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Ratgeber

Differenzbesteuerung 2026: Gebrauchtwaren auf Marktplätzen

Differenzbesteuerung nach § 25a UStG 2026: Wann sie gilt, wie Sie richtig rechnen, was auf der Rechnung stehen darf und worauf Marktplatz-Händler achten müssen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 28. Juli 20268 Min. Lesezeit
Differenzbesteuerung 2026: Gebrauchtwaren auf Marktplätzen

Die kurze Antwort: Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für den Handel mit gebrauchten beweglichen Gegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Besteuert wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis — also Ihre Handelsspanne.

Voraussetzung ist im Kern, dass Sie die Ware ohne Vorsteuerabzug erworben haben — typischerweise von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern. Kaufen Sie mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug ein, greift die Regelbesteuerung.

Zwei praktische Konsequenzen: Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden — Ihre gewerblichen Kunden können also keine Vorsteuer ziehen. Und Sie brauchen eine getrennte Aufzeichnung je Gegenstand, weil Einkaufs- und Verkaufspreis einander zuordenbar sein müssen. (Stand: Juli 2026)

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Anwendung mit Ihrem Steuerberater ab.

Inhalt

Wann die Differenzbesteuerung greift

Vier Bedingungen müssen im Kern zusammenkommen:

1. Sie sind Wiederverkäufer. Also gewerblich mit dem An- und Verkauf solcher Gegenstände befasst.

2. Es handelt sich um bewegliche körperliche Gegenstände. Gebrauchtwaren, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten. Nicht erfasst sind unter anderem Edelsteine und Edelmetalle in bestimmten Formen.

3. Der Erwerb erfolgte ohne Vorsteuerabzug. Typische Fälle: Ankauf von Privatpersonen, von Kleinunternehmern, von Unternehmern, die selbst differenzbesteuert verkauft haben, oder bei steuerfreien Lieferungen.

4. Die Lieferung erfolgt im Inland beziehungsweise nach den einschlägigen Regeln.

Für Marktplatz-Händler sind vor allem drei Geschäftsmodelle relevant: Recommerce und Gebrauchtwarenhandel, Refurbished-Ware, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, und der Handel mit Sammlerstücken.

💡 Tipp: Prüfen Sie die Voraussetzung „ohne Vorsteuerabzug erworben" bei jedem einzelnen Ankauf und dokumentieren Sie sie. Sie ist der häufigste Streitpunkt bei Prüfungen — und lässt sich im Nachhinein kaum rekonstruieren.

Wie sich Recommerce als Geschäftsmodell aufbauen lässt, beschreibt Marktplatz Recommerce und Gebrauchtwaren.

So wird gerechnet

Die Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, aus der die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.

Schritt 1: Verkaufspreis minus Einkaufspreis = Bruttomarge. Schritt 2: Bruttomarge geteilt durch 1,19 = Bemessungsgrundlage (bei 19 Prozent). Schritt 3: Bemessungsgrundlage mal 0,19 = abzuführende Umsatzsteuer.

Wichtig: Nebenkosten wie Aufbereitung, Reparatur oder Versand mindern die Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht — sie sind Betriebsausgaben, aber kein Abzug bei der Margenermittlung. Das wird häufig falsch gemacht.

Ist der Verkaufspreis niedriger als der Einkaufspreis, entsteht keine negative Bemessungsgrundlage; die Marge wird mit null angesetzt. Ein Verlustgeschäft mindert also nicht die Steuer aus anderen Verkäufen.

⚠️ Achtung: Für Gegenstände mit niedrigem Einkaufspreis sieht das Gesetz die Möglichkeit der Gesamtdifferenz vor, bei der die Marge für einen Besteuerungszeitraum in Summe ermittelt wird. Ob und wie das in Ihrem Fall anwendbar ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Rechnung, Aufzeichnung und Marktplatz-Praxis

Auf der Rechnung: Kein offener Umsatzsteuerausweis. Stattdessen ein Hinweis auf die Sonderregelung, etwa „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung". Ein versehentlicher Steuerausweis kann dazu führen, dass die ausgewiesene Steuer geschuldet wird.

In der Aufzeichnung: Je Gegenstand Einkaufspreis, Verkaufspreis und ermittelte Marge, getrennt von den regelbesteuerten Umsätzen. Ohne diese Trennung ist die Anwendung bei einer Prüfung angreifbar.

In der Marktplatz-Praxis: Hier liegt die größte Fehlerquelle. Marktplätze erzeugen teilweise automatisch Rechnungen mit Steuerausweis oder erwarten Steuersätze in der Artikeleinstellung. Prüfen Sie je Kanal, ob und wie sich differenzbesteuerte Artikel korrekt kennzeichnen lassen — und ob automatische Rechnungsstellung deaktiviert werden muss.

Bei Amazon ist das im Zusammenspiel mit den Rechnungsdiensten zu klären, siehe Amazon Rechnungen und Umsatzsteuer. Grundlagen zur Buchhaltung liefert Marktplatz-Buchhaltung.

⚠️ Wichtig bei B2B: Geschäftskunden können aus differenzbesteuerten Rechnungen keine Vorsteuer ziehen. In B2B-lastigen Kategorien kann das ein Wettbewerbsnachteil sein — obwohl Ihr Bruttopreis niedriger ist.

In 7 Schritten sauber einführen

  1. Mit dem Steuerberater klären. Ob und für welche Warengruppen die Differenzbesteuerung in Ihrem Fall anwendbar ist. Das ist kein Schritt, den Sie überspringen sollten.

  2. Ankaufsprozess dokumentieren. Je Ankauf festhalten: Verkäufer, Datum, Einkaufspreis, Grund für den fehlenden Vorsteuerabzug. Bei Ankauf von Privatpersonen einen Ankaufsbeleg mit Unterschrift verwenden.

  3. Warenwirtschaft anpassen. Kennzeichen „differenzbesteuert" je Artikel, Einkaufspreis je Einzelstück, Zuordnung von Ein- und Verkauf. Bei Einzelstücken ist eine Seriennummer- oder Chargenführung nötig.

  4. Rechnungsvorlagen anpassen. Eigene Vorlage ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Sonderregelung. Sicherstellen, dass diese Vorlage automatisch für gekennzeichnete Artikel gezogen wird.

  5. Marktplatz-Einstellungen prüfen. Je Kanal klären, wie differenzbesteuerte Artikel eingestellt werden und ob automatische Rechnungsstellung angepasst werden muss.

  6. Buchhaltung trennen. Eigene Konten und Auswertungen für differenzbesteuerte Umsätze. Eine Vermischung mit regelbesteuerten Umsätzen ist bei Prüfungen ein Risiko.

  7. Stichprobe prüfen. Nach vier Wochen 20 Vorgänge vom Ankauf bis zur Rechnung durchgehen und kontrollieren, ob die Kette durchgängig korrekt ist.

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Rechenbeispiel: Regel- gegen Differenzbesteuerung

Rechenbeispiel (hypothetisch): Ein Händler kauft ein gebrauchtes Gerät von einer Privatperson für 200 Euro und verkauft es für 350 Euro brutto.

Differenzbesteuerung:

  • Marge: 350 − 200 = 150 Euro brutto
  • Bemessungsgrundlage: 150 ÷ 1,19 = 126,05 Euro
  • Umsatzsteuer: 126,05 × 0,19 = 23,95 Euro
  • Verbleibend vor sonstigen Kosten: 350 − 200 − 23,95 = 126,05 Euro

Regelbesteuerung (zum Vergleich, falls anwendbar):

  • Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis: 350 ÷ 1,19 × 0,19 = 55,88 Euro
  • Vorsteuerabzug aus dem Einkauf: 0 Euro, da von einer Privatperson erworben
  • Verbleibend: 350 − 200 − 55,88 = 94,12 Euro

Unterschied: rund 32 Euro je Vorgang — bei 500 Vorgängen im Jahr also etwa 16.000 Euro.

⚠️ Aber: Der Vorteil verschwindet, wenn Sie mit Vorsteuerabzug einkaufen. Dann ist die Regelbesteuerung nicht nur zulässig, sondern zwingend. Die Differenzbesteuerung ist kein Wahlrecht zur Steueroptimierung, sondern eine an Voraussetzungen gebundene Sonderregelung.

Multichannel: Auf jedem Kanal anders umzusetzen

eBay ist der etablierteste Kanal für gebrauchte und wiederaufbereitete Ware und bietet dafür entsprechende Zustandsangaben — siehe eBay Refurbished verkaufen und eBay Artikelzustand. Amazon hat mit dem Renewed-Programm eigene Anforderungen, siehe Amazon Renewed. Kaufland und Otto behandeln B-Ware und Restposten in eigenen Bereichen.

Steuerlich ist die Behandlung kanalunabhängig — technisch unterscheidet sich die Umsetzung erheblich. Prüfen Sie deshalb je Kanal, wie differenzbesteuerte Artikel eingestellt und abgerechnet werden.

Für die operative Steuerung von Preisen und Beständen über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu nutzen wir unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce — bei Einzelstücken ist die Bestandsführung besonders anspruchsvoll, weil jedes Stück nur einmal existiert.

Was Sie jetzt tun können

  • Diese Woche: Mit dem Steuerberater klären, für welche Warengruppen die Regelung anwendbar ist.
  • Diese Woche: Ankaufsbeleg-Vorlage mit Nachweis des fehlenden Vorsteuerabzugs erstellen.
  • Diesen Monat: Kennzeichen und Einkaufspreis je Einzelstück in der Warenwirtschaft einführen.
  • Diesen Monat: Rechnungsvorlage ohne Steuerausweis anlegen und Marktplatz-Einstellungen prüfen.
  • Nach vier Wochen: Stichprobe von 20 Vorgängen vom Ankauf bis zur Rechnung kontrollieren.

FAQ

Was ist die Differenzbesteuerung?

Eine umsatzsteuerliche Sonderregelung nach § 25a UStG für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Besteuert wird nur die Handelsspanne, nicht der volle Verkaufspreis.

Wann darf ich sie anwenden?

Im Kern, wenn Sie als Wiederverkäufer bewegliche Gegenstände ohne Vorsteuerabzug erworben haben — typischerweise von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern. Die genauen Voraussetzungen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Darf ich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Nein. Bei der Differenzbesteuerung darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden. Ein versehentlicher Ausweis kann dazu führen, dass die ausgewiesene Steuer geschuldet wird.

Können meine Geschäftskunden Vorsteuer ziehen?

Nein, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. In B2B-lastigen Kategorien kann das ein Nachteil sein, auch wenn Ihr Bruttopreis niedriger liegt.

Mindern Reparatur- und Versandkosten die Marge?

Grundsätzlich nicht bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Sie sind Betriebsausgaben, aber kein Abzugsposten bei der Margenermittlung nach § 25a UStG.

Was ist die Gesamtdifferenz?

Eine Vereinfachung für Gegenstände mit niedrigem Einkaufspreis, bei der die Marge für einen Besteuerungszeitraum in Summe ermittelt wird, statt je Einzelstück. Die Anwendbarkeit ist an Bedingungen geknüpft und mit dem Steuerberater zu klären.

Wie wirkt sich das auf Marktplatz-Verkäufe aus?

Steuerlich gar nicht — die Regelung hängt am Geschäftsvorfall, nicht am Kanal. Technisch erheblich: Automatische Rechnungsstellung und Steuersatzangaben der Marktplätze müssen je Kanal angepasst werden.


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Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.

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Zuletzt aktualisiert: 28. Juli 2026

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