Kaufland als Kleinunternehmer verkaufen 2026
Kleinunternehmerregelung auf Kaufland 2026: Umsatzgrenzen 25.000 und 100.000 Euro, USt-IdNr., OSS, Gebührenrechnungen und der Weg zum Start.

Die kurze Antwort: Ja, Sie können als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auf dem Kaufland Marktplatz verkaufen. Kaufland Global Marketplace lässt ausschließlich gewerbliche Verkäufer mit Unternehmenssitz in der EU und einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu (Stand: August 2026, Quelle: kauflandglobalmarketplace.com). Eine USt-IdNr. dürfen und können Sie auch als Kleinunternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen — kostenlos und ohne dass Sie dadurch die Kleinunternehmerregelung verlieren.
Die eigentliche Frage ist deshalb nicht "darf ich", sondern "rechnet es sich". Denn seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Und Sie ziehen keine Vorsteuer aus Kaufland-Gebühren, Wareneinkauf oder Werbekosten.
Dieser Beitrag zeigt, wann der Start als Kleinunternehmer auf Kaufland sinnvoll ist, wo die typischen Fallen liegen und ab welchem Punkt der freiwillige Verzicht auf die Regelung die bessere Entscheidung ist. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung — sprechen Sie die konkrete Gestaltung immer mit Ihrem Steuerberater ab.
Die Kleinunternehmerregelung 2026: Diese Grenzen gelten
Seit dem 1. Januar 2025 ist § 19 UStG grundlegend umgebaut. Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro Gesamtumsatz erzielt hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Wichtig ist die Systematik dahinter: Umsätze von Kleinunternehmern sind seit 2025 echt steuerfrei gestellt, nicht mehr nur "nicht erhoben". Die alte Diskussion über Brutto- und Nettobetrachtung entfällt damit weitgehend, weil auf diese Umsätze schlicht keine Umsatzsteuer entsteht.
⚠️ Die zweite Neuerung ist die härtere: Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr gerissen, endet der Kleinunternehmerstatus sofort — und zwar ab genau dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Früher galt der Status bis zum Jahresende weiter.
Für den Marktplatzhandel ist das ein echtes Risiko. Ein guter Q4 auf Kaufland, dazu Amazon und Otto im selben Unternehmen, und die 100.000 Euro sind schneller erreicht als geplant. Ab diesem Punkt müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, abführen und Ihre Preise neu kalkulieren — mitten im Weihnachtsgeschäft.
Für Gründer gilt seit 2025 zudem: Sie starten automatisch in der Kleinunternehmerregelung, ohne eine Umsatzprognose abgeben zu müssen. Im Gründungsjahr ist die 25.000-Euro-Grenze der Maßstab; wird sie überschritten, endet die Befreiung ab dem betreffenden Umsatz.
💡 Praxis-Hinweis: Der Gesamtumsatz zählt unternehmensbezogen, nicht kanalbezogen. Amazon, Otto, Kaufland, eBay, Temu und der eigene Verkauf werden zusammengerechnet — es gibt keine Grenze "pro Marktplatz".
Was Kaufland konkret von Ihnen verlangt
Kaufland Global Marketplace richtet sich ausschließlich an gewerbliche Händler. Für die Registrierung brauchen Sie ein angemeldetes Gewerbe beziehungsweise einen Handelsregistereintrag, einen Unternehmenssitz in der EU und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Stand: August 2026, Quelle: kauflandglobalmarketplace.com).
Dass Marktplätze die USt-IdNr. abfragen, ist kein Kaufland-Sonderweg. Seit dem 1. Juli 2021 sind Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, bestimmte Händlerdaten aufzuzeichnen — die USt-IdNr. gehört dazu. Amazon, Otto, eBay und Temu verlangen sie aus demselben Grund.
Die gute Nachricht: Kleinunternehmer dürfen eine USt-IdNr. nach § 27a UStG beantragen. Der Antrag läuft online über das Bundeszentralamt für Steuern, ist kostenlos und benötigt lediglich Name, Anschrift und die Steuernummer, unter der Sie beim Finanzamt geführt werden.
Die Beantragung ändert nichts an Ihrem Kleinunternehmerstatus. Sie bleiben von der Umsatzsteuer befreit, bekommen aber die Nummer, die der Marktplatz technisch benötigt.
Ein zweiter Punkt betrifft die steuerliche Registrierung für den Verkauf ins EU-Ausland. Kaufland betreibt Marktplätze in mehreren Ländern und fragt für diese Verkaufskanäle die länderspezifische Registrierung beziehungsweise eine OSS-Nummer ab. Wie das One-Stop-Shop-Verfahren im Marktplatzalltag funktioniert, haben wir in unserem Beitrag zu Umsatzsteuer und OSS auf Kaufland ausführlich beschrieben.
Für den Start auf dem deutschen Marktplatz reicht in aller Regel die deutsche Registrierung. Wer als Kleinunternehmer startet, sollte den Verkauf ins Ausland zunächst bewusst ausklammern — dazu gleich mehr.
Die vier teuren Fallen für Kleinunternehmer auf Kaufland
Die Kleinunternehmerregelung wirkt einfach, im Marktplatzgeschäft hat sie aber vier Stellen, an denen es regelmäßig teuer wird.
Erstens: keine Vorsteuer auf Gebühren und Wareneinkauf. Kaufland-Provisionen, Werbekosten, Verpackung, Versand und Ihr Wareneinkauf enthalten Umsatzsteuer, die Sie sich nicht zurückholen. Bei 19 Prozent auf alle Vorkosten ist das ein spürbarer Margenblock, der bei wachsendem Volumen linear mitwächst.
Zweitens: Reverse Charge greift trotzdem. Beziehen Sie Leistungen von Anbietern aus dem EU-Ausland, können Sie nach § 13b UStG Steuerschuldner werden — auch als Kleinunternehmer. Sie müssen die Steuer dann anmelden und abführen, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.
Drittens: kein Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen. Weisen Sie versehentlich Umsatzsteuer aus, schulden Sie den Betrag nach § 14c UStG dem Finanzamt. Prüfen Sie deshalb genau, welche Rechnungsvorlage in Ihrem Warenwirtschaftssystem und in eventuellen Rechnungs-Services der Marktplätze hinterlegt ist.
Viertens: das Überschreiten der 100.000er-Grenze mitten im Jahr. Ab dem auslösenden Umsatz wird jeder weitere Verkauf steuerpflichtig. Wenn Ihre Kaufland-Preise dann nicht angepasst sind, zahlen Sie die Umsatzsteuer faktisch aus der eigenen Marge.
✅ Sinnvoll ist deshalb ein einfaches Frühwarnsystem: Sobald der kumulierte Jahresumsatz über alle Kanäle 70.000 Euro erreicht, planen Sie den Wechsel aktiv — Preise, Rechnungsvorlagen, Buchhaltung und Marktplatz-Einstellungen.
In 7 Schritten als Kleinunternehmer auf Kaufland starten
Der Weg vom Gewerbe zum ersten Verkauf ist überschaubar, wenn Sie die Reihenfolge einhalten. So gehen Sie vor:
- Gewerbe und Steuernummer klären. Ohne angemeldetes Gewerbe beziehungsweise Handelsregistereintrag und Steuernummer beim Finanzamt geht nichts. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheiden Sie sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
- USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Online, kostenlos, mit Name, Anschrift und Steuernummer. Planen Sie Bearbeitungszeit ein und starten Sie diesen Schritt vor der Marktplatz-Registrierung.
- Sortiment und Kalkulation auf Kleinunternehmer-Logik umstellen. Rechnen Sie mit Bruttokosten im Einkauf, weil keine Vorsteuer zurückkommt. Prüfen Sie, ob Ihre Zielmarge diese Belastung trägt.
- Bei Kaufland Global Marketplace registrieren. Unternehmensdaten, USt-IdNr., Bankverbindung und die steuerliche Registrierung für die gewünschten Verkaufskanäle hinterlegen. Den kompletten Ablauf finden Sie in unserem Leitfaden zur Kaufland-Anmeldung.
- Rechtstexte und Pflichtangaben hinterlegen. Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung sowie produktbezogene Pflichtangaben nach GPSR und Preisangabenverordnung. Als Kleinunternehmer gehört zusätzlich ein korrekter Hinweis auf die Steuerbefreiung in Ihre Rechnungen.
- Erste Listings anlegen und Preise kalkulieren. Rechnen Sie Provision, Versand, Verpackung und Retourenquote ein — die aktuellen Konditionen haben wir in unserer Übersicht zu den Kaufland-Gebühren aufbereitet.
- Umsatz-Monitoring einrichten. Ein Blatt oder besser ein automatisierter Report, der den kumulierten Gesamtumsatz über alle Kanäle zeigt. Alarmschwelle bei 70.000 Euro, Handlungsschwelle bei 90.000 Euro.
Wer mehrere Kanäle parallel betreibt, sollte Schritt 7 nicht händisch lösen. Kanalübergreifende Umsatz-, Bestands- und Preissteuerung übernimmt bei uns unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce, die Amazon, Otto und Kaufland in einer Sicht zusammenführt.
Der EU-Blick: Kleinunternehmer über die Grenze
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich die europäische Kleinunternehmerregelung. Sie erlaubt es, die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu nutzen — bisher galt sie nur im eigenen Sitzstaat.
Die Bedingungen sind klar umrissen: Der unionsweite Jahresumsatz darf 100.000 Euro weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschreiten. Zusätzlich muss die nationale Kleinunternehmergrenze des jeweiligen Ziellandes eingehalten werden. Beide Schwellen gelten nebeneinander.
Die Teilnahme setzt eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern und eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer voraus. Erst wenn diese Nummer erteilt ist, greift die Befreiung im Ausland. Dazu kommt eine quartalsweise Umsatzmeldung in einem besonderen Meldeverfahren.
⚠️ Für die Kaufland-Auslandsmarktplätze bedeutet das: Die europäische Kleinunternehmerregelung ist eine Option, aber kein Selbstläufer. Sie tauschen Umsatzsteuerpflicht gegen Melde- und Überwachungsaufwand — und müssen zwei Schwellenwerte gleichzeitig im Blick behalten.
Unsere ehrliche Einschätzung aus der Agenturpraxis: Wer wirklich cross-border skalieren will, fährt mit Regelbesteuerung und OSS meist einfacher. Die europäische Kleinunternehmerregelung passt vor allem zu kleinen, stabilen Sortimenten mit überschaubarem Auslandsanteil.
Rechenbeispiel: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
Das folgende Beispiel ist hypothetisch und dient nur der Veranschaulichung. Es ersetzt keine steuerliche Berechnung für Ihren Einzelfall.
Angenommen, ein Händler verkauft auf Kaufland Haushaltsartikel und erzielt 24.000 Euro Jahresumsatz. Der Wareneinsatz liegt bei 12.000 Euro brutto, Kaufland-Provision, Versand und Verpackung zusammen bei rund 5.000 Euro brutto.
Als Kleinunternehmer bleiben 24.000 Euro Umsatz ohne Umsatzsteuer. Abzüglich 17.000 Euro Bruttokosten verbleiben 7.000 Euro Rohertrag. Vorsteuer gibt es keine.
Bei Regelbesteuerung wären in den 24.000 Euro brutto rund 3.832 Euro Umsatzsteuer enthalten — der Nettoumsatz läge bei rund 20.168 Euro. Aus 17.000 Euro Bruttokosten ließen sich rund 2.714 Euro Vorsteuer ziehen, die Nettokosten lägen bei rund 14.286 Euro. Der Rohertrag betrüge damit rund 5.882 Euro.
Das Ergebnis: Solange Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen und den Bruttopreis nicht anheben können, ist die Kleinunternehmerregelung in diesem Beispiel klar im Vorteil. Sie kippt genau dann, wenn hohe Investitionen anstehen, der Einkauf stark wächst oder Sie den Preis um die Umsatzsteuer erhöhen können, ohne Absatz zu verlieren.
💰 Faustregel aus der Praxis: Je höher der Anteil vorsteuerbelasteter Kosten am Umsatz, desto schneller lohnt der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Bei Marktplatzhändlern mit Werbebudget verschiebt sich dieser Punkt oft früher als gedacht.
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Wann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist
Der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG ist möglich, hat aber eine harte Nebenwirkung: Sie sind mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden. Erst danach ist eine Rückkehr überhaupt wieder denkbar.
Sinnvoll ist der Verzicht typischerweise in drei Konstellationen. Erstens, wenn hohe Anfangsinvestitionen anstehen — Warenlager, Fotoproduktion, Software, Verpackung. Zweitens, wenn Sie überwiegend an Geschäftskunden verkaufen, für die die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist.
Drittens, wenn absehbar ist, dass Sie die Grenzen ohnehin reißen. Ein Wechsel mitten im Jahr ist operativ deutlich unangenehmer als ein geplanter Start in der Regelbesteuerung.
Gegen den Verzicht spricht: Bürokratie durch Voranmeldungen, Preisdruck im Endkundengeschäft und die Fünfjahresbindung. Wer ein kleines, stabiles Nebensortiment führt und dort bleiben will, fährt mit der Kleinunternehmerregelung schlicht ruhiger.
📌 Formal gilt außerdem: Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Ein funktionierender Rechnungseingang ist also auch für Sie Pflicht.
Was Sie jetzt tun können
Bevor Sie das erste Produkt bei Kaufland einstellen, klären Sie diese Punkte in dieser Reihenfolge:
- Umsatzstand ermitteln: Wie hoch war Ihr Gesamtumsatz über alle Kanäle im Vorjahr? Liegt er über 25.000 Euro, ist die Frage bereits entschieden.
- Hochrechnung machen: Wo landen Sie im laufenden Jahr inklusive Kaufland und Q4? Wenn 100.000 Euro realistisch erreichbar sind, planen Sie den Wechsel jetzt statt später.
- USt-IdNr. beantragen: Kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern, unabhängig vom Kleinunternehmerstatus. Ohne sie kommen Sie bei Kaufland nicht durch die Registrierung.
- Kalkulation auf Brutto-Kosten umstellen: Ohne Vorsteuerabzug verändert sich Ihre Deckungsbeitragsrechnung spürbar. Rechnen Sie Provision, Versand und Retouren realistisch ein.
- Monitoring einrichten: Kumulierter Umsatz über alle Marktplätze, mit Schwellenwerten bei 70.000 und 90.000 Euro.
- Steuerberater einbinden: Spätestens vor einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, wegen der Fünfjahresbindung.
Dieselbe Logik gilt analog für Amazon, Otto, eBay und Temu — die Umsatzgrenzen sind unternehmensbezogen, nicht kanalbezogen. Wer parallel auf mehreren Marktplätzen startet, sollte die Kanäle deshalb von Anfang an in einer gemeinsamen Auswertung führen.
Genau diese Steuerung ist der Punkt, an dem AMZ+ Consulting typischerweise einsteigt: saubere Kalkulation je Kanal, konsistente Preise über Amazon, Otto und Kaufland hinweg und ein Frühwarnsystem, das Grenzwerte meldet, bevor sie überschritten werden.
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FAQ: Häufige Fragen zu Kaufland und der Kleinunternehmerregelung
Kann ich als Kleinunternehmer auf Kaufland verkaufen?
Ja. Kaufland Global Marketplace verlangt ein gewerblich angemeldetes Unternehmen mit Sitz in der EU und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Stand: August 2026, Quelle: kauflandglobalmarketplace.com). Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG steht dem nicht entgegen, solange Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen.
Verliere ich den Kleinunternehmerstatus, wenn ich eine USt-IdNr. beantrage?
Nein. Die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG ist auch für Kleinunternehmer zulässig und ändert am Status nichts. Sie brauchen sie unter anderem, weil Marktplatzbetreiber seit dem 1. Juli 2021 bestimmte Händlerdaten aufzeichnen müssen.
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?
Es gelten 25.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind für 2026 unverändert.
Was passiert, wenn ich die 100.000 Euro mitten im Jahr überschreite?
Der Kleinunternehmerstatus endet sofort — ab genau dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Alle weiteren Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig. Sie sollten Preise, Rechnungsvorlagen und Buchhaltung deshalb vorbereitet haben, bevor der Fall eintritt.
Zählt der Umsatz pro Marktplatz oder insgesamt?
Insgesamt. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz Ihres Unternehmens über alle Kanäle — Kaufland, Amazon, Otto, eBay, Temu und eigene Verkäufe werden zusammengerechnet. Eine separate Grenze je Marktplatz gibt es nicht.
Kann ich als Kleinunternehmer auch auf den Kaufland-Marktplätzen im Ausland verkaufen?
Grundsätzlich ja, aber es wird komplexer. Seit 2025 gibt es die europäische Kleinunternehmerregelung mit einer unionsweiten Grenze von 100.000 Euro, einer Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern, einer eigenen Kleinunternehmer-Identifikationsnummer und quartalsweisen Meldungen. Zusätzlich muss die nationale Grenze des Ziellandes eingehalten werden.
Wann sollte ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Wenn Sie hohe vorsteuerbelastete Kosten haben, überwiegend an Geschäftskunden verkaufen oder absehbar über die Grenzen wachsen. Beachten Sie die Bindung von mindestens fünf Kalenderjahren und besprechen Sie den Schritt vorab mit Ihrem Steuerberater.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren für Händler auf Amazon, Otto und Kaufland aktiv. Mit seinem Team betreut er Marktplatz-Accounts von der Anmeldung über Listings und Werbung bis zur kanalübergreifenden Steuerung mit eigener KI-Technologie.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026
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