Zum Inhalt springen
Neu: Werbung in ChatGPT in Deutschland
Trend

PSD3 2026: Was die neue Zahlungsregulierung bedeutet

PSD3 und PSR ab 2026: Was die neue EU-Zahlungsregulierung für Ihren Marktplatz-Checkout und Ihre Abo-Modelle wirklich bedeutet.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 11. September 20269 Min. Lesezeit
PSD3 2026: Was die neue Zahlungsregulierung bedeutet

Am 23. April 2026 haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf die finalen Fassungen von PSD3 und PSR geeinigt. Damit steht die größte Reform des europäischen Zahlungsdiensterechts seit der PSD2 fest. Für Sie als Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu ändert sich der Checkout nicht über Nacht.

Die neuen Regeln richten sich in erster Linie an Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna, Kartenacquirer und Amazon Pay. Trotzdem betrifft die Reform Sie indirekt an mehreren Stellen: bei der Authentifizierung im Checkout, bei Abo-Modellen wie Subscribe & Save und bei B2B-Zahlungen im Rechnungskauf. Wichtigste Neuerungen: strengere aber barrierefreiere starke Kundenauthentifizierung (SCA), ein IBAN-Namensabgleich, eine neue Haftungsverteilung bei Betrug und ein mögliches 8-wöchiges Rückerstattungsrecht bei wiederkehrenden Zahlungen.

Der konkrete deutsche Umsetzungstermin steht noch nicht fest. Die PSR gilt als Verordnung unmittelbar ab Inkrafttreten, die PSD3 als Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht gegossen werden. In diesem Artikel ordnen wir ein, was das für Ihr Tagesgeschäft heißt und was Sie jetzt schon vorbereiten können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was PSD3 und PSR sind und wie sie sich unterscheiden
  2. Zeitplan: Von der Einigung zur Umsetzung
  3. Die wichtigsten Änderungen für Marktplatz-Händler
  4. In 5 Schritten Ihre Zahlungsprozesse auf PSD3 vorbereiten
  5. Rechenbeispiel: Auswirkung des 8-Wochen-Rückerstattungsrechts
  6. Was Sie jetzt tun können
  7. FAQ

Was PSD3 und PSR sind und wie sie sich unterscheiden

PSD3 und PSR sind zwei getrennte Rechtsakte, die gemeinsam die bisherige Payment Services Directive 2 (PSD2) ablösen. Beide wurden am 23. April 2026 von EU-Parlament, Rat und Kommission final abgestimmt. Für die praktische Wirkung in Deutschland ist der Unterschied zwischen den beiden Instrumenten entscheidend.

Die PSR, die Payment Services Regulation, ist eine EU-Verordnung. Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sobald sie in Kraft treten, ohne dass ein nationales Gesetz nötig ist. Die PSR tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und regelt vor allem technische und operative Detailfragen der Zahlungsabwicklung.

Die PSD3, die Payment Services Directive 3, ist dagegen eine Richtlinie. Richtlinien setzen ein Ziel vor, das jeder Mitgliedstaat durch eigene nationale Gesetze umsetzen muss. Für die PSD3 haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit ab Inkrafttreten der PSR, um sie in deutsches beziehungsweise jeweiliges nationales Recht zu übertragen.

Praktisch heißt das: Manche Regelungen aus dem PSD3-Paket wirken über die PSR sehr bald EU-weit einheitlich. Andere, insbesondere solche, die die Aufsicht über Zahlungsdienstleister, Lizenzierung und einzelne Verbraucherschutzrechte betreffen, kommen erst über den Umweg der nationalen Gesetzgebung. Für Sie als Marktplatz-Händler ist relevant: Ihre Zahlungsdienstleister und die Marktplätze selbst müssen sich an beide Rechtsakte anpassen, nicht Sie direkt als Vertragspartner der Endkunden.

Das bedeutet auch, dass ein Großteil der technischen Umsetzung bei PayPal, Klarna, den Kartennetzwerken und den Marktplatz-eigenen Zahlungssystemen wie Amazon Pay liegt. Sie als Händler bemerken die Änderungen vor allem an neuen Checkout-Abläufen, veränderten AGB Ihrer Zahlungsanbieter und neuen Vorgaben in den Verkäuferbedingungen der Marktplätze.

Zeitplan: Von der Einigung zur Umsetzung

Der 23. April 2026 markiert den politischen Durchbruch, nicht das Ende des Prozesses. Nach der Einigung zwischen den drei EU-Institutionen folgen noch redaktionelle Abstimmungen und die formelle Verabschiedung durch Parlament und Rat. Erst danach werden PSD3 und PSR im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Ab dem Veröffentlichungsdatum läuft die 20-Tage-Frist bis zum Inkrafttreten der PSR. Diese Verordnung gilt dann unmittelbar und ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt in allen EU-Mitgliedstaaten. Zahlungsdienstleister, Acquirer und große Plattformen müssen ihre Prozesse ab diesem Zeitpunkt an die neuen Vorgaben anpassen.

Für die PSD3 als Richtlinie beginnt mit dem Inkrafttreten der PSR eine 18-monatige Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten. Deutschland muss in diesem Zeitraum ein Umsetzungsgesetz verabschieden, das die PSD3-Vorgaben in bestehende Regelwerke wie das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einarbeitet. Der genaue deutsche Stichtag steht aktuell noch nicht fest, da er vom exakten Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt und vom Tempo des deutschen Gesetzgebungsverfahrens abhängt.

Für Ihre Planung heißt das konkret: Rechnen Sie nicht mit einem einzigen Stichtag, sondern mit einem gestaffelten Rollout. Einige Themen wie technische Standards für starke Kundenauthentifizierung könnten relativ zügig über die PSR wirksam werden. Andere Themen wie das neue Rückerstattungsrecht bei Abo-Zahlungen hängen von der deutschen Gesetzgebung ab und könnten sich noch bis weit ins Jahr 2027 hinziehen.

Wir empfehlen, die Ankündigungen Ihrer wichtigsten Zahlungsdienstleister und der Marktplätze selbst im Blick zu behalten. Amazon, Otto und Kaufland werden Änderungen an ihren Checkout-Prozessen typischerweise mehrere Monate vorher in den Verkäufer-Newslettern und Seller-Central-Ankündigungen kommunizieren. Das ist für die meisten Händler die praktikabelste Informationsquelle, da sie näher am Tagesgeschäft ist als das Amtsblatt der EU.

Die wichtigsten Änderungen für Marktplatz-Händler

Starke Kundenauthentifizierung wird strenger und barrierefreier zugleich

Die starke Kundenauthentifizierung, kurz SCA, ist bereits seit der PSD2 Pflicht bei den meisten Kartenzahlungen im Checkout. Mit PSD3 und PSR wird sie in zwei Richtungen weiterentwickelt: strenger bei den Sicherheitsanforderungen, gleichzeitig zugänglicher für Menschen mit Einschränkungen und für Zahlungen ohne Smartphone. Für Ihren Checkout bedeutet das im besten Fall reibungslosere Abläufe, im schlechtesten Fall eine Übergangsphase mit angepassten Bestätigungsschritten bei Ihrem Zahlungsanbieter.

IBAN-Namensabgleich wird eingeführt

Neu ist ein verpflichtender Abgleich zwischen dem angegebenen Kontoinhabernamen und der IBAN, ähnlich der Praxis, die bereits bei SEPA-Echtzeitüberweisungen etabliert ist. Für Marktplatz-Händler ist das vor allem bei eigenen B2B-Zahlungsprozessen relevant, etwa beim Rechnungskauf über Otto oder Kaufland oder bei manuellen Rückerstattungen per Überweisung. Weicht der hinterlegte Name von der IBAN ab, kann die Zahlung künftig verzögert oder mit einer Warnung versehen werden.

Haftung bei Zahlungsbetrug wird neu verteilt

PSD3 verteilt die Haftung bei betrügerischen Transaktionen neu zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleistern. Das betrifft in erster Linie die vertragliche Beziehung zwischen Banken, Zahlungsauslösediensten und Acquirern. Für Sie als Händler ändert sich dadurch nicht direkt, wer im Betrugsfall haftet, aber es kann die Bearbeitungsdauer und Kommunikation bei Chargebacks über Ihren Zahlungsanbieter beeinflussen.

8-wöchiges Rückerstattungsrecht für Abo- und Folgezahlungen zeichnet sich ab

Die aus Sicht vieler Händler wichtigste Änderung betrifft sogenannte merchant initiated transactions, also vom Händler ausgelöste Folgezahlungen wie Abo-Abbuchungen. Hier zeichnet sich ein Rückerstattungsrecht ab, das dem bei der Lastschrift bekannten 8-Wochen-Zeitraum ähnelt. Betroffen wären etwa Amazon Subscribe & Save-Bestellungen oder wiederkehrende B2B-Abrechnungen, die Sie selbst über einen Zahlungsdienstleister auslösen.

In 5 Schritten Ihre Zahlungsprozesse auf PSD3 vorbereiten

  1. Zahlungsdienstleister-Kommunikation aktiv verfolgen. Abonnieren Sie die Compliance- und Produkt-Updates von PayPal, Klarna, Ihrem Kartenacquirer und Amazon Pay, statt auf allgemeine Presseberichte zu warten.
  2. Abo- und Wiederkaufmodelle inventarisieren. Erstellen Sie eine Liste aller Produkte und Prozesse, bei denen Sie Folgezahlungen ohne erneute Kundenbestätigung auslösen, etwa Subscribe & Save oder wiederkehrende B2B-Rechnungen.
  3. B2B-Zahlungsprozesse auf IBAN-Namensabgleich prüfen. Kontrollieren Sie bei Otto- und Kaufland-Rechnungskauf sowie bei manuellen Überweisungen, ob Ihre Stammdaten korrekt hinterlegte Kontoinhabernamen enthalten.
  4. Rückerstattungsprozesse dokumentieren. Halten Sie fest, wie Sie heute mit Rückbuchungen und Kundenreklamationen bei Abo-Zahlungen umgehen, damit Sie eine mögliche 8-Wochen-Frist sauber einbauen können.
  5. Marktplatz-Ankündigungen in Seller Central und Partnerportalen prüfen. Richten Sie sich Erinnerungen ein, um Ankündigungen zu Checkout-Änderungen bei Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu nicht zu verpassen.

Rechenbeispiel: Auswirkung des 8-Wochen-Rückerstattungsrechts

Rechenbeispiel: Sie verkaufen ein Nahrungsergänzungsmittel im Abo über Amazon Subscribe & Save für 29 Euro pro Monat. Ein Kunde hat das Abo vor drei Monaten abgeschlossen und wurde bereits dreimal belastet, insgesamt 87 Euro. Unter einem möglichen 8-Wochen-Rückerstattungsrecht könnte der Kunde die letzten beiden Abbuchungen, also 58 Euro, ohne Angabe von Gründen zurückfordern, sofern die jeweilige Belastung nicht länger als acht Wochen zurückliegt.

Bei 200 aktiven Abo-Kunden mit einer angenommenen Rückforderungsquote von 2 Prozent würde das theoretisch vier Kunden betreffen, die im Schnitt zwei Abbuchungen zurückfordern. Das entspricht einem einmaligen Liquiditätseffekt von rund 232 Euro, verteilt über die Bearbeitungsdauer der Rückerstattungen. Dieses Beispiel ist hypothetisch, da die genaue Ausgestaltung des Rückerstattungsrechts noch nicht final feststeht.

Wichtiger als der reine Betrag ist der Prozessaufwand: Jede Rückerstattungsanfrage muss geprüft, dokumentiert und in Ihrer Buchhaltung erfasst werden. Bei einem größeren Abo-Portfolio kann sich das zu einem spürbaren administrativen Mehraufwand summieren, auch wenn die einzelnen Beträge überschaubar bleiben.

Was Sie jetzt tun können

Sie müssen PSD3 und PSR nicht selbst technisch umsetzen, das übernehmen Ihre Zahlungsdienstleister und die Marktplätze. Trotzdem lohnt es sich, jetzt schon Transparenz über Ihre eigenen Zahlungsströme zu schaffen. Wer heute weiß, wie viele Kunden im Abo-Modell laufen und wie B2B-Zahlungen abgewickelt werden, kann bei künftigen Anpassungen schneller reagieren.

Ein kanalübergreifender Blick lohnt sich besonders, wenn Sie auf mehreren Marktplätzen gleichzeitig aktiv sind. Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu werden PSD3-bedingte Änderungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Ausprägung umsetzen. MarketplAIce (https://marketplaice.io) bündelt Kennzahlen aus all diesen Kanälen an einer Stelle, sodass Sie Auffälligkeiten bei Zahlungsabbrüchen oder Rückerstattungsquoten schnell kanalübergreifend erkennen, statt jeden Marktplatz einzeln zu beobachten.

Am wichtigsten bleibt jedoch der direkte Austausch mit Menschen, die Ihre Zahlungsprozesse im Detail kennen. Wenn Sie unsicher sind, welche Ihrer Prozesse von PSD3 betroffen sein könnten, sprechen Sie mit uns. In einem kostenlosen Erstgespräch gehen wir gemeinsam durch Ihre aktuellen Zahlungs- und Abo-Prozesse und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.

FAQ

Muss ich als Händler selbst etwas an meinem Checkout ändern?

In den meisten Fällen nicht direkt. PSD3 und PSR regulieren primär Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna und Kartenacquirer sowie die technische Infrastruktur der Marktplätze. Sie bemerken Änderungen vor allem indirekt über neue AGB Ihrer Zahlungsanbieter und angepasste Checkout-Abläufe auf den Marktplätzen.

Wann genau tritt PSD3 in Deutschland in Kraft?

Ein konkreter deutscher Stichtag steht noch nicht fest. Die PSR als Verordnung gilt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt unmittelbar EU-weit, die PSD3 als Richtlinie muss Deutschland erst innerhalb von 18 Monaten ab diesem Zeitpunkt in nationales Recht umsetzen.

Was ist der Unterschied zwischen PSD3 und PSR?

Die PSR ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ohne nationales Umsetzungsgesetz. Die PSD3 ist eine Richtlinie und muss von jedem EU-Land, also auch Deutschland, erst durch eigene Gesetze umgesetzt werden, wofür 18 Monate Zeit vorgesehen sind.

Betrifft mich das 8-Wochen-Rückerstattungsrecht auch bei Amazon Subscribe & Save?

Wenn sich das Recht in seiner aktuell diskutierten Form durchsetzt, könnte es grundsätzlich alle vom Händler oder Marktplatz ausgelösten Folgezahlungen betreffen, also auch Subscribe & Save. Die genaue Ausgestaltung und der Umsetzungszeitpunkt in Deutschland stehen aber noch nicht fest.

Muss ich meine Kundendaten wegen des IBAN-Namensabgleichs anpassen?

Für den klassischen Checkout auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu übernehmen die Zahlungsdienstleister diese Prüfung. Relevant wird es für Sie vor allem bei eigenen B2B-Zahlungsprozessen wie Rechnungskauf oder manuellen Rücküberweisungen, bei denen Sie selbst Kontodaten verwalten.

Woher erfahre ich, wann meine Zahlungsanbieter PSD3-Änderungen umsetzen?

Die zuverlässigste Quelle sind die offiziellen Kommunikationskanäle Ihrer Zahlungsdienstleister und die Verkäufer-Ankündigungen in Seller Central beziehungsweise den jeweiligen Partnerportalen der Marktplätze. Diese informieren üblicherweise mehrere Monate vor technischen Umstellungen.

Sollte ich meine Abo-Modelle wegen PSD3 jetzt schon anpassen?

Eine sofortige Anpassung ist nicht nötig, da die konkrete Ausgestaltung des Rückerstattungsrechts noch nicht feststeht. Sinnvoll ist es aber, jetzt schon eine Übersicht über Ihre Abo-Kunden und bestehenden Rückerstattungsprozesse zu erstellen, damit Sie bei einer späteren Umsetzung schnell reagieren können.

Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2026

Lohnt sich eine Agentur für Ihr Geschäft?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Zahlen gemeinsam an — unverbindlich und ehrlich.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Kostenfreies Erstgespräch buchen