Temu Energielabel & Produktkennzeichnung 2026
Energielabel auf Temu 2026: Welche Produktgruppen betroffen sind, was EPREL verlangt, wie Sie Label und Datenblatt hinterlegen — und wo Sie haften.

Die kurze Antwort: Wenn Sie auf Temu Produkte verkaufen, die unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnung fallen, müssen Sie im Angebot sowohl das Energielabel als auch das Produktdatenblatt zeigen — und zwar deutlich sichtbar in der Nähe des Preises. Rechtsgrundlage ist die Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 zusammen mit der jeweiligen produktgruppenspezifischen Delegierten Verordnung. Registriert wird das Produkt nicht von Ihnen, sondern vom Lieferanten in der EPREL-Datenbank — Sie als Händler sind aber dafür verantwortlich, dass die Angaben im Listing korrekt und aktuell sind. Seit dem 20. Juni 2025 fallen auch Smartphones und Tablets unter die Kennzeichnungspflicht, was viele Händler im Elektronikbereich betrifft, die sich bisher nicht mit dem Thema befasst haben.
⚠️ Dieser Beitrag ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres konkreten Sortiments sprechen Sie bitte mit einem Fachanwalt.
Inhalt
- Für welche Produktgruppen das Energielabel Pflicht ist
- EPREL: Wer registriert, wer zeigt an
- In 7 Schritten: Energielabel bei Temu sauber hinterlegen
- Haftungsrisiko und die fünf häufigsten Fehler
- Rechenbeispiel: Aufwand für ein Elektronik-Sortiment
- Was Sie jetzt tun können
- FAQ: Häufige Fragen zum Energielabel auf Temu
Für welche Produktgruppen das Energielabel Pflicht ist
Das EU-Energielabel gilt nicht für alle Elektroartikel, sondern nur für Produktgruppen, für die die EU eine eigene Delegierte Verordnung erlassen hat. Wer im Sortiment nur Handyhüllen und Kabel führt, ist nicht betroffen. Wer Haushaltsgeräte, Displays, Leuchtmittel oder seit 2025 auch Smartphones verkauft, dagegen schon.
Die wichtigsten kennzeichnungspflichtigen Gruppen im Überblick:
| Produktgruppe | Für Temu-Händler besonders relevant | |---|---| | Kühl- und Gefriergeräte | Ja, auch Mini-Kühlschränke und Weinkühler | | Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler | Ja | | Elektronische Displays inkl. Fernseher und Monitore | Ja, häufig unterschätzt | | Lichtquellen (LED-Lampen, Leuchtmittel) | Sehr häufig betroffen | | Smartphones und Tablets | Neu seit 20. Juni 2025 | | Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter, Klimageräte | Bei entsprechendem Sortiment | | Backöfen und Dunstabzugshauben | Ja | | Reifen | Ja |
💡 Besonders auf dem Schirm haben sollten Sie Lichtquellen und elektronische Displays. Das sind die beiden Gruppen, bei denen wir bei Sortimentsprüfungen am häufigsten fehlende Labels finden — weil viele Händler sie gedanklich nicht zu den "Energiegeräten" zählen.
Seit dem 20. Juni 2025 gilt für neu in Verkehr gebrachte Smartphones und Slate-Tablets die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669. Das Label zeigt dort nicht nur die Energieeffizienzklasse, sondern zusätzlich Angaben zur Akkulaufzeit und einen Reparierbarkeitsindex — das ist die erste Produktgruppe mit dieser Information auf dem EU-Energielabel.
Wenn Sie parallel auf anderen Kanälen verkaufen: Die Anforderungen sind identisch, nur die Felder im Backend unterscheiden sich. Wir haben das für Kaufland und für Otto separat beschrieben.
EPREL: Wer registriert, wer zeigt an
Hier gehen die Rollen häufig durcheinander — und genau daraus entstehen die meisten Fehler.
Der Lieferant registriert. Als Lieferant im Sinne der Verordnung gilt der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder der Importeur, der das Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Diese Partei muss das Produkt vor dem Inverkehrbringen in der europäischen Produktdatenbank EPREL registrieren und dem Handel Label und Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen.
Der Händler zeigt an. Sie als Verkäufer auf Temu sind dafür verantwortlich, dass beides im Angebot auftaucht: das Energielabel in der aktuell gültigen Fassung und das Produktdatenblatt. Im Fernabsatz müssen diese Informationen deutlich sichtbar in der Nähe des Preises stehen.
✅ Praktisch heißt das: Das Label gehört sichtbar in die Bildergalerie oder an eine Stelle, die der Kunde vor der Kaufentscheidung sieht — nicht versteckt in Zeile 40 der Beschreibung.
Ein wichtiger Punkt für Importeure: Wenn Sie selbst importieren, sind Sie der Lieferant. Dann liegt die EPREL-Registrierung bei Ihnen, nicht bei Ihrem chinesischen Fabrikpartner. Das trifft bei Temu-Händlern häufiger zu, als vielen bewusst ist — insbesondere bei Eigenmarken.
Wechselt die Skala oder wird ein neues Label für eine Produktgruppe eingeführt, hat der Handel eine kurze Umstellungsfrist. In der Praxis sollten Sie mit rund 14 Arbeitstagen ab Geltungsbeginn rechnen und nicht bis zum letzten Tag warten.
Der QR-Code auf dem Label führt direkt in den EPREL-Eintrag. Das ist auch für Sie ein nützliches Kontrollwerkzeug: Scannen Sie stichprobenartig, ob der hinterlegte Eintrag zu dem Produkt passt, das Sie tatsächlich verkaufen.
In 7 Schritten: Energielabel bei Temu sauber hinterlegen
Der Ablauf ist bei jedem Marktplatz ähnlich. Entscheidend ist, dass Sie mit der Sortimentsanalyse beginnen und nicht mit dem Backend.
- Sortiment filtern. Exportieren Sie Ihre Artikelliste und markieren Sie alle Produkte, die in eine kennzeichnungspflichtige Gruppe fallen. Im Zweifel lieber einen Artikel zu viel prüfen.
- Lieferanten anschreiben. Fordern Sie für jeden betroffenen Artikel das aktuelle Energielabel als Bilddatei, das Produktdatenblatt und die EPREL-Registriernummer an. Setzen Sie eine Frist.
- EPREL-Eintrag prüfen. Scannen Sie den QR-Code oder suchen Sie den Eintrag in der öffentlichen EPREL-Datenbank. Stimmen Modellkennung, Effizienzklasse und Hersteller mit Ihrem Artikel überein?
- Label als Bild einbinden. Legen Sie das Energielabel als eigenes Produktbild an, idealerweise direkt nach dem Hauptbild. So ist es unabhängig von Feldbezeichnungen im Backend sichtbar.
- Produktdatenblatt hinterlegen. Tragen Sie die Kennwerte in die vorgesehenen Produktattribute im Temu Seller Center ein und ergänzen Sie das Datenblatt in der Produktbeschreibung.
- Compliance-Felder ausfüllen. Prüfen Sie im Seller Center den Compliance-Bereich Ihres Artikels — dort werden je nach Kategorie zusätzliche Angaben abgefragt, unter anderem zur EU-verantwortlichen Person nach GPSR.
- Kontrolllauf terminieren. Setzen Sie einen halbjährlichen Termin, um Labels auf Aktualität zu prüfen und neu aufgenommene Artikel nachzuziehen.
⚠️ Die Feldbezeichnungen im Temu Seller Center weichen je nach Kategorie und Region voneinander ab und ändern sich häufiger als bei etablierten Marktplätzen. Prüfen Sie den konkreten Pfad in Ihrem Konto und verlassen Sie sich nicht auf Screenshots aus Foren (Stand: August 2026).
Haftungsrisiko und die fünf häufigsten Fehler
Fehlende oder falsche Energielabels sind kein Randthema. Sie können Gegenstand von Marktüberwachungsmaßnahmen sein und werden im deutschen Markt zusätzlich häufig wettbewerbsrechtlich verfolgt — also über Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Die Fehler, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen:
- Veraltetes Label. Nach einer Skalenumstellung bleibt das alte Label im Listing stehen. Optisch fällt es kaum auf, formal ist es falsch.
- Label vorhanden, Datenblatt fehlt. Beide Elemente sind Pflicht. Das Produktdatenblatt wird deutlich häufiger vergessen als das Label selbst.
- Label zu weit unten. Die Anforderung "in der Nähe des Preises" wird nicht erfüllt, wenn das Label erst am Ende einer langen Beschreibung auftaucht.
- EPREL-Nummer ohne Abgleich übernommen. Der Lieferant liefert eine Nummer, die zu einer Modellvariante gehört, die Sie gar nicht führen.
- Varianten vergessen. Bei Farb- oder Größenvarianten mit unterschiedlicher Effizienzklasse wird nur die Hauptvariante gepflegt.
💡 Wenn Sie ein größeres Elektroniksortiment führen, lohnt sich eine strukturierte Sortimentsprüfung mehr als punktuelle Korrekturen. Das gleiche Vorgehen deckt meist auch Lücken bei CE-Kennzeichnung und den übrigen EU-Compliance-Pflichten auf Temu auf.
Wie Sie Abmahnrisiken auf Marktplätzen generell reduzieren, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Abmahnungen auf Marktplätzen vermeiden.
Rechenbeispiel: Aufwand für ein Elektronik-Sortiment
Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler führt 400 Artikel auf Temu, davon fallen 120 in kennzeichnungspflichtige Produktgruppen — überwiegend Leuchtmittel, Displays und Kleingeräte.
Der einmalige Aufwand für eine saubere Erstaufnahme:
- Sortimentsanalyse und Kategorisierung: rund 4 Stunden
- Lieferantenkommunikation und Nachfassen: rund 8 Stunden
- Prüfung der EPREL-Einträge, 120 Artikel à 3 Minuten: rund 6 Stunden
- Pflege von Label, Datenblatt und Attributen, 120 Artikel à 6 Minuten: rund 12 Stunden
💰 In Summe rund 30 Stunden für die Erstaufnahme, danach etwa 3 bis 4 Stunden pro Halbjahr für die Pflege. Bei einem intern kalkulierten Stundensatz von 45 EUR entspricht das einmalig etwa 1.350 EUR.
Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel zur Größenordnung, keine Erfahrungswerte aus einem konkreten Mandat. Der Aufwand skaliert stark mit der Qualität Ihrer Lieferantendaten: Wer strukturierte Datenblätter bekommt, ist deutlich schneller fertig.
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Was Sie jetzt tun können
Ein pragmatischer Einstieg in den nächsten zwei Wochen:
- Diese Woche: Sortiment exportieren und betroffene Artikel markieren. Das ist der Schritt, der über den Gesamtaufwand entscheidet.
- Diese Woche: Standard-Anfrage an alle Lieferanten formulieren — Label, Datenblatt, EPREL-Nummer, alles in einer Mail.
- Nächste Woche: Mit den umsatzstärksten 20 Artikeln beginnen. Dort ist das Risiko am größten und der Nutzen am schnellsten sichtbar.
- Nächste Woche: Prüfen, ob Sie bei Eigenimporten selbst als Lieferant gelten und die EPREL-Registrierung offen ist.
- Danach: Halbjährlichen Kontrolltermin setzen und in Ihre Neuanlage-Checkliste aufnehmen.
✅ Ehrlich gesagt: Bei einem Sortiment von 30 Artikeln erledigen Sie das intern an einem Nachmittag. Eine Agentur wie AMZ+ Consulting lohnt sich hier erst, wenn Sie mehrere hundert Artikel über mehrere Kanäle pflegen und die Datenqualität Ihrer Lieferanten uneinheitlich ist.
FAQ: Häufige Fragen zum Energielabel auf Temu
Muss ich als Händler das Produkt selbst in EPREL registrieren?
Nur wenn Sie als Lieferant im Sinne der Verordnung gelten — also wenn Sie Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur sind. Kaufen Sie innerhalb der EU von einem Großhändler ein, liegt die Registrierungspflicht bei dem, der das Produkt erstmals in der EU in Verkehr gebracht hat.
Reicht es, das Energielabel in die Produktbeschreibung zu schreiben?
Nein. Die Verordnung verlangt, dass Label und Produktdatenblatt im Fernabsatz deutlich sichtbar in der Nähe des Preises angezeigt werden. Ein Textverweis tief in der Beschreibung erfüllt diese Anforderung in aller Regel nicht.
Gilt das Energielabel auch für Smartphones?
Ja. Seit dem 20. Juni 2025 gilt für neu in der EU in Verkehr gebrachte Smartphones und Slate-Tablets die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669. Das Label enthält dort zusätzlich Angaben zu Akkulaufzeit und Reparierbarkeit.
Was passiert, wenn mein Lieferant mir kein Label liefert?
Ohne Label und Produktdatenblatt können Sie das Produkt nicht rechtskonform anbieten. Praktisch bedeutet das: Artikel deaktivieren, bis die Unterlagen vorliegen — das ist unangenehm, aber günstiger als eine Abmahnung oder ein Verfahren der Marktüberwachung.
Wie oft muss ich die Labels aktualisieren?
Immer dann, wenn für eine Produktgruppe ein neues Label oder eine neue Skala eingeführt wird. Planen Sie zusätzlich einen halbjährlichen Kontrolllauf ein, um Neuanlagen und Lieferantenwechsel abzufangen.
Betrifft mich das auch, wenn ich nur über Temu verkaufe und keinen eigenen Shop habe?
Ja. Die Pflichten hängen an Ihrer Rolle als Händler beziehungsweise Lieferant, nicht am Vertriebskanal. Auf Amazon, Otto, Kaufland und eBay gilt inhaltlich dasselbe, nur die Umsetzung im Backend unterscheidet sich.
Sind Bußgelder oder Abmahnungen das größere Risiko?
Beides ist möglich. Im deutschen Markt sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände in der Praxis der häufigere Auslöser, weil fehlende Labels von außen leicht erkennbar sind. Konkrete Beträge hängen vom Einzelfall ab und lassen sich nicht pauschal beziffern.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über acht Jahren im Marktplatzgeschäft tätig. AMZ+ Consulting betreut Händler und Marken auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu — mit Schwerpunkt auf Listing- und Content-Optimierung, PPC-Management, Repricing und Controlling. Compliance-Themen wie Produktkennzeichnung behandeln wir als festen Bestandteil der Listing-Qualität, nicht als Sonderprojekt.
Wenn Sie unsicher sind, welche Teile Ihres Sortiments betroffen sind und wie Sie die Pflege effizient aufsetzen, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.
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Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026
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