Spielzeug auf Temu verkaufen 2026: neue EU-Verordnung
Die EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 ist seit Januar 2026 in Kraft. Was Temu-Händler jetzt wissen müssen: Fristen, digitaler Produktpass, Pflichten.

Die kurze Antwort: Die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 wurde am 25. November 2025 verabschiedet, am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Anwendbar ist sie aber erst ab dem 1. August 2030 — die Übergangsfrist beträgt 54 Monate. Bis dahin gilt weiterhin die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Für Sie als Händler heißt das: 2026 ändert sich rechtlich noch nichts an den Anforderungen an Ihre Ware. Was sich sehr wohl ändert, ist der Druck auf den Kanal. Am 28. Mai 2026 hat die EU-Kommission gegen Temu ein Bußgeld von 200 Millionen Euro nach dem Digital Services Act verhängt — unter anderem, weil die Risikobewertung der Plattform zu unsicheren Produkten unzureichend war. Genannt wurde dabei ausdrücklich Babyspielzeug mit überhöhten Chemikalienwerten.
Die Folge ist absehbar: strengere Dokumentenprüfungen, mehr Sperrungen und höhere Nachweislast für Spielzeugverkäufer auf Temu. Dieser Beitrag ordnet die Fakten, trennt geltendes von künftigem Recht und zeigt, was Sie jetzt vorbereiten sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Was die Verordnung (EU) 2025/2509 ändert — und ab wann
Die neue Spielzeugverordnung löst die bisherige Richtlinie ab und wechselt damit die Rechtsform. Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Das beseitigt die Unterschiede zwischen den Ländern, die es unter der Richtlinie noch gab.
Inhaltlich stehen drei Blöcke im Vordergrund. Erstens strengere Chemikalienvorgaben: Die Verbote für besonders bedenkliche Stoffe werden ausgeweitet, unter anderem für Stoffe mit hormonschädigender Wirkung und weitere Stoffgruppen, die bisher nur teilweise erfasst waren.
Zweitens der digitale Produktpass, der die bisherige EU-Konformitätserklärung in Papierform ersetzt. Drittens erstmals ausdrückliche Pflichten für Online-Marktplätze, die aktiv zur Spielzeugsicherheit im digitalen Handel beitragen müssen.
📌 Die Zeitachse im Überblick:
- 25. November 2025: Verordnung verabschiedet
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- Dezember 2025: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
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- Januar 2026: Inkrafttreten
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- August 2030: Geltungsbeginn nach 54 Monaten Übergangsfrist
⚠️ Verwechseln Sie Inkrafttreten und Geltungsbeginn nicht. In Fachartikeln wird beides oft vermischt, was zu falschen Handlungsschlüssen führt. Rechtlich maßgeblich für Ihre Produkte ist bis zum 1. August 2030 die Richtlinie 2009/48/EG.
Die viereinhalb Jahre Übergangszeit sind bewusst gewählt: Die Industrie soll Zeit bekommen, den digitalen Produktpass technisch umzusetzen und beschränkte Stoffe aus den Rezepturen zu entfernen. Für Händler mit langen Beschaffungszyklen ist das trotzdem knapper, als es klingt.
Der digitale Produktpass: mehr als ein QR-Code
Der digitale Produktpass ist der sichtbarste Teil der Reform. Hersteller müssen ihn vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs ausstellen und über einen Datenträger zugänglich machen — zulässig sind unter anderem ein Strichcode, ein zweidimensionales Symbol wie ein QR-Code oder ein anderes automatisches Datenerfassungsmedium.
Für Marktplatzhändler ergeben sich daraus drei praktische Konsequenzen. Erstens verschiebt sich die Nachweisführung vom Papier ins Digitale — der Pass muss maschinenlesbar und dauerhaft verfügbar sein.
Zweitens wird die Lieferantenauswahl zum kritischen Punkt. Wer den Pass nicht liefern kann, liefert ab August 2030 gar nicht mehr in die EU. Bei Herstellern außerhalb der EU ist das ein reales Ausfallrisiko für Ihr Sortiment.
Drittens werden Marktplätze den Pass mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihre Listing-Prüfung integrieren. Amazon, Otto und Kaufland haben Dokumentenprüfungen für regulierte Kategorien bereits etabliert; dass Temu nach dem DSA-Verfahren nachzieht, ist naheliegend.
💡 Unsere Empfehlung aus der Praxis: Nehmen Sie die Fähigkeit zum digitalen Produktpass ab sofort als Kriterium in Ihre Lieferantengespräche auf — auch wenn die Pflicht erst 2030 greift. Neue Werkzeuge in laufende Verträge zu bekommen ist deutlich einfacher als ein Lieferantenwechsel unter Zeitdruck.
Warum das 200-Millionen-Bußgeld gegen Temu Ihr Thema ist
Am 28. Mai 2026 hat die Europäische Kommission gegen Temu ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen den Digital Services Act verhängt. Der Vorwurf: Temu habe die systemischen Risiken durch illegale und unsichere Produkte auf der eigenen Plattform nicht sorgfältig ermittelt, analysiert und bewertet.
Konkret bemängelte die Kommission, dass die Risikobewertung aus dem Jahr 2024 auf allgemeinen Branchenannahmen beruhte statt auf Daten zum eigenen Dienst. Als Beispiele für gefährliche Produkte wurden Ladegeräte genannt, die Sicherheitstests nicht bestanden, sowie Babyspielzeug mit überhöhten Chemikalienwerten. Temu hat bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan vorzulegen.
Für Sie als seriösen Händler ist das eine zweischneidige Nachricht. Die schlechte Seite: Der Kanal steht unter Beobachtung, und Kategorien wie Spielzeug werden künftig strenger kontrolliert. Rechnen Sie mit zusätzlichen Dokumentenanforderungen, längeren Freischaltzeiten und schnelleren Sperrungen bei unvollständigen Angaben.
✅ Die gute Seite: Wer seine Unterlagen im Griff hat, gewinnt. Wenn Plattformen aufräumen, verschwinden zuerst die Anbieter ohne Prüfberichte, ohne Konformitätsunterlagen und ohne verantwortliche Person in der EU. Das reduziert genau den Preisdruck, unter dem regelkonforme Händler bisher gelitten haben.
Diese Dynamik kennen wir aus anderen Kanälen: Nach jeder Verschärfung bei Amazon oder Otto ist der Wettbewerb in den betroffenen Kategorien für eine Weile deutlich fairer geworden. Vorbereitung zahlt sich hier direkt in Marktanteil aus.
Was bis 2030 tatsächlich gilt
Bis zum Geltungsbeginn der neuen Verordnung müssen Ihre Spielzeuge die Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG erfüllen, in Deutschland umgesetzt über die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.
Praktisch bedeutet das: CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Einhaltung der Sicherheitsanforderungen einschließlich der einschlägigen harmonisierten Normen der Reihe EN 71, Warnhinweise in deutscher Sprache und die Altersangabe — insbesondere der Hinweis "Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet" mit Begründung, wo erforderlich.
Parallel gilt seit dem 13. Dezember 2024 die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988. Sie verlangt unter anderem eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person, Rückverfolgbarkeitsangaben, Kontaktdaten des Herstellers am Produkt oder auf der Verpackung sowie Pflichtangaben direkt im Online-Angebot.
Was das für Ihre Temu-Listings konkret heißt, haben wir im Beitrag zu GPSR und Produktsicherheit auf Temu im Detail beschrieben. Die GPSR ist der Punkt, an dem 2026 tatsächlich Angebote gesperrt werden — nicht die neue Spielzeugverordnung.
⚠️ Ein häufiger Irrtum: Wer aus Drittstaaten importiert, wird selbst zum Importeur im Sinne des Produktrechts und übernimmt damit weitgehend die Pflichten des Herstellers. Das betrifft im Local-to-Local-Modell von Temu viele Händler, die Ware direkt in Asien einkaufen.
In 7 Schritten Ihr Spielzeug-Sortiment für 2026 absichern
So bringen Sie Ihre Spielwaren auf Temu und den anderen Marktplätzen auf einen belastbaren Stand:
- Sortiment erfassen. Listen Sie alle Artikel auf, die unter die Spielzeugdefinition fallen — auch Grenzfälle wie Sammelfiguren, Partyartikel oder Kinderkosmetik-Sets. Im Zweifel gilt der Artikel als Spielzeug.
- Rolle bestimmen. Sind Sie Hersteller, Eigenmarkeninhaber, Importeur oder reiner Händler? Ihre Pflichten unterscheiden sich erheblich, und Importeurspflichten werden regelmäßig unterschätzt.
- Unterlagen einsammeln. EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte nach den einschlägigen EN-71-Normen, technische Dokumentation und Angaben zur verantwortlichen Person in der EU je Artikel anfordern.
- Kennzeichnung prüfen. CE-Zeichen, Hersteller- und Importeursangaben, Chargen- oder Typennummer, deutschsprachige Warnhinweise und Altersangabe auf Produkt und Verpackung kontrollieren.
- Listings nachziehen. GPSR-Pflichtangaben, Warnhinweise, Altersempfehlung und Sicherheitsinformationen in jedes Angebot aufnehmen — auf Temu genauso wie auf Amazon, Otto und Kaufland.
- Lieferanten auf 2030 verpflichten. Fähigkeit zum digitalen Produktpass, Einhaltung der neuen Stoffverbote und Nachweispflichten schriftlich in Rahmenverträge und Bestellbedingungen aufnehmen.
- Prüfzyklus etablieren. Halbjährliche Kontrolle von Unterlagen, Normenstand und Angebotsangaben, dazu ein fester Verantwortlicher im Team. Dokumentieren Sie jede Prüfung mit Datum.
Schritt 3 ist erfahrungsgemäß der Engpass. Rechnen Sie bei Lieferanten außerhalb der EU mit mehreren Wochen Vorlauf, bis vollständige Unterlagen vorliegen.
Praxis-Szenario: Die Dokumentenprüfung im Seller Center
Das folgende Szenario ist hypothetisch und beschreibt keinen realen Kundenfall. Es zeigt eine typische Abfolge, wie wir sie aus vergleichbaren Verschärfungen auf anderen Marktplätzen kennen.
Angenommen, ein Händler führt 60 Spielwaren-SKUs auf Temu mit einem Jahresumsatz von 180.000 Euro. Die Plattform kündigt eine Dokumentenprüfung für die Kategorie an und setzt eine Frist von 14 Tagen für die Nachreichung von Konformitätsunterlagen.
Vorhanden sind Unterlagen für 25 Artikel. Bei 20 weiteren liegen unvollständige oder veraltete Prüfberichte vor, bei 15 Artikeln fehlt alles, weil der Lieferant gewechselt hat. Ohne Nachweis werden die Angebote deaktiviert.
Wären die Unterlagen vollständig, kostet die Prüfung einen Tag Arbeit. Ohne sie fallen in diesem Beispiel 35 von 60 SKUs aus dem Verkauf — bei gleichmäßiger Umsatzverteilung rund 105.000 Euro Jahresumsatz, bis Ersatzunterlagen vorliegen.
Die Lehre daraus ist simpel: Compliance-Unterlagen sind keine Bürokratie, sondern Bestandsschutz für Ihren Umsatz. Wer sie erst im Prüfungsfall zusammensucht, verliert Wochen.
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Was Sie jetzt tun können
Die folgenden Punkte sind in den nächsten vier Wochen umsetzbar und wirken sofort:
- Compliance-Ordner aufbauen: Pro SKU ein Ordner mit Konformitätserklärung, Prüfbericht, Datenblatt und Lieferantenkontakt. Digital, durchsuchbar, mit Verantwortlichem.
- Risiko-SKUs identifizieren: Alle Artikel für Kinder unter drei Jahren, alle Artikel mit Batterien, Magneten oder Kleinteilen zuerst prüfen.
- Listing-Audit fahren: Fehlen Warnhinweise, Altersangabe oder GPSR-Pflichtangaben? Diese Lücken sind der häufigste Sperrgrund.
- Lieferantenfragebogen versenden: Fähigkeit zum digitalen Produktpass, Stoffverbote, verantwortliche Person in der EU, Reaktionszeit bei Dokumentenanfragen.
- Sortiment ehrlich bewerten: Artikel mit hohem Regulierungsaufwand und geringem Deckungsbeitrag gehören auf den Prüfstand — Hinweise dazu in unserem Beitrag zur Sortimentsstrategie auf Temu.
- Kalender setzen: Prüftermine für 2027 bis 2030 mit Blick auf den Geltungsbeginn am 1. August 2030 einplanen.
Wer mehrere Kanäle bespielt, sollte Compliance-Daten und Sortimentsentscheidungen zusammen führen statt je Marktplatz getrennt. Bei uns übernimmt das die eigene KI-Plattform MarketplAIce, die Bestände, Preise und Deckungsbeiträge über Amazon, Otto, Kaufland und Temu hinweg in einer Sicht bündelt.
AMZ+ Consulting begleitet Händler bei genau dieser Arbeit: Sortiment durchleuchten, Unterlagen strukturieren, Listings nachziehen und den Kanalmix so aufstellen, dass regulatorischer Aufwand und Ertrag zusammenpassen.
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FAQ: Häufige Fragen zur EU-Spielzeugverordnung 2026
Ab wann gilt die neue EU-Spielzeugverordnung?
Die Verordnung (EU) 2025/2509 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, gilt aber erst ab dem 1. August 2030 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Übergangsfrist beträgt 54 Monate. Bis dahin ist weiterhin die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG anzuwenden.
Muss ich 2026 schon einen digitalen Produktpass haben?
Nein. Der digitale Produktpass wird mit dem Geltungsbeginn der neuen Verordnung am 1. August 2030 verpflichtend. Sinnvoll ist es trotzdem, die Fähigkeit dazu bereits jetzt in Lieferantenverträge aufzunehmen, weil die Umstellung Vorlauf in der gesamten Lieferkette braucht.
Was ersetzt der digitale Produktpass?
Er ersetzt die bisherige EU-Konformitätserklärung in Papierform. Hersteller müssen ihn vor dem Inverkehrbringen ausstellen und über einen Datenträger zugänglich machen — etwa einen Strichcode, ein zweidimensionales Symbol wie einen QR-Code oder ein anderes automatisches Datenerfassungsmedium.
Warum hat die EU-Kommission Temu mit 200 Millionen Euro belegt?
Die Kommission hat am 28. Mai 2026 ein Bußgeld nach dem Digital Services Act verhängt, weil Temu die systemischen Risiken durch illegale und unsichere Produkte auf der Plattform nicht ausreichend ermittelt und bewertet habe. Genannt wurden unter anderem Ladegeräte ohne bestandene Sicherheitstests und Babyspielzeug mit überhöhten Chemikalienwerten. Temu muss bis zum 28. August 2026 einen Aktionsplan vorlegen.
Welche Pflichten gelten für Spielzeug bis 2030?
Es gelten die Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG: CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Sicherheitsanforderungen nach den einschlägigen Normen, deutschsprachige Warnhinweise und Altersangaben. Zusätzlich gilt seit dem 13. Dezember 2024 die GPSR mit Anforderungen an verantwortliche Person, Rückverfolgbarkeit und Angaben im Online-Angebot.
Betrifft mich das auch, wenn ich nur weiterverkaufe?
Ja. Wer Ware aus Drittstaaten selbst importiert, gilt produktrechtlich als Importeur und übernimmt weitgehend die Pflichten des Herstellers. Auch als reiner Händler müssen Sie prüfen, ob Kennzeichnung, Warnhinweise und Unterlagen vorhanden sind, und dürfen offensichtlich nicht konforme Ware nicht anbieten.
Gilt das nur für Temu?
Nein. Die Spielzeugverordnung und die GPSR gelten produktbezogen und damit für jeden Vertriebsweg — Amazon, Otto, Kaufland, eBay und den eigenen Verkauf eingeschlossen. Unterschiedlich sind nur die Prüfprozesse und Dokumentenanforderungen der einzelnen Plattformen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren für Händler auf Amazon, Otto und Kaufland aktiv. Mit seinem Team betreut er Marktplatz-Accounts von der Sortimentsplanung über Compliance-Anforderungen bis zur kanalübergreifenden Steuerung von Preisen und Beständen.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026
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