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ViDA 2026: Marktplatz-Mehrwertsteuer neu geregelt

ViDA und die Plattformregelung 2026: Fristen bis 2035, Lieferkettenfiktion, OSS-Verbringung und was Marktplatzhändler jetzt vorbereiten sollten.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 15. August 202610 min Lesezeit
ViDA 2026: Marktplatz-Mehrwertsteuer neu geregelt

Die kurze Antwort: ViDA steht für „VAT in the Digital Age" und ist das größte EU-Mehrwertsteuerpaket seit Einführung des OSS. Die Richtlinie (EU) 2025/516 wurde am 11. März 2025 angenommen, am 25. März 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 14. April 2025 in Kraft getreten. Umgesetzt wird sie stufenweise bis Januar 2035.

Für Sie als Marktplatzhändler sind drei Termine entscheidend: 1. Januar 2027 (Klarstellungen für OSS und IOSS), 1. Juli 2028 (einheitliche MwSt-Registrierung, verpflichtendes Reverse-Charge-Verfahren, neue Plattformregeln) und 1. Juli 2030 (digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze auf Basis der E-Rechnung).

Wichtig zur Einordnung: Die viel diskutierte Plattform- beziehungsweise Lieferkettenfiktion für Waren existiert bereits seit dem 1. Juli 2021. ViDA erweitert die Fiktion vor allem auf Dienstleistungsplattformen. Der praktisch größere Hebel für Warenhändler ist die neue OSS-Regelung für die Verbringung eigener Ware ab Juli 2028.

Inhalt

Was ViDA ist — und was es nicht ist

ViDA ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Paket aus drei Rechtsakten: der Richtlinie (EU) 2025/516, der Verordnung (EU) 2025/517 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/518. Alle drei wurden am 25. März 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Inhaltlich ruht ViDA auf drei Säulen:

  1. Digitale Meldepflichten und elektronische Rechnungsstellung — Meldung grenzüberschreitender Umsätze nahezu in Echtzeit auf Basis strukturierter E-Rechnungen.
  2. Plattformwirtschaft — Plattformen werden in bestimmten Bereichen selbst zum Steuerschuldner erklärt.
  3. Einheitliche MwSt-Registrierung (Single VAT Registration) — weniger Registrierungen im EU-Ausland durch Ausbau von OSS und Reverse Charge.

⚠️ Was ViDA nicht ist: keine Änderung der Steuersätze, keine zweite DAC7-Meldung und keine Abschaffung des OSS. Wenn Sie die Grundlagen von OSS und DAC7 noch nicht sauber aufgesetzt haben, lesen Sie zuerst unseren Beitrag zu Marktplatz-Steuern, OSS und DAC7. ViDA baut darauf auf, ersetzt es aber nicht.

Ein zweiter häufiger Irrtum: ViDA ist nicht identisch mit der EU-Zollreform. Dass die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen fällt und seit dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe auf Kleinpakete erhoben wird, gehört zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren im Zollbereich. Die Details dazu finden Sie im Beitrag zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

💡 Merksatz für die Praxis: ViDA verändert, wie Sie melden und wo Sie registriert sein müssen — nicht, wie viel Steuer anfällt.

Der ViDA-Fahrplan bis 2035

Die Europäische Kommission veröffentlicht den offiziellen Zeitplan. Diese Stufen sind für Marktplatzhändler relevant:

| Datum | Was greift | |---|---| | 14.04.2025 | Inkrafttreten; Mitgliedstaaten dürfen die verpflichtende E-Rechnung ohne EU-Sondergenehmigung einführen | | 01.01.2027 | Klarstellungen und Verbesserungen für OSS- und IOSS-Anwender | | 01.07.2028 | Einheitliche MwSt-Registrierung, verpflichtendes Reverse Charge für nicht registrierte ausländische Lieferanten, neue Plattformregeln für Beherbergung und Personenbeförderung | | 01.07.2030 | Digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze | | 01.01.2035 | Nationale Echtzeit-Meldesysteme müssen an den EU-Standard angeglichen sein |

Die Kommission hat den Prozess 2026 weiter konkretisiert. Am 24. Juli 2026 wurden überarbeitete Erläuterungen und OSS-Leitlinien für die ab Januar 2027 geltenden Änderungen veröffentlicht, am 28. Juli 2026 folgte die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1869 mit den Detailregeln für das neue Verbringungsverfahren.

✅ Praktisch heißt das: 2026 ist ein Vorbereitungsjahr. Für Warenhändler entsteht in diesem Jahr keine neue ViDA-Pflicht — aber alle Weichen, die Sie jetzt stellen, entscheiden über den Aufwand ab 2028.

Parallel läuft in Deutschland die nationale E-Rechnungspflicht aus dem Wachstumschancengesetz. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen im B2B empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: bis 31.12.2026 für alle, bis 31.12.2027 zusätzlich für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro. Ab 2028 ist der Versand strukturierter E-Rechnungen im inländischen B2B verpflichtend.

Die Plattformregelung: Wer schuldet die Umsatzsteuer?

Hier lohnt sich eine saubere Trennung, weil im Markt viel durcheinandergeht.

Bestehende Lieferkettenfiktion für Waren (seit 1. Juli 2021). Nach Artikel 14a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, in Deutschland umgesetzt in § 3 Abs. 3a UStG, wird der Marktplatzbetreiber in bestimmten Konstellationen so behandelt, als hätte er die Ware selbst gekauft und weiterverkauft. Das betrifft im Kern Fernverkäufe aus dem Drittland bis 150 Euro Sachwert sowie Lieferungen innerhalb der EU durch nicht in der EU ansässige Händler an Privatkunden.

Der Marktplatz führt in diesen Fällen die Umsatzsteuer ab. Der Händler erbringt eine steuerfreie Lieferung an den Marktplatz und erhält den Nettobetrag.

Was ViDA an der Plattformsäule ändert. Die neue Fiktion ab dem 1. Juli 2028 zielt laut Kommission auf Plattformen für kurzfristige Beherbergung (maximal 30 Nächte) und Personenbeförderung auf der Straße. Für den klassischen Warenhandel über Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu bringt diese Säule also keine Grundsatzänderung.

⚠️ Zur Ehrlichkeit gehört: In Fachbeiträgen kursieren unterschiedliche Angaben dazu, ob und ab wann die Lieferkettenfiktion für Waren zusätzlich auf B2B-Lieferungen nicht ansässiger Händler ausgeweitet wird. Die Kommission nennt in ihrer offiziellen Übersicht nur Beherbergung und Personenbeförderung. Das ist ein offener Punkt — treffen Sie darauf keine strukturellen Entscheidungen, sondern klären Sie ihn mit Ihrem Steuerberater.

Was Sie als deutscher Händler davon merken. Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und aus einem EU-Lager an EU-Privatkunden liefern, greift die Lieferkettenfiktion in aller Regel nicht. Sie bleiben Steuerschuldner und melden über OSS oder lokale Registrierungen.

Sichtbar wird die Fiktion vor allem dort, wo der Marktplatz Rechnungen im eigenen Namen erstellt — bei Amazon etwa über die Rechnungsdienste, die wir im Beitrag zu Rechnungen und Umsatzsteuer bei Amazon beschreiben.

Bei AMZ+ Consulting sehen wir in Datenaudits regelmäßig denselben Fehler: Händler behandeln vom Marktplatz einbehaltene Umsätze wie eigene steuerpflichtige Umsätze und melden sie doppelt. Das fällt oft erst bei der Jahresabstimmung auf.

Was sich für Ihr EU-Lager ändert

Der wirtschaftlich größte ViDA-Baustein für Warenhändler steckt nicht in der Plattformsäule, sondern in der einheitlichen MwSt-Registrierung.

Ab dem 1. Juli 2028 kommt ein neues OSS-Modul für die Verbringung eigener Ware in ein anderes EU-Land. Bisher lösen solche Warenbewegungen — etwa wenn Ihre Ware von Deutschland nach Polen, Tschechien oder Spanien umgelagert wird — in der Regel eine Registrierungspflicht im Zielland aus. Künftig sollen diese Verbringungen über eine einzige Meldung im Mitgliedstaat der Identifizierung abgewickelt werden.

Gleichzeitig läuft die Konsignationslager-Vereinfachung (Call-off Stock) aus. Neue Einlagerungen in dieses Verfahren sind nach dem 30. Juni 2028 nicht mehr möglich, endgültig endet die Regelung am 30. Juni 2029.

Betroffen sind vor allem:

  • Händler mit paneuropäischem Amazon-Versand oder eigenen Lagern in mehreren EU-Ländern
  • Händler, die Fulfillment-Dienstleister mit Standorten in mehreren Mitgliedstaaten nutzen
  • Multichannel-Setups, bei denen dieselbe Ware über Amazon, Otto, Kaufland und eBay verkauft wird und zwischen Lagern wandert

✅ Der Vorteil: weniger lokale Registrierungen, weniger Beraterkosten im Ausland, weniger Meldefristen in fremden Sprachen.

⚠️ Der Haken: Sie brauchen belastbare Bestandsdaten pro Lagerort und pro Land. Wer heute nicht weiß, wie viele Einheiten wann in welchem Land lagen, kann diese Meldung nicht sauber erzeugen.

Genau hier setzt Technologie an. Unsere Software MarketplAIce führt Bestände, Preise und Umsätze kanalübergreifend zusammen und steuert Repricing, Bestands- und Gebotsentscheidungen vorausschauend statt reaktiv — das ist dieselbe Datenbasis, die Sie für Länderpreise und Meldungen ohnehin brauchen. Wie Sie Preise pro Land sauber aufsetzen, lesen Sie im Beitrag zu Länderpreisen im Cross-Border-Pricing.

In 7 Schritten: ViDA-Vorbereitung

So gehen wir bei AMZ+ Consulting in Mandaten vor, die international verkaufen:

  1. Registrierungen aufnehmen. Listen Sie alle USt-IdNr., lokalen Registrierungen und Meldefristen je Land auf — inklusive der Frage, warum es sie gibt (Lager, Schwelle, Marktplatzpflicht).
  2. Lagerorte kartieren. Dokumentieren Sie jeden physischen Lagerort in der EU, auch die Ihrer Dienstleister und die von Marktplätzen genutzten Standorte.
  3. Warenbewegungen sichtbar machen. Ziehen Sie für zwölf Monate alle grenzüberschreitenden Verbringungen aus den Berichten Ihrer Kanäle und Ihrem Warenwirtschaftssystem.
  4. OSS-Nutzung prüfen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Umsätze heute über OSS laufen und welche lokal gemeldet werden. Verwandtes Thema: Kaufland, Umsatzsteuer und OSS.
  5. Call-off-Stock-Positionen identifizieren. Wenn Sie das Verfahren nutzen, planen Sie den Ausstieg jetzt und nicht erst 2029.
  6. E-Rechnung im Haus umsetzen. Empfangs- und Versandfähigkeit für strukturierte Formate schaffen, Archivierung klären, Lieferanten informieren.
  7. Verantwortlichkeit festlegen. Eine Person im Unternehmen besitzt das Thema und prüft quartalsweise den Umsetzungsstand.

Rechenbeispiel: Umstellungsaufwand

Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler mit 2,4 Mio. Euro Jahresumsatz verkauft über Amazon, Otto und eBay und nutzt paneuropäischen Versand mit Lagern in vier EU-Ländern. Für diese vier Länder bestehen lokale Registrierungen.

Angenommene laufende Kosten heute:

  • 4 lokale Registrierungen × angenommen 1.800 Euro Beratung pro Jahr = 7.200 Euro
  • interner Aufwand für Meldungen und Abstimmung: angenommen 1 Tag pro Monat × 12 = 12 Personentage

Fällt ein Teil dieser Registrierungen ab Juli 2028 durch das OSS-Verbringungsverfahren weg, sinkt der externe Aufwand entsprechend. Bei zwei entfallenden Registrierungen wären das im Beispiel 3.600 Euro pro Jahr plus ein Teil der internen Zeit.

⚠️ Diese Zahlen sind bewusst als Annahmen gekennzeichnet. Ob und wie viele Registrierungen in Ihrem Fall entfallen, hängt vom konkreten Setup ab und muss steuerlich geprüft werden. Der Punkt des Beispiels ist nicht die Zahl, sondern die Richtung: Die Umstellung kostet einmalig Zeit und spart danach laufend Aufwand.

💰 Umgekehrt gilt: Wer die Datenbasis nicht sauber hat, zahlt doppelt — einmal für die Nacherfassung und einmal für Korrekturmeldungen.

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Was Sie jetzt tun können

Konkreter Aktionsplan für die nächsten 90 Tage:

  • Woche 1–2: Registrierungen, Lagerorte und OSS-Status in einer Übersicht zusammenführen.
  • Woche 3–4: Termin mit dem Steuerberater speziell zu ViDA und zur Verbringung eigener Ware — als eigener Termin, nicht nebenbei im Jahresgespräch.
  • Woche 5–8: E-Rechnung im Unternehmen abschließen: Versandfähigkeit, Empfang, revisionssichere Archivierung.
  • Woche 9–12: Datenqualität prüfen. Stimmen Bestandsberichte, Lagerorte und Umsatzberichte über alle Kanäle überein?
  • Laufend: Änderungen bei Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu zu Rechnungsstellung und Steuerdaten dokumentieren.

⚠️ Wann sich eine Agentur nicht lohnt: Wenn Sie ausschließlich in Deutschland lagern, nur an deutsche Kunden liefern und unter den Lieferschwellen bleiben, ist ViDA für Sie 2026 kein Projekt. Dann reichen ein guter Steuerberater und die E-Rechnungs-Umstellung. Externe Unterstützung rechnet sich erst, wenn mehrere Länder, mehrere Lager und mehrere Kanäle zusammenkommen.

Und noch ein Hinweis zur Einordnung: ViDA ist eines von mehreren Regulierungsthemen, die parallel laufen. Wenn Sie ohnehin gerade Compliance-Themen abarbeiten, prüfen Sie auch die EU-Verpackungsverordnung PPWR und die Barrierefreiheitsanforderungen nach BFSG.

FAQ: Häufige Fragen zu ViDA und der Plattformregelung

Die folgenden sieben Fragen stellen uns Händler in Erstgesprächen am häufigsten.

Muss ich 2026 schon etwas wegen ViDA umsetzen?

Für den reinen Warenhandel entsteht 2026 keine neue ViDA-Pflicht. Die ersten spürbaren Änderungen kommen zum 1. Januar 2027 für OSS- und IOSS-Anwender sowie zum 1. Juli 2028. Unabhängig davon läuft in Deutschland die nationale E-Rechnungspflicht mit eigenen Fristen.

Betrifft mich die Plattformregelung als deutscher Händler?

In der Regel nicht direkt. Die bestehende Lieferkettenfiktion für Waren zielt auf Fernverkäufe aus dem Drittland und auf nicht in der EU ansässige Händler. Die neue ViDA-Fiktion ab Juli 2028 betrifft nach der offiziellen Kommissionsübersicht Beherbergungs- und Personenbeförderungsplattformen.

Wird das OSS-Verfahren durch ViDA abgeschafft?

Nein, im Gegenteil. ViDA baut OSS aus. Ab Juli 2028 kommt ein zusätzliches Modul für die Verbringung eigener Ware hinzu, außerdem gibt es ab Januar 2027 Verbesserungen wie ein neues Korrekturverfahren.

Was passiert mit dem Call-off-Stock-Verfahren?

Nach dem 30. Juni 2028 sind keine neuen Einlagerungen in das Konsignationslager-Verfahren mehr möglich, endgültig ausgelaufen ist es zum 30. Juni 2029. Wer das Verfahren nutzt, sollte den Übergang frühzeitig mit dem Steuerberater planen.

Muss ich ab 2030 alle Rechnungen elektronisch melden?

Die digitalen Meldepflichten ab dem 1. Juli 2030 betreffen zunächst grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU. Nationale Systeme müssen bis zum 1. Januar 2035 an den EU-Standard angeglichen werden. Für rein inländische B2B-Rechnungen in Deutschland gelten die Fristen des Wachstumschancengesetzes.

Gilt ViDA auch für Verkäufe über Otto, Kaufland und eBay?

Ja, ViDA ist EU-Recht und gilt kanalunabhängig. Unterschiede entstehen weniger durch den Marktplatz als durch Ihr Lager- und Lieferland-Setup. Ein Händler mit einem einzigen deutschen Lager hat unabhängig vom Kanal deutlich weniger Berührungspunkte als ein paneuropäisch versendender Händler.

Ersetzt dieser Artikel die Steuerberatung?

Nein. Dieser Beitrag ist eine Orientierung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen der EU-Kommission, Stand August 2026. Umsatzsteuerliche Entscheidungen treffen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt — insbesondere bei Registrierungen, Verbringungen und Korrekturmeldungen.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und arbeitet seit über acht Jahren mit Marktplatzhändlern in DACH. Der Schwerpunkt liegt auf PPC-Management, Listing- und Content-Optimierung, Repricing, Controlling und Marktplatz-Strategie über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg.

AMZ+ Consulting verbindet Agenturarbeit mit eigener KI-Technologie: Die hauseigene Plattform MarketplAIce steuert Gebote, Preise und Bestände vorausschauend über alle Kanäle. Steuerliche Beratung gehört ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang — dafür arbeiten wir mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen und liefern die Datenbasis, die diese brauchen.

Wenn Sie prüfen möchten, wie Ihr Multichannel-Setup vor 2028 aussehen sollte, sprechen wir gern unverbindlich darüber.

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Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026

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