Marktplatz-Rechtstexte 2026: Impressum, AGB & Widerruf richtig
Marktplatz-Rechtstexte 2026: Impressum, AGB, Widerruf, GPSR und der neue Widerrufsbutton ab 19.06.2026. Was Händler auf Amazon, Otto und Kaufland brauchen.

Die kurze Antwort: Wer 2026 auf Amazon, Otto oder Kaufland verkauft, braucht vollständige und aktuelle Rechtstexte: ein korrektes Impressum, rechtssichere AGB, eine gültige Widerrufsbelehrung und GPSR-konforme Produktangaben. Das größte neue Thema ist der Widerrufsbutton, den Händler spätestens ab dem 19.06.2026 vorhalten müssen, samt angepasster Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.
Fehlerhafte oder veraltete Rechtstexte sind der Klassiker unter den Abmahngründen. Bei der Widerrufsbelehrung droht zusätzlich eine verlängerte Widerrufsfrist von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen, wenn die Belehrung nicht korrekt ist. Für den fehlenden Widerrufsbutton sind sogar Bußgelder vorgesehen (Stand: 2026).
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation sollten Sie eine spezialisierte Kanzlei oder einen Rechtstexte-Dienst hinzuziehen.
Impressum: die Grundlage jeder Verkaufspräsenz
Das Impressum ist Pflicht auf jeder Verkaufspräsenz, auch auf Marktplätzen. Es muss leicht auffindbar und vollständig sein.
Zum Impressum gehören unter anderem der vollständige Firmenname, die Rechtsform, die ladungsfähige Anschrift und eine schnelle Kontaktmöglichkeit. Bei Kapitalgesellschaften kommen Handelsregister und Registernummer hinzu.
Auf Marktplätzen gibt es dafür in der Regel ein eigenes Feld im Verkäuferkonto. Wichtig ist, dass die Angaben dort vollständig und aktuell sind, denn Käufer und Wettbewerber prüfen genau das.
Ein häufiger Fehler ist ein unvollständiges oder veraltetes Impressum, etwa nach einem Umzug oder einer Änderung der Rechtsform. Solche Lücken sind ein beliebter Abmahngrund.
💡 Prüfen Sie Ihr Impressum auf jedem einzelnen Kanal separat. Was auf Amazon korrekt hinterlegt ist, kann auf Otto oder Kaufland veraltet sein.
AGB und vorvertragliche Informationspflichten
AGB sind auf Marktplätzen zwar nicht immer zwingend, aber die vorvertraglichen Informationspflichten gelten in jedem Fall. Sie regeln, worüber Sie den Käufer vor dem Kauf informieren müssen.
Dazu gehören unter anderem die wesentlichen Produkteigenschaften, der Gesamtpreis inklusive Steuern, Liefer- und Versandkosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen. Diese Angaben müssen klar und verständlich sein.
Auf Marktplätzen übernimmt die Plattform einen Teil des rechtlichen Rahmens, etwa den Bestellprozess. Für die Produktangaben und die Widerrufsinformationen bleiben aber Sie als Händler verantwortlich.
Wenn Sie AGB verwenden, müssen diese zu Ihrem Geschäftsmodell und zum jeweiligen Marktplatz passen. Standard-AGB aus dem Internet sind riskant, weil sie oft unpassende oder unwirksame Klauseln enthalten.
⚠️ Unwirksame AGB-Klauseln sind ein häufiger Abmahngrund. Setzen Sie auf geprüfte, aktuelle Texte statt auf kostenlose Vorlagen unbekannter Herkunft. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Leitfaden zu Marktplatz-Abmahnungen vermeiden 2026.
Der Widerrufsbutton ab 19.06.2026: das große Thema
Das dominierende Rechtsthema 2026 ist der neue Widerrufsbutton. Ab dem 19.06.2026 müssen Händler, die online mit Verbrauchern Verträge schließen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Rechtlich verankert ist das im neu gefassten Paragraf 356a BGB. Die Funktion muss gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden Formulierung beschriftet, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar und leicht zugänglich sein.
Nach der Nutzung muss der Käufer eine Bestätigungsfunktion aktivieren können, und Sie müssen ihm unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit übermitteln. Das ist nicht nur eine technische, sondern auch eine informationsrechtliche Pflicht.
Für Marktplätze gilt eine Besonderheit: Den technischen Button können Sie auf Amazon, Otto oder Kaufland nicht selbst einbauen. Das muss der Plattformbetreiber umsetzen. Ihre Aufgabe ist es, Ihre Rechtstexte anzupassen und die Umsetzung des Marktplatzes im Blick zu behalten.
Konkret heißt das: Sowohl Ihre Widerrufsbelehrung als auch Ihre Datenschutzerklärung müssen spätestens zum 19.06.2026 den neuen Button abbilden. Die Widerrufsbelehrung erhält einen zusätzlichen Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion, die Datenschutzerklärung muss die dabei verarbeiteten Daten benennen.
Die Konsequenzen bei Versäumnis sind ernst. Neben Abmahnungen drohen bei fehlendem Button Bußgelder, bei kleineren Verstößen bis zu 50.000 Euro, bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes (Stand: 2026).
GPSR: Produktsicherheit und Pflichtangaben
Seit dem 13.12.2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR. Sie bringt neue Informationspflichten, die auch auf Marktplätzen erfüllt werden müssen.
Zu den Kernpflichten gehört die Angabe eines in der EU ansässigen Verantwortlichen für das Produkt. Ohne eine solche verantwortliche Person darf ein Produkt in vielen Fällen nicht mehr angeboten werden.
Hinzu kommen Angaben zur Produktidentifikation, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen. Diese müssen direkt im jeweiligen Angebot hinterlegt sein, nicht nur irgendwo auf der Verpackung.
Gerade beim Import aus Nicht-EU-Ländern ist das relevant. Wer Ware ohne EU-Verantwortlichen listet, riskiert die Sperrung des Angebots und Abmahnungen.
💡 GPSR-Pflichten ändern sich mit dem Sortiment. Jedes neue Produkt sollte vor dem Listing auf vollständige Sicherheits- und Pflichtangaben geprüft werden. Bei komplexen Sortimenten hilft die KI-Plattform MarketplAIce, fehlende Pflichtangaben über viele Listings hinweg systematisch aufzuspüren, während AMZ+ Consulting die rechtliche Einordnung mit Ihnen abstimmt.
In 6 Schritten Ihre Rechtstexte 2026 auf den Stand bringen
Rechtstexte sind kein einmaliges Projekt, sondern eine laufende Aufgabe. So bringen Sie sie strukturiert auf den aktuellen Stand:
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Bestandsaufnahme pro Kanal. Prüfen Sie Impressum, Widerrufsbelehrung und AGB auf Amazon, Otto und Kaufland einzeln. Notieren Sie, wo Angaben fehlen oder veraltet sind.
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Widerrufsbelehrung aktualisieren. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Belehrung zum 19.06.2026 den neuen Widerrufsbutton abbildet und den zusätzlichen Hinweis enthält.
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Datenschutzerklärung anpassen. Ergänzen Sie die Verarbeitung der Daten, die über den Widerrufsbutton entstehen, etwa Name und Kontaktangabe für die Eingangsbestätigung.
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GPSR-Angaben prüfen. Stellen Sie sicher, dass jedes Produkt einen EU-Verantwortlichen sowie die nötigen Sicherheits- und Warnhinweise im Angebot hat.
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Plattform-Umsetzung beobachten. Achten Sie auf Informationen der Marktplätze zur technischen Umsetzung des Buttons und fragen Sie beim Verkäufer-Support nach, falls bis Mitte Mai 2026 nichts kommt.
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Update-Prozess etablieren. Nutzen Sie einen Rechtstexte-Dienst mit Update-Service oder eine Kanzlei, damit Sie bei künftigen Änderungen automatisch informiert und versorgt werden.
Wer diese sechs Schritte abarbeitet, ist für die wichtigsten Änderungen 2026 gerüstet. AMZ+ Consulting unterstützt Sie bei der kanalübergreifenden Prüfung und der Priorisierung der offenen Punkte.
Rechenbeispiel: Was ein Rechtstexte-Fehler kosten kann (hypothetisch)
Das folgende Rechenbeispiel ist hypothetisch und veranschaulicht nur die möglichen Größenordnungen. Konkrete Kosten hängen vom Einzelfall und der rechtlichen Bewertung ab.
Angenommen, ein Händler nutzt eine veraltete Widerrufsbelehrung. Ein Käufer widerruft einen Kauf über 200 Euro erst nach acht Monaten, weil die Frist wegen der fehlerhaften Belehrung verlängert ist.
Der Händler muss den Kaufpreis erstatten, obwohl die Ware längst genutzt wurde. Kommt eine Abmahnung durch einen Wettbewerber hinzu, entstehen weitere Kosten für Anwalt und mögliche Vertragsstrafen.
Bei fehlendem Widerrufsbutton kann obendrein ein Bußgeld drohen. In Summe kann aus einem vermeidbaren Textfehler ein vier- bis fünfstelliger Schaden werden.
💰 Der Aufwand für aktuelle Rechtstexte ist dagegen überschaubar. Vorsorge ist hier fast immer deutlich günstiger als die Reaktion auf eine Abmahnung.
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Was Sie jetzt tun können
Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Rechtstexte ab:
- Kanalübergreifend prüfen: Kontrollieren Sie Impressum, AGB und Widerruf auf jedem Marktplatz einzeln.
- Widerrufsbutton einplanen: Bereiten Sie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung auf den 19.06.2026 vor.
- GPSR abhaken: Stellen Sie EU-Verantwortlichen und Sicherheitsangaben für jedes Produkt sicher.
- Plattform-Infos verfolgen: Behalten Sie die Ankündigungen der Marktplätze zur Button-Umsetzung im Blick.
- Update-Service nutzen: Setzen Sie auf laufend gepflegte Rechtstexte statt einmaliger Vorlagen.
- Fachrat einholen: Ziehen Sie bei Unsicherheit eine spezialisierte Kanzlei hinzu.
Wenn Sie den Überblick behalten möchten, koordiniert AMZ+ Consulting die Prüfung über alle Kanäle hinweg. Vertiefen können Sie das Thema mit unseren Leitfäden zur EU-Verpackungsverordnung PPWR 2026 und zur Barrierefreiheit nach BFSG für Händler.
FAQ: Häufige Fragen zu Marktplatz-Rechtstexten 2026
Brauche ich ein Impressum auch auf Marktplätzen?
Ja, das Impressum ist auf jeder Verkaufspräsenz Pflicht, auch auf Amazon, Otto und Kaufland. Marktplätze bieten dafür in der Regel ein eigenes Feld im Verkäuferkonto. Wichtig ist, dass die Angaben auf jedem Kanal vollständig und aktuell sind.
Was ist der Widerrufsbutton und ab wann gilt er?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, die Händler spätestens ab dem 19.06.2026 bereitstellen müssen. Käufer können damit einen Vertrag online widerrufen. Rechtlich geregelt ist das im neu gefassten Paragraf 356a BGB. Auf Marktplätzen setzt der Plattformbetreiber die Technik um, Sie passen Ihre Rechtstexte an.
Muss ich meine Rechtstexte wegen des Widerrufsbuttons ändern?
Ja. Sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die Datenschutzerklärung müssen bis zum 19.06.2026 angepasst werden. Die Belehrung braucht einen Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion, die Datenschutzerklärung muss die dabei verarbeiteten Daten benennen. Die reine technische Umsetzung des Buttons genügt nicht.
Was passiert bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung?
Eine fehlerhafte Belehrung kann die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Der Käufer kann dann sehr lange widerrufen, was wirtschaftlich riskant ist. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Was verlangt die GPSR von mir?
Die GPSR verlangt seit dem 13.12.2024 unter anderem einen in der EU ansässigen Verantwortlichen für jedes Produkt sowie Sicherheits- und Warnhinweise direkt im Angebot. Fehlen diese Angaben, riskieren Sie die Sperrung des Listings und Abmahnungen. Besonders relevant ist das bei Importware aus Nicht-EU-Ländern.
Welche Bußgelder drohen beim fehlenden Widerrufsbutton?
Bei fehlendem Button sind Bußgelder vorgesehen: bei kleineren Verstößen bis zu 50.000 Euro, bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen und eine verlängerte Widerrufsfrist (Stand: 2026).
Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein. Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation sollten Sie eine spezialisierte Kanzlei oder einen professionellen Rechtstexte-Dienst hinzuziehen. AMZ+ Consulting hilft Ihnen, die offenen Punkte zu strukturieren und die richtigen Ansprechpartner einzubinden.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Mit seinem Team verbindet er Agenturleistung mit eigener KI-Technologie, um Marktplatz-Händler vorausschauend und datengetrieben zu skalieren.
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Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026
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