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Recht & Compliance

Kaufland DAC7 2026: In 5 Schritten zur Meldefrist

Kaufland übermittelt Ihre Verkaufsdaten künftig per DAC7 ans Finanzamt. Diese 5 Punkte sollten Händler vor der Frist 2027 geprüft haben.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 19. Oktober 2026⏱ 10 Min. Lesezeit
Kaufland DAC7 2026: In 5 Schritten zur Meldefrist

Die kurze Antwort: Kaufland ist als Marktplatzbetreiber seit dem 1. Januar 2023 über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, die Verkaufsdaten gewerblicher Händler jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Meldepflichtig sind Sie, wenn Sie pro Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe tätigen oder mehr als 2.000 € Netto-Erlös erzielen — als gewerblicher Kaufland-Händler liegen Sie damit praktisch immer über der Schwelle.

Für das Berichtsjahr 2026 muss Kaufland die Daten bis zum 31. Januar 2027 übermitteln. Fehlen Ihre Steuer-ID, Ihre USt-IdNr. oder andere Pflichtangaben im Partner-Konto, kann Kaufland nach zwei erfolglosen Erinnerungen gesetzlich verpflichtet sein, Ihre Auszahlungen einzubehalten oder Ihr Konto zu sperren.

Dieser Beitrag zeigt, was genau gemeldet wird, welche Konsequenzen bei fehlenden Daten drohen und wie Sie Ihr Kaufland-Händlerkonto in fünf Schritten vor der Meldefrist überprüfen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung — stimmen Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrem Steuerberater ab.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was DAC7 und das PStTG für Kaufland-Händler bedeuten
  2. Welche Daten Kaufland über Sie ans Finanzamt meldet
  3. In 5 Schritten: So bereiten Sie Ihr Kaufland-Konto vor
  4. Was passiert, wenn Steuerdaten fehlen
  5. Rechenbeispiel: Zwei Kaufland-Händler im Vergleich
  6. Was Sie jetzt tun können
  7. FAQ

Was DAC7 und das PStTG für Kaufland-Händler bedeuten

DAC7 ist die siebte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie (EU) 2021/514). Sie verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen zum automatischen Informationsaustausch über Einkünfte, die Nutzer über diese Plattformen erzielen.

In Deutschland ist DAC7 durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt, in Kraft seit dem 1. Januar 2023. Kaufland fällt als Betreiber eines Marktplatzes für den Verkauf von Waren unter dieses Gesetz und gilt damit als „meldender Plattformbetreiber".

Als relevante Tätigkeit zählt jeder entgeltliche Warenverkauf über die Plattform. Es spielt keine Rolle, ob Sie als Einzelunternehmer, GmbH oder über ein ausländisches Lager verkaufen — entscheidend ist, dass der Vertrag über Kaufland zustande kommt.

Wichtig für Kaufland-Händler: DAC7 schafft keine neue Steuer. Ihre Umsätze waren schon vorher steuerpflichtig. Das Gesetz sorgt lediglich dafür, dass das Finanzamt diese Umsätze zusätzlich direkt von Kaufland erfährt — ohne eigene Ermittlung.

💡 Tipp: Genau das ist der Punkt, an dem viele Kaufland-Händler ins Risiko laufen. Weichen Ihre Steuererklärung und die von Kaufland gemeldeten Zahlen ab, erzeugt das fast automatisch eine Rückfrage des Finanzamts — und damit Zeit- und Beratungskosten, die sich mit sauberen Stammdaten vermeiden lassen.

Die Schwellenwerte für die Meldepflicht sind bewusst niedrig gehalten: mehr als 30 abgeschlossene Verkäufe oder mehr als 2.000 € Netto-Erlös pro Kalenderjahr genügen (Quelle: eBay DAC7-Hilfeseite, Stand 2026). Stornierte Bestellungen zählen nicht mit.

Für gewerbliche Kaufland-Händler mit laufendem Geschäft ist diese Schwelle praktisch immer überschritten — meist schon nach wenigen Wochen im neuen Geschäftsjahr. Nur echte Gelegenheitsverkäufer bleiben darunter und sind von der Meldung ausgenommen.

Relevant für 2026 zusätzlich: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat 2025 die technische Schnittstelle für die Übermittlung überarbeitet — neues XML-Schema, neue Signaturanforderungen (Quelle: EY Tax Law Magazine, Dezember 2025). Seit dem 1. Januar 2026 akzeptiert das BZSt Massenübermittlungen nur noch nach diesem neuen Standard.

Für Sie als Händler ändert sich dadurch an den Schwellenwerten nichts. Es zeigt aber, dass die Meldeinfrastruktur 2026 aktiv weiterentwickelt wird — und dass Plattformen wie Kaufland unter verstärktem Druck stehen, saubere und vollständige Daten zu liefern.

Welche Daten Kaufland über Sie ans Finanzamt meldet

Der Meldedatensatz nach PStTG geht deutlich über einen reinen Umsatzbetrag hinaus. Kaufland muss mehrere Datenkategorien zu jedem meldepflichtigen Händler übermitteln.

Stammdaten: Bei Einzelunternehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Bei Kapitalgesellschaften der Firmenname, die Anschrift, die Handelsregisternummer und gegebenenfalls die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Steuerliche Kennungen: Ihre USt-IdNr., sofern vorhanden, sowie der Mitgliedstaat, in dem Sie steuerlich ansässig sind. Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich alle Betriebsstätten innerhalb der EU.

Finanzielle Daten: Die quartalsweise ausgezahlte Vergütung, jeweils bereinigt um Kaufland-Gebühren, Erstattungen und einbehaltene Steuern. Dazu die Anzahl der abgeschlossenen Transaktionen je Quartal und die Summe der von Kaufland einbehaltenen Gebühren, Kommissionen oder Steuern.

Bankverbindung: Kontoinhaber und IBAN, soweit für Ihren Fall meldepflichtig — bei inländischen Händlern handhaben Plattformen dies unterschiedlich, maßgeblich ist stets die bei Kaufland hinterlegte Zahlungsverbindung.

Diese Daten fließen einmal jährlich gesammelt an das BZSt. Sind Sie in einem anderen EU-Land steuerlich ansässig, leitet das BZSt die Daten an die dortige Finanzverwaltung weiter.

⚠️ Achtung: Kaufland prüft die übermittelten Angaben auf Plausibilität, unter anderem die Steuer-ID gegen ein 13-stelliges Bundesformat. Häufigster Fehler in der Praxis: Händler verwechseln Steuernummer, Steuer-ID und Wirtschafts-ID oder hinterlegen Platzhalterwerte beim Geburtsdatum. Beides führt zu Rückfragen.

Für AMZ+ Consulting ist das ein typischer Fall, bei dem Agentur-Betreuung über den reinen PPC- oder Listing-Bereich hinausgeht: Saubere Stammdaten im Kaufland-Konto gehören zur laufenden Kontohygiene, die wir bei Mandanten im Rahmen des Controllings mitprüfen.

In 5 Schritten: So bereiten Sie Ihr Kaufland-Konto vor

Die folgenden fünf Schritte zeigen, wie Sie Ihr Kaufland-Händlerkonto vor der Meldefrist am 31. Januar 2027 überprüfen und absichern.

  1. Partner-Konto öffnen und Stammdaten prüfen. Kontrollieren Sie im Kaufland-Partnerportal unter den Firmen- bzw. Kontoeinstellungen, ob Firmenname, Anschrift und Rechtsform exakt mit Ihrem Handelsregistereintrag übereinstimmen.
  2. Steuer-ID und USt-IdNr. abgleichen. Vergleichen Sie die im Konto hinterlegte Steuer-ID mit dem Original-Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Eine falsch übertragene Ziffer reicht für eine Ablehnung.
  3. Handelsregisternummer bei Kapitalgesellschaften ergänzen. Fehlt dieses Feld, gilt Ihr Konto für DAC7-Zwecke als unvollständig — unabhängig davon, wie lange Sie bereits aktiv verkaufen.
  4. Bankverbindung mit der Rechtsperson abgleichen. Die im Kaufland-Konto hinterlegte Auszahlungs-IBAN muss zum meldepflichtigen Unternehmen passen, nicht zu einer Privatperson oder einem anderen Rechtsträger im Konzern.
  5. Transaktionszahl und Erlös grob überschlagen. Liegen Sie absehbar über 30 Verkäufen oder 2.000 € im laufenden Jahr, gehen Sie sicher davon aus, dass Sie meldepflichtig sind, und planen Sie die Prüfung jetzt statt im Januar.

Jeden dieser fünf Punkte können Sie in deutlich unter einer Stunde abarbeiten. Der Aufwand lohnt sich: Eine Korrektur im Oktober ist stressfrei, eine Korrektur unter Zeitdruck kurz vor der Frist selten.

🎯 Wenn Sie neben Kaufland auch auf Amazon oder Otto verkaufen, gilt die gleiche Meldepflicht dort parallel — mit eigenen Fristen und Formularen je Plattform. Mit MarketplAIce behalten Sie Auszahlungen, Gebühren und Stammdaten über alle Kanäle hinweg an einer Stelle im Blick, statt sie in drei Partnerportalen einzeln abzugleichen.

Wer diese Prüfung nicht selbst vornehmen möchte oder mehrere Kaufland-Konten (etwa für verschiedene Länder) verwaltet, lässt den Abgleich oft im Rahmen eines laufenden Agentur-Mandats mitlaufen. Besprechen Sie Ihre Situation in einem kostenlosen Erstgespräch mit AMZ+ Consulting.

Was passiert, wenn Steuerdaten fehlen

Der Gesetzgeber hat den Ablauf bei fehlenden Daten in § 23 PStTG klar geregelt — und er betrifft direkt Ihr Kaufland-Konto.

Liefern Sie die angeforderten Informationen nicht, muss Kaufland Sie zweimal zur Nachlieferung auffordern. Reagieren Sie auch danach nicht, muss Kaufland handeln — frühestens 60 Tage, spätestens 180 Tage nach der ursprünglichen Aufforderung (Quelle: § 23 PStTG, Stand 2026).

Kaufland wählt dann zwischen zwei Maßnahmen: entweder die Sperrung Ihres Kontos inklusive Schutz vor einer Neuregistrierung, oder den Einbehalt Ihrer Vergütung, solange die Daten fehlen. Beide Maßnahmen muss Kaufland aufheben, sobald Sie die fehlenden Angaben nachliefern.

Für Sie bedeutet das: Ein unvollständiges Steuerprofil ist kein abstraktes Bürokratie-Risiko, sondern ein konkretes Liquiditäts- und Betriebsrisiko. Ein eingefrorenes Konto mitten im Weihnachtsgeschäft trifft jeden Händler hart.

⚠️ Achtung: Die Bußgelder nach § 25 PStTG richten sich an den Plattformbetreiber, nicht an Sie als Händler — bis zu 50.000 € bei verletzten Registrierungs- und Anzeigepflichten, bis zu 30.000 € je Verstoß bei fehlerhaften Meldungen (Quelle: PStTG § 25, Stand 1.1.2026). Genau deshalb hat Kaufland ein eigenes Interesse daran, Ihre Daten frühzeitig und vollständig einzufordern.

Die praktische Konsequenz: Rechnen Sie damit, dass Kaufland im vierten Quartal verstärkt an unvollständige Profile erinnert. Wer schon jetzt reagiert, umgeht die Hektik in der Erinnerungsphase komplett.

Rechenbeispiel: Zwei Kaufland-Händler im Vergleich

Rechenbeispiel (hypothetisch): Zwei Kaufland-Händler verkaufen beide Haushaltswaren mit einem Jahresumsatz von rund 180.000 €, 1.450 Bestellungen im Jahr.

Händler A hat Steuer-ID, USt-IdNr. und Handelsregisternummer vollständig im Partner-Konto hinterlegt und einmal pro Quartal geprüft, ob sich die Bankverbindung geändert hat. Die DAC7-Meldung läuft bei ihm automatisch im Hintergrund durch — kein zusätzlicher Aufwand, keine Rückfrage vom Finanzamt.

Händler B hat sein Konto vor zwei Jahren eingerichtet und die Felder seitdem nicht mehr angefasst. Seine Steuer-ID enthält einen Zahlendreher, die Handelsregisternummer wurde nach einer Umfirmierung nie aktualisiert.

Kaufland fordert ihn im November 2026 zur Korrektur auf, erinnert im Dezember erneut. Reagiert Händler B nicht bis Ende Februar 2027, muss Kaufland frühestens Ende Januar, spätestens im Mai 2027 seine Auszahlungen einbehalten oder sein Konto sperren — mitten im laufenden Geschäft.

Der Unterschied zwischen beiden liegt nicht im Umsatz, sondern allein in rund 20 Minuten Datenpflege pro Jahr. Dieses Beispiel ist illustrativ und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Falls.

Was Sie jetzt tun können

Nutzen Sie die Monate bis zur Meldefrist aktiv, statt sie im Januar 2027 unter Zeitdruck nachzuholen.

  • Diese Woche: Steuer-ID, USt-IdNr. und Handelsregisternummer im Kaufland-Partnerportal mit den Originaldokumenten abgleichen.
  • Diesen Monat: Bankverbindung und Rechtsform-Angaben prüfen, insbesondere nach Umfirmierungen oder Gesellschafterwechseln.
  • Bis Dezember 2026: Alle weiteren Marktplatz-Konten (Amazon, Otto, eBay) mit demselben Abgleich durchgehen, falls Sie dort ebenfalls verkaufen.
  • Laufend: Stammdaten einmal pro Quartal als festen Punkt in die Buchhaltungs-Routine aufnehmen, nicht erst bei der nächsten BZSt-Erinnerung.

AMZ+ Consulting übernimmt diesen Abgleich im Rahmen der laufenden Kontobetreuung für Mandanten, die ihr Kaufland-Geschäft an eine Agentur übergeben haben. Für alle anderen gilt: Ein Blick ins Partnerportal heute ist günstiger als eine gesperrte Auszahlung im Februar.

Mehr zur laufenden Buchhaltung auf Kaufland lesen Sie im Beitrag Kaufland Buchhaltung und Abrechnung 2026. Einen Überblick über OSS, DAC7 und Umsatzsteuer kanalübergreifend bietet Marktplatz-Steuern 2026: OSS, DAC7 & Umsatzsteuer.

FAQ

Was bedeutet DAC7 für Kaufland-Händler konkret?

Kaufland muss Ihre Verkaufsdaten jährlich ans Bundeszentralamt für Steuern melden, sobald Sie mehr als 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 € Erlös pro Jahr erzielen. Das betrifft praktisch jeden gewerblichen Kaufland-Händler.

Ab wann gilt die DAC7-Meldepflicht?

Die Meldepflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Für das Berichtsjahr 2026 ist die Meldung bis zum 31. Januar 2027 fällig.

Welche Daten meldet Kaufland genau?

Gemeldet werden Name oder Firma, Anschrift, Geburtsdatum beziehungsweise Handelsregisternummer, Steuer-ID, USt-IdNr., die quartalsweise ausgezahlte Vergütung, die Anzahl der Transaktionen und einbehaltene Gebühren.

Was passiert, wenn meine Steuerdaten bei Kaufland fehlen?

Kaufland muss Sie zweimal zur Nachlieferung auffordern. Reagieren Sie nicht, muss Kaufland frühestens nach 60 und spätestens nach 180 Tagen Ihr Konto sperren oder Ihre Auszahlung einbehalten, bis die Daten vorliegen.

Entstehen durch DAC7 neue Steuern?

Nein. DAC7 schafft keine zusätzliche Steuer, sondern sorgt nur dafür, dass das Finanzamt Ihre ohnehin steuerpflichtigen Kaufland-Umsätze direkt von der Plattform erfährt, statt sie selbst zu ermitteln.

Betrifft die Meldepflicht auch Kleinunternehmer auf Kaufland?

Ja, sofern Sie die Schwellenwerte von 30 Verkäufen oder 2.000 € Erlös überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer ändert nichts an der DAC7-Meldepflicht, da beide Regelungen unabhängig voneinander greifen.

Muss ich meine DAC7-Daten bei Kaufland jährlich neu bestätigen?

Kaufland prüft die hinterlegten Angaben regelmäßig auf Plausibilität und fordert Korrekturen bei Unstimmigkeiten an. Ein fester jährlicher Turnus ist nicht vorgeschrieben, ein Abgleich vor dem vierten Quartal hat sich in der Praxis aber bewährt.


Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026

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