Marke anmelden 2026: DPMA & EUIPO für Marktplatz-Händler
Marke anmelden 2026: DPMA und EUIPO im Vergleich — Gebühren, Klassen, Ablauf und warum eine eingetragene Marke Voraussetzung für Brand Registry ist. In 6 Schritten.

Die kurze Antwort: Marktplatz-Händler haben 2026 zwei Wege — die nationale Marke beim DPMA für Deutschland oder die Unionsmarke beim EUIPO für die gesamte EU. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie nur in Deutschland oder EU-weit verkaufen. In beiden Fällen ist die eingetragene Marke die Voraussetzung für die Amazon Brand Registry und die Markenschutzprogramme der Marktplätze.
Die Gebühren unterscheiden sich deutlich: Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, beim EUIPO liegt die Grundgebühr bei 850 Euro für eine Klasse (Stand: Juli 2026, Quelle: dpma.de / euipo.europa.eu). Die Schutzdauer beträgt in beiden Fällen zehn Jahre und ist verlängerbar.
Inhaltsverzeichnis
- Warum eine Marke für Händler unverzichtbar ist
- DPMA oder EUIPO: Der richtige Weg
- Gebühren und Klassen im Überblick
- In 6 Schritten eine Marke anmelden
- Die Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza)
- Rechenbeispiel: Markenkosten kalkulieren
- Was Sie jetzt tun können
- FAQ
Warum eine Marke für Händler unverzichtbar ist
Auf Marktplätzen ist eine eingetragene Marke mehr als ein Namensschutz. Sie ist der Schlüssel zu Werkzeugen, die Ihre Listings und Ihren Umsatz absichern.
Ohne eingetragene Marke bleiben Ihnen die Markenschutzprogramme der Marktplätze verschlossen. Erst mit ihr können Sie sich gegen Trittbrettfahrer wehren, Ihre Produktdetailseiten kontrollieren und Marken-Content nutzen.
Konkret ist die eingetragene Marke die Voraussetzung für die Amazon Brand Registry — und damit für Funktionen wie A+ Content, Brand Store und erweiterten Markenschutz. Was die Brand Registry ermöglicht, lesen Sie im Beitrag Amazon Brand Registry 2026.
Als Agentur für Marktplatz-Händler sieht AMZ+ Consulting immer wieder, dass Händler den Markenschutz zu spät angehen — oft erst, wenn ein Konkurrent bereits das Listing kapert. Der frühe Zeitpunkt ist entscheidend.
DPMA oder EUIPO: Der richtige Weg
Die erste strategische Entscheidung ist der Schutzraum. Das DPMA schützt Ihre Marke in Deutschland, das EUIPO in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wenn Sie ausschließlich in Deutschland verkaufen, kann die nationale Marke beim DPMA ausreichen und ist deutlich günstiger. Sobald Sie EU-weit oder grenzüberschreitend verkaufen, ist die Unionsmarke beim EUIPO meist die sinnvollere Wahl.
Beachten Sie: Eine deutsche Marke schützt nicht automatisch in Frankreich oder Italien. Wer dort verkauft, aber nur national angemeldet hat, steht ohne Schutz da. Passen Sie den Schutzraum an Ihre tatsächliche Vertriebsgeografie an — auch mit Blick auf Ihre Cross-Border-Strategie in Europa.
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Gebühren und Klassen im Überblick
Die Gebührenstruktur unterscheidet sich zwischen den beiden Ämtern spürbar. Alle folgenden Angaben haben den Stand Juli 2026 (Quelle: dpma.de / euipo.europa.eu).
Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro und deckt bereits bis zu drei Klassen ab. Jede weitere Klasse schlägt mit 100 Euro zu Buche.
Beim EUIPO beträgt die Grundgebühr 850 Euro und deckt eine Klasse ab. Die zweite Klasse kostet zusätzlich 50 Euro, jede weitere Klasse 150 Euro.
Die Schutzdauer beträgt bei beiden Ämtern jeweils zehn Jahre und lässt sich anschließend gegen Gebühr verlängern. Wichtig: Das DPMA bietet mit den drei inkludierten Klassen für kleinere, national ausgerichtete Händler ein günstigeres Einstiegspaket.
In 6 Schritten eine Marke anmelden
So melden Sie Ihre Marke strukturiert an:
-
Markenrecherche durchführen. Prüfen Sie in den Registern von DPMA und EUIPO, ob Ihr Wunschname bereits geschützt ist — das verhindert spätere Konflikte.
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Schutzraum festlegen. Entscheiden Sie sich für DPMA (Deutschland) oder EUIPO (EU), passend zu Ihrer Vertriebsgeografie.
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Waren- und Dienstleistungsklassen wählen. Ordnen Sie Ihre Produkte den passenden Nizza-Klassen zu — davon hängen Schutzumfang und Gebühren ab.
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Anmeldung einreichen. Reichen Sie die Anmeldung elektronisch beim gewählten Amt ein und zahlen Sie die fällige Gebühr.
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Prüfung abwarten. Das Amt prüft die Marke auf absolute Schutzhindernisse. Danach beginnt die Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Rechte.
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Eintragung und Nutzung sichern. Nach erfolgreicher Eintragung nutzen Sie die Marke aktiv und melden sie bei den Markenschutzprogrammen der Marktplätze an.
Nach der Eintragung sollten Sie den Markennamen konsequent verwenden — eine nicht genutzte Marke kann angreifbar werden.
Die Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza)
Die Nizza-Klassifikation teilt alle Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein. Bei der Anmeldung wählen Sie die Klassen, in denen Ihre Marke Schutz genießen soll.
Die Wahl ist strategisch: Zu wenige Klassen lassen Lücken, zu viele treiben die Kosten unnötig hoch. Für einen Händler sind meist die Klassen relevant, die seine konkreten Produkte abdecken.
Denken Sie dabei auch an geplante Sortimentserweiterungen. Wer absehbar in eine neue Produktkategorie expandiert, kann die passende Klasse gleich mit anmelden — das ist oft günstiger als eine spätere Nachmeldung.
AMZ+ Consulting empfiehlt, die Klassenwahl nicht zu knapp zu halten, aber auch nicht wahllos aufzublähen. Eine überlegte Auswahl entlang der realen Produktpalette ist der beste Kompromiss aus Schutz und Kosten.
Rechenbeispiel: Markenkosten kalkulieren
Dieses Beispiel ist hypothetisch und dient nur zur Veranschaulichung. Es beruht auf den öffentlichen Gebühren (Stand: Juli 2026, Quelle: dpma.de / euipo.europa.eu), nicht auf realen Kundenzahlen.
Angenommen, ein deutscher Händler will seine Eigenmarke für zwei Produktkategorien schützen und verkauft vorerst nur in Deutschland. Beim DPMA zahlt er 290 Euro — beide Klassen sind bereits im Grundbetrag enthalten, da bis zu drei Klassen abgedeckt sind.
Möchte derselbe Händler EU-weiten Schutz für zwei Klassen, wählt er das EUIPO. Dort zahlt er 850 Euro Grundgebühr plus 50 Euro für die zweite Klasse — in Summe 900 Euro.
Der Unterschied von 290 zu 900 Euro zeigt: Der Schutzraum ist der größte Kostenhebel. Wer national startet und später expandiert, sollte die Reihenfolge bewusst planen.
Was Sie jetzt tun können
Starten Sie mit einer gründlichen Recherche. Prüfen Sie in den Registern von DPMA und EUIPO, ob Ihr Wunschname frei ist — bevor Sie Zeit und Geld investieren.
Legen Sie danach Ihren Schutzraum entlang Ihrer tatsächlichen Vertriebsgeografie fest. Verkaufen Sie nur in Deutschland, ist das DPMA meist ausreichend und günstiger. Verkaufen Sie EU-weit, führt der Weg in der Regel über das EUIPO.
Melden Sie die eingetragene Marke anschließend zeitnah bei den Markenschutzprogrammen der Marktplätze an, um Ihre Listings abzusichern. Wenn Sie den Prozess und die Klassenwahl nicht allein durchdringen wollen, unterstützt Sie AMZ+ Consulting bei der Einordnung.
FAQ
Was kostet eine Markenanmeldung 2026?
Beim DPMA 290 Euro elektronisch für bis zu drei Klassen, beim EUIPO 850 Euro Grundgebühr für eine Klasse (Stand: Juli 2026, Quelle: dpma.de / euipo.europa.eu). Weitere Klassen kosten je nach Amt extra.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO beträgt die Schutzdauer zehn Jahre. Sie lässt sich anschließend gegen Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern.
Brauche ich eine Marke für die Amazon Brand Registry?
Ja. Eine eingetragene Marke ist die Voraussetzung, um sich in der Amazon Brand Registry und den vergleichbaren Programmen anderer Marktplätze einzuschreiben.
DPMA oder EUIPO — was ist besser?
Das hängt von Ihrer Vertriebsgeografie ab. Für reinen Deutschland-Vertrieb reicht meist das DPMA. Für EU-weiten Verkauf ist die Unionsmarke beim EUIPO in der Regel die passendere Wahl.
Was sind Nizza-Klassen?
Die Nizza-Klassifikation teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein. Bei der Anmeldung wählen Sie die Klassen, in denen Ihre Marke geschützt sein soll — das bestimmt Schutzumfang und Gebühren.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Amt prüft die Marke auf absolute Schutzhindernisse. Danach läuft eine Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Rechte Einspruch erheben können. Ohne Widerspruch folgt die Eintragung.
Muss ich meine Marke aktiv nutzen?
Ja. Eine eingetragene, aber über längere Zeit nicht genutzte Marke kann angreifbar werden. Verwenden Sie den Markennamen daher konsequent in Ihren Listings und auf Ihren Produkten.
Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen
Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026
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