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Temu Gefahrgut & Batterien 2026: Akkus richtig versenden

Lithium-Akkus über Temu versenden 2026: Pflichten nach BattDG und EU-Batterieverordnung, ADR-Sondervorschrift 188, Kennzeichnung und Registrierung.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 14. August 202611 Min Lesezeit
Temu Gefahrgut & Batterien 2026: Akkus richtig versenden

Die kurze Antwort: Wer über Temu Produkte mit Lithium-Akkus verkauft, hat zwei völlig getrennte Pflichtenkreise zu erfüllen. Erstens das Batterierecht: Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten, hat das alte BattG von 2009 abgelöst und setzt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in deutsches Recht um. Hersteller und Importeure müssen sich bei der stiftung ear registrieren; für die fünf neuen Batteriekategorien war eine Neuregistrierung bis zum 16. Januar 2026 vorgesehen.

Zweitens das Gefahrgutrecht: Lithium-Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9 (UN 3480, UN 3481, UN 3090, UN 3091). Kleine Zellen und Batterien dürfen unter der ADR-Sondervorschrift 188 vereinfacht versendet werden — ohne UN-Verpackung und ohne Beförderungspapier, aber mit Lithiumbatterie-Kennzeichen, bestandenem UN-38.3-Test und Kurzschlussschutz. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum das Thema auf Temu besonders relevant ist

Auf Temu verkaufen sich Elektronik, Werkzeuge, Beleuchtung, Haushaltskleingeräte und Spielzeug überdurchschnittlich gut — also genau die Kategorien, in denen Akkus verbaut sind oder beiliegen.

Im Local-to-Local-Modell versenden Sie aus einem europäischen Lager selbst. Damit sind Sie Versender im Sinne des Gefahrgutrechts und tragen die volle Verantwortung für Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung.

Anders als bei einem Plattform-Fulfillment, bei dem der Betreiber die Logistik übernimmt, gibt es hier keinen Puffer. Der Paketdienst prüft, und im Schadensfall haftet der Versender.

Das gilt in identischer Form für Otto, Kaufland, eBay und Amazon-Eigenversand. Der einzige Unterschied ist, welche Nachweise die jeweilige Plattform beim Listing verlangt.

Pflichtenkreis 1: Batterierecht nach BattDG und EU-Verordnung

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten; ihr überwiegender Teil gilt seit dem 18. August 2025 unmittelbar. Das deutsche BattDG flankiert sie seit dem 7. Oktober 2025.

Für Händler und Importeure ergeben sich daraus vor allem diese Punkte:

  • Registrierungspflicht: Hersteller und Importeure müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear registrieren. Für die neuen fünf Batteriekategorien war eine Registrierung bis zum 16. Januar 2026 vorgesehen (Quelle: Umweltbundesamt und stiftung ear).
  • Herstellerbegriff: Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte erstmals in Deutschland auf den Markt bringt — etwa als Importeur aus Fernost — gilt selbst als Hersteller im Sinne des Batterierechts.
  • Bevollmächtigter im Ausland: Wer grenzüberschreitend innerhalb der EU an Endnutzer verkauft, muss im jeweiligen Zielmitgliedstaat einen Bevollmächtigten benennen (seit 18. August 2025).
  • Rücknahmepflicht: Auch Online-Händler müssen die unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien ermöglichen und darüber informieren.
  • Informationspflicht online: Die Rücknahmeinformationen müssen im genutzten Medium — also im Angebot beziehungsweise Shop — gut sichtbar sein oder der Warensendung schriftlich beiliegen.
  • Kennzeichnung: Batterien tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, bei Schadstoffgehalt zusätzlich die chemischen Symbole Hg, Cd oder Pb.

⚠️ Der häufigste Fehler in der Praxis: Händler registrieren die Gerätebatterie, vergessen aber die im Gerät verbaute Batterie. Auch ein Akkuschrauber mit fest verbautem Lithium-Akku löst Registrierungspflichten aus.

Auf Temu lassen sich diese Informationen nur über die vorhandenen Beschreibungsfelder ausspielen. Nutzen Sie deshalb zusätzlich einen gedruckten Beipackzettel in jeder Sendung — das ist der rechtssichere und zugleich einfachste Weg.

Pflichtenkreis 2: Gefahrgutrecht beim Versand

Lithium-Zellen und -Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9. Die relevanten UN-Nummern sind:

  • UN 3480 — Lithium-Ionen-Batterien einzeln, ohne Gerät
  • UN 3481 — Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung oder mit Ausrüstung verpackt
  • UN 3090 — Lithium-Metall-Batterien einzeln
  • UN 3091 — Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstung

Die entscheidende Erleichterung für den Paketversand ist die Sondervorschrift 188 aus Kapitel 3.3 ADR. Sie gilt für die genannten UN-Nummern und stellt kleine Batterien von den meisten Gefahrgutvorschriften frei.

Die Bedingungen der SV 188 sind kumulativ zu erfüllen:

  • Höchstens 20 Wattstunden je Lithium-Ionen-Zelle und höchstens 100 Wattstunden je Lithium-Ionen-Batterie
  • Bei Lithium-Metall höchstens 1 Gramm Lithium je Zelle und 2 Gramm je Batterie
  • Bestandener Prüfnachweis nach UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 38.3
  • Wirksamer Schutz gegen Kurzschluss und unbeabsichtigte Inbetriebnahme
  • Stabile, für den Transport geeignete Außenverpackung
  • Anbringung des Lithiumbatterie-Kennzeichens auf dem Versandstück

Mit der ADR-Revision 2025 wurde die Sondervorschrift 188 auf Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien ausgeweitet.

💡 Wer ausschließlich innerhalb dieser Freistellung versendet, benötigt weder eine UN-codierte Gefahrgutverpackung noch ein Beförderungspapier. Eine Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter nach Kapitel 1.3 ADR bleibt aber Pflicht.

Kennzeichnung, Dokumente und die typischen Fehler

Das Lithiumbatterie-Kennzeichen ist kein Gefahrzettel, sondern ein eigenes Kennzeichen nach ADR 5.2.1.9. Es zeigt die Batteriegruppe, die UN-Nummer und eine Telefonnummer für zusätzliche Informationen.

Die vorgeschriebenen Abmessungen betragen mindestens 120 mm Breite und 110 mm Höhe; bei kleinen Versandstücken darf auf 105 mm × 74 mm reduziert werden. Prüfen Sie die aktuelle Fassung des ADR, bevor Sie Etiketten in großer Stückzahl bestellen.

Diese Fehler sehen wir in der Agenturpraxis am häufigsten:

  • Fehlender UN-38.3-Prüfbericht: Die Testzusammenfassung muss vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Ohne sie dürfen Sie nicht nach SV 188 versenden — und Ihr Paketdienst kann die Annahme verweigern.
  • Falsche UN-Nummer im Kennzeichen: Bei einem Gerät mit verbautem Akku ist UN 3481 richtig, nicht UN 3480.
  • Ersatzakku im selben Paket: Liegt ein loser Zusatzakku bei, ändert das die Einstufung und meist auch die Kennzeichnung.
  • Beschädigte oder zurückgerufene Akkus: Diese fallen nicht unter SV 188 und sind bei den meisten Paketdiensten vom Versand ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere Retouren mit Transportschaden.
  • Luftfracht ohne Prüfung: Für den Luftweg gelten die IATA-Gefahrgutvorschriften mit eigenen, strengeren Grenzen, unter anderem einer Ladezustandsgrenze für einzeln versandte Lithium-Ionen-Batterien.

Ein zusätzlicher Stolperstein sind die Annahmebedingungen der Paketdienste. Diese können strenger sein als das ADR — was rechtlich zulässig ist, weil es sich um Vertragsbedingungen handelt.

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Retouren mit Akkus: der unterschätzte Risikofall

Im Local-to-Local-Modell kommt die Rücksendung zu Ihnen. Und der Kunde verpackt sie nicht nach ADR.

Das erzeugt zwei Probleme. Erstens fehlt auf dem Rückpaket in der Regel die Kennzeichnung — der Versand ist damit formal fehlerhaft, verantwortlich ist der Absender. Zweitens wissen Sie beim Wareneingang nicht, ob der Akku beschädigt ist.

Praktisch lösen Händler das über zwei Maßnahmen. Sie legen jeder Sendung mit Akku eine Rücksendeanleitung mit Hinweis auf die Kennzeichnung bei, und sie definieren im Lager eine getrennte Prüfzone für Akku-Retouren mit Sichtprüfung auf Verformung, Aufblähung oder Leckage.

⚠️ Ein sichtbar beschädigter Akku darf nicht einfach weiterversendet werden. Für beschädigte oder defekte Lithium-Batterien gelten deutlich strengere Regeln, und die meisten Paketdienste schließen sie vollständig aus.

Rechenbeispiel (hypothetisch, keine Zusage): Bei 400 Akku-Sendungen im Monat und einer angenommenen Retourenquote von 6 Prozent kommen 24 Rücksendungen zurück. Wenn davon zwei beschädigt sind, brauchen Sie einen definierten Entsorgungsweg über ein Rücknahmesystem — sonst lagern die Akkus im Regal und werden zum Brandrisiko.

So bringen Sie Ihren Akku-Versand in 8 Schritten in Ordnung

Diese Reihenfolge deckt zuerst die Registrierungspflichten und danach die Versandpraxis ab:

  1. Sortiment kartieren: Listen Sie alle SKUs mit Batterie oder Akku auf — verbaut, beiliegend oder als Zubehör. Erfassen Sie Zellchemie, Wattstunden und Gewicht.
  2. Herstellerrolle klären: Prüfen Sie je Artikel, ob Sie Hersteller, Importeur oder reiner Vertreiber im Sinne des Batterierechts sind. Bei Direktimport sind Sie in der Regel Hersteller.
  3. Registrierung prüfen: Gleichen Sie ab, ob für jede Marke und jede der fünf Batteriekategorien eine gültige Registrierung bei der stiftung ear vorliegt.
  4. Rücknahmesystem anschließen: Treten Sie einem Rücknahmesystem beziehungsweise einer Organisation für Herstellerverantwortung bei und dokumentieren Sie den Nachweis.
  5. UN-38.3-Nachweise einsammeln: Fordern Sie von jedem Lieferanten die Testzusammenfassung an und legen Sie sie je Artikel ab.
  6. Verpackung und Kennzeichnung festlegen: Definieren Sie je Artikel Außenverpackung, Kurzschlussschutz und das korrekte Lithiumbatterie-Kennzeichen mit richtiger UN-Nummer.
  7. Mitarbeiter unterweisen: Führen Sie die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR durch und dokumentieren Sie sie schriftlich mit Datum und Teilnehmern.
  8. Listing-Angaben ergänzen: Tragen Sie Rücknahmeinformationen, Warnhinweise und die GPSR-Pflichtangaben in Ihre Temu-Listings ein und legen Sie den Beipackzettel jeder Sendung bei.

Schritt 8 ist der, den Marktplätze aktiv prüfen. Fehlende Angaben führen dort schnell zur Deaktivierung des Angebots.

Was Sie jetzt tun können

Beginnen Sie mit der Sortimentskartierung. Die meisten Händler unterschätzen, wie viele ihrer Artikel batteriebetrieben sind — Fernbedienungen, LED-Leuchten, Küchenwaagen und Spielzeug fallen in der ersten Runde regelmäßig durchs Raster.

Danach klären Sie die Registrierung. Sie ist Voraussetzung für das rechtmäßige Inverkehrbringen, und ein Verstoß kann zum Vertriebsverbot führen.

Erst im dritten Schritt geht es um Etiketten und Verpackung. Diese Arbeit ist überschaubar, sobald die Datenbasis steht.

Wer parallel auf mehreren Kanälen verkauft, sollte die Pflichtangaben zentral pflegen und in alle Kanäle ausspielen — bei uns läuft das über unsere KI-Plattform MarketplAIce, die Listing-Pflichtfelder für Temu, Amazon, Otto und Kaufland kanalübergreifend überwacht. Wie die übrigen EU-Vorgaben zusammenspielen, lesen Sie in unserem Beitrag zur Temu-Compliance in der EU.

AMZ+ Consulting begleitet Marktplatz-Händler bei dieser Bestandsaufnahme und richtet die laufende Kontrolle so ein, dass neue Artikel nicht ungeprüft online gehen.

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FAQ: Häufige Fragen zu Batterien und Gefahrgut auf Temu

Muss ich mich als Temu-Händler bei der stiftung ear registrieren?

Wenn Sie Batterien oder batteriebetriebene Geräte erstmals in Deutschland auf den Markt bringen — etwa durch Import — gelten Sie als Hersteller im Sinne des Batterierechts und müssen sich registrieren. Kaufen Sie ausschließlich von einem registrierten deutschen Vorlieferanten, kann die Pflicht bei diesem liegen. Lassen Sie sich die Registrierungsnummer in diesem Fall schriftlich bestätigen.

Was gilt seit dem BattDG anders als früher?

Das BattDG ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten und hat das Batteriegesetz von 2009 abgelöst. Es setzt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 national um, führt fünf Batteriekategorien statt der bisherigen Einteilung ein und verschärft die Informations- und Rücknahmepflichten für den Online-Handel. Für die neuen Kategorien war eine Registrierung bis zum 16. Januar 2026 vorgesehen.

Darf ich Lithium-Akkus einfach per Paketdienst versenden?

Unter den Bedingungen der ADR-Sondervorschrift 188 ja — also bis 100 Wattstunden je Batterie, mit UN-38.3-Nachweis, Kurzschlussschutz, stabiler Außenverpackung und Lithiumbatterie-Kennzeichen. Zusätzlich müssen Sie die Annahmebedingungen Ihres Paketdienstes einhalten, die strenger sein können als das ADR. Beschädigte Akkus sind praktisch immer ausgeschlossen.

Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?

Wenn Sie ausschließlich freigestellt nach Sondervorschrift 188 versenden, ist in der Regel kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich. Sobald Sie größere Batterien oder beschädigte Zellen versenden, ändert sich die Lage. Prüfen Sie das anhand Ihres konkreten Sortiments und lassen Sie es im Zweifel fachlich bewerten.

Was mache ich mit einem beschädigten Akku aus einer Retoure?

Er darf nicht regulär weiterversendet werden. Lagern Sie ihn getrennt, nicht brennbar und mit Abstand zu anderen Waren, und führen Sie ihn über Ihr Rücknahmesystem beziehungsweise einen zertifizierten Entsorger ab. Dokumentieren Sie Eingang und Abgabe, damit die Entsorgung nachweisbar ist.

Wo trage ich die Rücknahmeinformationen bei Temu ein?

Temu bietet Händlern nur begrenzte Felder für rechtliche Hinweise. Nutzen Sie die Produktbeschreibung und die verfügbaren Shop-Felder — und legen Sie die Information zusätzlich schriftlich der Warensendung bei. Der Beipackzettel ist der Weg, der die gesetzliche Anforderung unabhängig von den Plattformfeldern erfüllt.

Gelten diese Regeln auch für Otto, Kaufland und eBay?

Ja, vollständig. Batterierecht und Gefahrgutrecht sind kanalunabhängig und knüpfen an das Inverkehrbringen beziehungsweise den Versand an, nicht an den Verkaufskanal. Unterschiedlich sind nur die Felder, in denen die Plattformen Nachweise und Pflichtangaben abfragen — Amazon und Otto prüfen hier derzeit strenger als Temu.


Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu für Händler aktiv. Er unterstützt Marktplatz-Händler bei Produkt-Compliance, Versandprozessen und der laufenden Überwachung von Pflichtangaben.

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