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Ratgeber

CE-Kennzeichnung 2026: Pflichten für Marktplätze

CE-Kennzeichnung 2026: Welche Produkte betroffen sind, wie der Ablauf funktioniert und was der neue Cyber Resilience Act für Marktplatz-Händler bedeutet.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 22. Juli 202612 Min. Lesezeit
CE-Kennzeichnung 2026: Pflichten für Marktplätze

Die kurze Antwort: Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht für Produkte, die unter eine EU-Produktrichtlinie oder -verordnung mit CE-Anforderung fallen. Dazu gehören unter anderem Spielzeug, Elektrogeräte, Funkanlagen, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte. Nicht jedes Produkt braucht ein CE-Zeichen: Waren ohne eigene Richtlinie fallen unter die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Der Ablauf ist immer gleich: zutreffende Richtlinie(n) bestimmen, Konformitätsbewertung durchführen (bei bestimmten Produkten über eine benannte Stelle), EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation erstellen und das CE-Zeichen anbringen. Neu und wichtig: Der Cyber Resilience Act (CRA) bringt ab dem 11. September 2026 eine Meldepflicht für Cybersicherheits-Schwachstellen bei Produkten mit digitalen Elementen.

Diese Pflichten treffen Marktplatz-Händler direkt, denn Ihre Listings müssen die geforderten Angaben enthalten. In diesem Ratgeber führen wir Sie durch alle Schritte.

Inhalt

  • Welche Produkte eine CE-Kennzeichnung brauchen
  • Wann die GPSR statt der CE-Kennzeichnung greift
  • Was Marktplätze nach GPSR in Ihren Listings verlangen
  • Der Cyber Resilience Act und seine neuen Fristen
  • So stellen Sie CE-Konformität sicher — in 6 Schritten
  • Rechenbeispiel: Der Aufwand einer Konformitätsbewertung
  • Was Sie jetzt tun können
  • FAQ: Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung

Welche Produkte eine CE-Kennzeichnung brauchen

Die CE-Kennzeichnung ist kein allgemeines Qualitätssiegel, sondern die Bestätigung, dass ein Produkt die Anforderungen der für es geltenden EU-Vorschriften erfüllt. Sie ist immer dann Pflicht, wenn eine EU-Richtlinie oder -Verordnung mit CE-Anforderung greift.

Betroffen sind unter anderem Spielzeug — geregelt durch die Richtlinie 2009/48/EG beziehungsweise die neue Spielzeugsicherheitsverordnung TSR (EU) 2025/2509. Ebenfalls betroffen sind Elektrogeräte, die unter die Niederspannungsrichtlinie LVD 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU fallen.

Weiter gehören Funkanlagen (RED 2014/53/EU), Maschinen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukte (geregelt durch die MDR) dazu. Jede dieser Produktgruppen hat ihre eigene Richtlinie mit spezifischen Anforderungen.

Wichtig ist: Ein Produkt kann unter mehrere Richtlinien gleichzeitig fallen. Ein funkgesteuertes elektrisches Spielzeug etwa berührt Spielzeug-, Funk- und teils EMV-Vorgaben. Die erste Aufgabe ist deshalb immer, alle zutreffenden Richtlinien sauber zu bestimmen.

Wann die GPSR statt der CE-Kennzeichnung greift

Nicht jedes Produkt braucht ein CE-Zeichen. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Entscheidend ist, ob für das Produkt überhaupt eine eigene Richtlinie mit CE-Anforderung existiert.

Produkte, die unter keine spezifische Produktrichtlinie fallen, unterliegen der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung, der GPSR (General Product Safety Regulation). Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und bildet das Auffangnetz für alle Verbraucherprodukte ohne eigene CE-Vorschrift.

Ein einfaches Beispiel: Ein Küchenutensil aus Kunststoff ohne elektrische oder mechanische Sicherheitsrelevanz braucht in der Regel kein CE-Zeichen, muss aber trotzdem die GPSR-Anforderungen an Sicherheit und Kennzeichnung erfüllen.

Für Sie als Händler heißt das: Sie müssen für jedes Produkt klären, ob eine CE-Richtlinie greift oder die GPSR. Beide Wege stellen Anforderungen an Ihre Listings — nur unterschiedliche. Mehr zur GPSR lesen Sie unter /blog/amazon-gpsr-produktsicherheitsverordnung-2026.

Was Marktplätze nach GPSR in Ihren Listings verlangen

Die GPSR betrifft nicht nur die Produkte selbst, sondern auch, wie sie online präsentiert werden. Marktplätze müssen sicherstellen, dass bestimmte Pflichtangaben verfügbar sind — und das reichen sie an Sie als Händler weiter.

Konkret müssen Ihre Listings die Herstellerkennzeichnung enthalten: Name und Anschrift des Herstellers beziehungsweise eines verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU. Diese Angabe ist Pflicht und darf nicht fehlen.

Hinzu kommen Kontaktangaben, über die der Hersteller erreichbar ist, sowie eine eindeutige Produktidentifikation — etwa Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Auch Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen im Angebot enthalten sein, sofern das Produkt sie erfordert.

Das bedeutet konkrete Arbeit an jedem Listing. Und weil Sie oft dieselben Produkte auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay anbieten, müssen diese Angaben überall konsistent hinterlegt sein. Genau hier entsteht in der Praxis viel Fehlerpotenzial. Mehr zu verwandten Pflichten finden Sie unter /blog/marktplatz-warenrueckruf-produktsicherheit-2026.

Der Cyber Resilience Act und seine neuen Fristen

Ein neues und für viele Händler noch unbekanntes Thema ist der Cyber Resilience Act (CRA). Er betrifft alle Produkte mit digitalen Elementen — also nahezu jedes vernetzte oder softwaregestützte Gerät.

Ab dem 11. September 2026 gilt eine Meldepflicht für Cybersicherheits-Schwachstellen. Wird eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle bekannt, muss eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Eine ausführlichere Detailmeldung ist innerhalb von 72 Stunden fällig.

Die vollen Herstellerpflichten des CRA — etwa Anforderungen an sichere Entwicklung, Updates und Dokumentation — treten dann ab dem 11. Dezember 2027 in Kraft. Der 11. September 2026 ist also der erste harte Stichtag, den Sie im Blick haben sollten.

Für Marktplatz-Händler heißt das: Wer smarte oder vernetzte Produkte verkauft, muss die CRA-Fristen kennen und mit seinen Herstellern klären, wer welche Meldepflicht übernimmt. Das Thema wird 2026 und 2027 deutlich an Bedeutung gewinnen (Stand: 2026, Quelle: EU-Richtlinien / IHK / EY).

So stellen Sie CE-Konformität sicher — in 6 Schritten

Der Weg zur CE-Konformität folgt einem festen Ablauf. So gehen Sie strukturiert vor:

  1. Zutreffende Richtlinie(n) bestimmen. Klären Sie, welche EU-Richtlinie(n) oder -Verordnung(en) für Ihr Produkt gelten — oder ob nur die GPSR greift. Ein Produkt kann mehrere Vorschriften gleichzeitig berühren.
  2. Konformitätsbewertung durchführen. Prüfen Sie, ob das Produkt die Anforderungen erfüllt. Bei bestimmten Produktgruppen muss eine benannte Stelle (Notified Body) eingebunden werden.
  3. EU-Konformitätserklärung erstellen. Dokumentieren Sie in der Konformitätserklärung, dass das Produkt allen einschlägigen Vorschriften entspricht.
  4. Technische Dokumentation anlegen. Erstellen und archivieren Sie die technische Dokumentation, die die Konformität belegt. Sie muss auf Verlangen vorgelegt werden können.
  5. CE-Zeichen anbringen. Bringen Sie das CE-Zeichen korrekt am Produkt an — sichtbar, lesbar und dauerhaft.
  6. Listings vervollständigen. Ergänzen Sie in Ihren Angeboten Herstellerkennzeichnung, Kontaktangaben, Produktidentifikation und Warnhinweise gemäß GPSR — auf allen Kanälen identisch.

Mit diesen sechs Schritten decken Sie sowohl die Produkt- als auch die Listing-Ebene ab. Der letzte Schritt ist derjenige, der Sie als Marktplatz-Händler am direktesten betrifft.

Rechenbeispiel: Der Aufwand einer Konformitätsbewertung

Rechenbeispiel (hypothetisch, zur Veranschaulichung): Ein Händler bringt ein neues elektrisches Gerät auf den Markt, das unter die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie fällt. Er muss eine Konformitätsbewertung durchführen und eine benannte Stelle für Prüfungen einbinden.

Nehmen wir an, die Prüfungen bei der benannten Stelle kosten einmalig 3.000 Euro, die Erstellung von Konformitätserklärung und technischer Dokumentation weitere 1.000 Euro. Das ergibt einen einmaligen Aufwand von rund 4.000 Euro für die Markteinführung.

Klingt nach viel — bis man die Alternative betrachtet. Ein Produkt ohne gültige CE-Kennzeichnung darf gar nicht in Verkehr gebracht werden. Wird ein nicht konformes Gerät entdeckt, drohen Verkaufsstopp, Rückruf und Bußgelder, die den einmaligen Prüfaufwand um ein Vielfaches übersteigen können.

Gemessen am Risiko ist die ordentliche Konformitätsbewertung also eine Investition, keine Kür. Und der laufende Aufwand für saubere Listing-Angaben ist ohnehin überschaubar, wenn die Daten zentral gepflegt werden.

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Was Sie jetzt tun können

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, welche Ihrer Produkte überhaupt eine CE-Kennzeichnung brauchen und welche unter die GPSR fallen. Diese Einordnung ist die Basis für alles Weitere und wird oft zu grob gemacht.

Prüfen Sie danach Ihre Listings auf die GPSR-Pflichtangaben. Sind Herstellerkennzeichnung, Kontaktangaben, Produktidentifikation und Warnhinweise vollständig hinterlegt — und zwar auf jedem Kanal? Genau hier finden sich in der Praxis die meisten Lücken.

Behalten Sie außerdem den Cyber Resilience Act im Blick, wenn Sie vernetzte oder softwaregestützte Produkte verkaufen. Der 11. September 2026 ist der erste Stichtag für die Meldepflicht. Klären Sie frühzeitig mit Ihren Herstellern, wer die Meldungen übernimmt.

Für die kanalübergreifend konsistente Pflege Ihrer Compliance- und Produktdaten setzen wir auf unsere KI-Plattform MarketplAIce. Sie sorgt dafür, dass Pflichtangaben auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay überall gleich und vollständig sind. Als AMZ+ Consulting begleiten wir Händler durch den gesamten Prozess — von der Richtlinienbestimmung bis zum sauberen Listing. AMZ+ Consulting kennt die Fallstricke der Produktsicherheit aus der täglichen Arbeit. Weitere Details finden Sie unter /blog/elektrog-weee-marktplaetze-2026 und /blog/marktplatz-abmahnung-vermeiden-2026.

FAQ: Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung

Braucht jedes Produkt eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Ein CE-Zeichen ist nur Pflicht, wenn das Produkt unter eine EU-Richtlinie oder -Verordnung mit CE-Anforderung fällt — etwa Spielzeug, Elektrogeräte oder Funkanlagen. Produkte ohne eigene Richtlinie unterliegen stattdessen der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR).

Was ist der Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und GPSR?

Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit einer spezifischen Produktrichtlinie. Die GPSR ist das allgemeine Auffangnetz für Verbraucherprodukte ohne eigene Richtlinie. Beide stellen Anforderungen an Sicherheit und Kennzeichnung, aber auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage.

Wann brauche ich eine benannte Stelle?

Bei bestimmten Produktgruppen mit höherem Risiko muss die Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erfolgen. Ob das für Ihr Produkt gilt, ergibt sich aus der jeweils zutreffenden Richtlinie. Bei vielen Produkten dürfen Sie die Bewertung selbst durchführen.

Welche Angaben verlangt die GPSR in meinen Listings?

Ihre Angebote müssen Herstellerkennzeichnung, Kontaktangaben, eine eindeutige Produktidentifikation und — sofern erforderlich — Warnhinweise enthalten. Marktplätze müssen diese Angaben ermöglichen, hinterlegen müssen Sie sie als Händler selbst.

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (CRA) regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Ab dem 11. September 2026 gilt eine Meldepflicht für Schwachstellen (Erstmeldung in 24 Stunden, Detailmeldung in 72 Stunden). Die vollen Herstellerpflichten greifen ab dem 11. Dezember 2027.

Gilt die CE-Kennzeichnung auf allen Marktplätzen gleich?

Ja. Die CE-Pflicht und die GPSR-Anforderungen gelten kanalunabhängig. Ob Amazon, Otto, Kaufland oder eBay — Ihre Produkte müssen überall konform sein und die Pflichtangaben in jedem Listing enthalten. Deshalb ist eine konsistente Datenpflege über alle Kanäle so wichtig.

Was passiert bei fehlender oder falscher CE-Kennzeichnung?

Ein Produkt ohne gültige CE-Kennzeichnung darf nicht in Verkehr gebracht werden. Wird das entdeckt, drohen Verkaufsstopp, Rückruf und Bußgelder. Zusätzlich riskieren Sie Abmahnungen durch Wettbewerber. Der Schaden übersteigt den Aufwand einer sauberen Bewertung in der Regel deutlich.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

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