Zum Inhalt springen
Compliance

Bio-Zertifizierung & nachhaltige Produkte bei OTTO 2026

Welche Siegel OTTO anerkennt, was die EU-Öko-Verordnung 2018/848 im Onlinehandel verlangt und wie Sie ab 27.09.2026 Greenwashing-Risiken nach EmpCo vermeiden.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 26. August 202611 Min. Lesezeit
Bio-Zertifizierung & nachhaltige Produkte bei OTTO 2026

Die kurze Antwort: Wer bei OTTO Bio- oder Nachhaltigkeitsaussagen verwenden will, braucht drei Nachweisebenen. Erstens: Bei Bio-Lebensmitteln und -Kosmetik im Sinne der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist eine Zertifizierung durch eine zugelassene Kontrollstelle für Onlinehändler verpflichtend – die Ausnahme für den direkten Verkauf greift im E-Commerce strukturell nicht. Zweitens: OTTO kennzeichnet Artikel nur dann als nachhaltig, wenn sie definierte Mindestanforderungen erfüllen, unter anderem einen Mindestanteil nachhaltigen Materials. Drittens: Ab dem 27. September 2026 verbietet die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 pauschale Umweltaussagen ohne belastbaren Nachweis. Wer jetzt seine Claims aufräumt, vermeidet Abmahnungen und Listing-Sperren im vierten Quartal.

Warum das Thema 2026 kein Marketing-Thema mehr ist

Nachhaltigkeitsaussagen waren lange ein weiches Feld. Man schrieb "umweltfreundlich" ins Bullet, niemand fragte nach.

Das ändert sich mit klaren Fristen. Die Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo-Richtlinie oder "Empowering Consumers Directive", wurde im Februar 2024 verabschiedet und trat im März 2024 in Kraft.

Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Angewendet wird sie ab dem 27. September 2026 (Stand: August 2026, Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825, veröffentlichte Umsetzungsfristen).

Deutschland hat die Richtlinie durch Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das ist für Händler die entscheidende Information: Verstöße sind damit klassische Wettbewerbsverstöße und abmahnfähig.

Konkret verboten werden ab dem Anwendungsdatum pauschale Umweltaussagen wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "grün", wenn kein belastbarer Nachweis vorliegt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte an Verbraucher in der EU anbieten – auch Hersteller außerhalb der EU.

Für Marktplatz-Händler bedeutet das eine unangenehme Konstellation. Viele der beanstandungsfähigen Claims stammen gar nicht von Ihnen, sondern aus Herstellerdatenblättern, die Sie unbesehen übernommen haben.

⚠️ Sie haften trotzdem. Wer eine Aussage in seinem Listing verwendet, verantwortet sie – unabhängig davon, wer sie ursprünglich formuliert hat.

Bei AMZ+ Consulting nehmen wir dieses Thema derzeit in fast jedem OTTO-Onboarding auf, weil der Aufräumaufwand im Bestand meist größer ist als erwartet.

Was die EU-Öko-Verordnung 2018/848 im Onlinehandel verlangt

Die Verordnung (EU) 2018/848 regelt seit dem 1. Januar 2022 Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Erzeugnisse in der EU. Sie ist damit das Grundgesetz für alles, was sich "bio" oder "öko" nennt.

Der wichtigste Punkt für Sie: Stationäre Händler können unter bestimmten Bedingungen von der Zertifizierungspflicht befreit sein, Onlinehändler nicht.

Der Grund ist juristisch sauber begründet. Ein "direkter Verkauf" im Sinne der Ausnahmeregelung setzt die gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Unternehmer und Endverbraucher voraus – eine Bedingung, die der Onlinehandel strukturell nicht erfüllen kann (Quelle: IHK-Informationen zur Bio-Kennzeichnung im Handel, Verordnung (EU) 2018/848).

Praktisch heißt das: Wer vorverpackte Bio-Lebensmittel online verkauft, braucht ein gültiges Bio-Zertifikat einer zugelassenen Kontrollstelle. Ohne dieses Zertifikat dürfen Sie die geschützten Begriffe nicht verwenden.

Geschützt sind dabei nicht nur "bio" und "öko", sondern auch Ableitungen und Verkleinerungsformen. Kreative Umgehungen im Titel funktionieren also nicht.

Das grüne Blattsymbol mit den EU-Sternen ist für vorverpackte Bio-Lebensmittel verpflichtend. Das deutsche sechseckige Bio-Siegel kann freiwillig zusätzlich genutzt werden, die Nutzung muss aber vorab bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.

Bei Verwendung des EU-Bio-Logos ist zusätzlich die Codenummer der Kontrollstelle anzugeben sowie eine Herkunftsangabe zu den landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen. Diese Angaben gehören auch in Ihre Onlinedarstellung, nicht nur auf die Verpackung.

Ein weiterer Termin steht im Kalender: Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittländer läuft Ende 2026 aus. Wenn Sie Bio-Ware aus Nicht-EU-Ländern beziehen, klären Sie die Anschlussregelung frühzeitig mit Ihrem Lieferanten.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Welche Siegel OTTO im nachhaltigen Sortiment anerkennt

OTTO führt einen eigenen Bereich für nachhaltige Artikel und vergibt die entsprechende Auszeichnung nicht automatisch. Ein Artikel muss definierte Kriterien erfüllen.

Nach den öffentlichen Angaben von OTTO gehören dazu die nachhaltigen Mindestanforderungen der Otto Group – etwa das Verbot von Sandblasting und die Einhaltung von Tierwohlstandards – sowie ein Mindestanteil nachhaltigen Materials von 30 Prozent, bei recycelten Produkten mindestens 20 Prozent (Stand: August 2026, Quelle: otto.de Nachhaltigkeitsinformationen).

Anerkannt werden dabei etablierte Siegel, die Aussagen zu Rohstoffen oder Produktionsbedingungen treffen. Genannt werden unter anderem GOTS für zertifizierte Bio-Baumwolle, FSC für Holz aus kontrollierter Herkunft, der Blaue Engel sowie GoodWeave für handgeknüpfte Teppiche ohne ausbeuterische Kinderarbeit.

Zusätzlich hat OTTO die Standards für Marktplatzpartner angehoben. Partner sind verpflichtet, soziale und ökologische Kennzahlen offenzulegen, etwa zu CO2-Emissionen und Verpackungsmüll.

Für Sie heißt das: Nachhaltigkeit ist bei OTTO keine Textbehauptung, sondern ein Datenfeld mit Nachweispflicht. Die Auszeichnung im Shop folgt der hinterlegten Zertifikatsinformation, nicht Ihrem Werbetext.

Sammeln Sie deshalb je Artikel die Zertifikatsnummer, den Gültigkeitszeitraum und die ausstellende Stelle. Ein abgelaufenes GOTS-Zertifikat ist so wertlos wie kein Zertifikat.

Wie Sie den Green-Bereich strategisch nutzen, beschreiben wir ausführlicher in OTTO Nachhaltigkeit und Green 2026.

💡 Der Sichtbarkeitseffekt ist real: Wer im nachhaltigen Sortiment gelistet ist, taucht in einem separaten Filter auf, in dem deutlich weniger Wettbewerber stehen als in der Hauptkategorie.

Die häufigsten Greenwashing-Fallen im Marktplatz-Listing

Aus der Praxis lassen sich fünf Muster identifizieren, die ab September 2026 besonders riskant sind.

Erstens: absolute Klimaaussagen. "Klimaneutral" als pauschale Produktaussage steht im Zentrum der EmpCo-Kritik, insbesondere wenn die Neutralität ausschließlich über Kompensation hergestellt wird.

Zweitens: Selbstgebaute Siegel. Ein eigenes grünes Blatt-Logo mit dem Text "Eco Choice" ohne dahinterliegendes Zertifizierungssystem ist genau das, was die Richtlinie unterbinden will.

Drittens: Teilaussagen, die als Gesamtaussage gelesen werden. Wenn nur die Verpackung recycelt ist, das Produkt aber nicht, darf das Listing nicht den Eindruck erwecken, das Produkt sei recycelt.

Viertens: Selbstverständlichkeiten als Vorteil. "Frei von Stoffen, die ohnehin gesetzlich verboten sind" ist eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit.

Fünftens: unbelegte Vergleiche. "50 Prozent nachhaltiger" ohne Bezugsgröße und Nachweismethode ist nicht haltbar.

Die Lösung ist unspektakulär: Werden Sie konkret. Statt "umweltfreundlich" schreiben Sie "Obermaterial aus 100 Prozent GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle, Zertifikatsnummer auf Anfrage".

Konkrete, überprüfbare Aussagen sind rechtlich sicherer und verkaufen in aller Regel besser, weil sie glaubwürdiger wirken. Das deckt sich mit dem, was wir bei der Textarbeit generell empfehlen: OTTO Listing-Optimierung 2026.

Wer Marken Dritter vertreibt, sollte zusätzlich die Freigabesituation prüfen, damit Nachhaltigkeitsaussagen des Markeninhabers korrekt übernommen werden: OTTO Markenfreigabe und Brand Approval 2026.

Bei größeren Sortimenten lässt sich die Claim-Prüfung nicht mehr manuell stemmen. Wir nutzen bei AMZ+ Consulting dafür MarketplAIce, um Listing-Texte über alle Kanäle hinweg auf kritische Formulierungen zu scannen – das gilt analog für Amazon und Kaufland.

So gehen Sie in 7 Schritten vor

  1. Claim-Inventur anlegen. Exportieren Sie alle Titel, Bullets und Beschreibungen und filtern Sie nach Begriffen wie nachhaltig, öko, bio, klimaneutral, umweltfreundlich und recycelt. Sie erhalten damit die vollständige Liste Ihrer prüfpflichtigen Aussagen.
  2. Jede Aussage einer Nachweisquelle zuordnen. Notieren Sie je Claim, welches Zertifikat, welcher Prüfbericht oder welche Herstellererklärung ihn stützt. Aussagen ohne Quelle werden gestrichen, nicht umformuliert.
  3. Zertifizierungspflicht für Bio-Ware klären. Wenn Sie vorverpackte Bio-Lebensmittel führen, beantragen Sie die Zertifizierung bei einer zugelassenen Kontrollstelle. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis zum ersten Kontrollbesuch.
  4. Zertifikatsdaten strukturiert erfassen. Legen Sie je Artikel Siegelname, Zertifikatsnummer, Kontrollstelle und Ablaufdatum in Ihrem Produktdatenmanagement ab. Ohne Ablaufdatum fällt Ihnen der Verfall erst bei der Beanstandung auf.
  5. OTTO-Nachhaltigkeitsattribute befüllen. Tragen Sie Materialanteile und Siegelinformationen in die dafür vorgesehenen Felder ein, statt sie nur in den Fließtext zu schreiben. Nur die strukturierten Daten steuern die Auszeichnung im Shop.
  6. Pauschale Claims ersetzen. Formulieren Sie jede allgemeine Umweltaussage in eine konkrete, überprüfbare Angabe um. Nennen Sie Anteil, Bezugsgröße und Zertifizierungssystem.
  7. Wiederholungsprüfung terminieren. Setzen Sie eine feste Quartalsroutine auf, in der ablaufende Zertifikate und neu hinzugekommene Artikel geprüft werden. Ohne Routine wächst der Bestand an ungeprüften Claims wieder an.

Rechenbeispiel

Das folgende Szenario ist hypothetisch und dient der Veranschaulichung. Es beschreibt keine realen Kundenergebnisse.

Ein Händler führt 400 Artikel bei OTTO, davon 120 mit einer Nachhaltigkeitsaussage im Text. Bei der Inventur zeigt sich, dass für 45 dieser Artikel kein Nachweis vorliegt.

Angenommen, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verursacht 1.200 Euro Kosten für Anwalt und Unterlassungserklärung. Bereits eine einzige Abmahnung übersteigt damit den Aufwand einer vollständigen Claim-Inventur deutlich.

Die zweite Seite der Rechnung ist die Chance. Von den 355 Artikeln mit Nachweis erfüllen angenommen 90 die OTTO-Kriterien für das nachhaltige Sortiment, sind aber nicht entsprechend ausgezeichnet, weil die Attributfelder leer sind.

Wenn diese 90 Artikel im Schnitt 140 Euro Monatsumsatz erzielen und die zusätzliche Filtersichtbarkeit zu einer angenommenen Umsatzsteigerung von 10 Prozent führt, wären das rund 1.260 Euro Mehrumsatz pro Monat. Die Annahme von 10 Prozent ist eine Modellgröße, kein gemessener Wert.

Der eigentliche Punkt: Die Arbeit, die Ihr Risiko senkt, ist exakt dieselbe Arbeit, die Ihre Sichtbarkeit erhöht. Sie machen die Datenerfassung ohnehin – Sie sollten sie nur einmal richtig machen.

Wie Sie Attributfelder systematisch befüllen, steht in OTTO Produktdaten und Attribute 2026.

Was Sie jetzt tun können

Beginnen Sie mit dem Textexport und dem Stichwortfilter. Das ist in einer halben Stunde erledigt und zeigt Ihnen sofort, wie groß Ihr tatsächliches Exposure ist.

Klären Sie parallel die Bio-Zertifizierung, falls Sie Lebensmittel oder zertifizierungspflichtige Kosmetik führen. Das ist der Punkt mit der längsten Vorlaufzeit.

Bauen Sie danach die Zertifikatsdatenbank auf. Ein einfaches Tabellenblatt mit Artikel, Siegel, Nummer, Stelle und Ablaufdatum reicht für den Anfang völlig aus.

Priorisieren Sie beim Umschreiben Ihre umsatzstärksten 50 Artikel. Dort ist sowohl das Abmahnrisiko als auch der Sichtbarkeitshebel am größten.

Und setzen Sie sich den 27. September 2026 als harte Deadline in den Kalender. Alles, was bis dahin nicht belegbar ist, sollte vorher aus den Texten verschwunden sein.

AMZ+ Consulting übernimmt diese Inventur auf Wunsch komplett, inklusive Umformulierung und Attributbefüllung. Fairerweise gesagt: Wenn Sie unter 50 Artikel führen und Ihre Zertifikate ohnehin geordnet vorliegen, machen Sie das an einem Nachmittag selbst.

Der Agenturweg lohnt sich vor allem dann, wenn Sie mehrere Marktplätze bespielen und dieselben Texte in unterschiedlichen Systemen gepflegt werden müssen.

Kostenloses Erstgespräch buchen

FAQ: Häufige Fragen zu Bio-Zertifizierung und Nachhaltigkeit bei OTTO

Brauche ich als reiner Händler wirklich ein eigenes Bio-Zertifikat?

Für den Onlinehandel mit vorverpackten Bio-Lebensmitteln ja. Die Ausnahme von der Zertifizierungspflicht setzt die gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Händler und Verbraucher voraus, was im E-Commerce nicht erfüllbar ist. Die Zertifizierung erfolgt über eine staatlich zugelassene Kontrollstelle.

Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für Bestandslistings?

Ja. Die Regeln knüpfen an die Werbeaussage an, nicht an das Datum der Listing-Erstellung. Ab dem 27. September 2026 sind auch jahrealte Bullets mit pauschalen Umweltaussagen angreifbar.

Darf ich "klimaneutral" ab 2026 überhaupt noch verwenden?

Pauschale Klimaneutralitätsaussagen, die allein auf Kompensation beruhen, sind das zentrale Ziel der Neuregelung. Wenn Sie eine solche Aussage verwenden wollen, brauchen Sie eine belastbare, nachprüfbare Grundlage und sollten diese rechtlich prüfen lassen. Im Zweifel ist eine konkrete Teilaussage der sichere Weg.

Erkennt OTTO alle gängigen Nachhaltigkeitssiegel an?

Nein, OTTO arbeitet mit einer definierten Auswahl anerkannter Siegel und eigenen Mindestanforderungen. Genannt werden unter anderem GOTS, FSC, Blauer Engel und GoodWeave. Prüfen Sie die aktuelle Liste im Partner-Bereich, bevor Sie ein Siegel in den Produktdaten hinterlegen.

Was passiert, wenn ein Zertifikat abläuft?

Die Nachhaltigkeitsauszeichnung darf dann nicht weiter verwendet werden. In der Praxis ist der Ablauf die häufigste Ursache für unbeabsichtigte Falschangaben. Führen Sie das Ablaufdatum deshalb als Pflichtfeld in Ihrer Artikeldatenbank.

Reicht eine Herstellererklärung als Nachweis?

Sie ist besser als nichts, aber schwächer als ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle. Für stark beworbene Claims sollten Sie auf ein anerkanntes Zertifizierungssystem bestehen. Lassen Sie sich die Erklärung mindestens schriftlich und unterschrieben geben.

Gilt das alles auch für Amazon und Kaufland?

Die gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Öko-Verordnung und der EmpCo-Richtlinie gelten plattformunabhängig. Unterschiedlich sind nur die jeweiligen Programmvorgaben der Marktplätze für Nachhaltigkeitsauszeichnungen. Die Claim-Inventur machen Sie deshalb einmal zentral und spielen sie in alle Kanäle aus.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Sein Team betreut Marktplatz-Sortimente von der Compliance-Prüfung über die Produktdatenpflege bis zur Performance-Steuerung.

Unsicher, ob Ihre Nachhaltigkeitsaussagen ab September 2026 halten? → Kostenloses Erstgespräch buchen

Lohnt sich eine Agentur für Ihr Geschäft?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Zahlen gemeinsam an — unverbindlich und ehrlich.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Kostenfreies Erstgespräch buchen