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Amazon Verantwortliche Person 2026: GPSR richtig erfüllen

Verantwortliche Person nach GPSR auf Amazon: Wer sie sein muss, wie Sie sie in Seller Central hinterlegen und was bei Fehlen droht. Leitfaden 2026.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 19. August 20269 Min. Lesezeit
Amazon Verantwortliche Person 2026: GPSR richtig erfüllen

Die kurze Antwort: Seit dem 13. Dezember 2024 dürfen Sie auf Amazon nur noch Produkte anbieten, für die eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benannt ist.

Das schreiben die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) und die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 vor.

Fehlt die Angabe, blockiert Amazon das Listing – unabhängig davon, wie gut Ihr Produkt sonst performt.

Sie hinterlegen die Verantwortliche Person in Seller Central über "Verkäuferleistung" und den Bereich "Compliance-Informationen übermitteln", getrennt für jeden Amazon-Store.

Als Verantwortliche Person kommt der EU-Hersteller, ein Importeur, ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter oder – nachrangig – ein in der EU ansässiger Fulfilment-Dienstleister infrage.

Seit dem 19. Februar 2026 verschärft zusätzlich das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Lage: unter anderem mit einer Pflicht zu deutschsprachigen Sicherheitshinweisen und einem deutlich ausgeweiteten Bußgeldrahmen.

Dieser Leitfaden zeigt, wer die Verantwortliche Person sein muss, welche Pflichten sie hat und wie Sie die Angabe sauber in Seller Central pflegen.

Inhalt

Was ist die Verantwortliche Person – und wer muss sie benennen?

Die Verantwortliche Person ist die Ansprechperson, die Marktüberwachungsbehörden in der EU zu einem Produkt kontaktieren können.

Rechtlich stützt sich die Pflicht auf zwei Regelwerke: Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) verlangt in Artikel 16 für nahezu alle Verbraucherprodukte eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person, bevor das Produkt in Verkehr gebracht werden darf.

Für Produkte, die zusätzlich EU-Harmonisierungsvorschriften unterliegen – etwa CE-gekennzeichnete Elektronik oder Spielzeug –, gilt parallel Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020, der von einem "Wirtschaftsakteur" statt einer Verantwortlichen Person spricht.

In der Praxis meint Amazon mit dem Sammelbegriff "Verantwortliche Person" meist beide Rollen gleichzeitig, weil das Compliance-Widget in Seller Central nicht zwischen GPSR- und 2019/1020-Produkten unterscheidet.

Wer muss eine Verantwortliche Person benennen? Grundsätzlich jeder Anbieter von Verbraucherprodukten auf dem EU-Markt.

Praktisch betrifft die Pflicht vor allem Händler, deren Hersteller außerhalb der EU sitzt – etwa in Großbritannien, China oder den USA.

Ist Ihr Hersteller in der EU niedergelassen, übernimmt er die Rolle automatisch mit, sofern er die Kontaktdaten korrekt macht.

Zu den Kernaufgaben der Verantwortlichen Person gehören:

  • ✅ Regelmäßige Prüfung, dass die technische Dokumentation und Konformitätsnachweise vorliegen
  • ✅ Bereitstellung von Informationen und Dokumenten auf Anfrage einer Marktüberwachungsbehörde
  • ✅ Unterrichtung des Herstellers bei Sicherheitsrisiken
  • ✅ Mitwirkung bei Korrekturmaßnahmen, etwa Rückrufen

Diese Pflichten sind kein reines Formular-Ausfüllen: Wer die Rolle übernimmt, haftet auch für die Reaktionsfähigkeit gegenüber Behörden. Mehr zu den konkreten Nachweisdokumenten lesen Sie in unserem Artikel zu Produktcompliance-Dokumenten auf Amazon.

Nicht jedes Produkt fällt unter die GPSR: Ausgenommen sind unter anderem gebrauchte Produkte, die vor Inkrafttreten der Verordnung erstmals in Verkehr gebracht wurden, sowie Reparaturteile für Altgeräte, die als solche gekennzeichnet sind. Für die weit überwiegende Zahl neuer Consumer-Produkte auf Amazon greift die Pflicht jedoch uneingeschränkt – unabhängig davon, ob Sie als Seller oder Vendor verkaufen.

Hersteller, Importeur, Fulfilment-Dienstleister: Rollen, Kennzeichnung und Folgen bei Fehlen

Amazon und die GPSR unterscheiden klar zwischen den möglichen Rollen der Verantwortlichen Person – und die Reihenfolge ist bindend, keine freie Wahl.

An erster Stelle steht der Hersteller, wenn er in der EU niedergelassen ist.

Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig, rückt der Importeur nach – also der Wirtschaftsakteur, der das Produkt erstmals in die EU einführt.

Fehlt auch dieser, kann ein vom Hersteller schriftlich bevollmächtigter Vertreter die Rolle übernehmen.

Erst wenn keine der drei Optionen in der EU niedergelassen ist, kommt ein Fulfilment-Dienstleister nachrangig infrage – etwa ein Logistikdienstleister, der die Ware in der EU lagert und verschickt.

Für viele Amazon-Händler, deren Ware in Asien produziert wird, heißt das in der Praxis: Sie oder ein beauftragter Dienstleister müssen die Rolle aktiv ausfüllen, sie ergibt sich nicht von selbst.

⚠️ Kennzeichnung ist Pflicht, nicht nur Seller-Central-Eintrag. Name, eingetragener Handelsname und Kontaktdaten der Verantwortlichen Person – inklusive Postanschrift und elektronischer Adresse – müssen zusätzlich zur Angabe im Listing auf dem Produkt selbst, der Verpackung oder einer Begleitunterlage stehen.

Fehlt die Angabe nur in Seller Central, aber nicht auf der Verpackung, ist das genauso ein Verstoß wie umgekehrt.

Was passiert, wenn die Verantwortliche Person fehlt? Amazon blockiert das betroffene Angebot, bis die Compliance-Informationen vollständig hinterlegt sind – bei wiederholten Lücken auch ganze Produktkategorien im jeweiligen Marktplatz.

Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, weil fehlende GPSR-Angaben als Rechtsverstoß gegen Marktverhaltensregeln gelten.

Wenn Sie selbst keinen geeigneten EU-Ansässigen benennen können, bietet Amazon über sein Partner-Netzwerk in Seller Central Zugang zu spezialisierten Dienstleistern an, die die Rolle der Verantwortlichen Person gegen Gebühr übernehmen. Prüfen Sie ein solches Angebot immer im Detail – die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter und Produktkategorie erheblich.

Wichtig ist zudem: Auch Amazon selbst trägt als Online-Marktplatz eigene Pflichten. Nach der GPSR müssen Marktplatzbetreiber vor Veröffentlichung eines Angebots stichprobenartig prüfen, ob die Pflichtangaben zur Verantwortlichen Person überhaupt vorhanden sind. Das erklärt, warum Amazon Listings ohne diese Angabe zunehmend automatisiert und ohne Vorwarnung sperrt – die Plattform reagiert damit auf ihre eigene Prüfpflicht, nicht auf Kulanz.

In 6 Schritten: So hinterlegen Sie die Verantwortliche Person in Seller Central

So gehen Sie strukturiert vor, um die Compliance-Angaben für Ihre Produkte vollständig zu hinterlegen:

  1. Rolle klären: Prüfen Sie pro Produktlinie, ob Sie, Ihr Hersteller, ein Importeur oder ein Dienstleister die Verantwortliche Person stellt.
  2. Anbieter auswählen, falls nötig: Wenn keine der eigenen Parteien in der EU ansässig ist, wählen Sie einen Dienstleister aus dem Amazon-Partner-Netzwerk oder beauftragen Sie einen externen Anbieter.
  3. Compliance-Informationen übermitteln: Öffnen Sie in Seller Central "Verkäuferleistung" und dort das Widget "Compliance-Informationen übermitteln" beziehungsweise "Manage Your Compliance".
  4. Angaben pro Store hinterlegen: Tragen Sie Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse der Verantwortlichen Person separat für jeden Amazon-Store ein, in dem Sie verkaufen.
  5. Kennzeichnung auf Produkt und Verpackung sicherstellen: Gleichen Sie ab, dass exakt dieselben Kontaktdaten auf dem Produkt, der Verpackung oder einer Begleitunterlage stehen – seit der ProdSG-Novelle 2026 bei sicherheitsrelevanten Hinweisen zusätzlich auf Deutsch.
  6. Regelmäßig prüfen: Kontrollieren Sie die Compliance-Angaben bei jedem neuen ASIN und nach jedem Herstellerwechsel erneut, da Amazon Änderungen nicht automatisch übernimmt.

💡 Tipp: Dokumentieren Sie jeden Schritt inklusive Datum – das erleichtert die Reaktion, falls eine Marktüberwachungsbehörde oder Amazon selbst Nachweise anfordert.

Wie Sie Ihren gesamten Compliance-Status im Blick behalten, beschreiben wir auch im Zusammenhang mit dem Amazon Account Health Rating.

Rechenbeispiel: Was eine fehlende Verantwortliche Person kostet

Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler mit 480.000 EUR Jahresumsatz auf Amazon verkauft ein Bestseller-Produkt, das für 35 % des Gesamtumsatzes verantwortlich ist.

Fehlt für dieses ASIN die Verantwortliche Person, blockiert Amazon das Listing – rechnerisch entspricht das einem Umsatzausfall von rund 168.000 EUR pro Jahr, wenn die Sperre unbemerkt bliebe.

Selbst wenn die Lücke innerhalb einer Woche behoben wird, sind bei diesem Beispiel bereits gut 3.200 EUR Umsatz pro Sperrtag betroffen – plus möglicher Rankingverlust nach Wiederfreischaltung.

Hinzu kommt seit der ProdSG-Novelle vom 19. Februar 2026 ein deutlich schärferer Bußgeldrahmen: Die meisten Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 10.000 EUR geahndet werden, bei bestimmten GPSR-Verstößen sind laut IHK Köln (Stand: März 2026) bis zu 100.000 EUR möglich (Quelle: IHK Köln, "Nach der GPSR (EU): Das neue deutsche Produktsicherheitsgesetz 2026").

Das Rechenbeispiel zeigt: Die Verantwortliche Person ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein direkter Umsatz- und Haftungsfaktor.

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Was Sie jetzt tun können

Gehen Sie die Compliance-Angaben nicht reaktiv an, sondern als festen Bestandteil Ihres Listing-Prozesses.

  • ✅ Prüfen Sie alle aktiven ASINs in Seller Central darauf, ob eine Verantwortliche Person hinterlegt ist – pro Store einzeln.
  • ✅ Gleichen Sie die Kennzeichnung auf Produkt und Verpackung mit den Seller-Central-Angaben ab, inklusive deutschsprachiger Sicherheitshinweise nach der ProdSG-Novelle.
  • ✅ Klären Sie schriftlich mit Ihrem Hersteller oder Importeur, wer die Rolle der Verantwortlichen Person dauerhaft übernimmt.
  • ✅ Bauen Sie die Prüfung in Ihren Onboarding-Prozess für neue Produkte ein, statt sie erst bei einer Sperrung nachzuholen.
  • ✅ Dokumentieren Sie, wer intern für die Pflege der Compliance-Angaben verantwortlich ist, damit die Aufgabe bei Personalwechseln nicht verloren geht.

Gerade bei wachsenden Sortimenten mit mehreren hundert ASINs wird die manuelle Kontrolle schnell zum Flaschenhals. Ein strukturierter Compliance-Check zahlt sich hier doppelt aus: Er verhindert Umsatzausfälle durch Sperrungen und reduziert das Abmahnrisiko gegenüber Wettbewerbern, die gezielt nach fehlenden GPSR-Angaben suchen.

Wer mehrere Marktplätze parallel bespielt, verliert bei manueller Pflege schnell den Überblick über Compliance-Status, Bestand und Preise je Kanal. Genau hier setzt unsere eigene KI-Technologie MarketplAIce an: Sie steuert Repricing, Bestand und Gebote vorausschauend und kanalübergreifend, damit Compliance-Lücken nicht zusätzlich zu Umsatzrisiken werden. Mehr dazu unter marketplaice.io.

Für die inhaltliche und strategische Begleitung – von der Rollenklärung bis zur laufenden Kontrolle – unterstützt Sie AMZ+ Consulting im Rahmen unserer Leistungen rund um Marktplatz-Compliance und -Controlling. Auch ein Blick auf unser Marktplatz-Controlling lohnt sich, um Compliance-Risiken finanziell einzuordnen. Bei akuten Vorfällen hilft zusätzlich unser Beitrag zu Rückrufen und Produktwarnungen auf Amazon. Einen Überblick über die GPSR insgesamt liefert unser GPSR-Grundlagenartikel.

FAQ: Häufige Fragen zur Verantwortlichen Person auf Amazon

Frage 1: Muss jeder Amazon-Händler eine Verantwortliche Person benennen?

Grundsätzlich ja, sobald Sie Verbraucherprodukte in der EU verkaufen. Ist Ihr Hersteller bereits in der EU niedergelassen und macht korrekte Angaben, übernimmt er die Rolle automatisch mit – Sie müssen dann vor allem die Angaben in Seller Central korrekt pflegen.

Frage 2: Was unterscheidet die GPSR von der Verordnung (EU) 2019/1020?

Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) regelt die allgemeine Produktsicherheit nicht harmonisierter Verbraucherprodukte und verlangt in Artikel 16 eine Verantwortliche Person. Die Verordnung (EU) 2019/1020 betrifft zusätzlich Produkte mit EU-Harmonisierungsvorschriften, etwa CE-gekennzeichnete Ware, und spricht dort von einem "Wirtschaftsakteur".

Frage 3: Wie trage ich die Verantwortliche Person in Seller Central ein?

Über den Bereich "Verkäuferleistung" und das Widget "Compliance-Informationen übermitteln" beziehungsweise "Manage Your Compliance". Die Angaben müssen Sie separat für jeden Amazon-Store hinterlegen, auch wenn die Verantwortliche Person überall identisch ist.

Frage 4: Was passiert, wenn die Angabe fehlt?

Amazon blockiert das betroffene Angebot, bis vollständige Compliance-Informationen vorliegen. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da fehlende GPSR-Angaben als Verstoß gegen Marktverhaltensregeln gewertet werden.

Frage 5: Muss die Kennzeichnung auf Deutsch erfolgen?

Seit der ProdSG-Novelle, die am 19. Februar 2026 in Kraft trat, müssen sicherheitsrelevante Hinweise für den deutschen Markt auf Deutsch verfasst sein. Rein englischsprachige Warnhinweise reichen seither nicht mehr aus.

Frage 6: Kann ich einen Dienstleister als Verantwortliche Person beauftragen?

Ja, aber nur nachrangig, wenn weder Hersteller noch Importeur noch ein bevollmächtigter Vertreter in der EU ansässig sind. Amazon vermittelt über sein Partner-Netzwerk Zugang zu spezialisierten Anbietern; die Konditionen variieren je nach Anbieter und sollten individuell geprüft werden.

Frage 7: Gilt die Pflicht auch für andere Marktplätze wie Otto, Kaufland oder eBay?

Ja, die GPSR gilt marktplatzunabhängig für alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden. Otto, Kaufland und eBay setzen die Angabepflicht technisch unterschiedlich um, die rechtliche Grundlage und die Konsequenzen bei Verstößen bleiben aber dieselben.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren für Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu aktiv.

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Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026

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