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Ratgeber

Kaufland OSS-Verfahren 2026: Was Händler oft übersehen

Kaufland OSS-Verfahren 2026: Wie Sie die Umsatzsteuer für mehrere Kaufland-Ländermärkte korrekt melden – ohne Mehrfachregistrierung. Jetzt informieren.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 23. September 20269 Min. Lesezeit
Kaufland OSS-Verfahren 2026: Was Händler oft übersehen

Wenn Sie auf Kaufland.de in mehreren Kaufland-Ländermärkten verkaufen – etwa in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Frankreich oder Italien – melden Sie die Umsatzsteuer für Ihre B2C-Fernverkäufe in der Regel über das EU-OSS-Verfahren (One-Stop-Shop, Union-Regelung). Sie registrieren sich dafür einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und reichen anschließend eine quartalsweise Meldung ein, statt sich in jedem einzelnen Kaufland-Land umsatzsteuerlich zu registrieren.

Wichtig: Das OSS-Verfahren deckt ausschließlich B2C-Lieferungen ab, die aus Ihrem Herkunftsland versendet werden. Sobald Sie Ware in einem anderen EU-Land lagern – etwa in einem ausländischen Fulfillment-Lager –, entsteht dort in der Regel weiterhin eine lokale Registrierungspflicht, unabhängig vom OSS. Die folgenden Abschnitte erklären die Grundregeln, den Schwellenwert und die praktischen Schritte für Kaufland-Händler. Steuerliche Details klären Sie im Einzelfall immer mit Ihrem Steuerberater.

Was das OSS-Verfahren für Kaufland-Händler bedeutet

Das One-Stop-Shop-Verfahren wurde eingeführt, um den innergemeinschaftlichen Fernverkauf an Verbraucher zu vereinfachen. Statt sich für jeden EU-Ländermarkt, in dem Sie über Kaufland verkaufen, separat umsatzsteuerlich zu registrieren, melden Sie die Umsätze zentral über eine Plattform. Für deutsche Unternehmen ist das BZSt zuständig.

Für Kaufland-Händler ist das besonders relevant, weil Kaufland seinen Marktplatz aktiv über mehrere Ländermärkte ausbaut. Wer parallel auf kaufland.de, dem polnischen oder dem tschechischen Marktplatz verkauft, hat schnell Kunden in mehreren EU-Staaten – und damit potenziell mehrere Umsatzsteuerpflichten. Mehr zur internationalen Ausrichtung von Kaufland lesen Sie im Artikel Kaufland international verkaufen.

Das OSS-Verfahren betrifft ausdrücklich B2C-Fernverkäufe, also Lieferungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Es gilt nicht für B2B-Umsätze und nicht für Lieferungen, die aus einem Lager im Zielland selbst erfolgen – dazu mehr im nächsten Abschnitt. Für viele Kaufland-Händler mit AMZ+ Consulting als Betreuungsagentur ist die korrekte Zuordnung der Umsätze ein wiederkehrendes Thema, weil sich Sortiment und Ländermärkte über die Zeit verändern.

Grundsätzlich gilt: Melden Sie sich einmal für OSS an, laufen alle qualifizierenden Fernverkäufe über diese eine quartalsweise Meldung. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich gegenüber einer Registrierung in jedem einzelnen Land. Allerdings ersetzt OSS keine steuerliche Beratung im Einzelfall – gerade bei gemischten Vertriebswegen über mehrere Marktplätze lohnt sich ein Blick mit dem Steuerberater auf die eigene Konstellation.

Wenn Sie bereits mit Rechnungsstellung auf Kaufland zu tun haben, ergänzt der Artikel Kaufland Umsatzsteuer und Rechnungen die hier beschriebenen OSS-Grundlagen um die Rechnungsseite.

Für Händler, die neu in mehreren Kaufland-Ländermärkten starten, lohnt sich zudem ein Blick auf die eigene Sortimentsstruktur. Nicht jedes Produkt eignet sich gleichermaßen für den Versand in alle Länder – Versandkosten, Zollfragen bei Nicht-EU-Zielen und die Lieferzeit spielen dabei ebenfalls eine Rolle. Das OSS-Verfahren regelt ausschließlich die umsatzsteuerliche Seite, nicht die logistische. Beide Themen sollten Sie bei der Planung einer Kaufland-Expansion getrennt, aber parallel betrachten.

Der 10.000-Euro-Schwellenwert und was er für Sie bedeutet

Zentral für das OSS-Verfahren ist ein einheitlicher Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Er gilt nicht pro Land, sondern kumuliert für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe an Verbraucher zusammen. Liegen Ihre grenzüberschreitenden B2C-Umsätze aus Deutschland in andere EU-Länder insgesamt unter dieser Grenze, greift in der Regel weiterhin die deutsche Umsatzsteuer am Herkunftsort.

Überschreiten Sie die 10.000-Euro-Grenze, entsteht üblicherweise die Pflicht, Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abzuführen – also dort, wo Ihr Kaufland-Kunde sitzt. Genau an dieser Stelle setzt das OSS-Verfahren an: Es erlaubt Ihnen, diese länderspezifischen Steuerbeträge zentral über eine einzige quartalsweise Meldung beim BZSt zu deklarieren und zu zahlen, statt sich in jedem betroffenen Land separat zu registrieren.

Für die Praxis auf Kaufland bedeutet das: Sie müssen die Umsätze aus allen Kaufland-Ländermärkten zusammenrechnen, um zu prüfen, ob der Schwellenwert überschritten ist. Ein Blick allein auf den polnischen oder tschechischen Marktplatz reicht nicht – es zählt die Summe aller EU-Fernverkäufe, unabhängig davon, über welchen Kanal oder welchen Kaufland-Ländermarkt sie erzielt wurden.

Die Anmeldung zum OSS-Verfahren sollte rechtzeitig erfolgen. Wird die Schwelle überschritten und die Registrierung nicht zeitnah beantragt, kann in der Zwischenzeit die Pflicht zur Einzelregistrierung in den betroffenen Ländern entstehen. Wer plant, in weitere Kaufland-Länder zu expandieren, sollte die OSS-Anmeldung daher frühzeitig mitdenken – etwa im Zusammenhang mit einer Expansion, wie sie im Artikel Kaufland-Expansion nach Spanien und in die Niederlande beschrieben wird.

Wichtig zu betonen: Der Schwellenwert betrifft ausschließlich Fernverkäufe aus dem Herkunftsland. Lagern Sie Ware bereits in einem anderen EU-Land, gilt eine andere Logik, die im folgenden Abschnitt zu den Schritten mit aufgegriffen wird. Bei Unsicherheit, ob Ihre Umsätze korrekt zugeordnet sind, ist eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater sinnvoll – Zahlen und Fristen im Einzelfall sollten nicht ohne diese Prüfung final festgelegt werden. Wenn Sie das Thema strukturiert angehen möchten, unterstützt Sie AMZ+ Consulting bei der operativen Einordnung Ihrer Kaufland-Umsätze über die Ländermärkte hinweg – vereinbaren Sie dafür gerne ein → kostenloses Erstgespräch.

So melden Sie sich für das OSS-Verfahren an: In 6 Schritten zur korrekten Umsatzsteuermeldung

Die folgenden Schritte fassen den typischen Ablauf für Kaufland-Händler zusammen, die sich für das OSS-Verfahren registrieren möchten. Die genaue Umsetzung sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

  1. Umsätze über alle Kaufland-Ländermärkte zusammenrechnen. Ermitteln Sie, wie hoch Ihre B2C-Fernverkäufe an Kunden in anderen EU-Ländern insgesamt sind – kumuliert über alle Marktplätze, nicht nur Kaufland.
  2. Prüfen, ob der 10.000-Euro-Schwellenwert überschritten ist oder absehbar wird. Planen Sie die Anmeldung frühzeitig, wenn abzusehen ist, dass Sie die Grenze im laufenden Jahr erreichen.
  3. Lagerstandorte erfassen. Klären Sie, ob Ihre Ware ausschließlich aus Deutschland versendet wird oder ob Sie zusätzlich in anderen EU-Ländern lagern – das beeinflusst, was über OSS gemeldet werden kann und was lokal registriert werden muss.
  4. Registrierung beim BZSt-Portal vorbereiten. Die Anmeldung zum OSS-Verfahren erfolgt für deutsche Unternehmen über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern.
  5. Quartalsweise Meldung einrichten. Nach erfolgter Registrierung melden Sie Ihre qualifizierenden EU-Fernverkäufe regelmäßig quartalsweise über das BZSt-Portal.
  6. Prozess mit Steuerberater und Kaufland-Reporting abgleichen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kaufland-Verkaufsdaten pro Ländermarkt sauber ausgewertet werden können, damit die OSS-Meldung korrekt befüllt wird.

Diese Schritte ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Insbesondere bei gemischten Konstellationen aus OSS-pflichtigen Fernverkäufen und lokal zu registrierenden Lagerumsätzen ist eine Einzelfallprüfung durch den Steuerberater notwendig.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass der aufwendigste Teil nicht die eigentliche Anmeldung ist, sondern die saubere Datenbasis dahinter. Wenn Verkaufsdaten aus mehreren Kaufland-Ländermärkten nicht konsistent erfasst werden, wird die quartalsweise Meldung fehleranfällig. Eine strukturierte Auswertung pro Land, am besten automatisiert statt manuell zusammengetragen, erleichtert diesen Schritt erheblich und reduziert das Risiko von Nacherklärungen.

Rechenbeispiel (hypothetisch): OSS-Schwellenwert bei mehreren Kaufland-Ländermärkten

Das folgende Beispiel ist rein hypothetisch und dient nur der Veranschaulichung der Logik – es beruht nicht auf realen Kundendaten.

Angenommen, ein Händler verkauft über Kaufland.de sowohl an deutsche Kunden als auch an Kunden in Österreich, Polen und Tschechien. Die deutschen Umsätze unterliegen unabhängig vom OSS-Verfahren der deutschen Umsatzsteuer, da es sich nicht um grenzüberschreitende Fernverkäufe handelt.

Für die Berechnung des Schwellenwerts zählen ausschließlich die Fernverkäufe an Kunden in Österreich, Polen und Tschechien. Angenommen, diese drei Ländermärkte summieren sich im Laufe des Jahres auf 11.500 Euro Umsatz. Da diese Summe über der 10.000-Euro-Grenze liegt, würde in diesem hypothetischen Fall die Pflicht entstehen, die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abzuführen – und genau dafür böte sich die zentrale Meldung über das OSS-Verfahren an, statt sich in Österreich, Polen und Tschechien einzeln zu registrieren.

Würden dieselben drei Ländermärkte zusammen beispielsweise nur 6.000 Euro Umsatz erreichen, läge der Händler in diesem hypothetischen Szenario unterhalb des Schwellenwerts – die deutsche Umsatzsteuer würde dann in der Regel weiter greifen, sofern keine freiwillige Option zum OSS-Verfahren gewählt wird.

Dieses Beispiel zeigt vor allem eines: Es kommt auf die Summe aller Fernverkäufe an, nicht auf die Umsätze in einem einzelnen Kaufland-Ländermarkt. Reale Zahlen, Fristen und die konkrete steuerliche Einordnung Ihres Falls sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären – AMZ+ Consulting berät Sie dabei operativ und strategisch zu Ihrer Kaufland-Aufstellung, ersetzt aber keine steuerliche Beratung.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie auf mehreren Kaufland-Ländermärkten aktiv sind oder eine Expansion planen, lohnt sich ein strukturierter erster Schritt, statt das Thema aufzuschieben.

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuellen Umsätze pro Kaufland-Ländermarkt und rechnen Sie die grenzüberschreitenden B2C-Anteile zusammen.
  • Prüfen Sie, ob Sie bereits Ware in einem anderen EU-Land lagern oder das planen – das entscheidet, ob zusätzlich eine lokale Registrierung nötig wird.
  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie die 10.000-Euro-Grenze erreichen, damit die OSS-Anmeldung rechtzeitig vorbereitet ist.
  • Klären Sie intern, wer die quartalsweise Meldung über das BZSt-Portal übernimmt und wie die Kaufland-Daten dafür aufbereitet werden.
  • Wenn Sie eine Agentur suchen, die Ihre Kaufland-Präsenz über mehrere Ländermärkte hinweg operativ begleitet, vereinbaren Sie ein → kostenloses Erstgespräch mit AMZ+ Consulting.

Mehr zur allgemeinen Betreuung von Kaufland-Händlern durch eine Agentur finden Sie im Artikel Kaufland-Agentur 2026.

FAQ

Was ist das OSS-Verfahren einfach erklärt?

Das One-Stop-Shop-Verfahren ist eine zentrale Meldemöglichkeit für die Umsatzsteuer auf B2C-Fernverkäufe innerhalb der EU. Statt sich in jedem Land einzeln zu registrieren, melden Sie alle qualifizierenden Umsätze quartalsweise über eine Stelle – für deutsche Unternehmen über das BZSt-Portal.

Gilt das OSS-Verfahren auch für Verkäufe auf Kaufland.de?

Ja, sofern es sich um B2C-Fernverkäufe an Kunden in anderen EU-Ländern handelt, die aus Ihrem Herkunftsland versendet werden. Das gilt unabhängig davon, über welchen Kaufland-Ländermarkt der Kunde bestellt hat.

Ab welchem Umsatz muss ich mich um OSS kümmern?

Relevant ist der einheitliche Schwellenwert von 10.000 Euro pro Jahr, der für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe zusammen gilt – nicht pro Land. Wird dieser Wert überschritten, entsteht in der Regel die Pflicht, Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland zu melden.

Deckt OSS auch Waren ab, die ich im Ausland lagere?

Nein, in der Regel nicht. Das OSS-Verfahren deckt B2C-Lieferungen ab, die aus dem Herkunftsland versendet werden. Lagern Sie Ware in einem anderen EU-Land, entsteht dort üblicherweise weiterhin eine eigenständige lokale Registrierungspflicht, unabhängig vom OSS.

Muss ich mich für jeden Kaufland-Ländermarkt einzeln registrieren?

Ohne OSS-Verfahren wäre das grundsätzlich notwendig, sobald der Schwellenwert überschritten ist. Mit einer OSS-Registrierung melden Sie diese Umsätze stattdessen zentral über eine quartalsweise Meldung, sofern keine lokale Warenlagerung vorliegt, die eine separate Registrierung erfordert.

Wie oft muss ich beim OSS-Verfahren melden?

Die Meldung erfolgt quartalsweise über das BZSt-Portal. Die genauen Fristen und Details zur Meldung sollten Sie im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater oder direkt beim BZSt abklären.

Ersetzt AMZ+ Consulting die steuerliche Beratung beim OSS-Verfahren?

Nein. AMZ+ Consulting unterstützt Kaufland-Händler operativ und strategisch bei der internationalen Aufstellung auf dem Marktplatz, etwa bei der Auswertung von Umsätzen pro Ländermarkt. Die konkrete steuerliche Einordnung und Anmeldung zum OSS-Verfahren gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Zuletzt aktualisiert: 23. September 2026

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