EmpCo-Richtlinie 2026: Was Multichannel-Händler tun
EmpCo-Richtlinie ab 27.09.2026: Welche Umweltaussagen auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu verboten sind und wie Sie Ihr Sortiment kanalübergreifend prüfen

Die kurze Antwort: Seit dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) unionsrechtlich verbindlich – unabhängig davon, auf welchem Marktplatz Sie verkaufen. Pauschale Umweltaussagen wie „nachhaltig", „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" sind ohne belastbaren Nachweis verboten, und Nachhaltigkeitssiegel ohne staatliche oder zertifizierte Grundlage dürfen nicht mehr verwendet werden. Für Multichannel-Händler kommt ein zusätzliches Problem hinzu: Dieselbe Produktbeschreibung läuft oft leicht unterschiedlich auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu – und jede Abweichung ist ein eigenes Abmahnrisiko.
Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ändert vor allem das UWG. Die Pflichten greifen für jede geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern zum Stichtag – unabhängig davon, wann die Ware produziert wurde. Dieser Beitrag zeigt, was konkret verboten ist, warum Multichannel-Sortimente ein eigenes Prüfproblem haben und wie Sie in einem strukturierten Ablauf kanalübergreifend sauber werden.
Für Branchen mit vielen Nachhaltigkeits-Claims – Drogerieartikel, Haushaltswaren, Textilien, Elektronik – ist der Stichtag kein theoretisches Datum. Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien verfolgen die EmpCo-Richtlinie bereits seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt 2024 aufmerksam, und die ersten Wochen nach dem Anwendungstag gelten in der Branche als besonders abmahnanfällig. Wer jetzt noch nicht geprüft hat, sollte das nicht länger verschieben.
⚠️ Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung einzelner Formulierungen sollten Sie im Zweifel mit einer spezialisierten Kanzlei abstimmen.
Was die EmpCo-Richtlinie ab dem 27.09.2026 konkret verbietet
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt das UWG um klare Grenzen für Umweltwerbung gegenüber Verbrauchern. Drei Verbote betreffen Marktplatz-Listings direkt und sofort.
Generische Umweltaussagen ohne Nachweis. Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün" oder „bio" sind nur zulässig, wenn ein öffentlich einsehbarer, konkreter Nachweis dahintersteht. Eine Behauptung im Fließtext allein reicht nicht mehr aus.
Klimaneutralität durch reine Kompensation. Ein Claim wie „klimaneutral" ist unzulässig, wenn er ausschließlich auf CO2-Kompensationszertifikaten beruht statt auf echten Emissionsreduktionen im eigenen Betrieb. Dieser eine Punkt betrifft überdurchschnittlich viele Listings, weil Kompensation bislang der einfachste Weg zu diesem Claim war.
Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Grundlage. Eigene oder private Siegel ohne staatliche Anerkennung oder ein geprüftes Zertifizierungssystem sind verboten. Nur Systeme wie das EU Ecolabel oder vergleichbare offizielle Zertifizierungen bleiben zulässig. Zusätzlich verlangt die Richtlinie bei zukunftsbezogenen Versprechen wie „klimaneutral bis 2030" einen öffentlich einsehbaren, messbaren Umsetzungsplan.
Hinzu kommt eine neue vorvertragliche Informationspflicht: Vor Vertragsschluss müssen Sie gut sichtbar über das gesetzliche zweijährige Gewährleistungsrecht informieren. Bietet ein Hersteller eine kostenfreie Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, kommt zusätzlich das sogenannte GARAN-Label ins Spiel, sofern der Hersteller Ihnen die dafür nötigen Informationen liefert. Verstöße gegen diese Pflichten werden über §§ 5, 5a UWG verfolgt – verfolgungsberechtigt sind Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände.
Ergänzend verlangt die Richtlinie Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und, bei Produkten mit digitalen Elementen, zu verfügbaren Software-Updates. Diese Informationspflicht betrifft vor allem Elektronik, Haushaltsgeräte und vernetzte Produkte, lässt sich aber grundsätzlich auf jede Produktkategorie mit Hersteller-Updates übertragen. Fehlen Herstellerangaben dazu vollständig, sollten Sie diese aktiv anfordern, statt das Thema in der Beschreibung einfach auszulassen.
Warum Multichannel-Händler ein eigenes Problem haben
Ein Einkanal-Händler prüft einen Shop und ist fertig. Wer auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu gleichzeitig verkauft, prüft in Wahrheit fünf unterschiedliche Content-Systeme mit fünf unterschiedlichen Zeichenlimits, Bullet-Point-Formaten und Freigabeprozessen.
Das erzeugt ein Risiko, das Einkanal-Händler so nicht kennen: Inkonsistenz zwischen Kanälen. Wenn Sie den Claim „klimaneutral" auf Amazon korrigieren, aber die identische Otto-Variante unverändert lassen, ist das kein halber Erfolg – es ist ein vollständig offener Verstoß auf dem zweiten Kanal. Wettbewerbsrechtlich zählt jede einzelne geschäftliche Handlung auf jedem Kanal separat.
Noch schwerer wiegt, dass die Marktplätze selbst unterschiedlich reagieren. Manche Plattformen filtern verbotene Begriffe inzwischen automatisiert aus Angeboten, andere überlassen die Prüfung vollständig Ihnen als Verkäufer. Sie können sich also nicht darauf verlassen, dass ein Marktplatz Sie vor einem eigenen Fehler schützt – die FAQ-Antworten in unseren kanalspezifischen Beiträgen zu Otto und Temu bestätigen das ausdrücklich.
Dazu kommt die Mengenfrage. Ein Händler mit 400 SKUs auf fünf Kanälen hat potenziell 2.000 Listing-Varianten zu prüfen, nicht 400. Ohne zentrale Content-Verwaltung wird aus einer an sich klaren Rechtsfrage ein Projekt, das Wochen dauert und leicht Lücken lässt.
Ein weiterer Punkt wird in der Praxis oft übersehen: Produktbilder. Viele Händler prüfen zwar den Fließtext, vergessen aber Siegel-Icons, Infografiken oder Verpackungsaufdrucke in den Produktbildern selbst. Diese sind rechtlich genauso Teil der Werbeaussage wie der Titeltext – und sie unterscheiden sich zwischen Kanälen oft noch stärker als die Texte, weil Bildvorgaben je Marktplatz variieren.
Schließlich unterscheiden sich auch die Freigabezyklen. Eine Textänderung auf Amazon kann innerhalb von Stunden live sein, während eine Otto- oder Kaufland-Freigabe je nach Kategorie mehrere Tage dauert. Wer eine unternehmensweite Korrektur plant, muss diese Vorlaufzeiten einkalkulieren, sonst bleibt das Sortiment wochenlang in einem inkonsistenten Zwischenzustand.
Auf Amazon betrifft die Prüfung Titel, Bullet Points, A+ Content und Brand-Store-Texte gleichermaßen – A+ Content wird häufig übersehen, weil er separat vom Standard-Listing gepflegt wird. Auf Otto und Kaufland liegen Risikobegriffe oft in den Langbeschreibungen und in Kategorie-Attributen, die bei einer reinen Titel-Prüfung durchrutschen.
Bei eBay lohnt zusätzlich ein Blick auf Shop-Kategorien und gespeicherte Angebotsvorlagen, da ein fehlerhafter Claim dort oft in mehreren Vorlagen gleichzeitig steckt und sich über viele Angebote vervielfacht. Bei Temu sind es häufig übersetzte oder automatisch generierte Produktbeschreibungen, in denen Umweltaussagen unbemerkt mitgeführt werden, ohne dass zuletzt ein Mensch sie bewusst formuliert hat. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Stelle, an der Sie selbst zuletzt einen Claim eingetragen haben, sondern jedes Feld, in das Text einfließen kann – auch automatisiert übernommene oder übersetzte Inhalte.
In 7 Schritten Ihr Sortiment kanalübergreifend EmpCo-fest machen
- Claim-Inventur je SKU, nicht je Kanal. Exportieren Sie Titel, Bullet Points, Beschreibungstexte und Bildtexte aus allen fünf Kanälen in eine gemeinsame Tabelle, sortiert nach Produkt.
- Risikobegriffe markieren. Suchen Sie gezielt nach „nachhaltig", „umweltfreundlich", „klimaneutral", „bio", „öko" und allen Siegel-Icons in Produktbildern.
- Nachweislage prüfen. Legen Sie je Claim fest, ob ein belastbarer, öffentlich dokumentierbarer Nachweis existiert – Herstellerangabe, Zertifikat, Studie.
- Entscheidung pro Claim treffen. Streichen, umformulieren oder mit Nachweis belegen – treffen Sie diese Entscheidung einmal zentral, nicht fünfmal pro Kanal.
- Konsistent über alle Kanäle ausrollen. Übertragen Sie die korrigierte Formulierung identisch auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu, inklusive Bildtexten.
- Gewährleistungshinweis ergänzen. Prüfen Sie, ob jeder Kanal die vorvertragliche Information zum zweijährigen Gewährleistungsrecht gut sichtbar anzeigt.
- Nachweis-Ablage dokumentieren. Legen Sie je SKU fest, welcher Claim auf welchem Nachweis beruht, inklusive Datum und Quelle – das ist Ihr wichtigstes Argument bei einer Abmahnung.
Rechenbeispiel: Was eine Inkonsistenz über Kanäle kostet
Nehmen wir ein Praxis-Beispiel: Ein Haushaltswaren-Händler mit 180 aktiven SKUs auf vier Kanälen korrigiert den Claim „klimaneutral verpackt" nur auf Amazon und Kaufland, übersieht aber Otto und eBay, weil die Texte dort über ein älteres Export-Template liefen. Ein Mitbewerber mahnt beide übersehenen Angebote ab.
Rechnet man mit Abmahnkosten von rund 1.200 bis 2.500 Euro pro Verstoß zuzüglich eigenem Rechtsberatungsaufwand, liegt der Gesamtschaden für diese zwei übersehenen Varianten schnell im Bereich von 4.000 bis 6.000 Euro – für einen Fehler, der bei einer kanalübergreifenden statt kanalweisen Prüfung gar nicht erst entstanden wäre. Die eigentliche Korrekturarbeit selbst hätte dagegen nur wenige Stunden gekostet.
Dieses Beispiel zeigt das eigentliche Problem nicht als Rechtsfrage, sondern als Prozessfrage: Der Fehler lag nicht im Nichtwissen, sondern in der fehlenden zentralen Übersicht über alle Kanäle.
Rechnen Sie das Beispiel auf ein größeres Sortiment hoch, wird der Effekt deutlicher. Bei 500 SKUs mit durchschnittlich zwei riskanten Formulierungen pro Produkt und nur einer übersehenen Kanalvariante pro zehn Produkten ergeben sich schnell 50 potenzielle Abmahnfälle. Selbst wenn nur ein Bruchteil davon tatsächlich verfolgt wird, liegt der realistische Schadensrahmen im fünfstelligen Bereich – deutlich mehr als eine einmalige, saubere Inventur gekostet hätte.
Was Sie jetzt tun können
Beginnen Sie mit der Claim-Inventur aus Schritt 1, bevor Sie an einzelnen Formulierungen feilen – ohne vollständige Übersicht korrigieren Sie sonst nur einen Kanal und übersehen die anderen vier. Priorisieren Sie danach nach Risiko: Klimaneutralitäts-Claims und private Siegel zuerst, generische Nachhaltigkeitsbegriffe danach.
Setzen Sie sich dafür eine realistische Deadline von zwei bis drei Wochen, abhängig von Sortimentsgröße und Anzahl der Kanäle. Planen Sie die unterschiedlichen Freigabezyklen der Marktplätze von Anfang an ein, statt sie erst beim Hochladen der korrigierten Texte zu entdecken.
Für genau diese kanalübergreifende Steuerung wurde unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce gebaut: Sie überwacht Listing-Inhalte über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu zentral, erkennt Abweichungen zwischen Kanalvarianten und hält nach, welche Aussage auf welchem Nachweis beruht – statt dass Sie fünf Exporte händisch gegeneinander abgleichen. Die rechtliche Bewertung einzelner Claims bleibt dabei weiterhin Aufgabe einer spezialisierten Kanzlei oder unseres AMZ+ Consulting Teams.
Wie Sie Produkttexte grundsätzlich so aufbauen, dass sie konvertieren und rechtssicher bleiben, zeigt unser Beitrag zur KI-gestützten Produkttexterstellung. Wer zusätzlich systematisch Abmahnrisiken vermeiden will, findet eine umfassendere Übersicht in Marktplatz-Abmahnungen vermeiden 2026.
Als Full-Service-Agentur für Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu übernimmt AMZ+ Consulting auf Wunsch die komplette Claim-Inventur und die kanalübergreifende Korrektur für Sie. Unsere Leistungen reichen von der einmaligen Compliance-Prüfung bis zur laufenden Content-Betreuung über alle Kanäle. Sprechen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch an, wenn Sie Ihr Sortiment nicht allein durchgehen möchten.
FAQ
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie genau?
Die Regeln gelten unionsrechtlich zwingend ab dem 27. September 2026. Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde bereits am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, maßgeblich für Ihre Pflichten ist aber der Anwendungstag im September.
Betrifft das nur neue Listings oder auch bestehende Lagerware?
Es betrifft beides. Entscheidend ist das Anbieten und Bewerben gegenüber Verbrauchern zum Stichtag, nicht der Zeitpunkt der Herstellung oder Einlagerung. Eine geplante Übergangsregelung für Altbestände betrifft ausschließlich Unterlassungsansprüche und ersetzt keine Prüfung Ihrer Listing-Texte, die ohnehin zum Stichtag vollständig konform sein müssen.
Darf ich „klimaneutral" überhaupt nicht mehr verwenden?
Unzulässig ist der Claim, wenn er ausschließlich auf CO2-Kompensation beruht. Beruht Klimaneutralität auf echten Emissionsreduktionen und können Sie das dokumentiert nachweisen, bleibt eine Aussage grundsätzlich denkbar – die Nachweisanforderungen sind dabei aber hoch.
Gilt die Regelung auf jedem Marktplatz gleich, oder setzen Amazon, Otto und Kaufland das unterschiedlich um?
Rechtlich gilt die Richtlinie unabhängig vom Vertriebskanal identisch. Technisch setzen die Marktplätze die Durchsetzung aber unterschiedlich um: Manche filtern Risikobegriffe inzwischen automatisiert, andere überlassen die Prüfung vollständig Ihnen als Verkäufer.
Wer kann Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie verfolgen?
Verfolgungsberechtigt sind nach dem UWG typischerweise Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände. Viele Händler rechnen in den Wochen nach dem Stichtag mit einem spürbaren Anstieg entsprechender Abmahnungen.
Wie dokumentiere ich Nachweise für meine Umweltaussagen sinnvoll?
Legen Sie je SKU eine Ablage mit Claim, zugehörigem Nachweisdokument, Quelle und Datum an. Diese Dokumentation entsteht am schnellsten direkt bei der Claim-Inventur und ist im Abmahnfall Ihr wichtigstes Gegenargument.
Wie unterstützt AMZ+ Consulting bei diesem Thema konkret?
Wir übernehmen die Claim-Inventur über alle Ihre Kanäle, bewerten mit Ihnen das Risiko je Formulierung und rollen korrigierte Texte konsistent auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu aus. Den Einstieg dafür klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren im Marktplatzgeschäft tätig. Er begleitet Multichannel-Händler bei Listing-Compliance, Content-Steuerung und Sortimentsentwicklung über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg.
Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026
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