LkSG 2026: Was Marktplatz-Händler jetzt prüfen müssen
LkSG und CSDDD 2026: Welche Schwellenwerte gelten, wer betroffen ist und was Marktplatz-Händler auf Amazon, Otto und Kaufland jetzt konkret prüfen sollten.

Die kurze Antwort: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt aktuell nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland — die meisten Marktplatz-Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu fallen damit nicht direkt darunter.
Trotzdem lohnt sich 2026 ein genauer Blick auf das Thema, denn die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD löst das LkSG ab dem 26. Juli 2027 ab, und viele kleinere Händler werden bereits heute indirekt über Lieferantenfragebögen großer Handelspartner mit dem Thema konfrontiert.
Am 8. Dezember 2025 einigten sich EU-Rat und Parlament im Trilog auf neue, deutlich höhere CSDDD-Schwellenwerte im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets: betroffen sind künftig große EU-Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz sowie große Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz in der EU.
Für die überwiegende Mehrheit der Marktplatz-Händler in Deutschland bedeutet das: keine direkte gesetzliche Pflicht, aber eine wachsende indirekte Betroffenheit über Lieferketten, Handelspartner und künftige Marktplatz-Vorgaben. Wer sich frühzeitig einen Überblick verschafft, spart sich später unter Zeitdruck erstellte Notlösungen.
AMZ+ Consulting hilft Marktplatz-Händlern dabei, realistisch einzuschätzen, ob und wann sie vom LkSG oder der CSDDD betroffen sein könnten — und wie sie sich schon jetzt sinnvoll vorbereiten.
LkSG und CSDDD 2026: Der aktuelle Rechtsstand im Überblick
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist seit 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Aktuell gilt die Pflicht in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Inland.
Parallel dazu wurde auf EU-Ebene die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, auch CS3D genannt) beschlossen, die das LkSG mittelfristig ablösen soll. Mit der "Stop-the-Clock"-Richtlinie vom April 2025 wurde die Anwendung der CSDDD zunächst um ein Jahr verschoben, um Zeit für Vereinfachungen im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets zu schaffen.
Die im Dezember 2025 im Trilog vereinbarten neuen Schwellenwerte liegen deutlich über der ursprünglichen CSDDD-Fassung: Statt bereits ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz greift die Richtlinie künftig erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz bei EU-Unternehmen beziehungsweise 1,5 Milliarden Euro EU-Umsatz bei Nicht-EU-Unternehmen.
Nach aktuellem Zeitplan ersetzt die CSDDD das LkSG ab dem 26. Juli 2027, während die nationale Anwendung in den Mitgliedstaaten regulär erst ab dem 26. Juli 2029 vorgesehen ist. Zusätzlich wurde im Rahmen der Omnibus-Vereinfachung die bisherige LkSG-Berichtspflicht gestrichen — die eigentlichen Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen bleiben jedoch bestehen.
Diese zeitliche Staffelung ist bewusst so gewählt, dass Unternehmen und Behörden ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung der neuen, EU-weit einheitlichen Regeln haben. Für Marktplatz-Händler bedeutet das gleichzeitig, dass sich in den kommenden Jahren mehrfach Details ändern können, bevor die endgültige nationale Umsetzung feststeht.
Für Marktplatz-Händler mit deutlich weniger als 1.000 Beschäftigten heißt das zunächst: Weder das aktuelle LkSG noch die künftige CSDDD verpflichten Sie direkt. Die neuen, höheren Schwellenwerte verstärken diesen Befund für die allermeisten kleinen und mittleren Marktplatz-Händler zusätzlich.
Zur Einordnung: Nach Angaben von Wirtschaftsverbänden und Kanzleien, die die Reform begleitet haben, sinkt durch die höheren CSDDD-Schwellenwerte die Zahl der EU-weit direkt betroffenen Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen Fassung der Richtlinie deutlich. Das ändert nichts an den grundsätzlichen Zielen der Regulierung, verschiebt aber die unmittelbare Verantwortung stärker auf eine kleinere Gruppe sehr großer Unternehmen.
Für die Praxis bedeutet das auch: Die konkrete Ausgestaltung der nationalen Umsetzung in Deutschland steht noch nicht vollständig fest, da das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des LkSG an die CSDDD-Vorgaben erst nach und nach Details liefert. Marktplatz-Händler sollten deshalb keine dauerhaften Prozesse auf Basis vorläufiger Annahmen aufbauen, sondern das Thema regelmäßig neu bewerten.
Warum das Thema für Marktplatz-Händler trotzdem relevant ist
Die direkte gesetzliche Nicht-Betroffenheit bedeutet nicht, dass Sie das Thema komplett ignorieren können. In der Praxis erleben immer mehr mittelständische Marktplatz-Händler, dass große Handelspartner, Einkaufsverbände oder auch einzelne Marktplätze selbst Sorgfaltspflichten-Fragebögen an ihre Zulieferer und Handelspartner weiterreichen — unabhängig von der eigenen Unternehmensgröße.
Das liegt daran, dass verpflichtete Großunternehmen ihre eigenen LkSG- und künftigen CSDDD-Pflichten nur erfüllen können, wenn sie auch Risiken bei ihren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern bewerten. Ein Marktplatz-Händler, der Produkte an ein großes Handelsunternehmen liefert oder selbst Teil einer komplexeren Lieferkette ist, wird dadurch mittelbar in die Sorgfaltspflichten-Prozesse seiner Kunden eingebunden — etwa durch Selbstauskünfte, Verhaltenskodizes oder vertragliche Zusicherungen.
Hinzu kommt ein strategischer Aspekt: Auch wenn die aktuellen Schwellenwerte hoch angesetzt sind, zeigt die Gesetzgebungshistorie der letzten Jahre, dass sich Schwellenwerte und Anwendungsbereiche im Zuge politischer Debatten wieder verschieben können. Wer schon heute grundlegende Transparenz über die eigene Lieferkette hat — etwa über Herkunftsländer, Hauptzulieferer und bekannte Risikofaktoren — ist für künftige Anpassungen deutlich besser vorbereitet als Händler, die das Thema komplett ausblenden.
Für Händler, die auf mehreren Marktplätzen wie Amazon, Otto und Kaufland gleichzeitig aktiv sind, kommt eine weitere Dimension hinzu: Handelspartner und Plattformen könnten künftig verstärkt eigene Nachweise zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von ihren gewerblichen Verkäufern verlangen, ähnlich wie es bei DSA-bezogenen Selbstbescheinigungen bereits heute üblich ist.
Auch die eigene Wettbewerbsposition spielt eine Rolle: Immer mehr Endkundinnen und Endkunden achten beim Kauf auf Herkunft und Produktionsbedingungen, insbesondere in Kategorien wie Textilien, Elektronik und Spielwaren. Eine Marke, die glaubhaft belegen kann, ihre Lieferkette zu kennen und Risiken aktiv zu managen, kann sich damit auch ohne gesetzliche Pflicht einen Vertrauensvorteil gegenüber weniger transparenten Wettbewerbern verschaffen.
MarketplAIce, die KI-Plattform von AMZ+ Consulting für kanalübergreifendes Repricing sowie Bestands- und Gebotssteuerung über Amazon, Otto und Kaufland hinweg, unterstützt Händler dabei, Lieferanten- und Produktdaten zentral zu dokumentieren, statt Compliance-Anfragen zur Lieferkette für jeden Marktplatz und jeden Handelspartner separat zu beantworten. Mehr dazu unter marketplaice.io.
Ein weiterer praktischer Grund für eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema: Banken und Finanzierungspartner fragen im Rahmen von Kreditvergaben zunehmend nach grundlegenden ESG- und Lieferketten-Informationen, auch bei Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen. Wer hier bereits eine einfache, belastbare Dokumentation vorweisen kann, verschafft sich einen Vorteil bei Finanzierungsgesprächen — unabhängig von der eigentlichen gesetzlichen Pflicht.
Konkrete Prüfschritte für Marktplatz-Händler
Auch ohne direkte gesetzliche Verpflichtung lohnt sich für Marktplatz-Händler eine strukturierte Bestandsaufnahme der eigenen Lieferkette.
Diese Bestandsaufnahme muss keinen großen bürokratischen Aufwand bedeuten — schon eine einfache, jährlich aktualisierte Übersicht in einer Tabelle reicht für die meisten kleinen und mittleren Marktplatz-Händler völlig aus, um im Bedarfsfall reaktionsfähig zu sein.
1. Beschäftigtenzahl und Umsatz prüfen: Klären Sie, ob Sie aktuell oder in absehbarer Zeit die LkSG-Schwelle von 1.000 Beschäftigten in Deutschland erreichen könnten, insbesondere bei geplantem Wachstum.
2. Zulieferer kategorisieren: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre wichtigsten Zulieferer, deren Herkunftsländer und bekannte branchentypische Risikofaktoren.
3. Handelspartner-Anfragen sammeln: Dokumentieren Sie, ob und welche Selbstauskünfte oder Verhaltenskodizes Sie bereits heute von größeren Handelspartnern oder Marktplätzen erhalten.
4. Basisdokumentation aufbauen: Legen Sie eine einfache, aber strukturierte Übersicht Ihrer Lieferkette an, die Sie bei Bedarf schnell für Anfragen von Handelspartnern oder Marktplätzen bereitstellen können.
⚠️ Achtung: Auch wenn Sie aktuell nicht selbst unter das LkSG oder die CSDDD fallen, können Sie über Lieferverträge mit größeren Handelspartnern vertraglich zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltsstandards verpflichtet werden.
💡 Tipp: Eine einfache, aktuelle Übersicht Ihrer wichtigsten Zulieferer und Herkunftsländer ist oft in wenigen Stunden erstellt und erspart bei künftigen Anfragen deutlich mehr Aufwand.
5. Risikofaktoren grob einordnen: Bewerten Sie für jeden wichtigen Zulieferer grob, ob branchentypische Risiken wie Arbeitsbedingungen oder Umweltauflagen im jeweiligen Herkunftsland bekannt sind, ohne dafür ein aufwändiges Compliance-System aufzubauen.
6. Verantwortlichkeit benennen: Bestimmen Sie eine Person in Ihrem Unternehmen, die für Rückfragen zur Lieferkette zuständig ist und Anfragen von Handelspartnern zentral koordiniert.
Praxis-Szenario: Anfrage eines Handelspartners zur Lieferkette
Rechenbeispiel: Angenommen, ein mittelständischer Marktplatz-Händler mit 45 Beschäftigten beliefert neben Amazon, Otto und Kaufland auch einen großen stationären Handelspartner, der selbst unter das LkSG fällt.
Dieser Handelspartner bittet den Marktplatz-Händler im Rahmen seiner eigenen Sorgfaltspflichten um eine Selbstauskunft zu den wichtigsten Zulieferern, deren Herkunftsländern und etwaigen bekannten Risiken. Ohne vorbereitete Dokumentation muss der Händler in diesem Szenario zunächst intern recherchieren, welche Zulieferer woher liefern, was mehrere Tage Aufwand bedeuten kann.
Mit einer bereits vorhandenen Basisdokumentation ließe sich dieselbe Anfrage in diesem Szenario innerhalb weniger Stunden beantworten, da die relevanten Informationen bereits strukturiert vorliegen.
Wichtig: Dieses Szenario ist ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation.
Je mehr Handelspartner und Marktplätze ein Händler gleichzeitig beliefert, desto häufiger wiederholen sich solche Anfragen — und desto stärker zahlt sich eine einmal aufgebaute, aktuell gehaltene Basisdokumentation über die Zeit aus.
Was Sie jetzt tun können
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Prüfen Sie Ihre aktuelle Beschäftigtenzahl und Umsatzentwicklung im Verhältnis zu den LkSG- und CSDDD-Schwellenwerten.
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Erstellen Sie eine einfache Übersicht Ihrer wichtigsten Zulieferer und deren Herkunftsländer.
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Sammeln Sie alle bisherigen Selbstauskunft-Anfragen von Handelspartnern zentral an einem Ort.
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Beobachten Sie die weitere Entwicklung der CSDDD-Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf mögliche künftige Anpassungen der Schwellenwerte.
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Klären Sie mit wichtigen Handelspartnern frühzeitig, welche Nachweise diese künftig von Ihnen erwarten könnten.
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Lassen Sie Ihre individuelle Betroffenheit und Vorbereitung in einem kostenlosen Erstgespräch mit AMZ+ Consulting einordnen.
FAQ
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Es gilt aktuell für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
Fällt mein Marktplatz-Geschäft unter das LkSG?
Die meisten Marktplatz-Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu haben deutlich weniger als 1.000 Beschäftigte in Deutschland und fallen damit nicht direkt unter das LkSG.
Was ändert sich durch die CSDDD gegenüber dem LkSG?
Die CSDDD löst das LkSG ab dem 26. Juli 2027 auf EU-Ebene ab. Nach den im Dezember 2025 vereinbarten Schwellenwerten sind künftig große EU-Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz sowie entsprechend große Nicht-EU-Unternehmen betroffen.
Warum sollte ich mich als kleiner Händler trotzdem mit dem Thema befassen?
Auch ohne direkte gesetzliche Pflicht werden Sorgfaltspflichten häufig über Lieferverträge und Selbstauskünfte an kleinere Handelspartner in der Lieferkette weitergegeben, insbesondere wenn Ihre Kunden selbst unter das LkSG oder die CSDDD fallen.
Wurde die Berichtspflicht des LkSG abgeschafft?
Im Rahmen der Omnibus-Vereinfachung wurde die bisherige Berichtspflicht des LkSG gestrichen. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen bleiben davon unberührt bestehen.
Ab wann gilt die CSDDD national in Deutschland?
Nach aktuellem Zeitplan ist die nationale Anwendung der CSDDD in den Mitgliedstaaten regulär ab dem 26. Juli 2029 vorgesehen, während die EU-weite Ablösung des LkSG bereits ab dem 26. Juli 2027 beginnt.
Wie kann AMZ+ Consulting bei diesem Thema unterstützen?
AMZ+ Consulting hilft Ihnen, Ihre aktuelle und künftige Betroffenheit realistisch einzuschätzen, eine einfache Lieferketten-Dokumentation aufzubauen und Anfragen von Handelspartnern kanalübergreifend über MarketplAIce strukturiert zu beantworten. So sind Sie vorbereitet, egal ob eine Anfrage von einem Handelspartner, einer Bank oder künftig direkt von einem Marktplatz kommt. Zusätzlich behalten wir für Sie im Blick, ob sich die aktuell geltende nationale LkSG-Schwelle von mehr als 1.000 Beschäftigten oder die künftigen CSDDD-Vorgaben im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens verändern.
Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen
Zuletzt aktualisiert 02.08.2026
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