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Recht & Compliance

Temu-Kartellverfahren 2026: Was Händler jetzt prüfen sollten

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu wegen Preisvorgaben für Händler. Was das für Ihre Preisfreiheit bedeutet – und wie Sie jetzt reagieren sollten.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 30. September 2026⏱ 10 Min Lesezeit
Temu-Kartellverfahren 2026: Was Händler jetzt prüfen sollten

Die kurze Antwort: Seit dem 8. Oktober 2025 prüft das Bundeskartellamt, ob Temu seinen Marktplatz-Händlern unzulässige Vorgaben für die Endpreise macht – ausgelöst durch eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE). Im Kern geht es um eine Meistbegünstigungsklausel: Berichten zufolge dürfen Händler ihre Temu-Preise nicht höher ansetzen als 85 Prozent des Preises, den sie auf anderen Plattformen verlangen. Bestätigt sich der Vorwurf, wäre das eine kartellrechtswidrige Beschränkung Ihrer Preisgestaltungsfreiheit – mit Folgen, die laut Bundeskartellamt auch Preise außerhalb der Plattform nach oben treiben könnten.

Für Sie als Temu-Händler heißt das: Das Verfahren ist noch offen, eine Entscheidung liegt bei Redaktionsschluss dieses Beitrags (30.09.2026) nicht vor. Trotzdem lohnt sich schon jetzt der Blick auf Ihre eigene Position – welche Preisvorgaben Sie faktisch akzeptiert haben, wie Sie das dokumentieren und was ein möglicher Ausgang des Kartellverfahrens für Ihre Marge bedeuten würde. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhaltsverzeichnis

Was das Bundeskartellamt Temu konkret vorwirft

Auslöser des Verfahrens war eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE), der sich über die Preispraxis von Temu gegenüber Marktplatz-Händlern beschwerte. Am 8. Oktober 2025 leitete das Bundeskartellamt daraufhin offiziell ein Missbrauchsverfahren gegen Temu ein.

Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt formulierte den Kernvorwurf so: "Wir gehen der Frage nach, ob Temu den Verkäufern unzulässige Vorgaben für ihre Endpreise macht." Konkret geht es Berichten zufolge um eine Klausel, nach der Händler ihre Preise auf Temu nicht über 85 Prozent des Preises setzen dürfen, den sie für dasselbe Produkt auf anderen Plattformen verlangen – eine sogenannte Meistbegünstigungsklausel (Most-Favoured-Nation-Klausel, MFN). Zusätzlich soll sich Temu in bestimmten Konstellationen vorbehalten, die finalen Verkaufspreise selbst festzulegen.

Warum das kartellrechtlich brisant ist, erklärt Mundt direkt: "Sollten sich diese Hinweise bestätigen, könnten solche Praktiken den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen und möglicherweise zu höheren Preisen auch außerhalb der Plattform führen." Der Mechanismus dahinter: Wenn Sie Ihren Preis auf jedem anderen Kanal nicht senken können, ohne automatisch auch den Temu-Preis absenken zu müssen, verlieren Sie die Freiheit, Kanäle unterschiedlich zu kalkulieren – und der niedrigste Preis wird faktisch zum Referenzpreis für alle Kanäle.

Rechtlich eingeordnet wird das Verfahren auch vor dem Hintergrund, dass Temu seit Mai 2024 als "Very Large Online Platform" (VLOP) im Sinne des Digital Services Act (DSA) gilt – mit zuletzt rund 19,3 Millionen aktiven Nutzern in Deutschland und 115,7 Millionen in der gesamten EU (Stand Mitte 2025). Diese Größe ist einer der Gründe, warum die Behörde dem Fall so viel Gewicht gibt: Eine Preisvorgabe dieser Reichweite wirkt sich nicht nur auf einzelne Händler aus, sondern potenziell auf ein ganzes Marktsegment.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, keine abschließende Entscheidung. Das Bundeskartellamt selbst betont, dass sich der Verdacht erst noch bestätigen muss. Für Sie als Temu-Händler ändert das aber nichts daran, dass die Fragestellung real ist – und dass Sie als Betroffener schon jetzt reagieren können, ohne auf den Verfahrensausgang zu warten.

Rechtliche Grundlage und was für Temu auf dem Spiel steht

Das Verfahren stützt sich auf die Missbrauchskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – konkret auf die Vorschriften, die den Missbrauch von Marktmacht durch marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen gegenüber abhängigen Vertragspartnern verbieten (§§ 19, 20 GWB). Wegen der EU-weiten Reichweite von Temu als VLOP spielt zusätzlich europäisches Wettbewerbsrecht eine Rolle.

Kartellrechtsexperten ordnen die untersuchten Preisvorgaben als potenzielle Kernbeschränkung ein: Feste oder mittelbar festgelegte Verkaufspreise gehören zu den Praktiken, die im europäischen Vertikalkartellrecht keine automatische Freistellung genießen – unabhängig vom Marktanteil des Anbieters. Anders als eine unverbindliche Preisempfehlung, die Sie frei ignorieren können, entfaltet eine Meistbegünstigungsklausel mit Durchsetzungsdruck faktisch dieselbe Wirkung wie eine Preisbindung.

Was die Höhe möglicher Sanktionen angeht, macht das Bundeskartellamt naturgemäß keine Prognosen für ein laufendes Verfahren. Zur Einordnung: Bei bestätigten GWB-Verstößen reicht der gesetzliche Bußgeldrahmen bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens. Gleichzeitig verhängte das Bundeskartellamt 2025 insgesamt Bußgelder von rund 10 Millionen Euro – deutlich weniger als im Vorjahr –, was zeigt, dass die tatsächliche Höhe stark vom Einzelfall abhängt und sich kaum pauschal vorhersagen lässt.

Sie sind mit diesem Thema nicht allein unter den großen Marktplätzen: Am 5. Februar 2026 untersagte das Bundeskartellamt bereits Amazon die Anwendung bestimmter Preiskontrollmechanismen gegenüber Händlern – ein Signal dafür, wie genau die Behörde derzeit auf Preisvorgaben von Marktplatz-Betreibern schaut (mehr dazu in unserem Beitrag Repricing und Kartellrecht 2026). Für Temu-Händler heißt das: Selbst wenn das Verfahren noch Monate dauert, ist die Richtung, in die deutsche und europäische Wettbewerbsbehörden bei Plattform-Preisvorgaben derzeit gehen, bereits erkennbar.

Verfahrensrechtlich läuft das jetzt in mehreren Schritten ab: Das Bundeskartellamt sammelt zunächst Informationen, unter anderem über Auskunftsersuchen an Temu. Das Unternehmen erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Behörde eine Entscheidung trifft. Denkbare Ausgänge reichen von einer Einstellung des Verfahrens mangels Nachweis über freiwillige Verpflichtungszusagen von Temu bis hin zu einer förmlichen Abstellungsverfügung mit Bußgeld, falls sich der Verdacht bestätigt. Erfahrungsgemäß ziehen sich Missbrauchsverfahren dieser Art über mehrere Quartale hin – rechnen Sie also nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung, sondern mit einem längeren Beobachtungszeitraum.

Was das für Ihre Multichannel-Strategie bedeutet

Auch wenn das Verfahren namentlich nur Temu betrifft, lohnt sich der Blick über den Tellerrand. Wer parallel auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay verkauft, sollte sich die Grundfrage nicht nur bei Temu stellen: Verlangt irgendein Marktplatz eine Preisbindung an einen anderen Kanal – offen formuliert oder faktisch über Sichtbarkeits- und Ranking-Mechanismen durchgesetzt?

Genau diese Gemengelage macht kanalübergreifende Preistransparenz zum eigentlichen Kernthema. Wenn Sie nicht dokumentieren können, wie ein Preis auf einem Kanal zustande kommt und wovon er abhängt, verlieren Sie im Zweifel nicht nur Marge, sondern auch die Argumentationsgrundlage gegenüber einer Plattform, die sich zu weit in Ihre Preisgestaltung einmischt.

Bei AMZ+ Consulting sehen wir in der Praxis regelmäßig Händler, die ihre Preise kanalweise in unterschiedlichen Tabellen oder direkt im jeweiligen Seller-Konto pflegen – ohne zentrale Übersicht, welcher Preis auf welchem Kanal warum gilt. Genau diese fehlende Transparenz macht es im Streitfall schwer, eine unzulässige Preisvorgabe überhaupt zu belegen.

Für Multichannel-Händler ist eine zentrale, vorausschauende Preissteuerung deshalb doppelt wertvoll: Sie schützt die Marge im Alltag und liefert im Zweifel die lückenlose Dokumentation, die Sie brauchen, wenn eine Plattform Preisvorgaben durchsetzt, die Sie für kartellrechtlich fragwürdig halten. Genau dafür haben wir bei AMZ+ Consulting unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce entwickelt, die Preise über Temu, Amazon, Otto und Kaufland hinweg steuert und je Artikel nachvollziehbar hält, wie ein Preis zustande kam.

Das gilt unabhängig vom Ausgang des Temu-Verfahrens: Eine saubere, dokumentierte Preislogik ist die Grundlage jeder Kanalstrategie – und sie schützt Sie auch dann, wenn künftig eine andere Plattform mit ähnlichen Preisvorgaben auffällt.

In 5 Schritten Ihre Position als Temu-Händler prüfen

So verschaffen Sie sich Klarheit, ohne auf den Ausgang des Kartellverfahrens warten zu müssen:

  1. Preisvorgaben sichten. Prüfen Sie in Ihrem Seller-Konto und in den AGB, welche konkreten Preisregeln, Preisempfehlungen oder Preisober- und -untergrenzen Temu Ihnen gegenüber tatsächlich kommuniziert – schriftlich wie über den Algorithmus.
  2. Kanalvergleich dokumentieren. Halten Sie fest, wie stark Ihr Temu-Preis von Ihrem Preis auf Amazon, Otto, Kaufland oder im eigenen Shop abweicht, und ob diese Abweichung von der Plattform beeinflusst oder erzwungen wird.
  3. Schriftlich widersprechen, wo nötig. Nutzen Sie bei problematischen Preisvorgaben eine klare Formulierung wie "Wir akzeptieren keine kartellrechtswidrigen Eingriffe in unsere Preisgestaltungsfreiheit" – und dokumentieren Sie Temus Reaktion.
  4. Eigene Mindestpreis-Logik unabhängig führen. Kalkulieren Sie Ihren Mindestpreis aus Ihren eigenen Vollkosten, nicht aus dem, was Temus Algorithmus vorschlägt – mehr dazu in unserem Beitrag zur Temu Preis-Compliance.
  5. Rechtlich beraten lassen, bevor Sie reagieren. Bei konkreten Anzeichen für unzulässige Preisvorgaben lohnt sich eine anwaltliche Einschätzung, bevor Sie Ihr Sortiment, Ihre Verträge oder Ihre Kanalstrategie ändern.

Der wichtigste Punkt dabei ist Schritt 2. Ohne dokumentierten Kanalvergleich können Sie im Zweifel weder belegen, dass eine Vorgabe bestand, noch wie stark sie Ihre Marge beeinflusst hat.

Praxisbeispiel: Wenn die 85-Prozent-Regel die Marge auffrisst

Rechenbeispiel (hypothetisch, keine Zusage): Ein Händler verkauft ein Produkt auf Amazon für 24 Euro und kalkuliert dort mit einer Marge, die Werbekosten, Versand und FBA-Gebühren deckt. Auf Temu müsste der Preis nach der berichteten 85-Prozent-Regel bei maximal 20,40 Euro liegen.

Rechnet der Händler seine Temu-Vollkosten – Einkauf, Temu-Gebühren, Versand, Retourenpuffer – separat durch, stellt er fest: Bei 20,40 Euro bleibt kaum noch Deckungsbeitrag übrig, obwohl das Produkt auf Amazon profitabel läuft. Senkt er nun, um bei Temu wettbewerbsfähig zu bleiben, zusätzlich seinen Amazon-Preis, um die 85-Prozent-Spanne zu vergrößern, drückt das seine Marge auf beiden Kanälen gleichzeitig nach unten.

Genau diesen Effekt beschreibt Andreas Mundt, wenn er von Preiswirkungen "auch außerhalb der Plattform" spricht: Eine Preisvorgabe auf einem einzelnen Kanal kann sich über eine Koppelklausel auf Ihre gesamte Kanalstrategie auswirken – und genau das ist der Punkt, den das Bundeskartellamt aktuell prüft.

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Was Sie jetzt tun können

Warten Sie nicht auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts, um Ihre eigene Position zu klären. Sichten Sie Ihre Preisvorgaben, dokumentieren Sie Abweichungen zwischen den Kanälen und führen Sie Ihre Mindestpreis-Kalkulation unabhängig vom Temu-Algorithmus.

Als Marktplatz-Agentur begleitet AMZ+ Consulting Sie dabei doppelt: Wir bauen Ihre kanalübergreifende Preis- und Margenlogik auf, damit Sie jederzeit belegen können, wie Ihre Preise zustande kommen – und wir behalten die Entwicklung des Kartellverfahrens für Sie im Blick. Auch die Frage, welche Pflichten sich aus Temus DSA-Status als Very Large Online Platform sonst noch für Sie ergeben, haben wir in einem eigenen Beitrag zu DSA-Strafen und Plattformhaftung bei Temu aufbereitet.

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FAQ: Häufige Fragen zum Kartellamt-Verfahren gegen Temu

Was wirft das Bundeskartellamt Temu konkret vor?

Das Bundeskartellamt prüft seit dem 8. Oktober 2025, ob Temu Marktplatz-Händlern unzulässige Vorgaben für ihre Endpreise macht. Im Zentrum steht eine berichtete Meistbegünstigungsklausel, nach der Händler ihre Temu-Preise nicht über 85 Prozent des Preises auf anderen Plattformen setzen dürfen. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland.

Ist das Kartellverfahren gegen Temu schon abgeschlossen?

Nein. Das Verfahren ist ein laufendes Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts, keine abgeschlossene Entscheidung. Bei Redaktionsschluss dieses Beitrags (30.09.2026) lag noch kein Ergebnis vor. Bestätigt sich der Verdacht, könnten Auflagen oder Bußgelder folgen; die Prüfung kann sich aber über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Muss ich als Temu-Händler jetzt schon etwas tun?

Rechtlich sind Sie zu nichts verpflichtet, solange das Verfahren läuft. Sinnvoll ist es trotzdem, Ihre eigenen Preisvorgaben zu sichten, Kanalabweichungen zu dokumentieren und Ihre Mindestpreis-Kalkulation unabhängig von Temus Preisempfehlung zu führen – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.

Was bedeutet eine Meistbegünstigungsklausel in diesem Zusammenhang?

Eine Meistbegünstigungsklausel (MFN-Klausel) verpflichtet Sie, einer Plattform immer den günstigsten Preis anzubieten, den Sie irgendwo anders verlangen – oder umgekehrt, den Plattformpreis an einen fixen Abstand zu Ihrem anderswo verlangten Preis zu koppeln. Das schränkt Ihre Freiheit ein, Kanäle unterschiedlich zu kalkulieren, und ist genau der Mechanismus, den das Bundeskartellamt bei Temu untersucht.

Welche Strafe droht Temu, falls sich die Vorwürfe bestätigen?

Der gesetzliche Bußgeldrahmen für GWB-Verstöße reicht bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes. Eine konkrete Zahl lässt sich für ein laufendes Verfahren nicht seriös vorhersagen; das Bundeskartellamt selbst macht dazu keine Angaben, bevor der Sachverhalt geklärt ist.

Gab es schon vergleichbare Verfahren gegen andere Marktplätze?

Ja. Am 5. Februar 2026 untersagte das Bundeskartellamt Amazon die Anwendung bestimmter Preiskontrollmechanismen gegenüber Händlern. Das zeigt, dass Preisvorgaben von Marktplatz-Betreibern gegenüber Verkäufern derzeit branchenweit im Fokus der Wettbewerbsbehörden stehen – nicht nur bei Temu.

Sollte ich mich direkt an Temu wenden, wenn ich Preisdruck spüre?

Nur nach vorheriger rechtlicher Einschätzung und mit dokumentierter, schriftlicher Kommunikation. Kartellrechtsexperten empfehlen, problematische Preisvorgaben klar und schriftlich zurückzuweisen und jede Reaktion der Plattform festzuhalten – statt informell im Chat oder Support-Ticket zu diskutieren.


Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu für Händler aktiv. Er begleitet Marktplatz-Händler bei Preisstrategie, Rechts- und Compliance-Fragen und der kanalübergreifenden Margensteuerung.

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Zuletzt aktualisiert: 30. September 2026

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