Paketsteuer Österreich 2026: Was auf Händler zukommt
Paketsteuer Österreich 2026: 2 Euro je Paket ab Oktober, wer Steuerschuldner ist und wie Händler die Weitergabe über Plattformgebühren einkalkulieren.

Die kurze Antwort: Österreich führt ab dem 1. Oktober 2026 eine Paketsteuer von 2 Euro je Paket ein. Rechtsgrundlage ist das Budgetbegleitgesetz (Stand: August 2026).
Steuerschuldner sind Anbieter und Plattformen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Betroffen sind damit vor allem Amazon, Temu und Otto.
Verkaufen Sie über eine Plattform, zählt für die Beurteilung der Umsatz der Plattform, nicht Ihr eigener. Die Plattform wird in diesem Fall Steuerschuldner.
Die Steuer fällt auf jede Lieferung an Endkunden in Österreich aus einem Fernabsatzvertrag an, also bei Bestellungen über Onlineshop, Telefon oder Katalog. Sie ist fällig, wenn die Ware beim Verbraucher ankommt.
Für kleinere Händler bedeutet das keine eigene Steuerpflicht, aber sehr wahrscheinlich höhere Kosten. Plattformen werden die Belastung voraussichtlich als zusätzliche Gebühr weitergeben. Das Finanzministerium erwartet rund 280 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr (Quellen: wortfilter.de, österreichische Steuerberatungen, Stand: August 2026).
Was das Gesetz konkret regelt
Die Paketsteuer ist Teil des Budgetbegleitgesetzes und startet zum 1. Oktober 2026. Der Satz beträgt 2 Euro je Paket.
Anknüpfungspunkt ist der Fernabsatzvertrag. Erfasst sind Lieferungen an Endverbraucher in Österreich, die über Onlineshop, Telefon oder Katalog zustande kommen.
Der Steuertatbestand knüpft an die Ankunft der Ware beim Verbraucher an. Nicht der Bestellzeitpunkt ist maßgeblich, sondern die Zustellung.
Steuerschuldner ist der Unternehmer, der den Versandhandel betreibt und im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro Umsatz in Österreich erzielt hat. Erfolgt der Verkauf über eine elektronische Schnittstelle, wird der Umsatz dieser Plattform zugerechnet.
⚠️ Daraus folgt eine wichtige Unterscheidung: Wer ausschließlich über große Plattformen verkauft, ist selbst nicht Steuerschuldner. Wer parallel einen eigenen Shop mit sehr hohem Österreich-Umsatz betreibt, sollte die Schwelle mit dem Steuerberater prüfen.
Die Einnahmen dienen der Gegenfinanzierung der zum 1. Juli 2026 gesenkten Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel. Das ist politisch relevant, weil es die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Rücknahme senkt.
Warum auch kleine Händler betroffen sind
Die Schwelle von 100 Millionen Euro klingt beruhigend. Für die Kostenwirkung ist sie es nicht.
Plattformen kalkulieren neue Abgaben in der Regel in ihre Gebührenstruktur ein. Eine Belastung von 2 Euro je Paket wird kaum dauerhaft aus der Plattformmarge getragen.
Wahrscheinlich ist eine zusätzliche Positionsgebühr auf Österreich-Bestellungen oder eine Anpassung bestehender Versand- und Abwicklungsgebühren. Die konkrete Ausgestaltung steht bei den meisten Plattformen noch nicht fest (Stand: August 2026).
Rechnen Sie deshalb vorsorglich mit einer Belastung in dieser Größenordnung je Österreich-Sendung. Wer erst im Oktober rechnet, verkauft im vierten Quartal möglicherweise unter Deckungsbeitrag.
Besonders empfindlich sind Sortimente mit niedrigen Verkaufspreisen. Bei einem Artikel für 9 Euro sind 2 Euro je Paket ein Anteil, den keine Optimierung an anderer Stelle auffängt.
Für die kanalübergreifende Betrachtung Ihrer Kostenstruktur nutzen wir bei AMZ+ Consulting unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce. Sie zeigt Deckungsbeiträge je Artikel und Kanal, sodass Sie Effekte wie diesen frühzeitig sichtbar machen können.
Auswirkungen auf Ihre Kalkulation
Der Effekt hängt fast vollständig von zwei Größen ab: dem Anteil Ihres Österreich-Umsatzes und Ihrem durchschnittlichen Bestellwert.
Bei einem durchschnittlichen Bestellwert von 60 Euro sind 2 Euro rund 3,3 Prozent. Das ist unangenehm, aber steuerbar.
Bei einem durchschnittlichen Bestellwert von 15 Euro sind es rund 13,3 Prozent. In dieser Größenordnung entscheidet die Steuer über die Wirtschaftlichkeit des gesamten Kanals.
Der zweite Hebel ist die Zahl der Pakete je Bestellung. Wird eine Bestellung in zwei Teilsendungen aufgeteilt, verdoppelt sich die Belastung.
💡 Prüfen Sie deshalb Ihre Splitquote. Wer Teillieferungen reduziert, senkt die Belastung unmittelbar und verbessert nebenbei die Kundenzufriedenheit.
Bedenken Sie außerdem Retouren. Eine zurückgesandte und erneut versandte Bestellung erzeugt zusätzliche Zustellvorgänge, deren steuerliche Behandlung Sie mit Ihrem Berater klären sollten.
Wie Sie solche Effekte sauber in Ihrer Ergebnisrechnung abbilden, beschreiben wir im Beitrag zum Marktplatz-Controlling.
In 7 Schritten auf die Paketsteuer vorbereiten
Der folgende Ablauf lässt sich bis Ende September umsetzen. Er kommt ohne Annahmen über die endgültige Plattformumsetzung aus.
- Österreich-Anteil ermitteln. Werten Sie die letzten zwölf Monate aus und bestimmen Sie Umsatz, Bestellanzahl und Deckungsbeitrag für Österreich getrennt.
- Durchschnittlichen Bestellwert berechnen. Ermitteln Sie den Wert je Bestellung und je Paket, damit Sie die relative Belastung realistisch einschätzen können.
- Splitquote messen. Bestimmen Sie, wie viele Bestellungen in mehreren Sendungen ausgeliefert werden, und identifizieren Sie die Ursachen.
- Risikoartikel markieren. Kennzeichnen Sie alle Artikel, bei denen 2 Euro mehr als zehn Prozent des Verkaufspreises ausmachen.
- Preisszenarien rechnen. Simulieren Sie drei Fälle: vollständige Weitergabe an den Kunden, hälftige Weitergabe und vollständige Übernahme durch Sie.
- Plattformkommunikation verfolgen. Beobachten Sie die Ankündigungen der Marktplätze zur Gebührenumsetzung und dokumentieren Sie jede Änderung mit Datum.
- Steuerberater einbinden. Klären Sie die buchhalterische Erfassung, die Behandlung von Retouren und eine eventuelle eigene Steuerschuld bei hohem Shop-Umsatz.
Wichtig ist Schritt 1. Ohne die getrennte Auswertung nach Ländern bleibt jede weitere Überlegung Spekulation.
Rechenbeispiel: Was 2 Euro je Paket wirklich bedeuten
Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler versendet monatlich 2.000 Pakete nach Österreich bei einem durchschnittlichen Bestellwert von 34 Euro. Das entspricht 68.000 Euro Monatsumsatz.
Bei 2 Euro je Paket entstehen 4.000 Euro zusätzliche Kosten pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 48.000 Euro.
Bei einer Rohmarge von 32 Prozent liegt der monatliche Rohertrag bei 21.760 Euro. Die Paketsteuer verbraucht davon rund 18,4 Prozent.
Kommt eine Splitquote von 15 Prozent hinzu, werden aus 2.000 Bestellungen etwa 2.300 Pakete. Die Belastung steigt damit auf 4.600 Euro im Monat.
💰 Senkt der Händler die Splitquote auf fünf Prozent, sind es nur noch 2.100 Pakete und 4.200 Euro. Allein diese Prozessverbesserung spart rund 4.800 Euro im Jahr.
Die Rechnung ist vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung. Sie zeigt aber, dass der größte interne Hebel nicht im Preis liegt, sondern in der Zahl der Sendungen.
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Preis erhöhen oder Marge tragen?
Die naheliegende Reaktion ist eine Preiserhöhung für Österreich. Technisch ist das auf den meisten Marktplätzen möglich, weil länderspezifische Preise unterstützt werden.
Die Frage ist, ob der Markt sie trägt. In hart umkämpften Kategorien führt ein um zwei Euro höherer Preis schnell zu einem Verlust der Kaufbox oder der Sichtbarkeit.
Eine Alternative ist die Anhebung des Mindestbestellwerts für versandkostenfreie Lieferung. Das erhöht den Bestellwert und verbessert damit das Verhältnis von Steuer zu Umsatz.
Eine dritte Möglichkeit ist die selektive Bereinigung des Sortiments. Artikel mit sehr niedrigem Preis und dünner Marge müssen in Österreich nicht zwingend gelistet bleiben.
Ein vollständiger Rückzug aus Österreich ist selten sinnvoll. Der Markt ist sprachlich und logistisch nah, und die Steuer trifft alle Anbieter gleichermaßen.
Prüfen Sie stattdessen, ob ein stärkerer Fokus auf Geschäftskunden sinnvoll ist. Bei höheren Bestellwerten fällt die Belastung je Paket deutlich weniger ins Gewicht, wie wir im Beitrag zur B2B-Strategie auf Marktplätzen beschreiben.
Die Splitquote ist Ihr wichtigster interner Hebel
Auf die Steuerhöhe haben Sie keinen Einfluss. Auf die Zahl der Pakete schon.
Teillieferungen entstehen selten bewusst. Sie sind meistens die Folge fehlender Bestände, unterschiedlicher Lagerstandorte oder automatischer Splitregeln im Warenwirtschaftssystem.
Prüfen Sie zuerst die Bestandsseite. Ein Artikel, der regelmäßig nachträglich versandt wird, erzeugt bei jeder Bestellung ein zweites steuerpflichtiges Paket.
Prüfen Sie zweitens Ihre Splitregeln. Viele Systeme trennen Sendungen automatisch nach Gewicht, Größe oder Lagerort, ohne dass jemand diese Regel je bewusst gesetzt hätte.
Prüfen Sie drittens die Wartezeit. Eine kurze Zusammenführungsfrist von wenigen Stunden reduziert die Zahl der Sendungen spürbar, ohne die Lieferzeit wesentlich zu verlängern.
⚠️ Achten Sie dabei auf Ihre Versandkennzahlen. Eine zu lange Wartezeit senkt zwar die Paketzahl, gefährdet aber die Pünktlichkeitswerte auf dem Marktplatz. Beide Ziele müssen gemeinsam betrachtet werden.
Der vierte Hebel ist die Sortimentsgestaltung. Häufig gemeinsam gekaufte Artikel sollten idealerweise am selben Standort liegen, damit sie in einem Paket versendet werden können.
Rechnen Sie den Effekt konkret durch. Bei jeder Reduzierung der Splitquote um einen Prozentpunkt sparen Sie bei 2.000 Bestellungen im Monat rund 40 Euro Steuer, also knapp 500 Euro im Jahr.
Der fünfte Hebel liegt im Warenkorb selbst. Ein höherer durchschnittlicher Bestellwert verbessert das Verhältnis von Steuer zu Umsatz unmittelbar, ohne dass Sie einen einzigen Preis erhöhen müssen.
Prüfen Sie deshalb Ihre Schwelle für versandkostenfreie Lieferung nach Österreich. Eine moderate Anhebung wirkt oft stärker als eine Preiserhöhung und ist für Kunden nachvollziehbarer.
Beobachten Sie dabei die Stornoquote. Wenn eine höhere Schwelle zu spürbar mehr Kaufabbrüchen führt, war der Schritt zu groß und sollte in kleineren Stufen wiederholt werden.
Was Sie jetzt tun können
Bis zum 1. Oktober 2026 bleibt wenig Zeit. Nutzen Sie sie für Analyse und Vorbereitung, nicht für vorschnelle Preisänderungen.
✅ Schritt 1: Werten Sie Ihren Österreich-Umsatz der letzten zwölf Monate getrennt aus, inklusive Bestellanzahl und Paketanzahl.
✅ Schritt 2: Markieren Sie alle Artikel, bei denen 2 Euro mehr als zehn Prozent des Verkaufspreises ausmachen.
✅ Schritt 3: Messen Sie Ihre Splitquote und klären Sie, welche Ursachen zu Teillieferungen führen.
✅ Schritt 4: Rechnen Sie drei Preisszenarien durch und legen Sie fest, ab welchem Deckungsbeitrag Sie einen Artikel in Österreich auslisten.
✅ Schritt 5: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Buchung, Retourenbehandlung und eine mögliche eigene Steuerschuld.
⚠️ Warten Sie nicht auf die finale Gebührenankündigung der Plattformen. Wer die Analyse jetzt macht, kann im Oktober innerhalb eines Tages reagieren.
Für die buchhalterische Seite ist eine saubere Kanal- und Ländertrennung Voraussetzung. Unser Beitrag zur Marktplatz-Buchhaltung zeigt, wie Sie das strukturieren.
FAQ: Häufige Fragen zur Paketsteuer in Österreich
Ab wann gilt die Paketsteuer genau?
Die Paketsteuer gilt ab dem 1. Oktober 2026. Sie beträgt 2 Euro je Paket und wurde als Teil des Budgetbegleitgesetzes beschlossen (Stand: August 2026).
Muss ich als kleiner Händler die Steuer selbst abführen?
In der Regel nicht. Steuerschuldner ist der Unternehmer mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Verkaufen Sie über eine Plattform, wird deren Umsatz zugerechnet und die Plattform wird Steuerschuldner. Bei sehr hohem eigenem Shop-Umsatz nach Österreich sollten Sie die Schwelle mit Ihrem Steuerberater prüfen.
Wird die Steuer an mich weitergegeben?
Das ist wahrscheinlich, aber noch nicht überall final geregelt. Plattformen kalkulieren neue Abgaben üblicherweise in ihre Gebührenstruktur ein. Rechnen Sie vorsorglich mit einer Belastung in Höhe von etwa 2 Euro je Österreich-Sendung.
Gilt die Steuer je Bestellung oder je Paket?
Maßgeblich ist die Lieferung an den Endkunden. Wird eine Bestellung in mehreren Sendungen ausgeliefert, erhöht das die Zahl der steuerrelevanten Zustellvorgänge. Eine niedrige Splitquote ist deshalb ein direkter Kostenhebel.
Betrifft die Steuer auch B2B-Lieferungen?
Der Steuertatbestand knüpft an Lieferungen an Endverbraucher aus Fernabsatzverträgen an. Reine Geschäftskundenlieferungen sind anders zu beurteilen. Klären Sie Ihre konkrete Konstellation mit einem Steuerberater in Österreich.
Was ist mit Retouren und Ersatzlieferungen?
Retouren und Ersatzlieferungen erzeugen zusätzliche Zustellvorgänge. Wie diese steuerlich behandelt werden, hängt vom Einzelfall ab. Halten Sie diese Fälle in Ihrer Auswertung getrennt fest, damit Sie sie sauber bewerten können.
Sollte ich meine Preise in Österreich erhöhen?
Das hängt von Ihrer Kategorie ab. In preissensiblen Segmenten kann eine Erhöhung Sichtbarkeit kosten, die teurer ist als die Steuer selbst. Rechnen Sie vorher mindestens drei Szenarien durch und entscheiden Sie artikelweise statt pauschal.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH. Seit über 8 Jahren ist er auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv und begleitet Marken bei Kalkulation, Kanalstrategie und regulatorischen Veränderungen.
Sein Zugang zu Themen wie der Paketsteuer ist immer derselbe: erst rechnen, dann entscheiden. Wenn Sie wissen möchten, wie stark Ihr Österreich-Geschäft betroffen ist, melden Sie sich bei uns.
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