Temu Inventur 2026: Lagerbewertung zum Jahresabschluss
Temu Inventur 2026: Wie Sie Bestände in EU-Lagern und beim Dienstleister korrekt erfassen, Langsamdreher bewerten und Plattformdaten abstimmen.

Die kurze Antwort: Für die Temu Inventur zählt nicht, wo Ihre Ware physisch liegt, sondern wem sie wirtschaftlich gehört. Alle Bestände, die Sie im Local-to-Local-Modell in einem EU-Lager oder bei einem Fulfillment-Dienstleister eingelagert haben, bleiben Ihr Vorratsvermögen und müssen zum Bilanzstichtag mengenmäßig erfasst und bewertet werden.
Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 240 HGB: Jeder Kaufmann muss zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Bewertet wird grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für gleichartige Vorräte sind nach § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren zulässig. Für Ladenhüter greift das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB.
Der eigentliche Aufwand liegt in der Abstimmung: Temu-Bestandsdaten, Lagerbestände beim Dienstleister und Ihre Warenwirtschaft zeigen fast nie exakt dieselbe Zahl. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Differenzen sauber auflösen — und wo AMZ+ Consulting in der Praxis die meisten Fehler findet.
Warum die Temu Inventur schwieriger ist als bei einem eigenen Lager
Temu hat in Deutschland laut Marktberichten rund 19 Millionen monatliche Nutzer (Stand Mai 2026) und baut das Geschäft über lokale Händler und lokale Lager massiv aus. Erklärtes Ziel des Marktplatzes ist, einen Großteil des europäischen Umsatzes über lokale Bestände abzuwickeln.
Für Sie als Händler heißt das: Ihre Ware liegt verteilt. Ein Teil im eigenen Lager, ein Teil beim Logistikdienstleister, ein Teil bereits im Zulauf, ein Teil in Retourenprozessen.
Genau diese Verteilung macht die Temu Inventur fehleranfällig. Wer nur den eigenen Lagerbestand zählt, unterschätzt das Vorratsvermögen — und produziert damit eine falsche Bilanz und einen falschen Rohertrag.
Hinzu kommt die zeitliche Verschiebung. Verkäufe, Retouren und Einlagerungen werden in Plattform- und Dienstleisterdaten oft mit ein bis mehreren Tagen Verzögerung gebucht. Ohne festen Stichtag und sauberen Schnitt entstehen Differenzen, die später niemand mehr erklären kann.
⚠️ Häufigster Fehler in der Praxis: Der Bestandsbericht wird am 3. Januar gezogen und als Stichtagsbestand zum 31. Dezember verwendet. Das ist keine ordnungsgemäße Inventur.
Was zum Vorratsvermögen gehört — und was nicht
Maßgeblich ist das wirtschaftliche Eigentum, nicht der Lagerort. Diese Positionen gehören in die Temu Inventur:
- Ware in Ihrem eigenen Lager, unabhängig davon, für welchen Kanal sie vorgesehen ist.
- Ware in EU-Lagern und bei Fulfillment-Dienstleistern, solange sie Ihnen wirtschaftlich zuzurechnen ist.
- Schwimmende und rollende Ware, sobald Gefahr und Nutzen nach den vereinbarten Incoterms auf Sie übergegangen sind.
- Retourenware im Zulauf, wenn die Rückgabe bereits erfolgt ist und die Ware Ihnen wieder zusteht.
- Beschädigte oder gesperrte Ware, die noch einen Restwert hat.
Nicht in die Inventur gehören dagegen Kommissionsware fremder Lieferanten, Ware, die bereits an den Endkunden ausgeliefert und abgenommen wurde, sowie Bestände, die Sie nachweislich vernichtet haben.
Für Händler, die parallel auf mehreren Marktplätzen verkaufen, gelten dieselben Grundsätze kanalübergreifend. Die Systematik dazu haben wir in unserem Beitrag zur Inventur und Lagerbewertung auf Marktplätzen ausführlich beschrieben.
💡 Praxis-Tipp: Führen Sie eine schriftliche Bestandsliste je Lagerort. Ein einziger Sammelposten „Fremdlager" hält keiner Betriebsprüfung stand.
Stichtagsinventur, permanente Inventur oder verlegte Inventur?
Das HGB lässt Ihnen mehrere Wege. Welcher passt, hängt von Ihrer Systemlandschaft ab.
Stichtagsinventur: Körperliche Aufnahme zum Bilanzstichtag. Bei mehreren externen Lagerorten organisatorisch aufwendig, weil Sie an mehreren Standorten gleichzeitig zählen lassen müssen.
Permanente Inventur nach § 241 Abs. 2 HGB: Zulässig, wenn Ihr System jederzeit Bestand nach Art, Menge und Wert ermitteln kann und Zu- und Abgänge lückenlos dokumentiert sind. Für Händler mit hoher Umschlagshäufigkeit ist das der praktikabelste Weg — setzt aber eine belastbare Warenwirtschaft voraus.
Verlegte Inventur nach § 241 Abs. 3 HGB: Die Aufnahme erfolgt zeitversetzt zum Stichtag, der Bestand wird wertmäßig fortgeschrieben oder zurückgerechnet.
Welches Verfahren Sie wählen, muss dokumentiert und über die Jahre konsistent angewendet werden. Ein Wechsel ohne Begründung fällt in der Prüfung sofort auf.
Temu Inventur in 8 Schritten sauber durchführen
Dieser Ablauf hat sich bei Händlern mit verteilten Beständen bewährt. Planen Sie die ersten drei Schritte spätestens sechs Wochen vor dem Stichtag.
- Stichtag und Schnitt festlegen. Definieren Sie Datum und Uhrzeit, zu der alle Systeme eingefroren werden. Halten Sie fest, welche Buchungen noch ins alte und welche ins neue Jahr gehören.
- Lagerorte vollständig auflisten. Eigenes Lager, jedes EU-Lager, jeder Fulfillment-Standort, Retourenlager, Musterbestände. Für jeden Ort brauchen Sie einen Verantwortlichen und eine Nachweisquelle.
- Bestandsberichte je Quelle ziehen. Temu-Seller-Backend, Dienstleisterportal, Warenwirtschaft — jeweils mit Zeitstempel exportieren und unverändert archivieren.
- Mengen abgleichen und Differenzen dokumentieren. Vergleichen Sie SKU für SKU. Jede Abweichung bekommt eine Ursache: Verkauf im Schnitt, Retoure im Zulauf, Schwund, Buchungsfehler.
- Ware unterwegs erfassen. Prüfen Sie offene Bestellungen und Umlagerungen gegen die Incoterms. Ware, an der Gefahr und Nutzen bereits übergegangen sind, gehört in den Bestand.
- Anschaffungskosten je SKU ermitteln. Einstandspreis plus Bezugsnebenkosten wie Fracht, Zoll und Einfuhrabgaben. Erlösschmälerungen wie Skonti mindern die Anschaffungskosten.
- Bewertung und Abwertung vornehmen. Ermitteln Sie für jede SKU den beizulegenden Wert am Stichtag und wenden Sie das Niederstwertprinzip an.
- Inventar dokumentieren und archivieren. Zähllisten, Bestandsberichte, Bewertungsgrundlagen und Abwertungsbegründungen gehören ins Inventar — mit Datum und Unterschrift der Aufnehmenden.
Wichtig: Jeder dieser Schritte muss nachvollziehbar sein, ohne dass Sie mündlich erklären müssen, was gemeint war. Das ist der Prüfmaßstab.
Langsamdreher richtig abwerten: das Niederstwertprinzip
Für das Umlaufvermögen gilt nach § 253 Abs. 4 HGB das strenge Niederstwertprinzip. Liegt der beizulegende Wert am Stichtag unter den Anschaffungskosten, muss abgewertet werden — ein Wahlrecht besteht nicht.
Bei Marktplatzware ist das relevanter, als viele denken. Sinkende Verkaufspreise durch Wettbewerb, Saisonware nach dem Peak, Verpackungswechsel oder auslaufende Varianten führen regelmäßig zu Wertminderungen.
Die Ableitung erfolgt üblicherweise retrograd: erwarteter Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Kosten bis zum Verkauf. Dazu zählen Marktplatzprovision, Versand, Lagerkosten, Retourenquote und geplante Werbeausgaben.
Zusätzlich sind Gängigkeitsabschläge üblich, gestaffelt nach Lagerreichweite. Wichtig ist, dass Sie das Verfahren einmal definieren und jedes Jahr gleich anwenden.
Rechenbeispiel: Angenommen, eine SKU hat Anschaffungskosten von 9,00 Euro. Der realistische Verkaufspreis liegt am Stichtag noch bei 14,00 Euro. Davon gehen Marktplatzprovision und Versand von zusammen 4,20 Euro, Lagerkosten bis zum erwarteten Abverkauf von 0,90 Euro und eine kalkulierte Retourenbelastung von 1,10 Euro ab. Es verbleiben 7,80 Euro. Da dieser Wert unter den Anschaffungskosten von 9,00 Euro liegt, ist auf 7,80 Euro abzuwerten — bei 1.200 Stück ergibt das eine Wertberichtigung von 1.440 Euro.
Das Beispiel ist hypothetisch und dient nur der Rechenlogik. Ihre tatsächlichen Kostenblöcke müssen Sie aus Ihren echten Abrechnungen ableiten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bewertungssystematik trägt: Wir schauen im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam auf Ihre Bestandsstruktur und sagen Ihnen ehrlich, wo Handlungsbedarf besteht.
Plattformdaten gegen Warenwirtschaft abstimmen
Die häufigste Differenzursache ist nicht Diebstahl, sondern Zeitversatz. Ein Verkauf ist im Marktplatz-Backend gebucht, in der Warenwirtschaft aber noch nicht — oder umgekehrt.
Arbeiten Sie deshalb mit einer festen Abstimmungslogik:
- Anfangsbestand + Zugänge − Verkäufe − Retourenabgänge ± Korrekturen = Endbestand. Diese Gleichung muss je SKU und je Lagerort aufgehen.
- Differenzen über einer definierten Toleranz werden einzeln untersucht, nicht pauschal ausgebucht.
- Schwund und Bruch werden getrennt erfasst, damit Sie die Entwicklung über die Jahre sehen.
Wer regelmäßig große, unerklärbare Differenzen hat, hat kein Inventurproblem, sondern ein Prozessproblem im laufenden Bestandsmanagement. Wie sich Nachschub und Bestandsführung bei Temu sauber steuern lassen, beschreiben wir im Beitrag zum Temu Bestandsmanagement.
Auch die Abrechnungsseite gehört dazu: Ohne saubere Zuordnung von Gebühren, Gutschriften und Auszahlungen bekommen Sie die Anschaffungs- und Vertriebskosten nie belastbar. Die Grundlagen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Temu Buchhaltung und Abrechnung.
Für Händler, die parallel auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay verkaufen, setzen wir bei AMZ+ Consulting auf unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce. Sie führt Bestände, Preise und Gebote kanalübergreifend zusammen und macht Abweichungen früh sichtbar — statt erst zum Stichtag.
Aufbewahrung und Dokumentation
Ein Inventar ist kein Excel-Blatt, das nach dem Jahresabschluss verschwindet. Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren.
Für Buchungsbelege, Quittungen und Rechnungen wurde die Frist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Handelsbriefe bleiben bei sechs Jahren.
Digitale Belege müssen dabei digital und unveränderbar archiviert werden. Ein Ausdruck ersetzt das Original nicht.
Praktisch heißt das: Exportieren Sie alle Bestands- und Abrechnungsberichte zum Stichtag und legen Sie sie revisionssicher ab. Marktplatz-Backends halten historische Daten nicht unbegrenzt vor.
Fünf Fehler, die bei der Temu Inventur immer wieder auftauchen
Die folgenden Punkte sehen wir bei AMZ+ Consulting regelmäßig, wenn Händler ihre Bestandsprozesse zum ersten Mal strukturiert prüfen lassen.
Fehler 1: Nur der eigene Lagerbestand wird gezählt. Ware bei Dienstleistern oder in EU-Lagern fehlt komplett im Inventar. Ergebnis: zu niedriges Vorratsvermögen und ein verzerrter Rohertrag.
Fehler 2: Kein sauberer Schnitt zum Stichtag. Verkäufe und Retouren aus den ersten Januartagen landen im alten Jahr oder umgekehrt. Die Differenz fällt oft erst Monate später auf.
Fehler 3: Bezugsnebenkosten fehlen in den Anschaffungskosten. Fracht, Zoll und Einfuhrabgaben gehören zum Wertansatz. Wer nur den Rechnungsbetrag des Lieferanten ansetzt, bewertet zu niedrig.
Fehler 4: Keine Abwertung trotz offensichtlicher Ladenhüter. Bestände mit zwei Jahren Reichweite werden weiter zu vollen Anschaffungskosten geführt. Das widerspricht dem strengen Niederstwertprinzip.
Fehler 5: Fehlende Dokumentation der Differenzen. Abweichungen zwischen Plattform- und Warenwirtschaftsdaten werden pauschal ausgebucht, ohne Ursache. Damit verlieren Sie die Möglichkeit, systematische Prozessfehler zu erkennen.
Keiner dieser Punkte ist schwer zu beheben — sie brauchen nur einen definierten Ablauf und eine feste Verantwortlichkeit.
Was Sie jetzt tun können
Sie brauchen keine große Softwareeinführung, um die nächste Temu Inventur deutlich sauberer zu machen. Diese fünf Schritte reichen für den Anfang:
- Lagerorte-Liste anlegen. Schreiben Sie auf, an wie vielen Orten Ihre Ware physisch liegt. Viele Händler kommen hier auf mehr Standorte als erwartet.
- Testabstimmung im laufenden Jahr. Ziehen Sie einmal im Quartal Bestandsberichte und stimmen Sie 20 Top-SKUs ab. Fehler finden Sie so im September statt im Januar.
- Bewertungsrichtlinie schriftlich festhalten. Ein zweiseitiges Dokument mit Verfahren, Abschlagsstaffel und Zuständigkeiten genügt.
- Verantwortliche je Lagerort benennen. Auch beim externen Dienstleister braucht es einen namentlichen Ansprechpartner für die Bestandsbestätigung.
- Archivierung prüfen. Liegen alle relevanten Berichte der letzten Jahre GoBD-konform ab? Wenn nein: jetzt nachholen.
Wenn Sie den Prozess einmal strukturiert aufsetzen wollen, statt ihn jedes Jahr neu zu improvisieren, unterstützt AMZ+ Consulting Sie dabei. Buchen Sie dazu einfach ein kostenloses Erstgespräch — wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen konkret, was der nächste sinnvolle Schritt ist.
FAQ: Häufige Fragen zur Temu Inventur
Muss ich Ware, die in einem Temu-nahen EU-Lager liegt, selbst inventarisieren?
Ja, sofern die Ware Ihnen wirtschaftlich zuzurechnen ist. Der Lagerort ändert nichts am Eigentum. Sie brauchen dafür einen belastbaren Bestandsnachweis des Lagerbetreibers zum Stichtag.
Reicht der Bestandsbericht aus dem Portal als Inventar?
Nein. Ein Bericht ist eine Datenquelle, kein Inventar. Das Inventar umfasst zusätzlich die Bewertung, die Dokumentation der Aufnahme, die Erklärung von Differenzen und die Unterschrift der Verantwortlichen.
Welches Bewertungsverfahren soll ich wählen?
Handelsrechtlich sind nach § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren für gleichartige Vorräte zulässig, in der Praxis wird bei schnelldrehender Handelsware häufig mit gleitenden Durchschnittspreisen gearbeitet. Welche Methode steuerlich anerkannt wird, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären — steuerrecht und Handelsrecht laufen hier nicht immer parallel.
Wie weit darf die Inventuraufnahme vom Stichtag abweichen?
Bei der verlegten Inventur nach § 241 Abs. 3 HGB ist eine zeitversetzte Aufnahme möglich, wenn der Bestand wertmäßig ordnungsgemäß auf den Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet wird. Die Fortschreibung muss lückenlos dokumentiert sein.
Muss ich unverkäufliche Ware komplett abschreiben?
Nur wenn kein Restwert mehr besteht. Solange die Ware noch zu einem reduzierten Preis abverkauft werden kann, wird auf den beizulegenden Wert abgewertet, nicht auf null. Vernichtete Ware braucht einen Nachweis über die Vernichtung.
Wie lange muss ich Inventurunterlagen aufbewahren?
Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Buchungsbelege und Rechnungen acht Jahre, seit der Verkürzung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV zum 1. Januar 2025. Handelsbriefe sechs Jahre.
Lohnt sich externe Unterstützung bei der Inventur?
Das hängt von der Komplexität ab. Bei einem Lagerort und wenigen hundert SKUs schaffen Sie das intern. Bei mehreren Kanälen, mehreren Lagerorten und vierstelligen SKU-Zahlen zahlt sich ein strukturierter Prozess und ein zweites Paar Augen meist schnell aus.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren für Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu aktiv. AMZ+ Consulting begleitet Marktplatz-Händler bei Bestandsführung, Controlling und Marktplatz-Strategie.
→ Kostenloses Erstgespräch buchen
Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026
Lohnt sich eine Agentur für Ihr Geschäft?
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Zahlen gemeinsam an — unverbindlich und ehrlich.
Kostenloses Erstgespräch buchen