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Ratgeber

Textilkennzeichnung 2026: Pflichten für Marktplätze

Textilkennzeichnung 2026: Faserzusammensetzung, Pflichtangaben und Sprache im Online-Handel — was Marktplatz-Händler auf Amazon, Otto & eBay beachten müssen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 22. Juli 202611 Min. Lesezeit
Textilkennzeichnung 2026: Pflichten für Marktplätze

Die kurze Antwort: Wer Textilien auf Marktplätzen verkauft, muss die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 einhalten. Pflicht ist die vollständige Faserzusammensetzung in Prozent, angegeben mit den gesetzlich vorgeschriebenen Faserbezeichnungen. Im Online-Handel gilt eine Besonderheit: Diese Angaben müssen bereits vor dem Kauf sichtbar und eindeutig in der Produktbeschreibung stehen — nicht erst auf dem eingenähten Etikett, das der Kunde ja erst nach der Lieferung sieht. Bei Verkauf und Versand nach Deutschland müssen die Angaben auf Deutsch erfolgen, bei internationalem Versand in der Amtssprache des Ziellandes. Verkaufen Sie unter eigener Marke oder ist die Herstellerkennzeichnung fehlerhaft, haften Sie vollumfänglich. Fehlende oder falsche Angaben sind ein klassischer Abmahngrund.

Das gilt für Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu gleichermaßen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Textilien rechtssicher kennzeichnen.

Inhalt

  • Was die EU-Textilkennzeichnungsverordnung genau verlangt
  • Warum die Faserzusammensetzung vor dem Kauf sichtbar sein muss
  • Welche Sprache Sie bei nationalem und internationalem Versand brauchen
  • Wann Sie als Händler vollumfänglich haften
  • So kennzeichnen Sie Textilien rechtssicher — in 6 Schritten
  • Rechenbeispiel: Was eine Abmahnung kosten kann
  • Was Sie jetzt tun können
  • FAQ: Häufige Fragen zur Textilkennzeichnung

Was die Textilkennzeichnungsverordnung verlangt

Die rechtliche Grundlage ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011. Sie regelt europaweit einheitlich, wie Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden müssen. Das Kernstück ist die Faserzusammensetzung.

Sie müssen die Zusammensetzung vollständig und in Prozent angeben. Ein Produkt aus 80 Prozent Baumwolle und 20 Prozent Polyester muss also exakt so ausgewiesen werden. Ungefähre Angaben oder das Weglassen kleinerer Faseranteile sind nicht zulässig.

Entscheidend ist außerdem, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Faserbezeichnungen verwenden. Es gibt eine festgelegte Liste zulässiger Bezeichnungen. Eigene oder umgangssprachliche Begriffe reichen nicht aus — die Verordnung gibt die Terminologie vor.

Diese Pflichten gelten unabhängig davon, über welchen Kanal Sie verkaufen. Ob Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu — die Textilkennzeichnungsverordnung macht keinen Unterschied. Deshalb ist eine kanalübergreifend konsistente Datenpflege so wichtig.

Die Faserzusammensetzung muss vor dem Kauf sichtbar sein

Im stationären Handel kann der Kunde das eingenähte Etikett vor dem Kauf prüfen. Im Online-Handel geht das nicht — die Ware ist noch nicht da. Genau deshalb gibt es hier eine wichtige Sonderregel.

Die Faserzusammensetzung muss bereits vor dem Kauf sichtbar und eindeutig in der Produktbeschreibung stehen. Es reicht also nicht, wenn die Angaben nur auf dem eingenähten Etikett zu finden sind. Der Kunde muss die vollständige Zusammensetzung sehen können, bevor er auf „Kaufen" klickt.

In der Praxis heißt das: Die Faserangaben gehören direkt in den Produkttext oder in ein klar erkennbares Feld der Artikelbeschreibung. Verstecken Sie sie nicht in Bildern oder in einem PDF, das erst nach mehreren Klicks auftaucht.

Gerade hier passieren viele Fehler. Händler pflegen die Angaben zwar auf einem Kanal sauber, vergessen sie aber auf einem anderen. Eine zentrale Datenquelle, aus der alle Kanäle konsistent bespielt werden, beugt genau dem vor.

Welche Sprache Sie verwenden müssen

Die Sprache der Kennzeichnung richtet sich nach dem Zielland. Auch das ist gesetzlich geregelt und wird oft übersehen.

Verkaufen und versenden Sie nach Deutschland, müssen die Angaben auf Deutsch erfolgen. Eine englische Faserangabe genügt für den deutschen Markt nicht, selbst wenn sie inhaltlich korrekt ist.

Beim internationalen Versand gilt: Die Angaben müssen in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen. Wer nach Frankreich liefert, braucht französische Angaben, wer nach Italien liefert, italienische. Das ist besonders für grenzüberschreitend verkaufende Händler relevant.

Wenn Sie mehrere Länder bedienen, wird die Sprachpflicht schnell zur Fehlerquelle. Sie müssen sicherstellen, dass jedes Listing in der jeweils richtigen Sprache korrekt gekennzeichnet ist — und das über alle Kanäle hinweg. Mehr zum internationalen Verkauf von Mode lesen Sie unter /blog/ebay-mode-kleidung-verkaufen-2026.

Wann Sie als Händler vollumfänglich haften

Viele Händler gehen davon aus, dass der Hersteller für die Kennzeichnung verantwortlich ist. Das stimmt nur zum Teil — und in wichtigen Fällen haften Sie selbst.

Verkaufen Sie unter eigener Marke, haften Sie vollumfänglich. Sie gelten dann rechtlich als derjenige, der das Textilerzeugnis in Verkehr bringt, und tragen die volle Verantwortung für korrekte Angaben. Das betrifft alle Eigenmarken- und Private-Label-Händler.

Auch wenn die Herstellerkennzeichnung fehlerhaft ist, haften Sie. Sie können sich also nicht darauf verlassen, dass die Angaben des Herstellers automatisch korrekt sind. Fällt der Fehler bei Ihrem Angebot auf, sind Sie in der Pflicht.

Das Abmahnrisiko ist real: Fehlende oder falsche Faserangaben sind ein klassischer Grund für Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Wer hier schludert, riskiert Kosten und Unterlassungserklärungen. Wie Sie Abmahnungen generell vermeiden, lesen Sie unter /blog/marktplatz-abmahnung-vermeiden-2026.

So kennzeichnen Sie Textilien rechtssicher — in 6 Schritten

Mit einem klaren Ablauf vermeiden Sie die typischen Fehler. So gehen Sie vor:

  1. Faserzusammensetzung ermitteln. Klären Sie die exakte prozentuale Zusammensetzung jedes Textilerzeugnisses — beim Hersteller oder über Prüfberichte. Schätzungen sind tabu.
  2. Gesetzliche Faserbezeichnungen verwenden. Übersetzen Sie die Zusammensetzung in die vorgeschriebenen Faserbezeichnungen. Nutzen Sie keine eigenen Begriffe.
  3. Angaben in die Produktbeschreibung setzen. Platzieren Sie die vollständige Faserzusammensetzung sichtbar vor dem Kauf im Produkttext — nicht nur auf dem Etikett und nicht versteckt in Bildern.
  4. Sprache prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Angaben in der Amtssprache des Ziellandes vorliegen — Deutsch für Deutschland, entsprechend für andere Länder.
  5. Auf allen Kanälen abgleichen. Kontrollieren Sie, dass die Angaben auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu identisch und vollständig sind.
  6. Regelmäßig aktualisieren. Prüfen Sie bei Sortiments- oder Lieferantenwechseln, ob die Angaben noch stimmen. Falsche Altdaten sind ein häufiger Abmahngrund.

Wenn Sie diese sechs Schritte konsequent umsetzen, sind Sie auf der sicheren Seite. Der aufwendigste Punkt ist der kanalübergreifende Abgleich.

Rechenbeispiel: Was eine Abmahnung kosten kann

Rechenbeispiel (hypothetisch, zur Veranschaulichung): Ein Händler verkauft ein T-Shirt auf vier Kanälen, ohne die Faserzusammensetzung in der Produktbeschreibung anzugeben. Ein Wettbewerber mahnt ihn wegen des Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ab.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung umfasst typischerweise Anwaltskosten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Nehmen wir vereinfacht an, die Abmahnkosten liegen bei rund 1.000 Euro für ein einzelnes Produkt.

Verkauft der Händler das fehlerhaft gekennzeichnete Shirt auf vier Kanälen und wird pro Kanal separat abgemahnt, kann sich der Betrag vervielfachen. Hinzu kommt: Verstößt er nach Abgabe der Unterlassungserklärung erneut, drohen Vertragsstrafen.

Der Aufwand, die Angaben von Anfang an sauber und kanalübergreifend zu pflegen, ist dagegen minimal. Genau darin liegt der wirtschaftliche Sinn einer konsistenten Datenpflege — sie ist deutlich günstiger als jede Abmahnung.

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Was Sie jetzt tun können

Gehen Sie zuerst Ihr Textilsortiment durch und prüfen Sie, ob bei jedem Artikel die vollständige Faserzusammensetzung in der Produktbeschreibung steht — und zwar auf jedem Kanal. Achten Sie besonders auf Angebote, die nur das Etikett erwähnen.

Kontrollieren Sie danach die Faserbezeichnungen. Nutzen Sie ausschließlich die gesetzlich zulässigen Begriffe. Umgangssprachliche oder erfundene Bezeichnungen sind ein häufiger und leicht vermeidbarer Fehler.

Der dritte Schritt ist die Konsistenz über alle Kanäle. Hier liegt in der Praxis die größte Fehlerquelle, weil dieselben Produkte auf verschiedenen Plattformen unterschiedlich gepflegt werden. Genau dafür sorgt unsere KI-Plattform MarketplAIce: Sie hält Produktdaten kanalübergreifend konsistent, sodass Ihre Faserangaben auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay überall gleich und vollständig sind.

Als AMZ+ Consulting begleiten wir Händler bei genau dieser Aufgabe — von der Prüfung bestehender Listings bis zur zentralen, rechtssicheren Datenpflege. AMZ+ Consulting kennt die typischen Abmahnfallen aus der Praxis. Weitere Rechtsthemen finden Sie unter /blog/marktplatz-rechtstexte-2026 und /blog/temu-mode-bekleidung-verkaufen-2026.

FAQ: Häufige Fragen zur Textilkennzeichnung

Welche Angaben sind bei Textilien Pflicht?

Pflicht ist die vollständige Faserzusammensetzung in Prozent, angegeben mit den gesetzlich vorgeschriebenen Faserbezeichnungen. Diese Angaben müssen bei allen Textilerzeugnissen gemacht werden, die unter die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 fallen.

Reicht die Angabe auf dem eingenähten Etikett?

Im Online-Handel nicht. Die Faserzusammensetzung muss bereits vor dem Kauf sichtbar und eindeutig in der Produktbeschreibung stehen. Das Etikett sieht der Kunde erst nach der Lieferung — deshalb müssen die Angaben zusätzlich im Angebot selbst erscheinen.

In welcher Sprache muss ich kennzeichnen?

Bei Verkauf und Versand nach Deutschland auf Deutsch. Beim internationalen Versand in der Amtssprache des jeweiligen Ziellandes. Eine einheitliche englische Angabe reicht für den deutschen Markt nicht aus.

Hafte ich auch, wenn der Hersteller einen Fehler macht?

Ja, wenn die Herstellerkennzeichnung fehlerhaft ist, haften Sie als Händler mit. Und wenn Sie unter eigener Marke verkaufen, haften Sie ohnehin vollumfänglich. Sie sollten sich daher nie blind auf die Angaben des Herstellers verlassen.

Gilt die Textilkennzeichnung auf allen Marktplätzen?

Ja. Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung gilt kanalunabhängig. Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu sind gleichermaßen betroffen. Deshalb müssen Ihre Angaben auf allen Kanälen vollständig und identisch sein.

Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?

Fehlende oder falsche Faserangaben sind ein klassischer Abmahngrund. Wettbewerber oder Verbände können Sie abmahnen, was Kosten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach sich zieht. Bei erneuten Verstößen drohen zusätzlich Vertragsstrafen.

Wie halte ich die Angaben auf allen Kanälen konsistent?

Am zuverlässigsten über eine zentrale Datenquelle, aus der alle Kanäle gespeist werden. So vermeiden Sie, dass ein Produkt auf einem Kanal korrekt und auf einem anderen fehlerhaft gekennzeichnet ist. Genau diese Konsistenz stellt eine kanalübergreifende Lösung wie MarketplAIce sicher.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

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