusätzlich kürzere Lieferzeiten durch lokale Lagerung. Für viele Cross-Border-Händler kann das der wirtschaftlichste Weg sein, um der Zollreform 2026 dauerhaft zu entgehen.
AMZ+ Consulting unterstützt Händler dabei, genau diese Entscheidung – EU-Einlagerung versus Remote Fulfillment – anhand der eigenen Zahlen durchzurechnen, statt pauschal zu reagieren.
Rechenbeispiel: Was die Zollreform 2026 konkret kosten kann
Rechenbeispiel: Angenommen, ein FBM-Händler verschickt monatlich 800 Bestellungen direkt aus einem chinesischen Warenlager an deutsche Endkunden, und jede Sendung enthält im Schnitt zwei unterschiedliche Zollpositionen (zum Beispiel ein Hauptprodukt plus ein Zubehörteil).
Vor der Amazon Zollreform 2026 fielen für diese Sendungen unterhalb von 150 Euro Warenwert keine Zollabgaben an, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer. Nach dem 1. Juli 2026 werden pro Sendung 2 x 3 Euro = 6 Euro Zoll fällig, macht bei 800 Sendungen im Monat 4.800 Euro zusätzliche Zollkosten – ohne die separate Handling Fee einzelner Carrier ab November 2026 mitzurechnen.
💰 Kosten: Bei einem angenommenen durchschnittlichen Verkaufspreis von 25 Euro und einer Marge von 30 Prozent entspricht das einer Margen-Belastung von rund 0,6 Prozentpunkten allein durch die neue Zollpauschale – zusätzlich zum Aufwand für IOSS-Anbindung und zugelassene Transportdienstleister.
Würde derselbe Händler stattdessen auf klassisches FBA mit Einlagerung in einem deutschen Amazon-Fulfillment-Center umstellen, entfiele die 3-Euro-Zollgebühr komplett, da die Sendung dann innerhalb der EU verschickt wird. Dieses Rechenbeispiel zeigt, warum die Entscheidung über das Fulfillment-Modell nach der Zollreform 2026 wirtschaftlich deutlich relevanter wird als zuvor.
Mehr zu den grundsätzlichen Auswirkungen des Wegfalls der Zollfreigrenze auf den Onlinehandel lesen Sie auch in unserem Artikel Marktplatz-Zollfreigrenze: Was der Wegfall 2026 bedeutet.
Wenn Sie unsicher sind, wie stark die Zollreform 2026 Ihr eigenes Geschäftsmodell trifft, lohnt sich ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Team – wir rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, ob EU-Einlagerung oder Anpassung des Direktversands für Sie wirtschaftlicher ist.
Was Sie jetzt tun können (Aktionsplan)
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Prüfen Sie in Seller Central, welche Ihrer Angebote per Remote Fulfillment aus einem Nicht-EU-Lager oder per FBM direkt aus einem Drittland versendet werden.
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Ermitteln Sie für die betroffenen ASINs, wie viele unterschiedliche Zollpositionen typischerweise pro Sendung anfallen, um die zusätzliche 3-Euro-Zollpauschale realistisch zu kalkulieren.
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Klären Sie mit Ihrem Transportdienstleister, ob dieser für die Nutzung von Amazons IOSS-Nummer zugelassen ist und DDP-Versand garantieren kann.
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Übermitteln Sie ASIN-Daten und Zollinformationen fristgerecht an Ihren Carrier, damit die Zollabfertigung ab dem Stichtag reibungslos läuft.
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Rechnen Sie durch, ob eine Einlagerung in ein EU-Fulfillment-Center wirtschaftlich sinnvoller ist als der fortgesetzte Direktversand aus einem Drittland.
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Aktualisieren Sie automatisierte Preisregeln und Repricing-Strategien, damit die neue Zollgebühr nicht unbemerkt Ihre Marge auffrisst.
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Beobachten Sie die für November 2026 angekündigte zusätzliche Handling Fee der Transportdienstleister und deren Auswirkung auf Ihre Kalkulation.
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Holen Sie sich bei Unsicherheiten Unterstützung – etwa über ein Erstgespräch mit AMZ+ Consulting, um Ihre individuelle Situation einzuordnen.
FAQ
Was ist die Amazon Zollreform 2026 genau?
Die Amazon Zollreform 2026 bezeichnet den Wegfall der bisherigen 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern zum 1. Juli 2026, verbunden mit einer Übergangsregelung von pauschal 3 Euro Zoll pro Zollposition bis voraussichtlich 1. Juli 2028.
Betrifft der Wegfall der Zollfreigrenze auch klassische FBA-Händler mit EU-Lager?
Nein, für klassisches FBA mit Einlagerung in einem EU-Fulfillment-Center ändert sich am grundsätzlichen Verzollungsprozess wenig, da B2B-Großimporte ins EU-Lager bereits vorher unabhängig vom Warenwert regulär verzollt wurden und Sendungen innerhalb der EU von der neuen Gebühr ausgenommen sind.
Wer ist von der Amazon Zollreform 2026 am stärksten betroffen?
Am stärksten betroffen sind FBM-Händler mit Direktversand aus einem Drittland wie China sowie FBA-Händler, die Remote Fulfillment aus einem Nicht-EU-Lager nutzen, weil hier die neue 3-Euro-Zollgebühr pro Zollposition direkt anfällt.
Was ist der Unterschied zwischen der 22-Euro- und der 150-Euro-Freigrenze?
Die 22-Euro-Freigrenze betraf die Einfuhrumsatzsteuer und fiel bereits zum 1. Juli 2021, während die 150-Euro-Freigrenze die Zollabgaben betrifft und erst zum 1. Juli 2026 im Rahmen der aktuellen Zollreform entfallen ist.
Wie hoch ist die neue Zollpauschale pro Sendung?
Es werden pauschal 3 Euro pro Zollposition beziehungsweise Warenkategorie in einer Sendung fällig, nicht pauschal pro Paket – eine Sendung mit drei unterschiedlichen Warenkategorien kostet also 9 Euro zusätzlich.
Wie können Amazon-Händler die neue Zollgebühr vermeiden?
Nach Amazons eigener Empfehlung können Händler die neue Zollgebühr vermeiden, indem sie Lagerbestände in EU-Versandnetzwerke einlagern, sodass Sendungen künftig innerhalb der EU statt aus einem Drittland verschickt werden.
Wie lange gilt die 3-Euro-Übergangsregelung der Zollreform 2026?
Die Übergangsregelung mit der pauschalen 3-Euro-Zollgebühr gilt vom 1. Juli 2026 bis voraussichtlich zum 1. Juli 2028, danach soll mit dem geplanten EU Customs Data Hub die reguläre Verzollung nach Zolltarif greifen.
Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen
Zuletzt aktualisiert 02.08.2026
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