Reihengeschäft 2026: Umsatzsteuer im Marktplatzhandel
Reihengeschäft und Dreiecksgeschäft 2026 verstehen: bewegte und ruhende Lieferung, § 3 Abs. 6a UStG, § 25b UStG und was für Marktplatzhändler konkret gilt.

Die kurze Antwort: Ein Reihengeschäft liegt nach § 3 Abs. 6a UStG vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Ware im Rahmen einer einzigen Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt. Steuerlich entscheidend ist die Zuordnung der Warenbewegung: Nur eine Lieferung in der Kette ist die bewegte Lieferung und kann steuerfrei sein, alle anderen sind ruhende Lieferungen und werden dort besteuert, wo die Ware sich zum Zeitpunkt der Lieferung befindet. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG ist eine Vereinfachung für genau drei Beteiligte aus drei EU-Staaten und erspart dem mittleren Unternehmer die Registrierung im Bestimmungsland. Für Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu wird das relevant, sobald der Lieferant direkt an den Endkunden oder an ein Marktplatzlager in einem anderen Land versendet.
Wann Marktplatzhändler überhaupt in ein Reihengeschäft geraten
Viele Händler glauben, Reihengeschäfte seien ein Thema für den klassischen Großhandel. Das stimmt seit dem Streckengeschäft im Onlinehandel nicht mehr.
Die typischen Konstellationen sehen so aus: Sie verkaufen über Amazon oder eBay an einen Endkunden, bestellen die Ware bei Ihrem Lieferanten und dieser versendet direkt an den Kunden. Die Ware nimmt einen Weg, es gibt aber zwei Umsatzgeschäfte. Das ist ein Reihengeschäft.
Ebenso häufig: Sie kaufen bei einem Hersteller in Polen oder Tschechien ein und lassen die Ware unmittelbar in ein Marktplatzlager in Deutschland liefern. Auch hier bewegt sich die Ware nur einmal, obwohl mehrere Verträge dahinterstehen.
Dritte Variante: Sie beliefern einen Geschäftskunden über den B2B-Bereich eines Marktplatzes und lassen Ihren Vorlieferanten direkt an dessen Adresse versenden.
In allen drei Fällen greift § 3 Abs. 6a UStG. Und in allen drei Fällen entscheidet die richtige Zuordnung darüber, ob Sie eine Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer stellen dürfen. Ein Fehler an dieser Stelle kostet bei einer Betriebsprüfung schnell den kompletten Rohertrag der betroffenen Umsätze.
Bei AMZ+ Consulting sehen wir diese Fälle vor allem bei Händlern, die von reinem Lagerhandel auf Streckengeschäft umstellen und dabei die steuerliche Seite nicht mitziehen.
Bewegte und ruhende Lieferung: der Kern der Sache
In jedem Reihengeschäft gibt es genau eine bewegte Lieferung. Ihr wird die Beförderung oder Versendung zugeordnet, und nur sie kann als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung steuerfrei sein.
Alle übrigen Lieferungen in der Kette sind ruhende Lieferungen. Sie gelten dort als ausgeführt, wo sich die Ware zu Beginn beziehungsweise am Ende der Warenbewegung befindet – und sind damit in aller Regel steuerpflichtige Inlandslieferungen im jeweiligen Land.
Die Zuordnung richtet sich danach, wer transportiert:
Befördert oder versendet der erste Unternehmer in der Reihe, ist die erste Lieferung die bewegte Lieferung. Alle nachfolgenden Lieferungen ruhen im Bestimmungsland.
Befördert oder versendet der letzte Abnehmer, ist die letzte Lieferung die bewegte. Alle vorgelagerten Lieferungen ruhen im Abgangsland.
Transportiert ein mittlerer Unternehmer, ist grundsätzlich die Lieferung an ihn die bewegte Lieferung. Er kann diese Zuordnung aber verschieben, indem er gegenüber seinem Lieferanten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abgangslandes verwendet. Dann wird seine eigene Lieferung zur bewegten Lieferung.
⚠️ Genau diese Wahlmöglichkeit ist die häufigste Fehlerquelle. Die verwendete USt-IdNr. ist kein Formalkram, sondern steuert die gesamte Behandlung der Kette.
Wer parallel auf mehreren Kanälen verkauft, muss diese Logik pro Beschaffungsweg abbilden – nicht pro Marktplatz. Wie Sie die dahinterliegenden Umsatzsteuerthemen sauber organisieren, haben wir unter Marktplatzsteuern, OSS und DAC7 beschrieben.
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG
Das Dreiecksgeschäft ist keine eigene Geschäftsform, sondern eine Vereinfachungsregel für einen Sonderfall des Reihengeschäfts.
Es setzt voraus: genau drei Unternehmer, die über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, alle drei in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten für Umsatzsteuerzwecke erfasst, und die Ware gelangt unmittelbar vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer in einen anderen Mitgliedstaat.
Ohne die Vereinfachung müsste sich der mittlere Unternehmer im Bestimmungsland registrieren, dort einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und eine steuerpflichtige Inlandslieferung abrechnen. § 25b UStG erspart ihm genau das: Die Steuerschuld geht auf den letzten Abnehmer über.
Damit das funktioniert, sind formale Anforderungen zwingend einzuhalten. Die Rechnung des mittleren Unternehmers muss einen ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts sowie auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft enthalten. Die USt-IdNr. beider Beteiligten muss angegeben sein, und die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung muss korrekt erfolgen.
Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren wiederholt betont, dass ein fehlender oder unvollständiger Rechnungshinweis die Vereinfachung entfallen lässt – mit der Folge einer Registrierungspflicht im Bestimmungsland (Stand: August 2026, Quelle: aktuelle Fachkommentierung zu § 25b UStG). Eine spätere Korrektur wirkt nicht in jedem Fall zurück.
💡 Praxisregel: Legen Sie für Dreiecksgeschäfte einen eigenen Rechnungstyp in Ihrer Software an, statt Hinweise manuell zu ergänzen. Wie Sie solche Belege sauber in die Buchhaltung überführen, zeigen wir unter Marktplatz-Buchhaltung mit DATEV.
So prüfen Sie ein Reihengeschäft in 7 Schritten
Die folgende Reihenfolge deckt die Prüfung für den Regelfall im Marktplatzhandel ab:
- Beteiligte auflisten. Notieren Sie alle Unternehmer, die über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, in der richtigen Reihenfolge vom ersten Lieferer bis zum letzten Abnehmer.
- Warenweg zeichnen. Halten Sie fest, von welcher Adresse die Ware physisch abgeht und an welcher sie ankommt. Nur eine einzige Warenbewegung darf vorliegen, sonst ist es kein Reihengeschäft.
- Transportverantwortung klären. Bestimmen Sie eindeutig, wer den Transport beauftragt und bezahlt. Prüfen Sie dazu die Incoterms oder die Lieferbedingungen im Vertrag, nicht nur die Rechnung.
- Bewegte Lieferung zuordnen. Wenden Sie die Zuordnungsregeln des § 3 Abs. 6a UStG an. Bei Transport durch einen mittleren Unternehmer prüfen Sie zusätzlich, welche USt-IdNr. dieser verwendet hat.
- Ort jeder einzelnen Lieferung bestimmen. Legen Sie für jede Lieferung in der Kette fest, in welchem Land sie steuerbar ist, und ob dort eine Registrierungspflicht entsteht.
- Prüfen, ob § 25b UStG anwendbar ist. Nur bei genau drei Beteiligten aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten. Fehlt eine Voraussetzung, gilt die Vereinfachung nicht und Sie müssen den Regelfall abbilden.
- Rechnungen und Meldungen erstellen. Setzen Sie die erforderlichen Rechnungshinweise, die USt-IdNr. aller Beteiligten und die korrekte Kennzeichnung in der Zusammenfassenden Meldung um. Dokumentieren Sie die Prüfung schriftlich zu jedem Vorgang.
Diese Prüfung sollte einmal je Beschaffungsweg erfolgen und dann als Standardprozess hinterlegt werden – nicht bei jeder einzelnen Bestellung neu.
Rechenbeispiel: Streckengeschäft mit Lieferant in Polen
Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler mit Sitz in Deutschland verkauft über Amazon und eBay Gartengeräte. Ein Geschäftskunde aus Frankreich bestellt eine Palette im Wert von 24.000 Euro netto. Der Händler bestellt die Ware bei seinem Lieferanten in Polen, der direkt nach Frankreich versendet.
Es liegt ein Reihengeschäft mit drei Beteiligten aus drei Mitgliedstaaten vor. Der polnische Lieferant organisiert den Transport, also ist seine Lieferung an den deutschen Händler die bewegte Lieferung – steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung.
Die Lieferung des deutschen Händlers an den französischen Kunden ruht in Frankreich. Ohne Vereinfachung müsste sich der Händler in Frankreich registrieren, dort einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und französische Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Mit § 25b UStG entfällt das: Der Händler stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft und den Übergang der Steuerschuldnerschaft. Die Steuer schuldet der französische Kunde.
Der wirtschaftliche Unterschied: Registrierung, laufende Erklärungen und laufende Beratungskosten in Frankreich fallen weg. Bei einem hypothetischen Aufwand von 2.500 Euro pro Jahr für eine ausländische Registrierung ist das ein direkter Ergebniseffekt in derselben Höhe.
⚠️ Das Beispiel ist konstruiert und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Reihengeschäfte sind stark sachverhaltsabhängig – lassen Sie Ihre konkreten Konstellationen von Ihrem Steuerberater beurteilen.
Sonderfall: die Lieferkettenfiktion bei Marktplätzen
Neben dem klassischen Reihengeschäft gibt es eine gesetzlich fingierte Variante. Nach § 3 Abs. 3a UStG wird ein Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen so behandelt, als hätte er die Ware selbst erworben und weitergeliefert.
Das betrifft insbesondere Konstellationen, in denen ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Händler über eine elektronische Schnittstelle an Privatkunden in der EU liefert. Dann entsteht eine fingierte Kette aus Händler, Marktplatz und Endkunde.
Für in Deutschland ansässige Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu greift diese Fiktion in ihrer bisherigen Form nicht. Relevant wird sie, sobald Sie mit Gesellschaften außerhalb der EU arbeiten oder Warenbestände über Drittlandsstrukturen steuern.
Auf europäischer Ebene ist vorgesehen, den Anwendungsbereich der Plattformfiktion ab 2027 deutlich auszuweiten (Stand: August 2026, Quelle: MwStSystRL, Art. 14a). Wer heute Strukturen mit Drittlandsbezug aufbaut, sollte diese Entwicklung einplanen.
Wenn Sie Ware aus Drittländern beziehen, kommt zusätzlich das Zollrecht ins Spiel. Die richtige Einreihung der Ware ist dabei die Grundlage jeder Kalkulation – siehe unser Beitrag zur Zolltarifnummer und HS-Code.
Preise und Bestände über die Kanäle hinweg konsistent halten
Reihengeschäfte machen die Kalkulation komplexer, weil Steuerbelastung und Lieferweg je Konstellation abweichen. Wer auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu parallel verkauft, braucht deshalb eine Steuerung, die Preise und Bestände über alle Kanäle konsistent hält.
Genau dafür setzen wir bei AMZ+ Consulting unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce ein. Sie steuert Preise, Bestände und Werbebudgets kanalübergreifend und verhindert, dass ein Kanal mit einer Kalkulationsbasis läuft, die für einen anderen Beschaffungsweg gedacht war.
Die steuerliche Beurteilung bleibt Aufgabe Ihres Steuerberaters. Die operative Umsetzung – konsistente Preise, saubere Länderlogik, keine Ausreißer – lässt sich dagegen automatisieren. Wie Sie Länderpreise systematisch aufsetzen, lesen Sie unter Länderpreise und Cross-Border-Pricing.
Was Sie jetzt tun können
- Listen Sie alle Beschaffungswege auf, bei denen Ihr Lieferant direkt an den Kunden oder an ein Marktplatzlager versendet.
- Prüfen Sie je Weg, wer den Transport verantwortet, und ordnen Sie die bewegte Lieferung zu.
- Kontrollieren Sie, welche USt-IdNr. Sie gegenüber Ihren Lieferanten verwenden – und ob das gewollt ist.
- Legen Sie für Dreiecksgeschäfte einen eigenen Rechnungstyp mit Pflichthinweis an.
- Gleichen Sie Ihre Zusammenfassenden Meldungen mit den betroffenen Vorgängen ab.
- Dokumentieren Sie zu jedem Beschaffungsweg eine schriftliche Prüfung als Nachweis für den Betriebsprüfer.
- Besprechen Sie Grenzfälle mit Drittlandsbezug frühzeitig mit Ihrem Steuerberater.
Sie wollen Ihre Beschaffungs- und Verkaufswege strukturiert durchgehen? AMZ+ Consulting unterstützt Händler bei der operativen Aufstellung über alle Marktplätze hinweg. Kostenloses Erstgespräch buchen.
Ein Hinweis in eigener Sache: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte hängen stark vom Einzelfall ab – lassen Sie Ihre Konstellationen von einem Steuerberater prüfen.
FAQ: Häufige Fragen zum Reihengeschäft im Marktplatzhandel
Wann liegt ein Reihengeschäft vor und wann nicht?
Ein Reihengeschäft setzt mehrere Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand voraus, bei denen die Ware im Rahmen einer einzigen Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt. Wird die Ware zwischengelagert und später erneut bewegt, liegt in der Regel kein Reihengeschäft vor. Entscheidend ist die eine ununterbrochene Warenbewegung.
Was ist der Unterschied zwischen Reihengeschäft und Dreiecksgeschäft?
Das Reihengeschäft ist der Oberbegriff für jede Kette mit einer einzigen Warenbewegung. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG ist ein Sonderfall mit genau drei Beteiligten aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, für den eine Vereinfachung gilt. Jedes Dreiecksgeschäft ist ein Reihengeschäft, aber nicht umgekehrt.
Was passiert, wenn der Rechnungshinweis beim Dreiecksgeschäft fehlt?
Dann greift die Vereinfachung nach § 25b UStG nicht. Der mittlere Unternehmer muss sich grundsätzlich im Bestimmungsland registrieren, dort den innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und eine steuerpflichtige Inlandslieferung abrechnen. Eine nachträgliche Rechnungskorrektur heilt den Fehler nicht in jedem Fall rückwirkend.
Welche Rolle spielt die verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Eine sehr große. Transportiert ein mittlerer Unternehmer die Ware, kann er durch Verwendung der USt-IdNr. des Abgangslandes die Zuordnung der bewegten Lieferung auf seine eigene Lieferung verschieben. Diese Entscheidung muss bewusst getroffen und dokumentiert werden, nicht zufällig aus einem Stammdatensatz entstehen.
Gilt das Reihengeschäft auch bei Verkäufen an Privatkunden?
Die Regeln des § 3 Abs. 6a UStG gelten unabhängig von der Eigenschaft des letzten Abnehmers. Die Vereinfachung nach § 25b UStG setzt dagegen voraus, dass der letzte Abnehmer Unternehmer oder eine juristische Person mit USt-IdNr. ist. Bei Privatkunden greifen stattdessen die Fernverkaufsregeln und gegebenenfalls das OSS-Verfahren.
Was gilt, wenn ein Marktplatz in die Kette eingeschaltet ist?
Bei in Deutschland ansässigen Händlern führt die bloße Nutzung von Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu nicht automatisch zu einer Lieferkettenfiktion. Die Fiktion nach § 3 Abs. 3a UStG greift vor allem bei nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Händlern. Auf EU-Ebene ist eine Ausweitung ab 2027 vorgesehen.
Wie dokumentiere ich Reihengeschäfte prüfungssicher?
Legen Sie je Vorgang oder je Beschaffungsweg eine kurze Aktennotiz an, aus der Beteiligte, Warenweg, Transportverantwortung, verwendete USt-IdNr. und die daraus abgeleitete Zuordnung hervorgehen. Ergänzen Sie Frachtpapiere, Auftragsbestätigung und Rechnung. Diese Dokumentation ist bei einer Betriebsprüfung oft entscheidender als die Rechnung selbst.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.
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Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026
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