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Ratgeber

Barrierefreiheit BFSG 2026: Pflichten für Online-Händler

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2026: Welche Pflichten Online-Händler seit Juni 2025 treffen, wer ausgenommen ist, was bei Marktplätzen gilt und welche Bußgelder drohen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 26. Juni 20269 Min. Lesezeit
Barrierefreiheit BFSG 2026: Pflichten für Online-Händler

Die kurze Antwort: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet seither viele Online-Händler, ihre digitalen Verkaufsangebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind B2C-Onlineshops und -Apps, die sich direkt an Verbraucher richten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen erbringen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € sowie Abmahnungen durch Wettbewerber und qualifizierte Verbände (Quellen: IHK, e-recht24, Noerr, Juni 2026).

Für Marktplatz-Händler stellt sich die Frage, was das für den eigenen Shop und was für den Verkauf über Amazon, Otto oder eBay bedeutet. Dieser Beitrag klärt die Pflichten, die Ausnahmen und die praktischen Schritte.

Was das BFSG verlangt

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es macht digitale Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verbindlich — darunter der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops und Apps im B2C.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die Angebote ohne fremde Hilfe wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Praktisch orientiert man sich an etablierten Standards wie den WCAG-Richtlinien.

💡 Wahrnehmbar: Ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, skalierbare Schrift.

💡 Bedienbar: Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit, klare Navigation, genug Zeit für Eingaben.

💡 Verständlich: Klare Sprache, nachvollziehbare Formulare, verständliche Fehlermeldungen.

⚠️ Achtung: Anders als oft angenommen gab es für betroffene Onlineshops keine Übergangsfrist — die Pflicht gilt seit dem 28. bzw. 29. Juni 2025.

Wer betroffen ist — und wer nicht

Die wichtigste Frage für Händler: Falle ich überhaupt unter das BFSG?

Betroffen: Onlineshops, Apps und E-Commerce-Anbieter, deren Angebote sich direkt an Endverbraucher richten (B2C).

Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen erbringen.

⚠️ Wichtig: Die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt für Dienstleistungen — nicht automatisch für das Inverkehrbringen von Produkten. Prüfen Sie Ihren Einzelfall sorgfältig, idealerweise mit rechtlicher Beratung.

Wer beide Schwellen (Mitarbeiter und Umsatz) überschreitet, ist mit dem eigenen Onlineshop in der Pflicht.

Was das für Marktplatz-Händler bedeutet

Hier kommt die für viele entscheidende Differenzierung: Betreiber großer Marktplätze wie Amazon, Otto, eBay oder Kaufland sind selbst für die Barrierefreiheit ihrer Plattform verantwortlich. Wer ausschließlich über solche Marktplätze verkauft, nutzt deren Infrastruktur.

Sobald Sie aber einen eigenen B2C-Onlineshop betreiben und die Schwellenwerte überschreiten, gelten die BFSG-Pflichten für diesen Shop unmittelbar. Viele Marktplatz-Händler haben zusätzlich zum Marktplatzgeschäft einen eigenen Shop — und genau der ist betroffen.

💡 Tipp: Auch wenn der Marktplatz die Plattform verantwortet, bleiben produktbezogene Pflichten bei Ihnen — etwa verständliche deutschsprachige Anleitungen und Sicherheitsinformationen. Das überschneidet sich mit den GPSR-Pflichten.

Zusätzliche Pflichten und Bußgelder

Neben der technischen Barrierefreiheit verlangt das BFSG weitere Punkte von Händlern.

In den AGB ist ein Hinweis auf die Barrierefreiheitsanforderungen aufzunehmen. Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihnen leicht verständliche deutschsprachige Gebrauchs- und Sicherheitsinformationen beiliegen. Haben Händler Grund zur Annahme, dass ein Produkt die Anforderungen nicht erfüllt, dürfen sie es nicht vertreiben.

💰 Bußgeld: Verstöße können mit bis zu 100.000 € geahndet werden.

💰 Abmahnung: Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder qualifizierte Wirtschaftsverbände — ein praktisch relevantes Risiko.

In 6 Schritten BFSG-konform werden

So machen Sie Ihren eigenen Onlineshop barrierefrei:

  1. Betroffenheit prüfen: Klären Sie anhand von Mitarbeiterzahl und Umsatz, ob die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift.
  2. Status-Check durchführen: Lassen Sie Ihren Shop gegen die WCAG-Kriterien prüfen — Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formulare.
  3. Schwachstellen beheben: Setzen Sie die identifizierten Mängel technisch um, priorisiert nach Schwere und Häufigkeit der Nutzung.
  4. AGB ergänzen: Nehmen Sie den geforderten Hinweis zur Barrierefreiheit auf.
  5. Produktinformationen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Anleitungen und Sicherheitshinweise verständlich und auf Deutsch vorliegen.
  6. Laufend kontrollieren: Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt — prüfen Sie neue Inhalte und Funktionen regelmäßig.

Rechenbeispiel: Risiko vs. Aufwand

Rechenbeispiel (hypothetisch, zur Veranschaulichung): Ein Händler mit eigenem Shop und 15 Mitarbeitern überschreitet die Schwellen klar und ist betroffen.

Ignoriert er die Pflicht, riskiert er Bußgelder von bis zu 100.000 € plus Abmahnkosten. Ein professioneller Barrierefreiheits-Check und die Behebung der Mängel kosten in der Regel einen Bruchteil davon — und verbessern nebenbei Usability und SEO für alle Nutzer.

Die Lehre: Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern oft auch ein Conversion- und Reichweiten-Hebel. Bessere Bedienbarkeit hilft allen Kunden, nicht nur Menschen mit Behinderung.

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Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt unter das BFSG fallen — anhand von Mitarbeiterzahl und Umsatz. Falls ja und Sie einen eigenen Shop betreiben, lassen Sie einen Barrierefreiheits-Check gegen die WCAG-Kriterien durchführen.

Ergänzen Sie den BFSG-Hinweis in den AGB und prüfen Sie Ihre Produktinformationen. Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei der Einordnung Ihrer Pflichten im Marktplatz- und Shop-Mix unterstützen wir Sie gerne.

FAQ: Häufige Fragen zum BFSG 2026

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Betroffene Onlineshops mussten ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein — es gab für sie keine Übergangsfrist.

Welche Online-Händler sind vom BFSG betroffen?

Betroffen sind B2C-Onlineshops und -Apps, deren Angebote sich direkt an Endverbraucher richten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen erbringen.

Gilt das BFSG auch für Verkäufe über Amazon oder eBay?

Für die Barrierefreiheit der Plattform sind die Marktplatzbetreiber selbst verantwortlich. Wer ausschließlich über solche Marktplätze verkauft, nutzt deren Infrastruktur. Sobald Sie aber einen eigenen B2C-Shop betreiben und die Schwellen überschreiten, gilt das BFSG für diesen Shop.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder qualifizierte Wirtschaftsverbände, was in der Praxis ein erhebliches Risiko darstellt.

Was muss ich neben der Technik noch beachten?

Sie müssen einen Hinweis auf die Barrierefreiheitsanforderungen in die AGB aufnehmen und sicherstellen, dass Produkten leicht verständliche deutschsprachige Gebrauchs- und Sicherheitsinformationen beiliegen. Produkte ohne Konformität dürfen nicht vertrieben werden.

Woran orientiert sich barrierefreie Gestaltung konkret?

In der Praxis an den WCAG-Richtlinien: ausreichende Kontraste, Alternativtexte, vollständige Tastaturbedienbarkeit, klare Navigation, verständliche Formulare und Fehlermeldungen sowie skalierbare Schrift.

Lohnt sich Barrierefreiheit über die Pflicht hinaus?

Ja. Bessere Bedienbarkeit hilft allen Kunden, senkt Absprünge und verbessert oft Usability und SEO. Barrierefreiheit ist damit nicht nur Risikovermeidung, sondern auch ein Conversion- und Reichweiten-Hebel.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay für Händler aktiv. Sein Team aus der AMZ+ Consulting Expertise begleitet Marktplatz-Händler bei Wachstum und Compliance. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026

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