Sicherheitsdatenblatt und CLP 2026: Chemieprodukte auf Kaufland verkaufen
Sicherheitsdatenblatt Kaufland 2026: Welche Pflichten nach REACH und CLP gelten, wie Sie das SDB korrekt hochladen und welche Fristen 2028 greifen.

Die kurze Antwort: Wenn Sie auf Kaufland einen Stoff oder ein Gemisch verkaufen, das nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft ist, brauchen Sie zwei Dinge gleichzeitig. Erstens ein Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 der REACH-Verordnung in der aktuellen Fassung von Anhang II, geändert durch die Verordnung (EU) 2020/878. Zweitens eine vollständige CLP-Kennzeichnung auf Etikett und Angebotsseite, inklusive Gefahrenpiktogrammen, Signalwort sowie H- und P-Sätzen.
Das Sicherheitsdatenblatt laden Sie bei Kaufland direkt im Reiter "Produktdaten" unter den Attributen hoch — als PDF oder Bilddatei, in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes (Quelle: Kaufland Global Marketplace, Seller University, Stand: August 2026). Fehlt eines der beiden Elemente, riskieren Sie eine Deaktivierung des Angebots und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Dieser Artikel zeigt, welche Produkte betroffen sind, was 2026 gilt und was erst 2028 greift.
Welche Produkte auf Kaufland überhaupt als Gefahrstoff gelten
Viele Händler unterschätzen, wie breit der Begriff Gefahrstoff im Marktplatzgeschäft ist. Es geht nicht nur um Laborchemikalien oder Industrieprodukte. Betroffen sind alltägliche Sortimente, die auf Kaufland in großen Mengen laufen.
Kaufland nennt in der eigenen Seller University unter anderem Reinigungsmittel, Waschmittel, Holz- und Möbelpflege, Textil-, Schuh- und Polsterreiniger, Fahrzeug- und Fahrradpflege, Pool-, Teich- und Aquarienpflege, Schimmelentferner, Farben, Lacke, Entkalker, Klebstoffe sowie Holzwerkstoffe. Hinzu kommen Produkte aus den Bereichen Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung und Zeckenschutz, die zusätzlich unter die europäische Biozid-Verordnung fallen.
Entscheidend ist nicht die Kategorie im Shop, sondern die Einstufung des Gemischs. Ein Entkalker auf Basis von Amidosulfonsäure kann als hautreizend eingestuft sein, ein harmloser klingender Duftöl-Artikel als gewässergefährdend. Die Einstufung liefert Ihr Hersteller oder Lieferant — Sie müssen sie prüfen und übernehmen, nicht raten.
Für Händler mit Eigenmarken gilt eine Verschärfung. Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, übernimmt nach Artikel 13 der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 die Herstellerpflichten. Dann sind Sie es, der die Einstufung verantwortet, das Sicherheitsdatenblatt erstellen lässt und das Etikett freigibt. Diese Verschiebung der Rolle ist der häufigste blinde Fleck, den wir bei AMZ+ Consulting in Sortimentsprüfungen finden. Das gilt analog für Amazon und Otto.
Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH Artikel 31 — wer es liefern muss
Artikel 31 der REACH-Verordnung verpflichtet den Lieferanten eines Stoffs oder Gemischs, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt ergibt sich aus Anhang II der Verordnung. Dieser Anhang wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/878 geändert; die geänderte Fassung gilt seit dem 1. Januar 2021, die Übergangsfrist für Altdokumente endete am 31. Dezember 2022 (Quelle: REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der BAuA, Stand: 2026).
Praktisch heißt das: Ein Sicherheitsdatenblatt, das noch dem alten Anhang II folgt, ist heute nicht mehr verwendbar. Prüfen Sie das Ausstellungs- und Überarbeitungsdatum in Abschnitt 16. Dokumente, die vor 2021 erstellt und seither nicht überarbeitet wurden, sind ein klares Warnsignal.
Ein normkonformes Sicherheitsdatenblatt hat 16 feste Abschnitte, von der Bezeichnung des Stoffs über die Zusammensetzung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und physikalisch-chemische Eigenschaften bis zu Angaben zum Transport und zu Rechtsvorschriften. Die Änderungen durch die Verordnung (EU) 2020/878 betreffen vor allem die Abschnitte 9 und 14 sowie neue Anforderungen für Nanoformen, spezifische Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktoren und endokrinschädliche Eigenschaften.
Wichtig für Marktplatzhändler: Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Dokument für die Lieferkette, kein Verbraucherdokument. Es ersetzt weder das Etikett noch die Pflichtangaben im Listing. Kaufland verlangt es zusätzlich, damit Kunden und Behörden die Produktsicherheit nachvollziehen können. Ein sauber gepflegtes Sicherheitsdatenblatt Kaufland-seitig hochzuladen ist deshalb Pflicht, nicht Kür.
CLP-Kennzeichnung 2026: Was heute gilt und was erst 2028 greift
Hier entsteht 2026 die meiste Verwirrung, deshalb der klare Stand. Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/2865 umfassend revidiert. Diese Revision wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 10. Dezember 2024 in Kraft.
Die Revision brachte unter anderem Regeln für Stoffe mit mehreren Bestandteilen, die Möglichkeit digitaler Kennzeichnung für bestimmte Elemente, konkrete Vorgaben zu Schriftgrößen und Etikettenformat sowie neue Informationspflichten für Werbung und Fernabsatz.
Genau diese Punkte wurden aber verschoben. Mit der Verordnung (EU) 2025/2439 vom 26. November 2025 — der sogenannten Stop-the-Clock-Verordnung — hat die EU den Geltungsbeginn zentraler neuer Pflichten um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 gelegt. Die Verordnung wurde am 3. Dezember 2025 veröffentlicht und trat am 23. Dezember 2025 in Kraft (Quelle: REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der BAuA sowie IHK-Meldungen, Stand: Dezember 2025).
Betroffen von der Verschiebung sind laut Helpdesk die Fristen für die Neukennzeichnung bei geänderten Einstufungen, das Format der Kennzeichnungsetiketten inklusive Schriftgrößen, die Informationsanforderungen bei Werbung, im Onlinehandel und Fernabsatz sowie Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen. Für 2026 bedeutet das: Sie kennzeichnen weiterhin nach den bisherigen CLP-Regeln. Sie gewinnen aber Zeit, die neuen Etikettenlayouts geordnet vorzubereiten.
Wir empfehlen unseren Mandanten bei AMZ+ Consulting trotzdem, nicht bis Ende 2027 zu warten. Etikettenumstellungen laufen über Druckereien, Lieferanten und Abverkauf von Altbeständen — das ist ein Prozess von Monaten, nicht Wochen. Wer 2026 die Bestandsaufnahme macht, hat 2027 Ruhe.
Chemikalien-Verbotsverordnung: Wo der Online-Verkauf endet
Nicht jedes Chemieprodukt darf überhaupt online an Privatkunden gehen. Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen und die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische in Deutschland.
Zentral ist das Selbstbedienungsverbot. Es umfasst ausdrücklich auch den Versandhandel und damit den elektronischen Handel über das Internet. Bestimmte Stoffe dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden — nicht an private Endverbraucher.
Hinzu kommen Sachkundenachweis, Erlaubnis- und Anzeigepflichten sowie Aufzeichnungspflichten. Bei der Abgabe muss zudem ein Informationsgespräch geführt werden, was im reinen Onlinehandel praktisch nicht darstellbar ist. Genau daran scheitern Angebote, die auf dem Papier legal wirken.
Der zweite Risikoblock ist wettbewerbsrechtlich. Fehlende oder unvollständige Gefahrenhinweise im Angebot sind ein klassischer Abmahngrund, weil sie als Verstoß gegen Marktverhaltensregeln gewertet werden können. Wettbewerber und Verbände prüfen Chemiekategorien besonders aufmerksam, weil die Verstöße dort leicht nachweisbar sind. Wie Sie solche Angriffsflächen systematisch schließen, haben wir in unserem Leitfaden zum Vermeiden von Abmahnungen auf Marktplätzen beschrieben.
Für die Sortimentsplanung heißt das: Prüfen Sie vor dem Einkauf, nicht vor dem Listing. Ein Container mit einem Produkt, das Sie auf Kaufland nicht an Privatkunden abgeben dürfen, ist totes Kapital. Diese Vorprüfung gehört in Ihren Einkaufsprozess, nicht in die Compliance-Nachbereitung. Mehr dazu, wie Sie Kennzeichnungspflichten systematisch abarbeiten, finden Sie in unserem Beitrag zur Produktzertifizierung und CE-Kennzeichnung auf Kaufland.
In 7 Schritten zum rechtssicheren Chemie-Listing auf Kaufland
Dieser Ablauf hat sich in der Praxis bewährt und lässt sich auf jedes neue Chemieprodukt anwenden.
- Einstufung beim Lieferanten anfordern und prüfen. Lassen Sie sich die CLP-Einstufung schriftlich geben, inklusive Gefahrenklassen, Kategorien, H-Sätzen und Piktogrammen. Gleichen Sie die Angaben mit dem Etikett des Musterartikels ab. Weicht das Etikett von der schriftlichen Einstufung ab, klären Sie das vor der Bestellung.
- Sicherheitsdatenblatt auf Aktualität kontrollieren. Öffnen Sie Abschnitt 16 und prüfen Sie das Überarbeitungsdatum. Liegt es vor dem 1. Januar 2021, fordern Sie eine Fassung nach Verordnung (EU) 2020/878 an. Prüfen Sie außerdem, ob alle 16 Abschnitte gefüllt und die Angaben in Abschnitt 9 und 14 vollständig sind.
- Abgabebeschränkungen nach ChemVerbotsV klären. Stellen Sie fest, ob das Produkt überhaupt im Versandhandel an private Endverbraucher abgegeben werden darf. Dokumentieren Sie das Ergebnis mit Datum und Quelle. Bei Unsicherheit holen Sie eine fachliche Einschätzung ein, bevor Sie einkaufen.
- Deutschsprachige Unterlagen beschaffen. Kaufland verlangt Sicherheitsinformationen in der Landessprache des Marktplatzes. Ein englisches Sicherheitsdatenblatt reicht für kaufland.de nicht aus. Planen Sie Übersetzungskosten und Vorlaufzeit fest ein.
- Sicherheitsdatenblatt im Angebot hinterlegen. Laden Sie die Datei im Reiter "Produktdaten" unter den Attributen hoch, als PDF oder Bilddatei. Prüfen Sie nach dem Upload, ob das Dokument im Live-Angebot tatsächlich abrufbar ist. Ein hochgeladenes, aber nicht sichtbares Dokument hilft im Streitfall nicht.
- Pflichtangaben im Listing ergänzen. Übernehmen Sie Signalwort, Gefahrenpiktogramme sowie H- und P-Sätze in die Produktbeschreibung und die dafür vorgesehenen Attribute. Ergänzen Sie die GPSR-Angaben zu Hersteller und verantwortlicher Person in der EU. Achten Sie darauf, dass die Angaben zum Etikett passen.
- Wiedervorlage für Änderungen setzen. Legen Sie je Artikel eine Prüfroutine an, mindestens jährlich und zusätzlich bei jeder Lieferantenmeldung. Vermerken Sie die Frist 1. Januar 2028 für die neuen CLP-Etikettenvorgaben. So laufen Sie nicht in eine Sammelabmahnung, weil eine Einstufung sich geändert hat.
Ein organisatorischer Hinweis: Legen Sie eine feste Zuständigkeit für Chemie-Compliance fest, auch wenn es sich nur um einen Teil einer Stelle handelt. In Unternehmen ohne benannte Verantwortung bleiben Sicherheitsdatenblätter regelmäßig liegen, weil sie zwischen Einkauf und Listing-Pflege niemandem eindeutig zugeordnet sind. Eine Person mit klarer Zuständigkeit und einem festen Prüftermin im Monat löst dieses Problem zuverlässiger als jede Checkliste.
Praxis-Szenario: Ein Reiniger-Sortiment mit 40 SKUs
Dies ist ein konstruiertes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, kein Kundenfall und keine Erfolgsgarantie.
Angenommen, Sie führen 40 SKUs Haushalts- und Fahrzeugreiniger auf Kaufland. Zwölf davon sind nach CLP als gefährlich eingestuft und benötigen ein Sicherheitsdatenblatt. Für die Prüfung eines Datenblatts inklusive Abgleich mit dem Etikett rechnen wir intern mit rund 30 bis 45 Minuten pro Artikel.
Bei zwölf Artikeln sind das etwa sechs bis neun Arbeitsstunden für den Erstdurchlauf. Kommen Übersetzungen hinzu, planen Sie pro Dokument zusätzliche Kosten und ein bis zwei Wochen Vorlauf ein — die konkreten Preise unterscheiden sich stark je nach Dienstleister, belastbare Marktdaten dazu liegen uns nicht vor.
Dem gegenüber steht das Risiko. Wird ein Angebot wegen fehlender Sicherheitsinformationen deaktiviert, verlieren Sie nicht nur den Umsatz dieses Artikels. Sie verlieren auch die Verkaufshistorie und die Bewertungsbasis, die sich oft über Monate aufgebaut hat. Diese Rechnung geht fast immer zugunsten der Vorbereitung aus.
Was Sie jetzt tun können
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme statt mit Einzelfällen. Ziehen Sie eine Liste aller Artikel, die potenziell unter CLP fallen, und markieren Sie sie in Ihrem Warenwirtschaftssystem als prüfpflichtig.
Fordern Sie anschließend bei allen betroffenen Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache an, mit Bezug auf die Verordnung (EU) 2020/878. Setzen Sie eine Frist und dokumentieren Sie die Antworten. Lieferanten, die nach zwei Nachfassungen nicht liefern, gehören auf den Prüfstand.
Legen Sie danach eine feste Routine an: Sicherheitsdatenblätter jährlich prüfen, Einstufungsänderungen sofort einarbeiten, Etikettenumstellung für den 1. Januar 2028 im Kalender. Wer Kaufland, Amazon und Otto parallel bespielt, sollte diese Prüfung einmal zentral machen und die Ergebnisse auf alle Kanäle ausrollen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Sortiment sauber aufgestellt ist, schauen wir uns das gemeinsam an. Kostenloses Erstgespräch buchen — wir gehen Ihre Kategorien durch und benennen die Lücken konkret. Ergänzend lohnt ein Blick auf unsere Beiträge zu Gefahrgut und Batterien auf Kaufland und zum Umgang mit Rückrufen und Produktwarnungen.
FAQ: Häufige Fragen zu Sicherheitsdatenblatt und CLP auf Kaufland
Brauche ich für jedes Reinigungsmittel ein Sicherheitsdatenblatt?
Nein, nur für Stoffe und Gemische, die nach CLP als gefährlich eingestuft sind, oder in den weiteren in Artikel 31 REACH genannten Fällen. Ein als nicht gefährlich eingestuftes Produkt braucht kein Sicherheitsdatenblatt. Maßgeblich ist immer die Einstufung Ihres Lieferanten, nicht Ihr Bauchgefühl.
Reicht ein englisches Sicherheitsdatenblatt für kaufland.de?
Nein. Kaufland verlangt Sicherheitsinformationen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes. Für kaufland.de bedeutet das Deutsch. Planen Sie Übersetzung und Fachprüfung fest in Ihren Onboarding-Prozess für neue Artikel ein.
Was ändert sich durch die CLP-Revision konkret für mich?
Die Revision durch Verordnung (EU) 2024/2865 bringt neue Vorgaben zu Etikettenformat, Schriftgrößen, digitaler Kennzeichnung und Informationspflichten im Fernabsatz. Zentrale Punkte wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2439 auf den 1. Januar 2028 verschoben. Bis dahin gelten die bisherigen Kennzeichnungsregeln weiter.
Wo genau lade ich das Sicherheitsdatenblatt bei Kaufland hoch?
Im Seller Portal im Reiter "Produktdaten" im Bereich "Attribute" Ihres Angebots. Zulässig sind PDF-Dateien sowie Bildformate. Kontrollieren Sie nach dem Upload im Live-Angebot, ob das Dokument tatsächlich abrufbar ist.
Werde ich als Händler zum Hersteller, wenn ich eine Eigenmarke führe?
Ja, wenn Sie ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder wesentlich verändern. Dann treffen Sie nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 die Herstellerpflichten. Das umfasst Einstufung, Kennzeichnung, Dokumentation und Marktüberwachung.
Darf ich Gefahrstoffe überhaupt an Privatkunden versenden?
Das hängt vom Stoff ab. Die Chemikalien-Verbotsverordnung erfasst den Versandhandel einschließlich Onlinehandel mit einem Selbstbedienungsverbot und beschränkt die Abgabe bestimmter Stoffe auf Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und bestimmte Einrichtungen. Klären Sie das produktbezogen, bevor Sie einkaufen.
Wie oft muss ich Sicherheitsdatenblätter aktualisieren?
Immer dann, wenn neue Informationen zur Sicherheit oder zu Risikomanagementmaßnahmen vorliegen, eine Zulassung erteilt oder versagt wurde oder eine Beschränkung greift. Praktisch bewährt sich zusätzlich eine feste jährliche Prüfung des gesamten Bestands. Halten Sie Lieferantenmeldungen schriftlich fest.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Als Marktplatz-Agentur begleitet AMZ+ Consulting Händler bei Listing-Compliance, Sortimentsprüfung und Marktplatzstrategie.
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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2026
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