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Ratgeber

Temu E-Rechnung 2026: Pflichten für Händler

E-Rechnung auf Temu 2026: Warum B2C-Verkäufe außen vor bleiben, welche Fristen bis 2028 gelten und was Temus lückenhafte Abrechnung für Sie bedeutet.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 4. September 202610 Min. Lesezeit
Temu E-Rechnung 2026: Pflichten für Händler

Die kurze Antwort: Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmern — also B2B. Ihre normalen Verkäufe an Privatkunden auf Temu fallen nicht darunter.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, ohne Übergangsfrist. Für das Versenden gelten Übergangsfristen: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen ausstellen, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028 (Stand: September 2026, Quelle: Bundesfinanzministerium, FAQ zur obligatorischen E-Rechnung).

Ein reines PDF ist keine E-Rechnung. Zulässig sind Formate nach der europäischen Norm EN 16931, in der Praxis XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 beziehungsweise 2.2.

Für Temu-Händler kommt eine Besonderheit dazu: Temu stellt bislang keine klassischen Umsatzsteuer-Rechnungen über die Plattform bereit, sondern uneinheitliche Verkaufsübersichten und Gutschriften. Die E-Rechnungspflicht betrifft Sie deshalb vor allem auf zwei Ebenen — bei Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie bei eigenen Ausgangsrechnungen an andere deutsche Geschäftskunden. Nicht betroffen sind die Temu-Provisionsabrechnung selbst und Ihre Endkundenverkäufe.

Inhalt

  • Warum B2B und B2C bei Temu den entscheidenden Unterschied machen
  • Was ab wann gilt: die Fristen im Überblick
  • Die Temu-Besonderheit bei Abrechnungen
  • In 7 Schritten: So machen Sie Ihren Temu-Betrieb E-Rechnungs-fest
  • Rechenbeispiel: Was die Umstellung ungefähr kostet
  • Was Sie jetzt tun können
  • FAQ

Warum B2B und B2C bei Temu den entscheidenden Unterschied machen

Die meiste Verwirrung entsteht an genau einer Stelle: Händler lesen „E-Rechnungspflicht" und denken, sie müssten ab sofort jede Kundenrechnung als XML-Datei ausstellen. Das ist bei Temu nicht der Fall.

Die Regelung in § 14 UStG bezieht sich auf Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern. Rechnungen an private Endkunden sind davon nicht erfasst. Auf Temu verkaufen die allermeisten Händler im Local-Seller- oder Semi-Managed-Modell ganz überwiegend an Verbraucher.

Für diese Verkäufe dürfen Sie weiterhin die üblichen Belege verwenden — vorausgesetzt, die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben stimmen. Kein Grund zur Eile also, wenn Ihr Temu-Geschäft rein privat kaufende Endkunden bedient.

⚠️ Trotzdem entsteht auch bei Temu ein B2B-Anteil, den Sie leicht übersehen. Gewerbliche Käufer bestellen ebenfalls auf Verbraucherplattformen, teils für den eigenen Betrieb, teils mit Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Checkout.

Sobald ein inländischer Unternehmer für sein Unternehmen kauft und Sie eine Rechnung an dieses Unternehmen ausstellen, handelt es sich um einen B2B-Umsatz im Sinne der Vorschrift. Ob Sie das im Bestelldatensatz überhaupt zuverlässig erkennen, ist bei Temu die eigentliche operative Herausforderung — dazu gleich mehr im Abschnitt zur Temu-Besonderheit.

Der zweite, meist größere B2B-Block liegt auf der Eingangsseite und hat mit Ihren Endkundenverkäufen nichts zu tun. Jede Rechnung, die Sie von Lieferanten, Fulfillment-Dienstleistern, Softwareanbietern, Agenturen oder Ihrem Steuerberater erhalten, ist eine B2B-Rechnung.

Genau hier greift die Empfangspflicht bereits seit Anfang 2025 — ohne jede Übergangsfrist. Das ist der Teil, den viele Temu-Händler bis heute nicht sauber umgesetzt haben, weil die Aufmerksamkeit meist auf den eigenen Ausgangsrechnungen liegt.

Wichtig zur Einordnung: Wenn Sie zusätzlich EU-Fernverkäufe über 10.000 Euro Jahresumsatz tätigen, kommt das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) für die Umsatzsteuer ins Spiel. Das ist ein eigenständiges Thema, betrifft aber oft dieselben Händler gleichzeitig wie die E-Rechnungspflicht.

Was ab wann gilt: die Fristen im Überblick

Sortieren wir die Zeitachse, weil in Foren viele halbrichtige Varianten kursieren.

Seit 1. Januar 2025 — Empfang: Alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen empfangen, lesen und revisionssicher archivieren können. Es gibt hierfür keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Ein E-Mail-Postfach reicht formal als Empfangsweg aus, ersetzt aber keine Verarbeitung und Archivierung.

Bis 31. Dezember 2026 — Übergang beim Versand: In diesem Zeitraum dürfen Sie für B2B-Umsätze weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden.

Ab 1. Januar 2027 — Versandpflicht für größere Unternehmen: Wer im Vorjahr, also 2026, mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz erzielt hat, muss B2B-Rechnungen im strukturierten Format ausstellen.

Ab 1. Januar 2028 — Versandpflicht für alle übrigen: Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz folgen zwei Jahre später.

✅ Merken Sie sich die Kernlogik: Empfangen müssen alle, und zwar längst. Senden müssen Sie erst später, gestaffelt nach Umsatz.

Zu den Formaten: XRechnung ist ein reines XML-Format ohne menschenlesbare Darstellung. ZUGFeRD ist ein Hybridformat — ein PDF mit eingebetteter XML-Datei, das der Mensch als PDF liest und die Buchhaltungssoftware als XML verarbeitet. Beide erfüllen die Vorgaben der EN 16931.

Für Temu-Händler ist ZUGFeRD in der Praxis meist der bequemere Weg, weil Ihre gewerblichen Kunden weiterhin ein lesbares PDF sehen, während die Buchhaltungssoftware die eingebettete XML-Datei automatisch verarbeitet.

💡 Diese Fristen betreffen ausschließlich Ihre eigenen Ausgangsrechnungen an andere deutsche Unternehmer. Für die reguläre Endkundenrechnung auf Temu ändert sich dadurch nichts.

Die Temu-Besonderheit bei Abrechnungen

Bei etablierten Marktplätzen ist der Ablauf meist klar geregelt: Die Plattform stellt Kundenrechnungen bereit oder liefert zumindest strukturierte Abrechnungsdaten. Bei Temu ist die Lage anders, und das macht das E-Rechnungs-Thema für Sie unübersichtlicher als anderswo.

Temu stellt bislang keine klassischen Umsatzsteuer-Rechnungen über die Plattform bereit. Sie erhalten stattdessen Verkaufsübersichten und Gutschriften — und die sind, wie wir bereits im Beitrag zur Temu Buchhaltung und Abrechnung beschrieben haben, oft uneinheitlich strukturiert.

Für die E-Rechnungspflicht bedeutet das zwei Dinge. Erstens: Die Empfangspflicht betrifft nicht die Temu-Provisionsabrechnung selbst, sondern Ihre externen Lieferanten- und Dienstleisterrechnungen — dort müssen Sie unabhängig von Temus eigenem System empfangsfähig sein.

Zweitens: Wenn Sie selbst B2B-Ausgangsrechnungen an gewerbliche Temu-Käufer ausstellen müssen, können Sie sich nicht auf Temus Abrechnungsdaten verlassen, um diese Fälle zuverlässig zu identifizieren. Die uneinheitliche Struktur der Verkaufsübersichten erschwert es, gewerbliche von privaten Käufen sauber zu trennen.

⚠️ Nach aktuellem Kenntnisstand bietet Temu selbst keine bekannte technische Lösung an, mit der Sie B2B-Käufer automatisch erkennen oder direkt aus der Plattform heraus eine EN-16931-konforme E-Rechnung erzeugen könnten. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass die Plattform dieses Thema für Sie löst.

💡 Was Temu nicht macht: Die Plattform prüft nicht, ob Ihr Rechnungsformat der EN 16931 entspricht, und übernimmt auch nicht die Pflicht zum Empfang Ihrer Eingangsrechnungen. Das bleibt vollständig Ihre Aufgabe als Unternehmer.

Bei AMZ+ Consulting sehen wir bei Temu-Händlern häufig genau diese Kombination: Die operative Seite läuft, aber die Buchhaltungs- und Compliance-Basis hinkt hinterher, weil Temus Abrechnungssystem noch keine verlässliche Struktur liefert, auf die man aufbauen könnte.

In 7 Schritten: So machen Sie Ihren Temu-Betrieb E-Rechnungs-fest

Der Aufwand ist überschaubar, wenn Sie in dieser Reihenfolge vorgehen.

  1. Empfangskanal festlegen und kommunizieren. Richten Sie eine dedizierte Rechnungs-E-Mail-Adresse ein und teilen Sie diese allen Lieferanten und Dienstleistern mit. Stellen Sie sicher, dass XML-Anhänge nicht vom Spamfilter blockiert werden.
  2. Eingangsrechnungen verarbeitbar machen. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder Dokumentenmanagementsoftware XRechnung und ZUGFeRD einlesen kann. Wenn nicht, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welches Tool zu Ihrem Setup passt.
  3. Archivierung klären. Die strukturierte Datei ist das Original und muss unverändert aufbewahrt werden — ein Ausdruck oder ein separat erzeugtes PDF reicht nicht. Prüfen Sie Aufbewahrungsfristen und Revisionssicherheit gemeinsam mit Ihrem Berater.
  4. Ihren B2B-Anteil auf Temu messen. Werten Sie Ihre Bestellungen der letzten zwölf Monate darauf aus, wie viele Käufe erkennbar auf ein Unternehmen laufen. Da Temus Abrechnungsdaten dafür wenig hergeben, hilft oft nur ein Abgleich mit Rechnungsadresse und Steuernummer im Bestelldatensatz.
  5. Vorjahresumsatz prüfen. Ermitteln Sie Ihren Gesamtumsatz 2026. Liegt er über 800.000 Euro, sind Sie ab dem 1. Januar 2027 versandpflichtig — dann bleibt Ihnen kein volles Jahr mehr Vorlauf.
  6. Format festlegen und testen. Entscheiden Sie sich für XRechnung oder ZUGFeRD und erzeugen Sie Testrechnungen. Lassen Sie diese von Ihrem Steuerberater oder über einen Validator gegen die EN 16931 prüfen, bevor Sie live gehen.
  7. Prozess dokumentieren und Termin setzen. Halten Sie schriftlich fest, wer Rechnungen erstellt, in welchem Format und wo archiviert wird. Setzen Sie eine Wiedervorlage auf Herbst 2026, um den Stand vor der ersten Stufe zu prüfen.

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Rechenbeispiel: Was die Umstellung ungefähr kostet

Das folgende Beispiel ist hypothetisch und beschreibt keinen realen Kundenfall. Es soll nur die Größenordnung greifbar machen.

Angenommen, ein Temu-Händler mit rund 900.000 Euro Jahresumsatz stellt monatlich etwa 700 Kundenbelege aus, davon geschätzt 3 Prozent an gewerbliche Käufer.

Betroffene B2B-Ausgangsrechnungen: 700 × 3 % = 21 Rechnungen pro Monat, also rund 250 im Jahr. Diese Menge rechtfertigt keine eigene Speziallösung, sondern spricht für ein Rechnungsmodul, das ZUGFeRD einfach mit ausgibt.

Softwarekosten: Eine Erweiterung im Rechnungs- oder Warenwirtschaftssystem liegt erfahrungsgemäß im niedrigen zweistelligen Monatsbereich. Bei angenommenen 28 Euro netto pro Monat sind das 336 Euro im Jahr.

Einmaliger Einrichtungsaufwand: Formatwahl, Vorlagenanpassung, Testläufe und Abstimmung mit dem Steuerberater — angesetzt mit 7 Stunden à 45 Euro = 315 Euro.

Gesamt im ersten Jahr: rund 650 Euro. Dem gegenüber steht das Risiko fehlerhafter Rechnungen, das im Prüfungsfall deutlich teurer werden kann.

⚠️ Alle Werte sind Annahmen zur Veranschaulichung. Ihre tatsächlichen Kosten hängen von Ihrem System, Ihrem B2B-Anteil und Ihrer Belegstruktur ab.

Wo Compliance und Tagesgeschäft zusammenlaufen

Die E-Rechnung ist bei Temu selten ein isoliertes Thema. Sie hängt an denselben Stammdaten wie Ihre Umsatzsteuerlogik und Ihre allgemeine Abrechnungsordnung — genau das Thema, das wir im Beitrag zur Temu Buchhaltung und Abrechnung bereits vertieft haben. Dort geht es um die laufende Verbuchung Ihrer Auszahlungen und Gebühren, hier um die neue gesetzliche Formatpflicht für Ihre B2B-Ausgangsrechnungen — zwei verschiedene, aber eng verwandte Baustellen.

Aus Agentursicht ist der wunde Punkt fast immer die Datenlage. Wer nicht weiß, welcher Anteil seiner Temu-Bestellungen gewerblich ist, kann weder Aufwand noch Risiko einschätzen. Bei anderen Marktplätzen ist diese Frage einfacher zu beantworten — ein Blick in den Vergleich mit Kaufland und der dortigen E-Rechnungspflicht zeigt, wie unterschiedlich strukturiert die Ausgangslage je Marktplatz sein kann.

Genau deshalb haben wir bei AMZ+ Consulting mit MarketplAIce eine eigene KI-Plattform entwickelt, die Bestell-, Preis- und Compliance-Daten über alle angebundenen Marktplätze hinweg zusammenführt. Der Nutzen bei diesem Thema ist unspektakulär, aber real: Sie sehen, wie groß Ihr B2B-Anteil auf Temu tatsächlich ist, statt zu schätzen.

Wichtig zur Einordnung: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Umsatzgrenzen und Formatanforderungen sollten Sie für Ihren konkreten Fall mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Wann sich Unterstützung lohnt — und wann nicht

Ehrlich: Wenn Sie ein sauber geführtes Rechnungssystem und einen aktiven Steuerberater haben, brauchen Sie für die E-Rechnung allein keine Agentur. Das ist überwiegend eine steuerliche und softwareseitige Aufgabe, und Ihr Steuerberater ist dafür die bessere Adresse.

Sinnvoll wird Marktplatz-Beratung dann, wenn das Thema in ein größeres Bild gehört: mehrere Marktplätze, unklarer B2B-Anteil, uneinheitliche Temu-Abrechnungsdaten und Bestellinformationen, die in getrennten Systemen liegen. Dann geht es weniger um Formate als um Prozesse und Datenflüsse.

Bei AMZ+ Consulting fangen wir in solchen Fällen mit einer Bestandsaufnahme der Datenwege an — welche Bestellung landet in welchem System, und wo entsteht die Rechnung. Wenn sich zeigt, dass Ihr Steuerberater das Thema bereits abdeckt, sagen wir Ihnen das offen.

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Was Sie jetzt tun können

Der wichtigste Schritt ist nicht der Versand, sondern der Empfang — und der ist seit über anderthalb Jahren Pflicht.

Prüfen Sie diese Woche drei Dinge. Erstens: Können Sie eine XRechnung im XML-Format öffnen und in Ihre Buchhaltung übernehmen? Zweitens: Wo wird diese Datei archiviert, und ist die Ablage revisionssicher? Drittens: Kennen alle Ihre Lieferanten und Dienstleister Ihre Rechnungsadresse?

Ziehen Sie danach Ihren Vorjahresumsatz heran und ordnen Sie sich einer der beiden Versandstufen zu. Wer über 800.000 Euro liegt, sollte spätestens im Herbst 2026 mit Testrechnungen starten.

Und werten Sie einmal aus, wie viele Ihrer Temu-Bestellungen tatsächlich von Unternehmen kommen. Weil Temus eigene Abrechnungsdaten dafür wenig hergeben, lohnt sich hier oft ein genauerer Blick in die einzelnen Bestelldatensätze — diese eine Zahl bestimmt, wie viel Aufwand Sie überhaupt in die Ausgangsseite stecken müssen.

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FAQ

Muss ich meine Temu-Kundenverkäufe ab 2027 als E-Rechnung ausstellen?

Für Verkäufe an private Endkunden nicht. Die Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Nur wenn Sie an ein inländisches Unternehmen für dessen Betrieb liefern, greift die Regelung — dann abhängig von Ihrem Vorjahresumsatz ab 2027 oder 2028.

Stellt Temu selbst E-Rechnungen für meine Verkäufe aus?

Nein. Temu stellt bislang keine klassischen Umsatzsteuer-Rechnungen über die Plattform bereit, sondern uneinheitliche Verkaufsübersichten und Gutschriften. Die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen — inklusive einer möglichen E-Rechnung an gewerbliche Käufer — bleibt vollständig Ihre Aufgabe als Händler.

Reicht ein PDF per E-Mail als E-Rechnung aus?

Nein. Ein reines PDF gilt umsatzsteuerlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Erforderlich ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 beziehungsweise 2.2. Bei ZUGFeRD ist das PDF nur die Hülle um die maßgebliche XML-Datei.

Was passiert, wenn ich eine E-Rechnung nicht empfangen kann?

Die Empfangspflicht besteht seit dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist. Ein Lieferant darf Ihnen eine E-Rechnung schicken, und Sie können den Empfang nicht verweigern. Wenn Sie die Datei nicht verarbeiten und archivieren können, riskieren Sie Probleme beim Vorsteuerabzug und bei einer Betriebsprüfung.

Wie erkenne ich gewerbliche Käufer in meinen Temu-Bestellungen?

Eine verlässliche automatische Kennzeichnung bietet Temu nach aktuellem Kenntnisstand nicht. Prüfen Sie Rechnungsadresse, Firmennamen und eine angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Bestelldatensatz, um gewerbliche von privaten Käufen zu unterscheiden.

Betrifft die Pflicht auch meine EU-Fernverkäufe über das OSS-Verfahren?

Das OSS-Verfahren regelt die Umsatzsteuer bei EU-Fernverkäufen über 10.000 Euro Jahresumsatz und ist ein eigenständiges Thema, das getrennt von der E-Rechnungspflicht besteht. Beide Themen betreffen häufig dieselben Temu-Händler gleichzeitig, sollten aber getrennt mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.

Ab wann sollte ich konkret mit der Umstellung beginnen?

Der Empfang sollte bereits heute funktionieren. Für die Ausgangsseite gilt: Liegt Ihr Umsatz 2026 über 800.000 Euro, planen Sie Testrechnungen für Herbst 2026 ein. Alle anderen haben bis Anfang 2028 Zeit, sollten die Software-Frage aber mit dem nächsten ohnehin anstehenden Systemwechsel mitlösen.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.

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