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Ratgeber

Temu OSS-Verfahren 2026: Umsatzsteuer richtig melden

Temu OSS-Verfahren 2026: Wie das One-Stop-Shop-Verfahren funktioniert, welche Fristen gelten und wann Temu-Händler trotzdem eine lokale USt-ID brauchen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 13. August 202610 Min. Lesezeit
Temu OSS-Verfahren 2026: Umsatzsteuer richtig melden

Die kurze Antwort: Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ermöglicht es Ihnen als Temu-Händler, die Umsatzsteuer für Ihre B2C-Verkäufe an Kunden in anderen EU-Ländern zentral über eine einzige Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzuführen, statt sich in jedem einzelnen EU-Land steuerlich registrieren zu müssen. Sobald Ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe die Bagatellgrenze von 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr überschreiten, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer im Bestimmungsland abzuführen. Das OSS-Verfahren ist die praktikable Lösung dafür. Die Meldung erfolgt quartalsweise, jeweils bis zum Monatsende nach Quartalsende: für das dritte Quartal 2026 also bis zum 31. Oktober. Wichtig für Temu-Händler im Local Seller Programm: Sobald Sie Ware in einem ausländischen EU-Lager lagern, deckt das OSS-Verfahren diesen Vorgang nicht ab — dann brauchen Sie zusätzlich eine lokale Umsatzsteuer-Registrierung in diesem Land. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Temu OSS-Verfahren 2026 funktioniert, welche Fristen gelten und wo die Grenzen liegen.

Inhaltsverzeichnis

Was das OSS-Verfahren für Temu-Händler bedeutet

Wenn Sie über Temu Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufen, handelt es sich steuerlich um einen innergemeinschaftlichen Fernverkauf. Grundsätzlich müsste die Umsatzsteuer dann im Land des Käufers abgeführt werden — und zwar zu dem dort geltenden Steuersatz.

Ohne das OSS-Verfahren würde das bedeuten: eine separate Umsatzsteuer-Registrierung in jedem einzelnen EU-Land, in das Sie verkaufen, mit jeweils eigenen Fristen, Formularen und Sprachen. Für die meisten Temu-Händler ist das administrativ kaum zu stemmen.

Das OSS-Verfahren löst dieses Problem seit dem 1. Juli 2021 als Nachfolger des früheren MOSS-Verfahrens. Sie melden alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe zentral über das BZSt-Portal und die Behörde verteilt die Umsatzsteuer automatisch an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten weiter.

Für Temu-Händler ist das besonders relevant, weil die Plattform Ihnen Zugang zu Kunden in ganz Europa verschafft — oft schneller, als klassische Einzelhandelsstrukturen das ermöglichen würden. Wer über Temu grenzüberschreitend verkauft, kommt am OSS-Verfahren praktisch nicht vorbei.

💡 Wichtig: Das OSS-Verfahren betrifft ausschließlich B2C-Umsätze. Verkäufe an Unternehmen (B2B) laufen über das reguläre Reverse-Charge-Verfahren und gehören nicht in die OSS-Meldung.

Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig. Wer sich dagegen entscheidet, muss sich weiterhin in jedem einzelnen Land registrieren, in dem er die Lieferschwelle überschreitet. In der Praxis nutzen die meisten Temu-Händler mit relevantem EU-Auslandsumsatz das Verfahren, weil der Verwaltungsaufwand sonst unverhältnismäßig steigt.

Wann Sie zur OSS-Meldung verpflichtet sind

Nicht jeder Temu-Händler muss sich sofort um OSS kümmern. Entscheidend ist die Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr, die für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und bestimmte digitale Dienstleistungen zusammen gilt — EU-weit, nicht pro Land.

Solange Sie unter dieser Grenze bleiben, dürfen Sie die Umsatzsteuer Ihres Heimatlandes berechnen und regulär in Ihrer normalen Umsatzsteuervoranmeldung abführen. Sobald Sie die Schwelle überschreiten, greift ab diesem Umsatz die Steuerpflicht im jeweiligen Bestimmungsland.

Für die meisten aktiven Temu-Händler ist die 10.000-Euro-Grenze schnell erreicht, gerade weil Temu Zugriff auf ein sehr großes, europaweites Käuferpublikum bietet. Schon ein mittleres Verkaufsvolumen über mehrere EU-Länder hinweg reicht oft aus.

Sie können die Schwelle freiwillig auch schon vorher aufgeben und direkt zum Bestimmungslandprinzip optieren — das kann sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin planen, deutlich zu wachsen. Diese Entscheidung bindet Sie dann für zwei Kalenderjahre.

Wichtig für die Praxis: Sie müssen Ihre Umsätze über alle Marktplätze und Kanäle hinweg zusammenrechnen, nicht nur die Temu-Umsätze isoliert betrachten. Wer neben Temu auch auf anderen Marktplätzen aktiv ist, muss den EU-Gesamtumsatz im Blick behalten, um die Schwelle korrekt zu prüfen. Mehr zu den steuerlichen Grundpflichten auf Temu lesen Sie in unserem Beitrag zu Temu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer 2026.

So melden Sie sich beim OSS-Verfahren an

Die Anmeldung zum OSS-Verfahren ist ein einmaliger Schritt, der anschließend laufende Meldepflichten nach sich zieht. So gehen Sie vor:

  1. BZSt-Online-Portal registrieren. Melden Sie sich im BZSt-Online-Portal (BOP) an, sofern Sie noch kein Konto haben, und beantragen Sie dort die Teilnahme am OSS-Verfahren.
  2. Unternehmensdaten hinterlegen. Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Firmendaten und Bankverbindung für die Steuerzahlung an.
  3. Teilnahmebeginn festlegen. Die Teilnahme gilt in der Regel ab dem folgenden Quartal, es sei denn, Sie beantragen einen rückwirkenden Start unter bestimmten Voraussetzungen.
  4. Verkaufsdaten pro Quartal aufbereiten. Exportieren Sie Ihre Temu-Verkaufsdaten und ordnen Sie jeden Umsatz dem jeweiligen Bestimmungsland mit dem dort geltenden Steuersatz zu.
  5. OSS-Meldung fristgerecht einreichen. Reichen Sie die Meldung spätestens bis zum letzten Tag des Monats nach Quartalsende elektronisch über das BOP ein.
  6. Zahlung innerhalb von 30 Tagen leisten. Überweisen Sie die fällige Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Ende des jeweiligen Meldezeitraums an das BZSt.
  7. Nullmeldung nicht vergessen. Auch in Quartalen ohne EU-Auslandsumsatz müssen Sie eine Nullmeldung abgeben — die Meldepflicht bleibt bestehen, solange Sie am Verfahren teilnehmen.

Die Meldetermine für 2026 im Überblick: Q1 bis zum 30. April, Q2 bis zum 31. Juli, Q3 bis zum 31. Oktober, Q4 bis zum 31. Januar 2027. Diese Termine gelten unabhängig davon, ob sie auf einen Werktag fallen.

Wann OSS nicht ausreicht: Local Seller Programm und Lager im Ausland

Ein Punkt, der bei vielen Temu-Händlern für Verwirrung sorgt: Das OSS-Verfahren deckt nur den grenzüberschreitenden Versand aus Ihrem Heimatland ab. Sobald Sie Ware physisch in einem anderen EU-Land lagern, ändert sich die steuerliche Lage.

Das betrifft besonders Händler im Temu Local Seller Programm, bei dem Sie aus lokalen EU-Lagern heraus verkaufen, um schnellere Lieferzeiten zu erreichen. Lagert Ihre Ware in einem Fulfillment-Zentrum in einem anderen EU-Land, gilt dieser Standort steuerlich als eigene Betriebsstätte für die Warenbewegung.

In diesem Fall reicht die OSS-Meldung allein nicht aus. Sie benötigen zusätzlich eine lokale Umsatzsteuer-Registrierung in jedem Land, in dem Ware bei Ihnen gelagert wird — unabhängig von der 10.000-Euro-Schwelle. Diese lokale Registrierung läuft parallel zum OSS-Verfahren, nicht anstelle davon.

💡 Praxistipp: Prüfen Sie regelmäßig im Temu Seller Center, in welchen Ländern Ihre Ware tatsächlich gelagert wird. Gerade beim Local Seller Programm kann sich das Lagerkonzept ändern, ohne dass Sie es aktiv veranlassen.

Für viele Temu-Händler lohnt sich an dieser Stelle steuerlicher Rat, weil die Kombination aus OSS-Meldung, lokaler Registrierung und Einfuhrumsatzsteuer beim Grenzübertritt komplex werden kann. Bei AMZ+ Consulting begleiten wir Sie bei der Einordnung Ihrer konkreten Konstellation im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Typische Fehler bei der OSS-Meldung vermeiden

In der Praxis sehen wir bei AMZ+ Consulting immer wieder dieselben Stolperfallen, wenn Temu-Händler ihre OSS-Meldung zum ersten Mal aufsetzen. Die meisten davon lassen sich mit etwas Vorbereitung vollständig vermeiden.

Der häufigste Fehler ist die falsche Länderzuordnung. Temu liefert Verkaufsdaten oft nach Bestell- oder Versandland, nicht automatisch nach dem für die OSS-Meldung relevanten Bestimmungsland des Kunden. Wer diese Daten ungeprüft übernimmt, riskiert falsche Steuersätze und damit eine fehlerhafte Meldung.

Ein zweiter typischer Fehler betrifft die Steuersätze selbst. Innerhalb der EU gelten teils sehr unterschiedliche Umsatzsteuersätze, und manche Länder wenden für bestimmte Produktkategorien ermäßigte Sätze an. Eine pauschale Anwendung des deutschen Regelsatzes auf alle Länder führt regelmäßig zu falschen Beträgen.

💡 Häufiger Irrtum: Viele Händler glauben, die OSS-Meldung sei mit der Registrierung erledigt. Tatsächlich beginnt die eigentliche Arbeit erst danach — mit der sauberen quartalsweisen Datenaufbereitung, die dauerhaft fortgeführt werden muss.

Ein dritter Punkt ist das Timing der Registrierung. Wer erst meldet, nachdem die 10.000-Euro-Schwelle bereits deutlich überschritten wurde, gerät leicht in Verzug mit der korrekten Besteuerung der Zwischenzeit. Eine frühzeitige, vorausschauende Registrierung vermeidet diesen Nachlauf und schützt vor unangenehmen Nachfragen der Finanzverwaltung.

Schließlich unterschätzen viele Händler den laufenden Pflegeaufwand: Auch ohne Umsatz in einem Quartal bleibt die Meldepflicht bestehen, und wer das Local Seller Programm nutzt, muss regelmäßig prüfen, ob sich die Lagerstruktur verändert hat.

Rechenbeispiel: OSS-Meldung für einen Temu-Händler

Ausgangslage: Ein Temu-Händler aus Deutschland verkauft im dritten Quartal 2026 Waren im Wert von 45.000 Euro netto an Privatkunden in Frankreich, Österreich und Italien. Die 10.000-Euro-Schwelle wurde bereits im Vorquartal überschritten.

Schritt 1 — Umsätze nach Land aufteilen:

  • Frankreich: 18.000 € netto, Umsatzsteuersatz 20 % → 3.600 € Umsatzsteuer
  • Österreich: 15.000 € netto, Umsatzsteuersatz 20 % → 3.000 € Umsatzsteuer
  • Italien: 12.000 € netto, Umsatzsteuersatz 22 % → 2.640 € Umsatzsteuer

Schritt 2 — Gesamtsumme ermitteln: Zu zahlende Umsatzsteuer gesamt: 3.600 € + 3.000 € + 2.640 € = 9.240 Euro

Schritt 3 — Frist einhalten: Meldung für Q3 2026 bis zum 31. Oktober 2026 über das BOP-Portal einreichen, Zahlung von 9.240 Euro bis spätestens 30 Tage nach Quartalsende an das BZSt überweisen.

Dieses Beispiel zeigt, warum eine saubere länderweise Auswertung Ihrer Temu-Verkaufsdaten entscheidend ist. Ein Fehler bei der Länderzuordnung oder beim Steuersatz führt schnell zu falschen Meldungen und im Zweifel zu Nachzahlungen.

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre EU-weiten Fernverkäufe die 10.000-Euro-Schwelle bereits überschritten haben oder absehbar überschreiten werden. Klären Sie parallel, ob Sie am Local Seller Programm teilnehmen und in welchen Ländern dadurch Ware gelagert wird.

Registrieren Sie sich rechtzeitig im BZSt-Online-Portal, damit die Teilnahme zum gewünschten Quartal beginnt. Bauen Sie sich einen festen Quartalsprozess auf, um Ihre Temu-Verkaufsdaten fristgerecht auszuwerten und zu melden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Struktur — insbesondere bei mehreren Lagerstandorten — korrekt abgebildet ist, sprechen Sie mit uns. AMZ+ Consulting unterstützt Amazon-, Otto-, Kaufland- und Temu-Händler dabei, Marktplatz-Wachstum mit sauberer steuerlicher Basis zu verbinden. Vereinbaren Sie dazu ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Team.

FAQ: Temu OSS-Verfahren

Muss ich als Temu-Händler zwingend am OSS-Verfahren teilnehmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Wer nicht teilnimmt, muss sich aber bei Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle in jedem einzelnen EU-Land separat umsatzsteuerlich registrieren, was deutlich aufwendiger ist.

Ab wann gilt die 10.000-Euro-Schwelle für Temu-Verkäufer?

Die Schwelle gilt pro Kalenderjahr und EU-weit für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe zusammen, nicht nur für Temu. Wer auf mehreren Marktplätzen verkauft, muss die Umsätze addieren.

Was passiert, wenn ich eine OSS-Meldung zu spät einreiche?

Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Verzugszinsen, Bußgeldern und im wiederholten Fall zum Ausschluss aus dem OSS-Verfahren führen. Danach ist eine Neuregistrierung nur eingeschränkt möglich.

Deckt das OSS-Verfahren auch die Einfuhrumsatzsteuer beim Grenzübertritt ab?

Nein. Das OSS-Verfahren regelt nur die Umsatzsteuer auf den Verkauf innerhalb der EU. Einfuhrabgaben beim Import aus Nicht-EU-Ländern laufen über ein separates Verfahren, das IOSS oder die klassische Einfuhrumsatzsteuer.

Brauche ich für das Temu Local Seller Programm eine zusätzliche USt-Registrierung?

Ja, sobald Ware in einem ausländischen EU-Lager gelagert wird. Das OSS-Verfahren deckt nur den Versand aus Ihrem Heimatland ab, nicht die Lagerung im Ausland.

Kann ich die OSS-Meldung selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Technisch können Sie die Meldung selbst über das BOP-Portal einreichen. Bei mehreren Lagerstandorten, hohem Volumen oder Unsicherheiten empfiehlt sich fachliche Unterstützung, um Fehler zu vermeiden.

Wie oft muss ich als Temu-Händler eine OSS-Meldung abgeben?

Quartalsweise, auch dann, wenn in einem Quartal kein EU-Auslandsumsatz angefallen ist. In diesem Fall reichen Sie eine Nullmeldung ein.

Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Zuletzt aktualisiert: 13. August 2026

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