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Kaufland Nutri-Score 2026: Neue Regeln für Lebensmittelhändler

Nutri-Score 2026 bei Kaufland: Seit Januar gilt der Algorithmus 2023 verbindlich. Was Händler jetzt prüfen müssen und welche LMIV-Pflichten dazukommen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 28. August 20269 Min. Lesezeit
Kaufland Nutri-Score 2026: Neue Regeln für Lebensmittelhändler

Die kurze Antwort: Der Nutri-Score bleibt freiwillig — aber wer ihn nutzt, muss seit dem 1. Januar 2026 den überarbeiteten Algorithmus von 2023 anwenden. Der neue Berechnungsweg trat in Deutschland zum 1. Januar 2024 in Kraft, für bereits hergestellte und gekennzeichnete Ware galt eine zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2025 (Stand: August 2026, Quelle: BMLEH). Für Ware, die vor dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht wurde, besteht ein Abverkaufsspielraum, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Der neue Algorithmus bewertet Zucker, Salz und Süßungsmittel strenger, viele Produkte rutschen dadurch eine Stufe ab. Unabhängig davon gelten im Fernabsatz die LMIV-Pflichtangaben: Zutatenverzeichnis, hervorgehobene Allergene und Nährwertdeklaration müssen vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

Was sich am Nutri-Score konkret geändert hat

Das Lenkungsgremium des Nutri-Score hatte die Anpassung 2021 angestoßen und 2023 abgeschlossen. Ziel war es, aktuelle ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse abzubilden und günstigere von weniger günstigen Lebensmitteln klarer zu unterscheiden.

Die wichtigsten Stellschrauben betreffen drei Bereiche. Zucker und Salz werden strenger gewichtet, Süßungsmittel werden erstmals eigenständig berücksichtigt, und die Bewertung von Fetten sowie Getränken wurde überarbeitet.

Die Folge ist keine kosmetische Verschiebung. Verbraucherorganisationen haben nach der Umstellung dokumentiert, dass zahlreiche bekannte Produkte im neuen Modell schlechter abschneiden als zuvor — darunter Erzeugnisse, die im alten System einen deutlich besseren Buchstaben trugen.

⚠️ Für Händler bedeutet das ein doppeltes Risiko. Erstens kann ein veralteter Score im Listing stehen. Zweitens kann derselbe Artikel je nach Bezugsquelle mit unterschiedlichen Verpackungsständen im Lager liegen — mit altem Logo auf der einen und neuem auf der anderen Charge.

Wichtig zur Einordnung: Die Nutzung des Nutri-Score ist in Deutschland weiterhin freiwillig. Verbindlich ist nur die Berechnungsmethode, sobald Sie das Logo verwenden. Wer den Score nicht führt, hat keinen Handlungsbedarf am Logo — wohl aber bei den LMIV-Pflichtangaben.

Wer im Marktplatzgeschäft verantwortlich ist

Rechtlich verantwortlich für die Kennzeichnung ist grundsätzlich der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird. Bei Eigenmarken sind Sie das selbst, bei Handelsware in der Regel der Hersteller.

Das entlastet Sie im Onlinehandel jedoch nur teilweise. Die Angaben, die Sie im Listing machen, verantworten Sie als Anbieter des Fernabsatzangebots. Ein falscher Nutri-Score in Ihrer Produktbeschreibung ist Ihr Problem, auch wenn Sie ihn aus einem Herstellerdatenblatt übernommen haben.

Besonders kritisch sind Produktbilder. Zeigt Ihr Hauptbild eine Verpackung mit dem alten Score, während die gelieferte Ware einen anderen Buchstaben trägt, weicht die Darstellung von der Realität ab. Das kann als irreführende Angabe beanstandet werden.

💡 Praxistipp: Behandeln Sie Verpackungsbilder wie Pflichtangaben. Sobald ein Hersteller die Rezeptur oder das Etikett ändert, muss das Bild mitgezogen werden — auf Kaufland ebenso wie auf Otto und Amazon.

Bei AMZ+ Consulting sehen wir diesen Punkt regelmäßig als größte Lücke in Lebensmittelsortimenten. Die Textangaben werden gepflegt, die Bilder bleiben jahrelang unverändert stehen.

Weitere Grundlagen zum Lebensmittelverkauf auf dem Marktplatz haben wir im Beitrag Lebensmittel bei Kaufland verkaufen zusammengestellt.

Die LMIV-Pflichten im Fernabsatz — unabhängig vom Nutri-Score

Der Nutri-Score ist freiwillig, die LMIV-Pflichtangaben sind es nicht. Für vorverpackte Lebensmittel im Fernabsatz müssen die verpflichtenden Informationen nach Artikel 9 LMIV vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

Dazu gehören unter anderem die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, die allergenen Zutaten nach Anhang II, die Nettofüllmenge, gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und Verwendung sowie die Nährwertdeklaration.

Die Angaben müssen spätestens auf der Seite verfügbar sein, die die Bestellung ermöglicht. Ein Link auf ein PDF weit unten in der Beschreibung erfüllt diese Anforderung nur, wenn er tatsächlich vor dem Kaufabschluss erreichbar und klar erkennbar ist.

Die 14 Hauptallergengruppen müssen im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck oder Unterstreichung. Reiner Fließtext ohne Hervorhebung genügt nicht.

✅ Eine Ausnahme gibt es beim Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum: Diese Angabe muss erst zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen, nicht schon im Listing.

Für Sortimente, die parallel auf Kaufland, Otto und Amazon laufen, ist die zentrale Verwaltung dieser Pflichtangaben der eigentliche Hebel. Unsere KI-Plattform MarketplAIce gleicht Pflichtfelder kanalübergreifend ab und meldet fehlende oder abweichende Angaben, bevor eine Beanstandung eintrifft.

Welche Produktgruppen 2026 am stärksten betroffen sind

Am deutlichsten wirkt sich die strengere Zuckerbewertung aus. Betroffen sind vor allem Frühstücksprodukte, Milchmischgetränke, Fruchtjoghurts, Süßgebäck und Getränke mit Zuckerzusatz.

Bei Salz trifft es Fertiggerichte, Snacks, Wurstwaren und pikante Convenience-Produkte. Auch hier führt die schärfere Gewichtung bei etlichen Artikeln zu einer schlechteren Einstufung.

Neu und für viele Sortimente überraschend ist die eigenständige Berücksichtigung von Süßungsmitteln. Produkte, die zuvor durch den Austausch von Zucker gegen Süßstoff einen besseren Score erreichten, profitieren davon im neuen Modell nicht mehr im gleichen Maß.

Positiv wirken sich hingegen Ballaststoffe, Hülsenfrüchte, Nüsse und bestimmte Öle aus. Einzelne Produkte verbessern sich dadurch — die Mehrzahl der Veränderungen geht jedoch in die andere Richtung.

Für Ihre Sortimentsplanung heißt das: Prüfen Sie zuerst die Kategorien, in denen der Score sichtbar in der Werbung eingesetzt wird. Ein abgerutschter Buchstabe im Listing ist unangenehm, ein veralteter Buchstabe ist ein Rechtsrisiko.

Beide Fälle brauchen unterschiedliche Reaktionen. Ein korrekt abgerutschter Score ist eine Sortiments- und Marketingfrage, ein veralteter Score dagegen eine Compliance-Frage mit sofortigem Handlungsbedarf. Trennen Sie die beiden Listen sauber voneinander, bevor Sie mit der Bearbeitung beginnen.

Ob Sie den Score bei einzelnen Artikeln künftig überhaupt noch ausloben, ist eine unternehmerische Entscheidung. Wir ordnen sie in einem kostenlosen Erstgespräch gerne mit Ihnen ein.

Wo der Nutri-Score im Listing steht — und warum das zählt

Der Score taucht in Marktplatz-Listings an bis zu vier Stellen auf: im Titel, in den Aufzählungspunkten, im Beschreibungstext und auf den Produktbildern. Manche Systeme führen zusätzlich ein strukturiertes Attributfeld.

Diese Streuung ist der eigentliche Grund, warum Korrekturen unvollständig bleiben. Wer den Score im Beschreibungstext aktualisiert, das Attributfeld aber vergisst, produziert einen Widerspruch im eigenen Listing.

Legen Sie deshalb vor der Korrektur fest, an welchen Stellen der Score überhaupt stehen soll. Unsere Empfehlung aus der Praxis: möglichst wenige Stellen, dafür konsequent gepflegt. Ein Score im Attributfeld und auf dem aktuellen Verpackungsbild reicht in den meisten Fällen aus.

Verzichten Sie insbesondere auf den Score im Titel. Titel werden selten systematisch überarbeitet, und ein veralteter Buchstabe an prominenter Stelle wiegt schwerer als derselbe Fehler weiter unten in der Beschreibung.

💡 Wenn Sie mit Feed- oder Middleware-Systemen arbeiten, klären Sie, aus welcher Quelle der Score gespeist wird. Häufig liegt er in einem Herstellerdatenfeed, der nicht demselben Aktualisierungsrhythmus folgt wie Ihre eigenen Stammdaten. Hintergründe zur Systemarchitektur finden Sie im Beitrag zur Multichannel-Integration mit ERP-Systemen.

Ein letzter Punkt betrifft die Werbung außerhalb des Listings. Newsletter, Social-Media-Posts und Anzeigenmotive mit altem Score bleiben oft jahrelang online. Nehmen Sie diese Kanäle in Ihre Prüfliste auf — sie werden fast immer vergessen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Pflegestellen in Ihrem Setup reduzieren, sprechen wir das gerne in einem kostenlosen Erstgespräch durch.

In 6 Schritten zum sauberen Nutri-Score-Sortiment

  1. Sortiment filtern. Ziehen Sie einen Export aller Lebensmittelartikel und markieren Sie jene, bei denen der Nutri-Score im Titel, in der Beschreibung, in einem Attributfeld oder auf einem Produktbild vorkommt. Nur diese Artikel brauchen die Vollprüfung.
  2. Aktuellen Score beim Hersteller abfragen. Fordern Sie zu jedem betroffenen Artikel eine schriftliche Bestätigung an, welcher Buchstabe nach dem Algorithmus 2023 gilt und seit wann die Etiketten umgestellt sind.
  3. Bilder gegen Etikettenstand abgleichen. Prüfen Sie, ob das Hauptbild und die Zusatzbilder die aktuelle Verpackung zeigen. Alte Verpackungsabbildungen mit altem Score gehören ausgetauscht.
  4. LMIV-Pflichtangaben mitprüfen. Kontrollieren Sie im selben Durchgang Zutatenverzeichnis, Allergenhervorhebung, Nettofüllmenge und Nährwertdeklaration. Der Aufwand pro Artikel steigt kaum, die Fehlerquote sinkt deutlich.
  5. Änderungen kanalübergreifend ausrollen. Aktualisieren Sie denselben Artikel zeitgleich auf Kaufland, Otto, Amazon und eBay. Ein korrigiertes Listing auf einem Kanal nützt wenig, wenn dasselbe Produkt woanders mit altem Score steht.
  6. Wiedervorlage bei Rezepturänderungen einrichten. Legen Sie fest, dass jede Mitteilung über eine Rezeptur- oder Etikettenänderung automatisch eine Prüfung von Score, Nährwerttabelle und Bild auslöst.

Rechenbeispiel: Aufwand einer Sortimentsprüfung

Das folgende Beispiel ist hypothetisch und dient nur der Aufwandsschätzung. Die Werte sind frei gewählt.

Angenommen, ein Händler führt 900 Lebensmittelartikel auf Kaufland. Bei 220 davon wird der Nutri-Score aktiv ausgelobt — im Text, im Attribut oder auf dem Bild.

Für die Prüfung eines Artikels inklusive Herstellerabfrage, Bildkontrolle und Korrektur werden im Beispiel 12 Minuten angesetzt. Das ergibt 2.640 Minuten, also rund 44 Stunden.

Bei einem angenommenen internen Verrechnungssatz von 35 Euro entspricht das rund 1.540 Euro einmaligem Aufwand. Verteilt auf 220 Artikel sind das etwa 7 Euro je Artikel.

Dem gegenüber steht das Risiko einer Beanstandung oder Abmahnung, dessen Kosten deutlich höher liegen können. Rechnen Sie die Kalkulation unbedingt mit Ihren eigenen Mengen und Sätzen nach.

Der Aufwand sinkt deutlich, wenn Sie ihn bündeln. Wer Score, Nährwerte, Allergene und Bild in einem Durchgang prüft, spart im Beispiel gegenüber vier getrennten Runden erfahrungsgemäß den größten Teil der Rüstzeit je Artikel.

Was Sie jetzt tun können

Beginnen Sie mit der Filterung. Sie müssen nicht Ihr gesamtes Lebensmittelsortiment prüfen, sondern nur die Artikel mit ausgelobtem Score — das reduziert den Aufwand meist erheblich.

Schreiben Sie Ihre Hersteller in einer Sammelanfrage an. Eine Liste mit Artikelnummern und der Frage nach dem gültigen Score nach Algorithmus 2023 ist effizienter als 200 Einzelmails.

Sichten Sie parallel Ihre Produktbilder. Dieser Punkt lässt sich ohne Herstellerrückmeldung sofort beginnen und deckt erfahrungsgemäß die meisten Altlasten auf.

Nutzen Sie den Durchgang, um gleich die LMIV-Pflichtangaben mitzuprüfen. Zwei getrennte Prüfrunden kosten spürbar mehr als eine kombinierte.

Wenn Sie den Prozess strukturiert aufsetzen möchten, unterstützt AMZ+ Consulting Sie dabei — vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

FAQ: Häufige Fragen zum Nutri-Score 2026

Ist der Nutri-Score jetzt Pflicht?

Nein. Die Verwendung des Nutri-Score bleibt in Deutschland freiwillig. Verbindlich ist seit Januar 2026 aber die Berechnungsmethode: Wer das Logo führt, muss den Algorithmus von 2023 anwenden.

Darf ich Restbestände mit altem Nutri-Score noch verkaufen?

Für Ware, die vor dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht wurde, besteht ein Abverkaufsspielraum, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Ihr Listing sollte dann jedoch keine Aussage enthalten, die den aktuellen Stand falsch darstellt. Lassen Sie den konkreten Fall im Zweifel rechtlich prüfen.

Wer haftet, wenn der Hersteller einen falschen Score liefert?

Für die Kennzeichnung auf der Verpackung haftet grundsätzlich der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird. Für die Angaben in Ihrem Onlineangebot sind Sie als Anbieter verantwortlich. Lassen Sie sich Scores deshalb schriftlich bestätigen.

Muss der Nutri-Score im Onlineshop angezeigt werden?

Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht, da der Score freiwillig ist. Wenn Sie ihn anzeigen, muss die Angabe korrekt und aktuell sein. Die LMIV-Pflichtangaben sind davon unabhängig und müssen vor Kaufabschluss verfügbar sein.

Welche Angaben muss ich vor dem Kaufabschluss zeigen?

Nach Artikel 14 LMIV müssen die verpflichtenden Angaben nach Artikel 9 vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein — unter anderem Bezeichnung, Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen Allergenen, Nettofüllmenge und Nährwertdeklaration. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss erst bei Lieferung vorliegen.

Gelten diese Regeln auch auf Otto und Amazon?

Ja. LMIV und Nutri-Score-Vorgaben knüpfen an das Produkt und das Fernabsatzangebot an, nicht an die Plattform. Prüfen Sie Ihre Listings deshalb auf allen Kanälen gleichzeitig.

Wie oft sollte ich Nutri-Score und Nährwerte prüfen?

Sinnvoll ist eine jährliche Vollprüfung plus eine anlassbezogene Prüfung bei jeder Rezeptur-, Etiketten- oder Lieferantenänderung. Gerade Rezepturänderungen werden häufig nicht aktiv kommuniziert und fallen sonst erst bei einer Beanstandung auf.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Er begleitet Lebensmittel- und Nahrungsergänzungssortimente von der Listing-Erstellung bis zur laufenden Compliance-Prüfung. AMZ+ Consulting arbeitet dabei herstellerunabhängig.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zum Stand August 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zu Einzelfällen wenden Sie sich bitte an eine auf Lebensmittelrecht spezialisierte Kanzlei.

Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

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