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Ratgeber

eBay Gewährleistung & Garantie 2026: Was Verkäufer wissen müssen

eBay Gewährleistung und Garantie 2026: Unterschied, gesetzliche Fristen, Pflichten für gewerbliche Verkäufer und die neuen EU-Informationspflichten ab September 2026. Mit Anleitung und FAQ.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 8. Juli 20269 Min. Lesezeit
eBay Gewährleistung & Garantie 2026: Was Verkäufer wissen müssen

Die kurze Antwort: Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel einzustehen – bei Neuware gegenüber Verbrauchern beträgt sie zwei Jahre und lässt sich von gewerblichen Verkäufern nicht ausschließen oder verkürzen. Die Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von Hersteller oder Verkäufer. Als gewerblicher eBay-Verkäufer haften Sie also gesetzlich zwei Jahre für Mängel, unabhängig davon, ob eine Garantie besteht. Neu: Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit einheitliche Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien (EU-Labels). Diese Regeln sind Bundes- bzw. EU-Recht und gelten analog auf Amazon, Otto und Kaufland.

Viele Verkäufer verwechseln Gewährleistung und Garantie – und riskieren damit Abmahnungen. Dieser Beitrag klärt den Unterschied und die Pflichten für 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Gewährleistung: die gesetzliche Pflicht

Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorlagen.

Gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neuware zwei Jahre. Als gewerblicher Verkäufer können Sie diese Frist bei Neuware nicht ausschließen und nicht verkürzen – jeder Versuch ist unwirksam und abmahnbar.

⚠️ Achtung: Ein „Gewährleistungsausschluss" gegenüber Verbrauchern bei Neuware ist unzulässig. Das ist ein klassischer und teurer Fehler.

Garantie: das freiwillige Versprechen

Die Garantie ist etwas völlig anderes: ein freiwilliges Versprechen von Hersteller oder Verkäufer, das über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Ihr Inhalt ist frei gestaltbar – etwa eine bestimmte Funktionsdauer oder ein kostenloser Austausch. Wichtig: Eine Garantie ersetzt nie die Gewährleistung, sie ergänzt sie. Der Kunde behält seine gesetzlichen Rechte in jedem Fall.

💡 Tipp: Werben Sie mit einer Garantie nur, wenn Sie deren Bedingungen klar und vollständig angeben – sonst drohen Irreführungsvorwürfe.

Pflichten für gewerbliche eBay-Verkäufer

Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie die gesetzliche Gewährleistung erfüllen und dürfen sie nicht unzulässig einschränken. Zudem gelten Informationspflichten in Ihren Angeboten und Rechtstexten.

Wie Sie Rechtstexte sauber aufsetzen, zeigt Marktplatz-Rechtstexte 2026. Beachten Sie auch die eBay-Verkäuferstandards – siehe eBay Verkäuferstandards 2026.

Neu ab 27. September 2026: EU-Informationspflichten

Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit einheitliche Informationspflichten zu gesetzlicher Gewährleistung und Garantien. Händler müssen Verbraucher künftig standardisiert über diese Rechte informieren (EU-Labels).

Für eBay-Verkäufer heißt das: Prüfen Sie rechtzeitig, wie Sie die neuen Informationspflichten in Angeboten und Rechtstexten umsetzen. Wer früh vorbereitet, vermeidet Fristendruck und Abmahnrisiko.

In 6 Schritten rechtssicher aufstellen

So stellen Sie Ihre eBay-Angebote 2026 sauber auf:

  1. Gewährleistung nicht ausschließen – bei Neuware gegenüber Verbrauchern unzulässig.
  2. Rechtstexte prüfen – Widerruf, AGB und Gewährleistungshinweise aktuell halten.
  3. Garantieaussagen klar formulieren – Bedingungen vollständig und verständlich angeben.
  4. Gewährleistung von Garantie trennen – beide Begriffe nie vermischen oder verwechseln.
  5. EU-Informationspflichten vorbereiten – auf die Vorgaben ab 27. September 2026 einstellen.
  6. Mängelfälle sauber abwickeln – Reklamationen fristgerecht und dokumentiert bearbeiten.

Behandeln Sie Gewährleistung als festen Prozess, nicht als Streitfall. Saubere Abwicklung schützt vor Bewertungen und rechtlichem Ärger.

Sind Ihre eBay-Angebote und Rechtstexte rechtssicher? Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Aufstellung über alle Marktplätze. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Praxis-Hinweis: gebrauchte Ware

Bei gebrauchter Ware kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden – jedoch nur mit korrekter, ausdrücklicher Vereinbarung und Belehrung.

Bei Neuware bleibt es ausnahmslos bei zwei Jahren. Wer Gebraucht- und Neuware verkauft, sollte die Fälle sauber trennen und rechtlich prüfen lassen.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen ziehen Sie einen auf E-Commerce spezialisierten Anwalt hinzu.

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie Ihre eBay-Angebote auf unzulässige Gewährleistungsausschlüsse und unklare Garantieaussagen. Das sind die häufigsten Abmahnrisiken.

Bereiten Sie sich früh auf die EU-Informationspflichten ab September 2026 vor. AMZ+ Consulting hilft, Ihre Angebote und Prozesse rechtssicher und effizient aufzustellen – auf eBay und kanalübergreifend.

FAQ: Häufige Fragen zu eBay Gewährleistung & Garantie

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Die Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von Hersteller oder Verkäufer. Die Garantie ersetzt die Gewährleistung nie, sondern ergänzt sie.

Wie lange gilt die Gewährleistung bei eBay?

Bei Neuware gegenüber Verbrauchern zwei Jahre. Diese Frist können gewerbliche Verkäufer nicht ausschließen und nicht verkürzen.

Kann ich die Gewährleistung ausschließen?

Bei Neuware gegenüber Verbrauchern nicht. Ein solcher Ausschluss ist unwirksam und abmahnbar. Bei gebrauchter Ware ist eine Verkürzung auf ein Jahr unter engen Voraussetzungen möglich.

Muss ich eine Garantie anbieten?

Nein. Eine Garantie ist freiwillig. Wenn Sie damit werben, müssen Sie deren Bedingungen aber klar und vollständig angeben, um Irreführung zu vermeiden.

Was ändert sich am 27. September 2026?

Ab diesem Datum gelten europaweit einheitliche Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien. Händler müssen Verbraucher standardisiert informieren. Bereiten Sie Angebote und Rechtstexte rechtzeitig vor.

Gilt das auch auf Amazon, Otto und Kaufland?

Ja. Gewährleistung und die EU-Informationspflichten sind gesetzlich geregelt und gelten marktplatzübergreifend. Unterschiedlich sind nur die technische Umsetzung und Plattform-Vorgaben.

Wer haftet bei einem Mangel – Hersteller oder Verkäufer?

Für die gesetzliche Gewährleistung haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer. Eine Herstellergarantie kann zusätzlich greifen, entbindet Sie als Verkäufer aber nicht von Ihrer gesetzlichen Pflicht.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Mit AMZ+ Consulting betreut er Marken beim Aufbau, der Optimierung und Skalierung ihres Marktplatz-Geschäfts – von PPC über Listing bis Controlling.

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Zuletzt aktualisiert: 8. Juli 2026

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