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Temu Steuern

Temu und DAC7 2026: Was gemeldet wird, was zu tun ist

Temu und DAC7 2026: Welche Daten die Plattform ans Bundeszentralamt meldet, welche Schwellen gelten und wie Sie die Meldung mit Ihrer Buchhaltung abgleichen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 23. August 202610 Min Lesezeit
Temu und DAC7 2026: Was gemeldet wird, was zu tun ist

Die kurze Antwort: DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) seit dem 1. Januar 2023 umgesetzt ist. Betreiber digitaler Plattformen — auch Temu — müssen die Daten ihrer Verkäufer jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Frist ist der 31. Januar des Folgejahres, für das Kalenderjahr 2026 also der 31. Januar 2027. Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, die Zahl der Transaktionen und die quartalsweise ausgezahlten Vergütungen inklusive einbehaltener Gebühren. Die Freistellungsschwelle von unter 30 Verkäufen und unter 2.000 Euro im Jahr gilt praktisch nur für Gelegenheitsverkäufer — gewerbliche Temu-Händler liegen immer darüber. Wer die Steuerdaten nicht hinterlegt, riskiert nach zweimaliger Erinnerung die Sperrung des Kontos und die Einbehaltung von Auszahlungen.

Was DAC7 ist und warum Temu davon erfasst wird

DAC7 ist die siebte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie. Ziel ist der automatische Informationsaustausch über Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden.

In Deutschland gilt dafür das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Es verpflichtet Plattformbetreiber, relevante Tätigkeiten ihrer Nutzer zu erfassen, die Daten zu verifizieren und an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Als relevante Tätigkeit gilt unter anderem der Verkauf von Waren. Damit fällt jeder Marktplatz, über den Waren gegen Vergütung verkauft werden, in den Anwendungsbereich — unabhängig davon, wo der Betreiber sitzt.

Genau das ist der Punkt, den viele Händler bei Temu unterschätzen. Auch Plattformbetreiber aus Drittstaaten sind meldepflichtig, wenn ihre Verkäufer in der EU ansässig sind. Ein Sitz außerhalb der EU befreit weder die Plattform noch Sie.

Die gemeldeten Daten fließen anschließend an die zuständigen nationalen Finanzverwaltungen. Ihr Finanzamt erhält also eine Aufstellung Ihrer über Temu erzielten Vergütungen, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.

⚠️ Wichtig: DAC7 schafft keine neuen Steuerpflichten. Umsätze waren immer schon steuerpflichtig. DAC7 sorgt lediglich dafür, dass die Finanzverwaltung sie ohne eigene Ermittlung sieht. Der Kontrolldruck steigt, die materielle Rechtslage bleibt gleich.

Für Sie bedeutet das: Alles, was Sie melden, muss zu dem passen, was die Plattform meldet. Abweichungen erzeugen Rückfragen — und Rückfragen kosten Zeit und Beratungshonorar.

Welche Daten Temu konkret übermittelt

Der Meldedatensatz nach PStTG ist umfangreich und geht deutlich über einen Umsatzbetrag hinaus.

Zu den Stammdaten gehören Vor- und Nachname beziehungsweise die Firma, die Anschrift, das Geburtsdatum bei natürlichen Personen sowie bei Rechtsträgern die Handelsregisternummer und der Ort der Betriebsstätte.

Steuerlich relevant sind die Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Fehlt eine davon, muss die Plattform den Grund dokumentieren und Sie erneut auffordern.

Auf Transaktionsebene werden übermittelt: die Zahl der relevanten Tätigkeiten je Quartal, die insgesamt gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütungen je Quartal sowie die von der Plattform einbehaltenen oder berechneten Gebühren, Provisionen und Steuern.

Hinzu kommt der Kontoidentifikator, in der Regel die IBAN, sowie der Name des Kontoinhabers, falls er vom Verkäufernamen abweicht.

💡 Der letzte Punkt ist ein häufiger Stolperstein. Läuft Ihre Temu-Auszahlung auf ein Privatkonto oder auf ein Konto mit abweichendem Inhaber, wird das mitgemeldet und fällt bei einer Prüfung sofort auf.

Beachten Sie außerdem: Gemeldet wird die Bruttovergütung, also der Betrag vor Abzug der Plattformgebühren, und zusätzlich die abgezogenen Gebühren separat. Ihre Bank sieht nur den Nettozufluss. Diese Differenz sauber abzubilden, ist die zentrale buchhalterische Aufgabe — mehr dazu in unserem Beitrag zur Temu Buchhaltung und Abrechnung.

Schwellenwerte, Ausnahmen und wer wirklich betroffen ist

Das PStTG kennt sogenannte freigestellte Anbieter. Beim Verkauf von Waren gilt: Wer im Kalenderjahr weniger als 30 relevante Tätigkeiten ausgeführt und dabei weniger als 2.000 Euro Vergütung erhalten hat, wird nicht gemeldet.

Entscheidend ist das Wörtchen "und". Beide Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein. 25 Verkäufe mit 3.000 Euro Umsatz sind meldepflichtig, ebenso 40 Verkäufe mit 800 Euro Umsatz.

Für gewerbliche Händler ist diese Schwelle praktisch bedeutungslos. Wer ernsthaft auf Temu verkauft, überschreitet sie im ersten Quartal.

Relevant ist die Schwelle dagegen für Nebenerwerbsverkäufer und für Händler, die Temu nur als Testkanal nutzen. Auch hier gilt aber: Die Freistellung betrifft nur die Meldung, nicht die Steuerpflicht.

Eine zweite Ausnahme betrifft Anbieter, die über 2.000 relevante Tätigkeiten mit Warenverkauf abwickeln und bestimmte Kriterien erfüllen — das betrifft in der Praxis kaum jemanden im Marktplatzgeschäft.

Sanktionen: Verstöße gegen die Pflichten des PStTG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Diese richten sich primär gegen Plattformbetreiber, treffen aber auch Anbieter, die vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben machen.

Für Sie deutlich spürbarer ist die operative Sanktion: Liegen die Steuerdaten nach zwei Erinnerungen nicht vor, sperrt die Plattform das Konto oder behält Auszahlungen ein. Das trifft Ihren Cashflow sofort — und zwar oft zum ungünstigsten Zeitpunkt, etwa mitten in der Nachbestellung für das Weihnachtsgeschäft.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Sie im Einzelfall betroffen sind, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen oder mehreren Gesellschaften, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater und im Zweifel anwaltlich klären.

In 6 Schritten DAC7-sicher aufstellen

So bringen Sie Ihre Temu-Daten in einen prüfungsfesten Zustand:

  1. Stammdaten im Verkäuferkonto vollständig prüfen. Gleichen Sie Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Handelsregisternummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Ihrem Handelsregisterauszug ab. Schon eine abweichende Rechtsformbezeichnung erzeugt Rückfragen.
  2. Auszahlungskonto klären. Stellen Sie sicher, dass das hinterlegte Konto auf die Firma läuft und der Kontoinhaber exakt der Firmierung entspricht. Privatkonten gehören nicht in ein gewerbliches Verkäuferkonto.
  3. Quartalsberichte exportieren und archivieren. Ziehen Sie zum Quartalsende die Abrechnungsberichte aus dem Verkäuferportal und legen Sie sie revisionssicher ab. Warten Sie nicht bis Januar — Berichte sind oft nur begrenzt rückwirkend verfügbar.
  4. Brutto-netto-Abgleich aufsetzen. Bauen Sie eine Übersicht, die je Quartal Bruttovergütung, einbehaltene Gebühren und tatsächlichen Bankzufluss gegenüberstellt. Genau diese drei Zahlen wird die Finanzverwaltung sehen.
  5. Mit der Buchhaltung abstimmen. Übergeben Sie Ihrem Steuerberater die Aufstellung vor dem Jahresabschluss und lassen Sie die Erlöskonten gegen die Plattformdaten abgleichen. Klären Sie dabei auch die umsatzsteuerliche Behandlung je Lieferland.
  6. Kontrolltermin im Januar setzen. Legen Sie einen festen Termin in der zweiten Januarwoche fest, an dem Sie die Jahresdaten final prüfen. Die Plattform meldet bis zum 31. Januar — danach sind Korrekturen deutlich aufwendiger.

Wer diesen Ablauf einmal etabliert, braucht pro Quartal etwa eine Stunde. Ohne ihn kostet der Jahresabschluss regelmäßig mehrere Beratungstage.

Rechenbeispiel: Warum Ihre Buchhaltung selten zur Meldung passt

Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler erzielt auf Temu im Kalenderjahr 2026 einen Bruttoumsatz von 240.000 Euro. Die Plattform behält kategorieabhängige Provisionen von durchschnittlich 9 Prozent ein, also 21.600 Euro, sowie 3.400 Euro an Abzügen für Retouren-Handling und Strafgebühren.

Auf dem Bankkonto des Händlers landen damit rund 215.000 Euro. In der DAC7-Meldung erscheinen aber 240.000 Euro als Vergütung plus 25.000 Euro als einbehaltene Gebühren.

Bucht der Händler nur den Bankzufluss als Erlös, klafft eine Lücke von 25.000 Euro zwischen Meldung und Erklärung. Das ist der klassische Auslöser für eine Anfrage des Finanzamts.

Richtig ist die Bruttobuchung: 240.000 Euro Erlös, 25.000 Euro Aufwand für Plattformgebühren. Der Gewinn ist identisch, die Darstellung passt zur Meldung.

Rechnen Sie zusätzlich die Retouren heraus. Werden Gutschriften nicht sauber gegen die ursprünglichen Erlöse gebucht, entsteht eine zweite Abweichung. Was Temu an Abzügen und Strafgebühren berechnet, haben wir in unserem Beitrag zu Abzügen, Strafgebühren und Chargebacks aufgeschlüsselt.

Alle genannten Zahlen sind hypothetisch und dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Rechenlogik.

DAC7, OSS und Umsatzsteuer: Drei Baustellen, ein Datensatz

DAC7 steht nicht allein. Die gemeldeten Daten lassen sich von der Finanzverwaltung mit Ihren Umsatzsteuervoranmeldungen und Ihren OSS-Meldungen abgleichen.

Genau daraus entsteht das eigentliche Risiko. Wer über Temu in mehrere EU-Länder liefert, muss die Lieferschwellenregelung und gegebenenfalls das One-Stop-Shop-Verfahren korrekt anwenden.

Passen OSS-Meldung, Umsatzsteuervoranmeldung und DAC7-Datensatz nicht zusammen, ist die Rückfrage vorprogrammiert. Die Grundlagen dazu finden Sie in unserem Beitrag zum OSS-Verfahren und zur Umsatzsteuer bei Temu sowie im übergreifenden Überblick zu Marktplatz-Steuern, OSS und DAC7.

Ein zweiter Berührungspunkt ist die Rechnungsstellung. Wer Rechnungen mit falschem Steuerausweis oder ohne korrekte Pflichtangaben erstellt, hat bei einer Prüfung ein doppeltes Problem. Details dazu in unserem Beitrag zu Umsatzsteuer und Rechnungen bei Temu.

Für Händler, die auf mehreren Marktplätzen aktiv sind, wird die Abstimmung schnell unübersichtlich. Jede Plattform meldet eigenständig, jede rechnet anders ab. Ein zentrales Controlling, das Umsätze, Gebühren und Deckungsbeiträge kanalübergreifend zusammenführt — etwa über unsere KI-Plattform MarketplAIce — verkürzt die Abstimmung im Januar erheblich.

Achten Sie außerdem darauf, dass die Angaben im Verkäuferkonto zur tatsächlichen Rechtsform passen. Wer als Einzelunternehmer startet und später eine GmbH gründet, muss das Konto entsprechend anpassen — sonst meldet die Plattform Daten, die es so nicht mehr gibt.

Was Sie jetzt tun können

✅ Öffnen Sie Ihr Temu-Verkäuferkonto und prüfen Sie Firmierung, Anschrift, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegen den Handelsregisterauszug.

✅ Kontrollieren Sie, ob das hinterlegte Auszahlungskonto auf die Firma und nicht auf eine Privatperson läuft.

✅ Exportieren Sie die Abrechnungsberichte für alle bisherigen Quartale 2026 und legen Sie sie revisionssicher ab.

✅ Erstellen Sie eine einfache Tabelle mit Bruttovergütung, einbehaltenen Gebühren und Bankzufluss je Quartal.

✅ Stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, ob die Erlöse brutto gebucht werden und die Plattformgebühren als Aufwand erscheinen.

✅ Setzen Sie einen wiederkehrenden Termin für die zweite Januarwoche zur Endkontrolle vor dem Meldestichtag.

AMZ+ Consulting unterstützt Händler dabei, ihre Marktplatzdaten so aufzubereiten, dass Meldung, Buchhaltung und Steuererklärung zusammenpassen. Wenn Sie Ihre Temu-Zahlen einmal strukturiert durchgehen wollen: Kostenloses Erstgespräch buchen.

FAQ: Häufige Fragen zu Temu und DAC7

Muss ich als Händler selbst etwas melden?

Nein, die Meldepflicht trifft den Plattformbetreiber. Ihre Pflicht besteht darin, vollständige und richtige Angaben zu machen, wenn die Plattform sie abfragt. Falsche oder unvollständige Angaben können bußgeldbewehrt sein.

Bis wann meldet Temu meine Daten für 2026?

Die gesetzliche Frist ist der 31. Januar des Folgejahres, für das Kalenderjahr 2026 also der 31. Januar 2027. Bis dahin muss die Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein. Korrekturen danach sind möglich, aber aufwendig.

Werden auch meine Retouren und Gutschriften gemeldet?

Gemeldet werden die im Quartal gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütungen sowie die einbehaltenen Gebühren. Wie Retouren im Detail dargestellt werden, hängt von der Abrechnungssystematik der Plattform ab. Gleichen Sie Ihre Gutschriftenbuchungen deshalb immer gegen die Plattformberichte ab.

Was passiert, wenn ich meine Steuerdaten nicht hinterlege?

Die Plattform fordert Sie zweimal zur Nachreichung auf. Bleiben die Daten aus, kann sie Ihr Konto sperren oder Auszahlungen einbehalten, bis die Angaben vorliegen. Das ist keine Kulanzentscheidung, sondern eine gesetzlich vorgesehene Konsequenz.

Gilt DAC7 auch, wenn ich nur wenige Artikel über Temu verkaufe?

Wenn Sie im Kalenderjahr unter 30 Verkäufe und unter 2.000 Euro Vergütung bleiben, gelten Sie als freigestellter Anbieter und werden nicht gemeldet. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Steuerpflichtig sind Ihre Gewinne trotzdem.

Kann das Finanzamt aus der Meldung eine Betriebsprüfung ableiten?

Die Meldung ist zunächst nur ein Datensatz. Sie erhöht aber die Wahrscheinlichkeit einer Rückfrage oder Prüfung, wenn sie nicht zu Ihren Erklärungen passt. Die häufigste Abweichung entsteht durch die Buchung des Nettozuflusses statt der Bruttovergütung.

Muss ich meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben in der Regel keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern sie keine beantragt haben. In diesem Fall geben Sie Steuernummer und Steueridentifikationsnummer an. Sprechen Sie die konkrete Konstellation mit Ihrem Steuerberater ab, insbesondere bei Verkäufen ins EU-Ausland.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Mit seinem Team bringt er Marktplatzdaten, Buchhaltung und Controlling in Einklang, damit Meldungen und Erklärungen zusammenpassen. AMZ+ Consulting arbeitet dabei eng mit den Steuerberatern der Mandanten zusammen.

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Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

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