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Ratgeber

Kaufland CE-Kennzeichnung 2026: Pflichten für Händler im Marketplace

Kaufland CE-Kennzeichnung 2026: GPSR- und ProdSG-Pflichtangaben direkt auf der Produktseite – was Händler jetzt umsetzen müssen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 10. August 202610 Min. Lesezeit
Kaufland CE-Kennzeichnung 2026: Pflichten für Händler im Marketplace

Seit dem 13.12.2024 gilt EU-weit die General Product Safety Regulation (GPSR), in Deutschland zusätzlich verschärft durch das angepasste Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das seit 19.02.2026 vollständig in Kraft ist. Für Händler auf Kaufland bedeutet das konkret: Herstellerangaben, eine in der EU ansässige verantwortliche Person und Sicherheitswarnhinweise müssen nach Art. 19 GPSR klar, verständlich und leicht zugänglich direkt auf der Produktseite stehen – ein Link auf eine externe Unterseite reicht ausdrücklich nicht aus. Die Kaufland CE-Kennzeichnung betrifft darüber hinaus bestimmte Produktkategorien wie Elektronik, Spielzeug und Maschinen zusätzlich zur allgemeinen GPSR-Informationspflicht.

Seit Anfang 2025 sind dokumentierte Abmahnungen wegen fehlender Herstellerangaben, fehlender EU-Verantwortlicher und unvollständiger Anleitungen bekannt – sowohl von Wettbewerbern als auch von Institutionen wie Wettbewerbsbehörden. Betroffen sind dabei nicht nur Hersteller, Importeure und Händler, sondern über den Digital Services Act zusätzlich auch die Marktplätze selbst. Dieser Ratgeber zeigt, welche Pflichtangaben konkret auf jede Produktseite gehören, wie sich CE-Kennzeichnung von der allgemeinen GPSR-Informationspflicht unterscheidet, und mit welchen Schritten Sie Ihre Kaufland-Listings 2026 rechtssicher aufstellen. AMZ+ Consulting unterstützt Händler dabei, diese Anforderungen strukturiert in bestehende Listing-Prozesse einzubauen.

Was die GPSR und das ProdSG 2026 konkret von Kaufland-Händlern verlangen

Die General Product Safety Regulation ist die zentrale EU-Verordnung für die Sicherheit von Nicht-Lebensmittel-Produkten, die an Verbraucher verkauft werden. Sie gilt seit dem 13.12.2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und wurde in Deutschland durch das angepasste Produktsicherheitsgesetz ergänzt, das seit dem 19.02.2026 vollständig in Kraft ist. Für Händler auf Kaufland ist vor allem Art. 19 GPSR relevant, der die Informationspflichten auf Produktseiten regelt.

Konkret müssen folgende Angaben klar, verständlich und direkt auf der Produktseite sichtbar sein: Name, registrierter Handelsname oder registrierte Handelsmarke sowie Kontaktdaten des Herstellers, bei Produkten aus Drittstaaten zusätzlich die Kontaktdaten einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person, eine eindeutige Produktidentifikation wie Typ-, Chargen- oder Seriennummer, sowie alle Sicherheitswarnhinweise und Anleitungen, die für die sichere Verwendung des Produkts notwendig sind. Entscheidend ist dabei die Formulierung "direkt auf der Produktseite" – ein Verweis auf eine separate Unterseite, ein PDF-Dokument oder eine externe Herstellerwebsite genügt den Anforderungen ausdrücklich nicht.

Diese Informationspflicht gilt unabhängig von der Produktkategorie für praktisch alle Konsumgüter. Die CE-Kennzeichnung selbst ist demgegenüber enger gefasst: Sie betrifft bestimmte Produktkategorien wie Elektronik, Spielzeug und Maschinen, für die spezifische EU-Richtlinien technische Sicherheitsanforderungen und ein Konformitätsbewertungsverfahren vorschreiben. Ein Elektronikprodukt benötigt also sowohl die CE-Kennzeichnung mit zugehöriger Konformitätserklärung als auch die allgemeinen GPSR-Pflichtangaben auf der Produktseite – beide Anforderungen bestehen parallel und unabhängig voneinander.

Wichtig für Kaufland-Händler: Die Verpflichtung trifft nicht nur Hersteller und Importeure, sondern in der Rolle als "Fulfilment-Dienstleister" oder Vertreiber teilweise auch den Händler selbst, insbesondere wenn kein anderer verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU benannt ist. Zusätzlich haben Marktplätze wie Kaufland durch die Kombination aus GPSR und Digital Services Act eigene Prüf- und Meldepflichten, was in der Praxis dazu führt, dass Kaufland verstärkt Listings mit unvollständigen Pflichtangaben identifiziert und beanstandet.

Für einen marktplatzübergreifenden Überblick, der nicht nur Kaufland, sondern auch andere Kanäle betrachtet, lohnt sich zusätzlich ein Blick in den allgemeinen Leitfaden zur CE-Kennzeichnung auf Marktplätzen, da viele Grundprinzipien der GPSR kanalübergreifend identisch sind und sich Prüfprozesse entsprechend bündeln lassen, wenn Sie auf mehreren Plattformen gleichzeitig aktiv sind.

Warum Abmahnrisiken 2026 real und dokumentiert sind

Anders als bei vielen neuen regulatorischen Anforderungen handelt es sich bei den GPSR-Informationspflichten nicht um ein theoretisches Risiko. Seit Anfang 2025 sind dokumentierte Abmahnungen bekannt, die sich konkret auf fehlende Herstellerangaben, eine fehlende EU-Verantwortliche Person oder unvollständige Sicherheitsanleitungen stützen. Diese Abmahnungen stammen sowohl von Wettbewerbern, die systematisch Produktseiten auf Vollständigkeit prüfen, als auch von Institutionen wie Wettbewerbsbehörden, die im Rahmen ihrer Marktüberwachung aktiv werden.

Der Grund für dieses erhöhte Risiko liegt in der rechtlichen Einordnung: Ein Verstoß gegen die GPSR-Informationspflicht gilt regelmäßig als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil die fehlenden Angaben die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen können. Damit ist eine fehlende oder unvollständige Pflichtangabe nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein direktes wettbewerbsrechtliches Risiko – mit den bekannten Folgen einer Abmahnung: Unterlassungserklärung, Kostenerstattung und im Wiederholungsfall empfindliche Vertragsstrafen.

Für Kaufland-Händler kommt ein zweiter Effekt hinzu: Weil Kaufland selbst über den Digital Services Act zur Prüfung und Meldung problematischer Angebote verpflichtet ist, werden unvollständige Produktseiten zunehmend bereits vor einer externen Abmahnung durch den Marktplatz selbst identifiziert. Das kann zu Beanstandungen, vorübergehenden Deaktivierungen einzelner Listings oder im wiederholten Fall zu weitergehenden Konsequenzen für den Händleraccount führen.

Die praktische Konsequenz: Wer 2026 auf Kaufland verkauft, sollte die GPSR-Pflichtangaben nicht als einmaliges Compliance-Projekt behandeln, sondern als festen Bestandteil jedes neuen Listings und jeder Sortimentserweiterung. Gerade bei importierter Ware, bei der die verantwortliche EU-Person oft übersehen wird, lohnt sich eine systematische Prüfung des gesamten Bestandssortiments.

Ein weiterer Punkt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird, betrifft Sortimentsänderungen im laufenden Betrieb. Wird ein bestehendes Produkt vom Hersteller technisch verändert, etwa durch eine neue Softwareversion bei einem elektronischen Gerät oder eine geänderte Materialzusammensetzung, kann sich daraus auch eine neue Bewertungspflicht für die Sicherheitsangaben ergeben. Händler, die Produktdaten nur einmalig beim Erstlisting pflegen und danach nicht mehr aktualisieren, laufen Gefahr, mit veralteten oder inzwischen unzutreffenden Sicherheitshinweisen zu arbeiten. Eine regelmäßige Abstimmung mit Herstellern und Lieferanten über produktrelevante Änderungen sollte deshalb fester Bestandteil des Compliance-Prozesses sein, nicht nur eine einmalige Maßnahme beim Sortimentsaufbau.

In 5 Schritten Kaufland-Listings GPSR- und CE-konform aufstellen

Eine strukturierte Vorgehensweise reduziert das Risiko unvollständiger Angaben deutlich und lässt sich auf das gesamte Sortiment übertragen.

  1. Produktkategorien nach CE-Pflicht sortieren. Prüfen Sie für jede Produktkategorie, ob zusätzlich zur allgemeinen GPSR-Informationspflicht eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung erforderlich ist.

  2. Verantwortliche EU-Person je Produkt festlegen. Stellen Sie für jedes Produkt aus Drittstaaten-Import sicher, dass eine in der EU ansässige verantwortliche Person mit vollständigen Kontaktdaten benannt ist.

  3. Pflichtangaben direkt in die Produktseite integrieren. Hinterlegen Sie Herstellerangaben, Produktidentifikation und Sicherheitswarnhinweise direkt im Beschreibungstext oder in dafür vorgesehenen Feldern – niemals nur als Link.

  4. Bestandssortiment rückwirkend prüfen. Gehen Sie systematisch durch Ihr bestehendes Sortiment und ergänzen Sie fehlende Angaben bei älteren Listings, die vor Inkrafttreten der GPSR erstellt wurden.

  5. Neue Listings standardmäßig mit Checkliste erstellen. Etablieren Sie eine feste Checkliste für jedes neue Listing, damit Pflichtangaben nicht vom Zufall oder von der Erinnerung einzelner Mitarbeiter abhängen.

Diese fünf Schritte lassen sich unabhängig von der Sortimentsgröße umsetzen, sollten aber bei einem umfangreichen Bestand priorisiert werden – beginnen Sie mit den umsatzstärksten Artikeln und CE-pflichtigen Produktkategorien wie Elektronik und Spielzeug.

In der praktischen Umsetzung hat es sich bewährt, die Verantwortung für die GPSR-Pflichtangaben klar einer Person oder einem kleinen Team im Unternehmen zuzuordnen, statt sie auf mehrere Zuständigkeiten zu verteilen. Wenn jeder Mitarbeiter davon ausgeht, dass "jemand anderes" die Pflichtangaben prüft, bleiben Lücken in der Praxis häufig unentdeckt, bis eine Abmahnung oder eine Beanstandung durch Kaufland selbst darauf aufmerksam macht. Eine feste Zuständigkeit mit regelmäßigen Prüfintervallen, etwa quartalsweise für das Bestandssortiment und verpflichtend bei jedem neuen Listing, reduziert dieses Risiko erheblich.

Rechenbeispiel: Kosten einer unvollständigen Produktseite im Vergleich zur Prävention

Rechenbeispiel: Ein Händler verkauft 250 Artikel auf Kaufland, davon 40 Elektronikartikel mit CE-Kennzeichnungspflicht. Wird bei zehn dieser Artikel eine fehlende EU-Verantwortliche Person oder eine unvollständige Sicherheitsanleitung abgemahnt, entstehen pro Abmahnung im Schnitt Kosten für Unterlassungserklärung und Erstattung der Abmahnkosten, die sich je nach Streitwert schnell auf einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag pro Fall belaufen – bei zehn betroffenen Artikeln in Summe ein spürbarer vierstelliger Betrag, ohne den internen Zeitaufwand für die Bearbeitung einzurechnen.

Die präventive Prüfung und Ergänzung der Pflichtangaben für alle 250 Artikel benötigt bei einem geschätzten Aufwand von 15 Minuten pro Artikel rund 62 Arbeitsstunden einmalig. Bei einem internen Stundensatz von 25 Euro entspricht das Kosten von etwa 1.550 Euro für die vollständige Prüfung des Sortiments – ein Bruchteil der potenziellen Abmahnkosten, die zusätzlich das Risiko wiederholter Verstöße und daraus resultierender höherer Vertragsstrafen mit sich bringen. Wie Sie diese Prüfung für Ihr eigenes Sortiment effizient organisieren, besprechen Sie am besten im kostenlosen Erstgespräch mit AMZ+ Consulting.

Was Sie jetzt tun können

Beginnen Sie mit einer Stichprobenprüfung Ihrer umsatzstärksten Kaufland-Listings: Stehen Herstellerangaben, eine EU-Verantwortliche Person und Sicherheitswarnhinweise direkt auf der Produktseite, oder verweisen sie nur auf externe Links? Prüfen Sie parallel, welche Ihrer Produktkategorien zusätzlich der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, etwa Elektronik, Spielzeug oder Maschinen, und stellen Sie sicher, dass die zugehörigen Konformitätserklärungen vorliegen.

Richten Sie anschließend eine feste Checkliste für neue Listings ein, damit die GPSR-Pflichtangaben künftig standardmäßig Teil jedes Listing-Prozesses sind, statt nachträglich ergänzt werden zu müssen. Bei größeren Sortimenten lohnt sich eine priorisierte, schrittweise Prüfung, beginnend mit CE-pflichtigen und umsatzstarken Produkten. Passend zum Thema Kennzeichnung sind auch die Pflichtangaben und Compliance-Anforderungen bei Kaufland sowie das Energielabel und die Produktkennzeichnung bei Kaufland relevant.

Denken Sie außerdem daran, Lieferanten und Hersteller aktiv in den Compliance-Prozess einzubinden. Viele Pflichtangaben, insbesondere technische Sicherheitshinweise und Konformitätserklärungen, liegen zunächst nur beim Hersteller vor und müssen aktiv angefordert werden, bevor sie auf der Produktseite hinterlegt werden können. Wer diesen Abstimmungsprozess frühzeitig in die Zusammenarbeit mit neuen Lieferanten integriert, vermeidet Verzögerungen beim Launch neuer Produkte und reduziert das Risiko, ein Listing ohne vollständige Pflichtangaben live zu schalten.

AMZ+ Consulting begleitet Händler bei der systematischen Umsetzung von GPSR- und CE-Anforderungen auf Kaufland – von der Bestandsprüfung bis zur laufenden Listing-Pflege. Jetzt kostenloses Erstgespräch buchen und die eigene Compliance-Situation strukturiert klären.

FAQ: Häufige Fragen zur Kaufland CE-Kennzeichnung 2026

Seit wann gilt die GPSR für Kaufland-Händler verbindlich?

Die General Product Safety Regulation gilt EU-weit seit dem 13.12.2024. In Deutschland ist das angepasste Produktsicherheitsgesetz als nationale Ergänzung seit dem 19.02.2026 vollständig in Kraft, sodass beide Regelwerke seither parallel verbindlich gelten.

Nein. Art. 19 GPSR verlangt ausdrücklich, dass Herstellerangaben, die EU-Verantwortliche Person und Sicherheitswarnhinweise klar, verständlich und direkt auf der Produktseite stehen. Ein Link auf eine externe Unterseite oder ein separates Dokument erfüllt diese Anforderung nicht.

Welche Produkte benötigen zusätzlich zur GPSR eine CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung betrifft bestimmte Produktkategorien wie Elektronik, Spielzeug und Maschinen, für die spezifische EU-Richtlinien technische Sicherheitsanforderungen vorschreiben. Diese Produkte benötigen sowohl die CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung als auch die allgemeinen GPSR-Pflichtangaben.

Wer muss die EU-Verantwortliche Person benennen, wenn ich aus einem Drittstaat importiere?

Bei Produkten aus Drittstaaten muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person mit vollständigen Kontaktdaten auf der Produktseite genannt sein. Diese Rolle kann der Importeur, ein Bevollmächtigter oder unter bestimmten Voraussetzungen der Fulfilment-Dienstleister übernehmen.

Wie hoch ist das Abmahnrisiko bei fehlenden GPSR-Angaben tatsächlich?

Seit Anfang 2025 sind dokumentierte Abmahnungen wegen fehlender Herstellerangaben, fehlender EU-Verantwortlicher und unvollständiger Anleitungen bekannt, sowohl von Wettbewerbern als auch von Wettbewerbsbehörden. Das Risiko ist damit real und nicht nur theoretisch.

Prüft Kaufland selbst die Vollständigkeit der Produktangaben?

Ja, Kaufland hat als Marktplatz über den Digital Services Act eigene Prüf- und Meldepflichten und identifiziert unvollständige Listings zunehmend selbstständig. Das kann zu Beanstandungen oder vorübergehenden Deaktivierungen einzelner Angebote führen, unabhängig von einer externen Abmahnung.

Muss ich mein gesamtes Bestandssortiment auf Kaufland rückwirkend prüfen?

Ja, die GPSR-Anforderungen gelten auch für bereits bestehende Listings, die vor Inkrafttreten der Verordnung erstellt wurden. Eine priorisierte Prüfung, beginnend mit CE-pflichtigen und umsatzstarken Artikeln, ist der praktikabelste Weg, das gesamte Sortiment schrittweise abzudecken.

Über den Autor Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026

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