Greenwashing-Verbot 2026: Umweltaussagen auf Temu absichern
Ab 27.09.2026 gilt die EmpCo-Richtlinie: Welche Umweltaussagen verboten sind, was ins Listing muss und wie Sie Ihre Claims auf Temu rechtzeitig absichern.

Die kurze Antwort: Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Regeln der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, umgesetzt über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG. Pauschale Umweltaussagen wie "klimaneutral", "umweltfreundlich", "grün" oder "nachhaltig" sind ohne belastbaren Nachweis unzulässig. Klimaneutralitäts-Claims, die allein auf Kompensation beruhen, sind ausdrücklich verboten. Zukunftsversprechen — etwa "bis 2035 klimaneutral" — brauchen einen öffentlich zugänglichen, überprüfbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und externer Kontrolle. Private Siegel benötigen ein anerkanntes Zertifizierungssystem.
Dazu kommen neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und der Mindestdauer von Software-Updates. Eine Übergangsfrist für bereits produzierte Verpackungen und Werbemittel ist nicht vorgesehen. Sie haben also noch rund vier Wochen (Stand: August 2026), um Ihre Listings zu bereinigen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was die EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 konkret verbietet
Die Richtlinie (EU) 2024/825 trägt den sperrigen Titel "Empowering Consumers for the Green Transition". Gemeint ist ein einfacher Grundgedanke: Verbraucher sollen Umweltaussagen glauben können, weil nur noch belegbare Aussagen erlaubt sind.
In Deutschland wurde die Richtlinie über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden.
Der erste große Block betrifft allgemeine, unspezifische Umweltaussagen. Wörter wie "umweltfreundlich", "ökologisch", "grün", "klimafreundlich" oder "naturschonend" dürfen nicht mehr pauschal verwendet werden, wenn Sie die behauptete hervorragende Umweltleistung nicht nachweisen können.
Der zweite Block betrifft Siegel und Zeichen. Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von einer Behörde stammen, sind unzulässig. Das trifft besonders selbst erstellte Grafiken — das grüne Blatt im Produktbild mit dem Wort "Eco" ist ein klassischer Fall.
Der dritte Block betrifft irreführende Vergleiche und Selbstverständlichkeiten. Es bleibt unzulässig, gesetzlich ohnehin geltende Eigenschaften als besonderes Merkmal des eigenen Angebots darzustellen.
⚠️ Wichtig für Marktplatzhändler: Die Regeln greifen nicht nur bei der Verpackung, sondern bei jeder geschäftlichen Handlung. Titel, Bullet Points, A+-Inhalte, Produktbilder mit eingebrannten Claims, Shop-Beschreibungen und Werbeanzeigen fallen darunter. Bei AMZ+ Consulting prüfen wir für Händler deshalb immer alle Kanäle gleichzeitig — es hilft wenig, das Temu-Listing zu bereinigen und den Otto-Auftritt unverändert zu lassen.
Klimaneutral durch Kompensation: Das Ende eines Standard-Claims
Der am häufigsten genutzte Umwelt-Claim im deutschen Onlinehandel dürfte "klimaneutral" sein. Genau er steht ab dem 27. September 2026 unter besonderer Beobachtung.
Die neue Regel ist klar: Es ist unzulässig, ein Produkt als klimaneutral, CO2-neutral, klimapositiv oder ähnlich zu bewerben, wenn diese Wirkung ausschließlich auf der Kompensation von Emissionen beruht. Der Kauf von Zertifikaten reicht als Grundlage für den Claim nicht mehr aus.
Für Händler bedeutet das eine ehrliche Bestandsaufnahme. Wenn Ihr Lieferant Ihnen ein Klimaneutral-Label geliefert hat, klären Sie schriftlich, worauf es beruht. In vielen Fällen wird die Antwort "Kompensationsprojekte" lauten — und damit ist der Claim ab dem Stichtag nicht mehr verwendbar.
💡 Der Ausweg liegt in der Präzision. Statt "klimaneutrales Produkt" können Sie konkrete, nachweisbare Einzelaussagen treffen: "Verpackung besteht zu 90 Prozent aus Recyclingmaterial" oder "Versand erfolgt ohne Kunststoff-Füllmaterial". Solche Aussagen sind spezifisch, überprüfbar und bleiben zulässig, sofern der Nachweis vorliegt.
Diese Umstellung hat einen angenehmen Nebeneffekt: Konkrete Aussagen konvertieren in unserer Erfahrung ohnehin besser als generische Umwelt-Floskeln, weil sie einen echten Produktvorteil kommunizieren. Wie Sie Verpackung und Nachhaltigkeit sauber und belegbar darstellen, haben wir im Beitrag zu Nachhaltigkeit und Verpackung auf Temu ausführlich beschrieben.
Ein Hinweis zur Reichweite: Die Anforderungen gelten für Aussagen zum Produkt ebenso wie für Aussagen zum Unternehmen. Ein "klimaneutrales Unternehmen" im Shop-Header unterliegt derselben Prüfung.
Zukunftsversprechen und Siegel: Die neuen Nachweispflichten
Viele Marken arbeiten mit Zukunftsversprechen: "Bis 2030 vollständig auf Recyclingmaterial umgestellt" oder "ab 2028 klimaneutrale Lieferkette". Solche Aussagen bleiben grundsätzlich möglich, aber die Hürde steigt deutlich.
Erforderlich ist ein Umsetzungsplan, der klar, objektiv, öffentlich zugänglich und überprüfbar ist. Er muss messbare Zwischenziele enthalten und von einer unabhängigen dritten Stelle überprüft werden. Fehlt eines dieser Elemente, ist das Zukunftsversprechen unzulässig.
Für die meisten mittelständischen Marktplatzhändler ist das faktisch das Aus für solche Claims. Ein extern geprüfter, öffentlich einsehbarer Transformationsplan ist Aufwand, der sich bei einem Sortiment von einigen hundert SKUs selten rechnet.
Bei Siegeln gilt eine ähnlich klare Linie. Zulässig bleiben Siegel auf Basis anerkannter Zertifizierungssysteme oder von Behörden eingeführte Kennzeichen. Nicht mehr zulässig sind selbst vergebene Zeichen und Siegel ohne prüfbare Vergabekriterien.
⚠️ Prüfen Sie auch Ihre Produktbilder. Grafische Elemente mit Blättern, Erdkugeln oder grünen Häkchen samt Wörtern wie "Eco", "Bio-Design" oder "Green Choice" sind funktional Siegel — auch wenn Sie sie nie so genannt haben. Sie unterliegen denselben Anforderungen.
Für Händler mit vielen SKUs ist das ein Datenproblem, kein Textproblem. Wer 800 Produktbilder händisch sichten muss, verliert Wochen. Wir setzen bei AMZ+ Consulting deshalb auf systematische Screenings der Bild- und Textbestände statt auf Stichproben — Stichproben finden zuverlässig nur die Fälle, die man ohnehin kennt.
Neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Updates
Die EmpCo-Richtlinie verbietet nicht nur, sie verpflichtet auch. Der zweite große Regelungsblock betrifft vorvertragliche Informationen — also Angaben, die vor dem Kaufabschluss im Listing stehen müssen.
Stellt der Hersteller Informationen zur Lebensdauer, zur Reparierbarkeit oder zur Mindestdauer von Software-Updates bereit, müssen Sie als Händler diese Informationen vor Vertragsschluss weitergeben. Sie dürfen sie also nicht einfach weglassen, weil sie unbequem sind.
Bei Produkten mit digitalen Elementen — vernetzte Haushaltsgeräte, Wearables, smarte Beleuchtung, Audiogeräte — müssen Sie den Mindestzeitraum nennen, in dem der Hersteller Software- und Sicherheitsupdates zusagt. Fehlt diese Angabe, müssen Sie sie beim Hersteller einfordern.
Hinzu kommen harmonisierte Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung und zu Haltbarkeitsgarantien. Ziel ist, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Rechte gesetzlich bestehen und welche darüber hinausgehen.
Ausdrücklich verboten ist außerdem, eine Ware als reparierbar darzustellen, wenn sie es tatsächlich nicht ist — etwa weil keine Ersatzteile verfügbar sind oder das Gehäuse verklebt ist. Ebenso unzulässig: Software-Updates als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich Funktionen verbessern.
✅ Praktisch heißt das für Ihr Datenmanagement: Sie brauchen je SKU vier zusätzliche Felder — Haltbarkeitsangabe des Herstellers, Reparierbarkeit inklusive Ersatzteilverfügbarkeit, Mindestdauer der Updates, sowie Angaben zu Garantien über die Gewährleistung hinaus. Das gilt analog für Otto, Kaufland, eBay und Amazon, weil es sich um gesetzliche Pflichten und nicht um Plattformregeln handelt. Für Händler, die diese Felder über mehrere Marktplätze hinweg konsistent halten müssen, setzen wir unsere KI-Plattform MarketplAIce ein.
Was Sie konkret an Listings, Bullet Points und Marken-Claims ändern müssen
Gehen wir die Ebenen durch, auf denen Änderungen anfallen. Die Reihenfolge entspricht dem Risiko: oben steht, was am ehesten abgemahnt wird.
Titel. Entfernen Sie pauschale Umweltbegriffe. "Nachhaltige Trinkflasche" wird zu "Trinkflasche aus Edelstahl, 750 ml". Der Titel verliert nichts an Verkaufskraft, wenn Sie den Platz für ein echtes Produktmerkmal nutzen.
Bullet Points. Ersetzen Sie jede Umwelt-Behauptung durch eine konkrete, belegbare Angabe. Aus "umweltfreundlich produziert" wird "Produktion in Deutschland, Verpackung aus 100 Prozent Altpapier". Wenn Sie keinen Nachweis haben, streichen Sie den Punkt ersatzlos.
Produktbilder und A+-Inhalte. Eingebrannte Claims sind besonders heikel, weil sie sich nicht per Textfeld ändern lassen. Planen Sie Zeit für neue Bilddateien ein — bei einem größeren Sortiment ist das der aufwendigste Teil.
Marken-Claims und Shop-Beschreibung. Ein Markenclaim wie "Die grüne Alternative" fällt unter dieselben Regeln. Prüfen Sie auch Ihre Shop-Startseite, Ihre Herstellerangaben und Ihre Werbeanzeigen.
Anzeigentexte. Sponsored-Formate auf Marktplätzen sind geschäftliche Handlungen wie jede andere. Ein zulässiges Listing mit unzulässigem Anzeigentext hilft Ihnen nicht.
Wie Sie Bullet Points strukturell aufbauen, damit sie sowohl konvertieren als auch rechtssicher sind, beschreiben wir im Beitrag zur Listing-Optimierung auf Amazon. Die Systematik lässt sich eins zu eins auf Temu und Otto übertragen. Wenn Sie den Abgleich nicht allein machen wollen, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
In 6 Schritten zum EmpCo-festen Sortiment
Der folgende Ablauf ist so aufgebaut, dass Sie ihn bis zum 27. September 2026 schaffen — wenn Sie jetzt starten.
- Claim-Inventur erstellen. Exportieren Sie alle Titel, Bullets und Beschreibungen und suchen Sie nach einer festen Wortliste: klimaneutral, CO2-neutral, umweltfreundlich, nachhaltig, grün, öko, biologisch abbaubar, ressourcenschonend, plastikfrei.
- Jeden Treffer einordnen. Markieren Sie je Fundstelle, ob ein belastbarer Nachweis vorliegt, ob der Claim präzisierbar ist oder ob er ersatzlos gestrichen werden muss.
- Nachweise beim Lieferanten anfordern. Schreiben Sie Ihre Hersteller mit einer konkreten Frageliste an: Grundlage des Claims, Zertifizierungssystem, Prüfstelle, Gültigkeitsdauer. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen.
- Bildbestand sichten. Filtern Sie alle Produkt- und A+-Bilder mit grafischen Umweltsymbolen oder eingebrannten Claims heraus und beauftragen Sie neue Versionen.
- Pflichtfelder ergänzen. Erfassen Sie je SKU Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und die Mindestdauer der Software-Updates und spielen Sie diese Angaben in alle Kanäle aus.
- Freigabeprozess verankern. Definieren Sie, dass ab sofort kein neues Listing und keine neue Anzeige ohne Claim-Prüfung live geht — und halten Sie das schriftlich fest.
Praxis-Szenario
Das folgende Szenario ist hypothetisch konstruiert und beruht nicht auf einem realen Kundenfall.
Ein Händler für Haushaltswaren führt 340 SKUs auf mehreren Marktplätzen. Nehmen wir an, die Claim-Inventur findet in 118 Listings mindestens einen betroffenen Begriff. Davon entfallen in diesem Beispiel 61 auf "nachhaltig", 34 auf "umweltfreundlich" und 23 auf "klimaneutral".
Angenommen, die Lieferantenabfrage ergibt: Für 23 Klimaneutral-Claims beruht die Aussage vollständig auf Kompensation. Diese Claims müssen ersatzlos entfallen. Für 40 der übrigen Fälle liegen konkrete Materialangaben vor, die sich in präzise Formulierungen überführen lassen.
Rechnen wir den Aufwand: Bei angenommenen 12 Minuten je Listing für Textanpassung und Prüfung sind das rund 24 Arbeitsstunden für 118 Listings. Dazu kommen in diesem Szenario 47 Bilddateien, die neu erstellt werden müssen.
⚠️ Der kritische Punkt ist nicht der Aufwand, sondern der Zeitpunkt. Wer erst Mitte September startet, hat keine Chance mehr, Lieferantenauskünfte einzuholen — und muss dann pauschal streichen statt zu präzisieren. Das kostet Konversion, die vermeidbar gewesen wäre.
Was Sie jetzt tun können
✅ Diese Woche: Führen Sie die Wortlisten-Suche über Ihren gesamten Textbestand durch. Sie brauchen dafür keinen Dienstleister, ein Export und eine Tabellenkalkulation reichen für den ersten Überblick.
✅ In den nächsten zehn Tagen: Verschicken Sie die Nachweisanfragen an alle betroffenen Lieferanten. Das ist der einzige Schritt mit externer Abhängigkeit — er muss zuerst laufen.
✅ Bis Mitte September: Passen Sie Titel, Bullets und Beschreibungen an. Beginnen Sie mit den umsatzstärksten 20 Prozent Ihrer SKUs, damit die Konversionswirkung kontrolliert bleibt.
✅ Vor dem 27. September 2026: Ersetzen Sie die betroffenen Bilddateien und prüfen Sie Ihre laufenden Anzeigen. Dokumentieren Sie am Ende, welche Nachweise Sie zu welchem Claim vorliegen haben.
Wenn Sie diesen Ablauf mit Unterstützung durchziehen wollen: AMZ+ Consulting begleitet Marktplatzhändler bei Claim-Inventuren und der Umstellung über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg. Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, dann klären wir den Umfang für Ihr Sortiment. Und falls Sie parallel Ihre Kategorien auf riskante Warengruppen prüfen wollen, hilft der Beitrag zu verbotenen Artikeln auf Temu beim Einstieg — auch dort gilt: Prävention ist günstiger als Wiederherstellung. Ein kostenloses Erstgespräch dauert 30 Minuten und schafft Klarheit über Ihren tatsächlichen Handlungsbedarf.
FAQ: Häufige Fragen zum Greenwashing-Verbot 2026
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie genau?
Die neuen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG. Eine Übergangsfrist für bereits produzierte Verpackungen und Werbemittel ist nicht vorgesehen.
Darf ich "klimaneutral" gar nicht mehr verwenden?
Unzulässig ist der Claim, wenn die behauptete Klimaneutralität ausschließlich auf Kompensation beruht. Beruht sie auf tatsächlichen Emissionsreduktionen und können Sie das belegen, ist eine Aussage weiterhin denkbar — die Nachweisanforderungen sind aber hoch. Lassen Sie solche Formulierungen im Zweifel prüfen.
Was ist mit älteren Verpackungen im Lager?
Nach dem aktuellen Stand müssen auch Verpackungen und Werbemittel, die vor dem Stichtag produziert wurden, ab dem 27. September 2026 den neuen Anforderungen entsprechen. Planen Sie Restbestände entsprechend ein und klären Sie den Umgang damit anwaltlich.
Gelten die Regeln auch für Amazon, Otto und Kaufland?
Ja. Es handelt sich um gesetzliche Vorgaben, nicht um Plattformregeln. Sie gelten für jede geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern, unabhängig vom Vertriebskanal. Die Plattformen können darüber hinaus eigene, strengere Vorgaben machen.
Wer kann Verstöße verfolgen?
Verstöße gegen das UWG können typischerweise von Mitbewerbern, qualifizierten Wirtschaftsverbänden und Verbraucherverbänden verfolgt werden. In der Praxis rechnen viele Händler mit einem Anstieg von Abmahnungen nach dem Stichtag.
Muss ich Angaben zu Software-Updates machen, wenn der Hersteller keine liefert?
Weitergabepflichtig sind Informationen, die der Hersteller bereitstellt. Fehlen sie, sollten Sie sie aktiv anfordern und den Vorgang dokumentieren. Ein Produkt mit digitalen Elementen ohne jede Update-Aussage ist für Ihre Kunden ohnehin ein Nachteil im Vergleich.
Wie dokumentiere ich meine Nachweise sinnvoll?
Legen Sie je SKU eine Ablage an, in der Claim, Nachweisdokument, Quelle, Datum und Gültigkeit stehen. Diese Ablage ist Ihr wichtigstes Argument, wenn ein Claim beanstandet wird — und sie ist deutlich schneller erstellt als im Nachhinein rekonstruiert.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Er begleitet Marktplatzhändler bei Listing-Strategie, Compliance und Sortimentsentwicklung über alle relevanten Kanäle hinweg.
Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026
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