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eBay Rechtstexte 2026: Impressum, AGB, Widerruf richtig

eBay Rechtstexte 2026 korrekt einbinden: Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz — inklusive der häufigsten Abmahnfallen für gewerbliche Verkäufer.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 14. August 202610 Min Lesezeit
eBay Rechtstexte 2026: Impressum, AGB, Widerruf richtig

Die kurze Antwort: Gewerbliche eBay-Verkäufer brauchen vier Rechtstexte — Impressum, AGB mit Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular und eine Datenschutzerklärung. Eingebunden werden sie im Verkäufer-Cockpit unter „Einstellungen" im Bereich „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" über den Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen".

Die häufigsten Abmahnungen entstehen nicht durch fehlende Texte, sondern durch Widersprüche: Die bei eBay eingestellte Widerrufsfrist passt nicht zur Belehrung, oder der Hinweis zu den Rücksendekosten sagt etwas anderes als der Text (Quelle: IT-Recht Kanzlei, Leitfaden zur Einbindung von Rechtstexten bei eBay, Stand 15.01.2026).

Und noch eine Falle, die viele übersehen: Nach einer Änderung der Rechtstexte werden bereits aktive Angebote nicht automatisch aktualisiert. Sie müssen sie gebündelt überarbeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung aus Agentursicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Texte von einer spezialisierten Kanzlei erstellen und aktuell halten.

Diese vier Rechtstexte braucht jeder gewerbliche eBay-Verkäufer

Impressum (Anbieterkennzeichnung). eBay übernimmt die Angaben, die Sie bei der Kontoerstellung gemacht haben, teilweise vorausgefüllt. Prüfen Sie diese Angaben auf Richtigkeit — Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind Pflichtangaben.

AGB inklusive Kundeninformationen. Hier stehen unter anderem Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Mängelhaftung. Bei eBay wird die Datenschutzerklärung üblicherweise am Ende desselben Dokuments mit ausgeliefert.

Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Beides gehört zusammen in das dafür vorgesehene Feld. eBay übermittelt die Belehrung nach der Bestellung in Ihrem Auftrag per E-Mail an den Käufer — vorausgesetzt, sie ist korrekt hinterlegt.

Datenschutzerklärung. Die Datenverarbeitung läuft zwar überwiegend über die Plattform, für ein sauberes Setup gehört der Text trotzdem in Ihre Präsenz.

⚠️ Bitte beachten Sie: Es gibt bei eBay keine perfekte technische Lösung für die Einbindung. Ziel ist daher nicht Perfektion, sondern die Minimierung des Abmahnrisikos durch professionell erstellte, aktuelle Texte an den richtigen Stellen.

In 5 Schritten: So binden Sie Ihre Rechtstexte bei eBay ein

Der Weg durch die Oberfläche ist verwinkelt und hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Diese Reihenfolge funktioniert im aktuellen Verkäufer-Cockpit.

  1. Texte im richtigen Format vorbereiten. Laden Sie Ihre Rechtstexte als Text- oder PDF-Datei herunter und kopieren Sie sie über einen einfachen Texteditor. Werden AGB trotz passender Zeichenzahl nicht angenommen, hilft in der Regel das Format Textdatei.
  2. Einstellungen für gewerbliche Verkäufer öffnen. In Mein eBay unter „eBay-Konto" den Punkt „Verkäufer-Cockpit" wählen, dann „Einstellungen" und ganz nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" scrollen.
  3. Impressum prüfen und ergänzen. Über „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen" öffnen Sie das Fenster „Öffentliche Informationen zum Unternehmen". Vergleichen Sie jede vorausgefüllte Angabe mit Ihrem Handelsregisterauszug, und tragen Sie Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein.
  4. AGB und Widerrufsbelehrung einfügen. AGB samt Datenschutzerklärung kommen in das dafür vorgesehene Textfeld. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular gehört in das Feld „Widerrufsbelehrung" beziehungsweise unter „Weitere Details zu den Rücknahmebedingungen". Die Textfelder sind in der Zeichenzahl begrenzt — kürzen Sie niemals eigenmächtig am Rechtstext, sondern klären Sie Formatprobleme mit Ihrer Kanzlei.
  5. Aktive Angebote gebündelt überarbeiten. Über „Verkaufen — Übersicht" die aktiven Angebote auswählen, „Bearbeiten" und „Gebündelt bearbeiten" nutzen. Ohne diesen Schritt laufen alte Angebote mit alten Texten weiter.

Rechnen Sie mit rund zwei Stunden für den ersten vollständigen Durchlauf. Jede spätere Aktualisierung dauert dann nur noch Minuten — bis auf Schritt 5, der immer wieder Zeit kostet.

Widerrufsbelehrung: die häufigste Abmahnquelle

Hier passieren die teuersten Fehler, und zwar fast immer durch Widersprüche zwischen Auswahlfeld und Textinhalt.

Widerrufsfrist. Wenn Sie in den eBay-Einstellungen „1 Monat" auswählen, muss in der Belehrung ebenfalls „1 Monat" stehen. „30 Tage" ist rechtlich nicht dasselbe wie „1 Monat" und damit angreifbar.

Achtung bei Programmen. Es wurde mehrfach berichtet, dass allein die Teilnahme an bestimmten eBay-Programmen dazu führen kann, dass eBay den Hinweis zur Widerrufsfrist in den Angeboten auf „1 Monat" ändert — ohne dass der Verkäufer das mitbekommt. Kontrollieren Sie diesen Punkt regelmäßig in einem echten Live-Angebot.

Rücksendekosten. Wählen Sie „Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung", muss in der Belehrung stehen: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren." Steht dort stattdessen „Wir tragen die Kosten der Rücksendung", ist der Widerspruch abmahnfähig.

Wie Sie Rücksendungen operativ sauber abwickeln, ohne Marge zu verbrennen, lesen Sie in unserem Beitrag zum Widerrufsrecht und zu Rücksendungen bei eBay.

AGB in Textform: der vergessene Pflichtschritt

Die Darstellung der AGB im eBay-Angebot allein reicht nicht aus. Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen Sie Verbrauchern eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen — spätestens bei Lieferung.

Praktisch heißt das: AGB per E-Mail nach Bestelleingang versenden oder ausgedruckt der Warensendung beilegen, etwa auf der Rückseite der Rechnung.

Die Widerrufsbelehrung müssen Sie in der Regel nicht zusätzlich selbst versenden, weil eBay sie in Ihrem Auftrag per E-Mail übermittelt, sofern sie im vorgesehenen Feld hinterlegt ist. Schaden tut ein zusätzlicher Versand aber nicht.

💡 Automatisieren Sie diesen Schritt über Ihre Warenwirtschaft. Manuell versendete Vertragsbestätigungen werden im Tagesgeschäft zuverlässig vergessen — genau daran hängen später die Fristen.


Sie wollen wissen, ob Ihre eBay-Präsenz die Pflichtangaben wirklich vollständig ausspielt? Wir prüfen Ihre Angebote, Einstellungen und Rechtstext-Felder aus Praxissicht und zeigen Ihnen die konkreten Lücken.

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Die sieben häufigsten Abmahnfallen bei eBay

Aus der Praxis und aus den Auswertungen spezialisierter Kanzleien lassen sich diese Muster klar benennen.

  • Fehlende Versandkostenangaben für einzelne Lieferländer. Wer weltweiten Versand anbietet, muss für jedes Land Versandkosten hinterlegen — auch wenn diese null Euro betragen. Fehlt die Angabe, erscheint der Hinweis, der Käufer solle die Versandkosten beim Verkäufer erfragen. Das ist nach herrschender Rechtsprechung unzulässig.
  • Grundpreis nicht am Anfang der Artikelüberschrift. Aufgrund der technischen Darstellung bei eBay muss der Grundpreis zwingend am Anfang der Überschrift stehen, sonst wird er in bestimmten Ansichten abgeschnitten. Die reine eBay-Funktion zur Grundpreisangabe genügt hier nicht.
  • Widersprüchliche Widerrufsfristen zwischen Einstellung und Belehrungstext.
  • Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten.
  • Unzulässige Aussagen zum Vertragsschluss. Formulierungen wie „Angebot freibleibend" oder „Vertragsschluss erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung" sind bei eBay abmahnbar, weil das Einstellen bereits ein bindendes Angebot darstellt.
  • Alte Angebote laufen mit alten Texten weiter. Besonders gefährlich nach abgegebener Unterlassungserklärung: Automatisch wiedereingestellte Angebote können eine Vertragsstrafe auslösen. Deaktivieren Sie alle Optionen zum automatischen Wiedereinstellen, solange Sie überarbeiten.
  • Rechtstexte nur zur Hälfte vorhanden. Sehr häufig sind AGB hinterlegt, die Widerrufsbelehrung aber nicht — oder umgekehrt.

Beachten Sie außerdem die Grenzen der Bearbeitbarkeit: Aktive Angebote lassen sich nur ändern, wenn noch keine Gebote vorliegen, das Angebot mindestens 12 Stunden aktiv bleibt und keine offenen Preisvorschläge existieren.

Batteriehinweise und Produktangaben: der zweite Pflichtblock

Beim Handel mit Batterien und Akkus — auch wenn diese in Geräten verbaut oder beigelegt sind — müssen Sie über die Entsorgung von Altbatterien informieren.

Zulässig sind drei Wege: der Hinweis direkt in der Artikelbeschreibung, ein Verweis auf eine eBay-Shop- oder Mich-Seite mit dem vollständigen Hinweistext, oder die schriftliche Beilage in der Warensendung.

Der Versand per E-Mail reicht ausdrücklich nicht aus, weil E-Mails grundsätzlich keine Schriftform darstellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012, Az. 4 U 269/11).

Dazu kommen seit der EU-Produktsicherheitsverordnung die Angaben zu Hersteller und verantwortlicher Person in der EU. Diese Pflichtfelder werden bei Importware besonders oft leer gelassen — und genau dort schauen Mitbewerber zuerst hin.

Rechenbeispiel: Was ein Rechtstext-Versäumnis kostet

Rechenbeispiel (hypothetisch, keine Kundendaten): Angenommen, ein Händler erhält eine Abmahnung wegen einer widersprüchlichen Widerrufsfrist. Die außergerichtlichen Anwaltskosten der Gegenseite bewegen sich je nach angesetztem Gegenstandswert schnell im vierstelligen Bereich, dazu kommen die Kosten der eigenen Rechtsverteidigung.

Der eigentliche Schaden entsteht aber später: Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung genügt ein einziges automatisch wiedereingestelltes Altangebot mit dem alten Text, um eine Vertragsstrafe auszulösen.

Dem gegenüber stehen laufende Kosten für ein Rechtstext-Paket einer spezialisierten Kanzlei im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat (Stand: August 2026, Preisangaben variieren je Anbieter und Paketumfang). Das Verhältnis spricht für sich.

Multichannel: Otto, Kaufland und Amazon brauchen eigene Fassungen

Das gilt analog für Otto und Kaufland, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Rechtstexte sind plattformspezifisch. Eine eBay-AGB ist nicht dieselbe wie eine Otto-AGB, weil sich Vertragsschluss, Zahlungsabwicklung und Retourenprozess unterscheiden.

Wer auf vier Marktplätzen verkauft, braucht also vier abgestimmte Textsätze plus die Fassung für den eigenen Auftritt. Spezialisierte Kanzleien bieten dafür Pakete mit mehreren Präsenzen an.

Operativ heißt das: Bei jeder Gesetzesänderung müssen alle Kanäle nachgezogen werden — inklusive der gebündelten Überarbeitung aktiver Angebote auf jeder Plattform. Wir bündeln diesen Prozess bei AMZ+ Consulting für unsere Mandanten und koppeln ihn an die zentrale Steuerung über MarketplAIce, damit Preis-, Bestands- und Compliance-Änderungen nicht in vier getrennten Oberflächen nachgepflegt werden müssen. Die Grundlagen eines sauberen Händlerkontos finden Sie in unserem Beitrag zum gewerblichen Verkaufen auf eBay.

Was Sie jetzt tun können

Öffnen Sie ein beliebiges eigenes Live-Angebot in der Käuferansicht — nicht im Backend. Prüfen Sie dort, ob Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung tatsächlich sichtbar sind und ob die angezeigte Widerrufsfrist zu Ihrer Belehrung passt.

Gehen Sie danach die sieben Abmahnfallen aus diesem Beitrag als Checkliste durch. Erfahrungsgemäß finden Händler beim ersten Durchlauf zwei bis drei offene Punkte.

Zum Schluss: Legen Sie einen festen Quartalstermin an, an dem Sie die Darstellung erneut kontrollieren. eBay ändert Oberflächen und Darstellungslogiken regelmäßig, und technische Darstellungsprobleme beim Impressum sind dort schon mehrfach aufgetreten.

FAQ: Häufige Fragen zu Rechtstexten auf eBay

Welche Rechtstexte brauche ich als gewerblicher eBay-Verkäufer?

Impressum, AGB inklusive Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und eine Datenschutzerklärung. Bei eBay wird die Datenschutzerklärung üblicherweise am Ende des AGB-Dokuments mitgeführt. Dazu kommen produktbezogene Pflichtangaben wie Hersteller- und Sicherheitsinformationen sowie Hinweise zur Batterieentsorgung.

Wo genau trage ich Impressum und AGB bei eBay ein?

In Mein eBay über „eBay-Konto" zum Verkäufer-Cockpit, dort „Einstellungen" wählen und nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" scrollen. Über den Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen" gelangen Sie zum Fenster „Öffentliche Informationen zum Unternehmen" mit den Eingabefeldern.

Werden meine alten Angebote nach einer Textänderung automatisch aktualisiert?

Nein. Bereits aktive Angebote übernehmen Änderungen an den Rechtstexten nicht automatisch. Sie müssen die aktiven Angebote über „Verkaufen — Übersicht" auswählen und gebündelt überarbeiten. Prüfen Sie danach stichprobenartig einzelne Angebote in der Käuferansicht.

Reicht es, wenn meine AGB im eBay-Angebot stehen?

Nein. Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen Sie Verbrauchern eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Versenden Sie die AGB daher zusätzlich per E-Mail nach Bestelleingang oder legen Sie sie der Warensendung schriftlich bei.

Warum ist der Grundpreis bei eBay so ein häufiger Abmahngrund?

Weil er aufgrund der Darstellung bei eBay am Anfang der Artikelüberschrift stehen muss. In manchen Ansichten wird die Überschrift gekürzt — steht der Grundpreis in der Mitte oder am Ende, kann er abgeschnitten werden und ist dann nicht mehr in unmittelbarer Nähe des Endpreises sichtbar.

Darf ich „Angebot freibleibend" in meine eBay-Angebote schreiben?

Nein. Mit dem Einstellen eines Artikels bei eBay geben Sie bereits ein verbindliches Vertragsangebot ab, das der Käufer durch Sofort-Kauf, Höchstgebot oder angenommenen Preisvorschlag annimmt. Vorbehalte zum Vertragsschluss sind daher abmahnbar und sollten vollständig unterbleiben.

Brauche ich für Otto, Kaufland und Amazon dieselben Texte wie für eBay?

Nein, jede Plattform braucht eine eigene, angepasste Fassung. Vertragsschluss, Zahlungsabwicklung und Retourenprozesse unterscheiden sich je Marktplatz, deshalb bieten spezialisierte Kanzleien Pakete für mehrere Präsenzen an. Eine einfach kopierte eBay-AGB auf Otto ist im Zweifel angreifbar.


Rechtstexte sind Pflicht, aber kein Wettbewerbsvorteil — Ihre Zeit ist im Sortiment und im Marketing besser investiert. Wir übernehmen die operative Umsetzung auf allen Ihren Marktplätzen und halten sie aktuell.

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Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay für Händler aktiv. Er verantwortet den Aufbau und die laufende Steuerung von Marktplatz-Accounts — von den Pflichtangaben bis zur KI-gestützten Preis- und Bestandssteuerung.

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Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026

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