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Ratgeber

eBay GPSR 2026: Produktsicherheitsverordnung für Verkäufer erklärt

eBay GPSR 2026: Welche Pflichtangaben Verkäufer machen müssen, wer als EU-Verantwortliche Person gilt und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 6. August 20268 Min. Lesezeit
eBay GPSR 2026: Produktsicherheitsverordnung für Verkäufer erklärt

Die kurze Antwort: Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist seit 13. Dezember 2024 in Kraft und gilt auch für eBay-Händler. Sie müssen Name und Kontaktdaten des Herstellers sowie einer EU-Verantwortlichen Person hinterlegen — sitzt der Hersteller außerhalb der EU oder Nordirlands, brauchen Sie eine in der EU ansässige verantwortliche Organisation. Fehlen Pflichtangaben, drohen in gesetzlich geregelten Fällen Bußgelder bis zu 100.000 € (Quelle: Haendlerbund, 2026), zusätzlich können Wettbewerbsabmahnungen nach § 3a UWG folgen — eBay kann betroffene Angebote zudem sperren oder entfernen.

Die GPSR betrifft praktisch jeden physischen Artikel, der auf eBay an Verbraucher verkauft wird. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben Sie machen müssen und wie Sie Listing-Sperren vermeiden.

Was die GPSR für eBay-Händler bedeutet

Neben Herstellern und Importeuren sind auch Marktplatz-Händler verpflichtet, sich an die Vorgaben der GPSR zu halten. eBay hat dafür das Feld „Produkthersteller und EU-Verantwortliche Person" eingeführt, in dem Sie die erforderlichen Angaben hinterlegen. Für Händler mit großen Sortimenten bietet eBay ein Gebündelt-Bearbeiten-Tool an, mit dem sich Pflichtangaben effizient nachpflegen lassen.

Welche Angaben Sie machen müssen

Pflichtangaben gemäß GPSR umfassen:

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers.
  • Name und Kontaktdaten der EU-Verantwortlichen Person, falls der Hersteller außerhalb der EU oder Nordirlands ansässig ist.
  • Produktkennzeichnung wie Typ, Chargen- oder Seriennummer zur eindeutigen Identifikation.
  • Sicherheitshinweise und Warnhinweise, sofern für das Produkt relevant.

⚠️ Achtung: Fehlen diese Angaben, kann eBay Ihre Angebote sperren oder entfernen — unabhängig von möglichen Bußgeldern der Behörden.

In 5 Schritten GPSR-konform verkaufen

So stellen Sie Ihre Listings systematisch auf GPSR-Anforderungen um:

  1. Sortiment prüfen — welche Artikel benötigen GPSR-Pflichtangaben, welche sind ausgenommen (z. B. bestimmte Antiquitäten oder gebrauchte Reparaturteile)?
  2. EU-Verantwortliche Person bestimmen — bei Herstellern außerhalb der EU eine in der EU ansässige Person oder Organisation benennen.
  3. Angaben im eBay-Feld hinterlegen — „Produkthersteller und EU-Verantwortliche Person" für jedes betroffene Listing ausfüllen.
  4. Großes Sortiment bündeln — das Gebündelt-Bearbeiten-Tool nutzen, um Pflichtangaben effizient über viele Listings zu pflegen.
  5. Regelmäßig kontrollieren — bei neuen Listings die GPSR-Angaben von Anfang an mitdenken, nicht nachträglich ergänzen.

Sie sind unsicher, ob Ihre Listings GPSR-konform sind? Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihr Sortiment und die nötigen Pflichtangaben. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Bußgelder und Abmahnrisiken

Fehlende Pflichtangaben können in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zu Bußgeldern bis zu 100.000 € führen (Quelle: Haendlerbund, 2026). Zusätzlich können Verstöße nach § 3a UWG Wettbewerbsabmahnungen nach sich ziehen, da die GPSR als Marktverhaltensregel gilt. Große Marktplätze wie eBay können betroffene Angebote zudem eigenständig sperren oder entfernen — ein doppeltes Risiko aus behördlichem Bußgeld und Umsatzausfall durch entfernte Listings.

GPSR im Multichannel-Kontext

Die GPSR gilt nicht nur für eBay, sondern für alle Verkäufe an EU-Verbraucher — analog auf Amazon, Otto, Kaufland und Temu. Wer auf mehreren Kanälen verkauft, sollte die Pflichtangaben zentral pro Produkt pflegen und für jeden Marktplatz ausspielen, statt sie mehrfach getrennt zu erfassen. Das reduziert Fehlerquellen und Pflegeaufwand erheblich.

Was Sie jetzt tun können

Ihr Aktionsplan für GPSR-Konformität auf eBay:

  • Sortiment auf GPSR-Pflicht prüfen und Ausnahmen identifizieren.
  • EU-Verantwortliche Person für alle Nicht-EU-Hersteller benennen.
  • Pflichtfelder in eBay-Listings vollständig ausfüllen.
  • Bündel-Tool nutzen, um große Sortimente effizient zu pflegen.
  • Prozess für neue Listings etablieren, damit GPSR-Angaben von Anfang an mitgedacht werden.

Wenn Sie Ihre GPSR-Compliance nicht allein steuern wollen, unterstützt AMZ+ Consulting als Marktplatz-Agentur bei der Umsetzung über alle Kanäle hinweg.

FAQ: Häufige Fragen zur GPSR auf eBay

Seit wann gilt die GPSR?

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ist seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft und betrifft auch eBay-Händler, die an EU-Verbraucher verkaufen.

Wer gilt als EU-Verantwortliche Person?

Wenn der Hersteller nicht in der EU oder Nordirland ansässig ist, muss eine in der EU ansässige Person oder Organisation benannt werden, die als Ansprechpartner für Behörden fungiert.

Welche Bußgelder drohen bei fehlenden Pflichtangaben?

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen drohen Bußgelder bis zu 100.000 €. Zusätzlich sind Wettbewerbsabmahnungen nach § 3a UWG möglich.

Kann eBay meine Angebote wegen fehlender GPSR-Angaben sperren?

Ja, eBay kann betroffene Angebote eigenständig sperren oder entfernen, unabhängig von möglichen behördlichen Bußgeldern.

Wo trage ich die GPSR-Pflichtangaben bei eBay ein?

Im Feld „Produkthersteller und EU-Verantwortliche Person" bei jedem betroffenen Listing. Für große Sortimente steht ein Gebündelt-Bearbeiten-Tool zur Verfügung.

Gilt die GPSR nur für eBay?

Nein, die GPSR gilt für alle Verkäufe an EU-Verbraucher — also analog auch auf Amazon, Otto, Kaufland und Temu.

Kann eine Agentur die GPSR-Umsetzung übernehmen?

Ja. AMZ+ Consulting prüft als Marktplatz-Agentur Sortimente auf GPSR-Pflichten und setzt die nötigen Pflichtangaben kanalübergreifend um.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Mit seinem Team verbindet er Agenturleistung mit eigener KI-Technologie, um Marktplatz-Händler vorausschauend und datengetrieben zu skalieren.

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Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026

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