Temu Abmahnung 2026: Wettbewerbsverstöße vermeiden
Abmahnung als Temu-Händler 2026 vermeiden: Streichpreise nach § 11 PAngV, Grundpreise, Rechtstexte und GPSR-Angaben rechtssicher umsetzen.

Die kurze Antwort: Die meisten Abmahnungen gegen Temu-Händler betreffen 2026 nicht das Produkt, sondern die Darstellung — falsche Streichpreise, fehlende Grundpreise, unvollständige Rechtstexte und fehlende GPSR-Angaben. Rechtlich maßgeblich sind vor allem § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV), der bei jeder beworbenen Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz verlangt, sowie §§ 5, 5a und 3a UWG. Wer Streichpreise aus dem Preisverwaltungssystem seiner Warenwirtschaft ungeprüft nach Temu spielt, riskiert genau hier den Verstoß.
Zusätzlich gilt: Auch auf einem Marktplatz bleiben Sie selbst der Vertragspartner des Verbrauchers. Ein Impressum reicht nicht — Widerrufsbelehrung, Informationen zum Vertragsschluss und zur Mängelhaftung müssen Sie eigenständig vorhalten. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Warum Temu-Händler 2026 stärker im Fokus stehen
Temu ist in Deutschland kein Nischenkanal mehr. Mit dem Local-to-Local-Modell verkaufen inzwischen deutsche Händler mit eigenem Lager in Europa über die Plattform — und genau diese Händler sind für Mitbewerber und Abmahnvereine gut identifizierbar.
Die Plattform selbst stand bereits im Fokus der Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Temu wegen manipulativer Gestaltungselemente und wegen Streichpreisen ohne Erläuterung abgemahnt; Temu gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Später verhängte der vzbv nach eigenen Angaben eine Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen diese Erklärung (Quelle: Pressemitteilungen des vzbv).
Für Sie als Händler bedeutet das zweierlei. Erstens: Die Plattform verschärft ihre eigenen Vorgaben, weil sie selbst unter Beobachtung steht. Zweitens: Was die Plattform an Darstellung erzwingt oder erlaubt, entlastet Sie nicht — abgemahnt wird der Händler, der das Angebot eingestellt hat.
Das gilt analog für Otto, Kaufland und eBay. Die Rechtslage ist kanalunabhängig, nur die technischen Felder unterscheiden sich.
Preisangaben: § 11 PAngV ist die häufigste Falle
Der Klassiker unter den Abmahngründen ist die Werbung mit Preisermäßigungen. § 11 PAngV verlangt, dass bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis angegeben wird, den Sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung verlangt haben.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel 2024 im Verfahren zu deutschen Rabattwerbungen (EuGH, Urteil vom 26.09.2024, Rechtssache C-330/23) bestätigt und präzisiert: Auch die prozentuale Rabattangabe muss sich auf diesen 30-Tage-Bestpreis beziehen — nicht auf einen höheren Vorpreis.
Praktisch heißt das: Wenn Sie einen Artikel in den letzten 30 Tagen einmal für 19,99 Euro angeboten haben, dürfen Sie nicht mit "statt 29,99 Euro — 33 % gespart" werben, selbst wenn 29,99 Euro Ihr regulärer Listenpreis ist.
⚠️ Besonders riskant sind automatisierte Repricer ohne Preishistorie. Sie senken den Preis für eine Aktion, heben ihn wieder an — und der alte Streichpreis bleibt im Feed stehen. Das Landgericht München I hat eine solche Konstellation als irreführende Preisdarstellung und Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PAngV bewertet.
Wer über mehrere Kanäle gleichzeitig repricet, braucht deshalb eine kanalübergreifende Preishistorie. Genau dafür setzen wir bei AMZ+ Consulting unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce ein: Sie steuert Preise über Temu, Amazon, Otto und Kaufland hinweg und hält die 30-Tage-Referenz je SKU nachvollziehbar vor.
Streichpreise und UVP-Vergleiche sauber darstellen
Nicht jeder Streichpreis ist verboten. Zulässig ist die Gegenüberstellung, wenn klar ist, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht und wenn dieser Bezugspreis tatsächlich verlangt wurde beziehungsweise als UVP existiert.
Sicher sind diese drei Varianten:
- Eigenpreisvergleich: Der Streichpreis ist der niedrigste eigene Gesamtpreis der letzten 30 Tage.
- UVP-Vergleich: Klar als "UVP" oder "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" gekennzeichnet — und die UVP muss aktuell und ernsthaft sein.
- Einführungspreis: Klar als solcher benannt, mit erkennbarem Zeitrahmen.
💡 Faustregel für die Praxis: Ein Streichpreis ohne erklärenden Zusatz im Listing ist immer die riskanteste Variante. Ein Wort ("UVP", "vorher") kostet nichts und nimmt der Abmahnung den Angriffspunkt.
Verboten bleibt dagegen die Werbung mit einem Preis, der nie ernsthaft verlangt wurde ("Mondpreis"), sowie mit veralteten Referenzpreisen aus alten Kampagnen.
Grundpreis, Versandkosten und Lieferzeit
Neben § 11 PAngV mahnen Wettbewerber regelmäßig die Basics ab. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist der Grundpreis anzugeben (§ 4 PAngV) — also je Kilogramm, Liter oder Meter.
Das trifft auf Temu besonders Kosmetik, Reinigungsmittel, Lebensmittelergänzungen, Kabel und Textilmeterware. Bei Multipacks ist der Grundpreis Pflicht, nicht Kür.
Ebenfalls prüfen sollten Sie diese Punkte in jedem Listing:
- Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten
- Konkrete Lieferzeitangabe statt "in der Regel schnell" oder gar keiner Angabe
- Verfügbarkeitsangaben, die dem tatsächlichen Bestand entsprechen
- Keine künstliche Verknappung ("nur noch 2 Stück") ohne echten Bestandsbezug
Künstliche Dringlichkeit war einer der Punkte, die der vzbv gegenüber Temu beanstandet hat. Übernehmen Sie solche Formulierungen nicht in Ihre eigenen Produkttexte.
Rechtstexte: Was Sie auf Temu selbst vorhalten müssen
Auch auf einem Marktplatz schließen Sie den Kaufvertrag mit dem Verbraucher. Damit treffen Sie die vollständigen Informationspflichten aus § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB.
Nach Einschätzung spezialisierter Kanzleien (unter anderem der IT-Recht Kanzlei) lassen sich diese Texte auf Temu bislang nur eingeschränkt hinterlegen — außer dem Impressum steht Händlern kaum ein Feld zur Verfügung. Das entbindet Sie aber nicht von der Pflicht.
Praktisch heißt das: Halten Sie eine eigene Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, Angaben zum Vertragsschluss und zur Mängelhaftung bereit und nutzen Sie jedes verfügbare Feld — Shop-Beschreibung, Impressumsfeld, Beipackzettel in der Sendung, Bestätigungsmail.
Die Details zum Widerruf und zur Rücksendung im Local-to-Local-Modell haben wir in einem eigenen Beitrag aufbereitet: Widerrufsrecht und Rücksendungen auf Temu.
Kommt es zur Abmahnung, ist die pauschale Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung fast immer der teuerste Weg. Eine modifizierte Erklärung, formuliert von einer spezialisierten Kanzlei, begrenzt die Reichweite und die spätere Vertragsstrafe.
→ Unsicher, ob Ihre Temu-Listings sauber sind? Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch — wir schauen uns Ihre Angebote gemeinsam an.
Produktkennzeichnung: GPSR, DSA und Batterien
Seit Geltung der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) müssen Online-Angebote physischer Produkte Hersteller- und Kontaktangaben, die verantwortliche Person in der EU sowie erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise enthalten.
Fehlen diese Angaben, ist das ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit über § 3a UWG abmahnfähig. Marktplätze prüfen diese Felder inzwischen selbst und deaktivieren Angebote — was zusätzlich Umsatz kostet.
Der Digital Services Act (DSA) verlangt darüber hinaus vollständige Identitäts- und Kontaktdaten des Händlers gegenüber der Plattform. Wer hier veraltete Daten hinterlegt hat, riskiert die Sperrung des Kontos.
Bei batteriebetriebenen Produkten kommen die Pflichten aus dem Batterierecht hinzu — dazu haben wir einen separaten Leitfaden zu Batterien und Gefahrgut im Temu-Versand veröffentlicht.
Rechenbeispiel: Was eine Abmahnung kosten kann
Rechenbeispiel (hypothetisch, keine Zusage): Ein Händler mit 40 aktiven Temu-Listings wird von einem Mitbewerber wegen fehlender Grundpreise und eines veralteten Streichpreises abgemahnt.
Die Kosten setzen sich typischerweise aus drei Blöcken zusammen: den Anwaltskosten der Gegenseite (abhängig vom Gegenstandswert), den eigenen Kosten für die anwaltliche Prüfung und Modifikation der Unterlassungserklärung sowie dem internen Aufwand für die Korrektur aller betroffenen Listings.
💰 Wichtig zu wissen: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Ersatz der Abmahnkosten bei bestimmten Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr aus, wenn ein Mitbewerber abmahnt. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt davon unberührt.
Der wirklich teure Teil kommt später: Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung löst jeder Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe aus. Bei einem automatisierten Preisfeed, der den alten Streichpreis erneut ausspielt, passiert genau das — oft unbemerkt.
So prüfen Sie Ihre Temu-Listings in 8 Schritten
Diese Reihenfolge hat sich in unserer Agenturarbeit bewährt, weil sie mit den häufigsten Abmahngründen startet:
- Preishistorie exportieren: Ziehen Sie für jede SKU die Preisänderungen der letzten 30 Tage aus Ihrer Warenwirtschaft oder Ihrem Repricer.
- Streichpreise abgleichen: Prüfen Sie, ob jeder angezeigte Referenzpreis dem niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage entspricht oder klar als UVP gekennzeichnet ist.
- Rabattprozente nachrechnen: Der beworbene Prozentwert muss sich auf denselben Referenzpreis beziehen, nicht auf einen höheren Listenpreis.
- Grundpreise ergänzen: Filtern Sie alle Artikel nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche und tragen Sie den Grundpreis je Einheit nach.
- Rechtstexte aktualisieren: Impressum, Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular, Mängelhaftung und Vertragsschluss-Informationen prüfen und in jedes verfügbare Feld einspielen.
- GPSR-Felder befüllen: Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen je Produkt hinterlegen.
- Dringlichkeits- und Verknappungstexte entfernen: Alle Formulierungen streichen, die einen Bestand oder eine Nachfrage suggerieren, den Sie nicht belegen können.
- Kontrolle automatisieren: Legen Sie eine wöchentliche Prüfroutine an, die neue Listings und Preisänderungen gegen dieselbe Checkliste laufen lässt.
Punkt 8 ist der entscheidende. Einmal aufräumen hilft für ein Quartal — eine laufende Kontrolle verhindert die Vertragsstrafe.
Was Sie jetzt tun können
Starten Sie mit den Preisangaben, weil dort das größte Abmahnrisiko und gleichzeitig der geringste Aufwand liegt. Eine Stunde Abgleich zwischen Repricer-Historie und Live-Listings deckt in der Regel die Hälfte aller Probleme auf.
Danach kommen die Rechtstexte und die GPSR-Felder. Beides ist Fleißarbeit, aber einmalig — und beides schützt gleichzeitig Ihre Angebote auf Otto, Kaufland und eBay.
Wenn Sie über mehrere Kanäle mit unterschiedlichen Preisen arbeiten, lohnt sich der Blick auf eine zentrale Preissteuerung. Wie Sie Preise kanalübergreifend sauber führen, beschreiben wir in unserem Beitrag zur Temu-Preisstrategie.
AMZ+ Consulting begleitet Marktplatz-Händler bei genau dieser Aufräumarbeit: Listing-Audit, Preishistorie, Rechtstext-Abgleich und anschließend eine automatisierte Kontrolle über unsere KI-Plattform.
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FAQ: Häufige Fragen zu Abmahnungen auf Temu
Wer darf mich als Temu-Händler abmahnen?
Abmahnberechtigt sind vor allem Mitbewerber im selben Marktsegment sowie qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände, die in den entsprechenden Listen eingetragen sind. Seit der UWG-Reform gelten für Mitbewerber zusätzliche Anforderungen an die Aktivlegitimation. In der Praxis kommen die meisten Abmahnungen von direkten Wettbewerbern aus derselben Produktkategorie.
Haftet Temu für falsche Preisangaben in meinem Listing?
Nein. Sie sind der Vertragspartner des Verbrauchers und verantworten die Angaben in Ihrem Angebot. Auch wenn die Plattform bestimmte Darstellungen vorgibt oder Preisdaten automatisch aufbereitet, bleibt die wettbewerbsrechtliche Verantwortung bei Ihnen. Deshalb sollten Sie regelmäßig prüfen, wie Ihre Angebote tatsächlich in der App aussehen.
Muss ich auf Temu eine eigene Widerrufsbelehrung vorhalten?
Ja. Die Informationspflichten aus dem BGB und dem EGBGB treffen den Unternehmer, nicht die Plattform. Da Temu für diese Texte bislang kaum Felder anbietet, nutzen Händler in der Praxis das Impressumsfeld, die Shop-Beschreibung und Beilagen in der Sendung. Eine anwaltlich geprüfte Belehrung mit Muster-Widerrufsformular ist die Basis.
Wie weise ich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nach?
Über eine lückenlose Preishistorie je SKU und Kanal. Diese liefert entweder Ihr Repricer, Ihre Warenwirtschaft oder ein Preis-Monitoring-Tool. Ohne dokumentierte Historie können Sie im Streitfall nicht belegen, dass Ihr Streichpreis korrekt war — und tragen die Darlegungslast.
Sind Streichpreise auf Temu grundsätzlich verboten?
Nein. Verboten ist die irreführende Darstellung. Zulässig bleibt der Vergleich mit dem eigenen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage oder mit einer klar gekennzeichneten, aktuellen UVP des Herstellers. Entscheidend ist, dass für den Verbraucher erkennbar ist, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht.
Was passiert, wenn ich eine Abmahnung ignoriere?
Der Abmahnende kann eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Kosten dafür liegen regelmäßig deutlich über den Kosten der Abmahnung, und die Verfügung wirkt sofort. Reagieren Sie deshalb immer fristgerecht — auch dann, wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten. Lassen Sie den Vorwurf anwaltlich prüfen, statt vorschnell zu unterschreiben.
Gelten dieselben Regeln auch für Otto, Kaufland und eBay?
Ja, die gesetzlichen Grundlagen sind identisch — PAngV, UWG, BGB, GPSR und DSA gelten kanalunabhängig. Unterschiedlich sind nur die technischen Felder und die Prüfmechanismen der jeweiligen Plattform. Wer sein Setup für Temu sauber aufstellt, hat die Basis für alle anderen Marktplätze mit erledigt.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu für Händler aktiv. Er begleitet Marktplatz-Händler bei Listing-Compliance, Preisstrategie und der Automatisierung wiederkehrender Kontrollen.
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