Temu Kosmetik 2026: CPNP-Pflichten für Händler
Temu Kosmetik 2026: CPNP-Notifizierung, verantwortliche Person, PIF und Sicherheitsbericht - welche Pflichten Händler wirklich treffen und wann.

Die kurze Antwort: Kosmetische Mittel dürfen in der EU erst verkauft werden, wenn sie über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) gemeldet wurden. Grundlage ist Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Das CPNP ist kein Zulassungsverfahren, sondern ein verpflichtendes Meldesystem.
Meldepflichtig ist die verantwortliche Person nach Artikel 4 — nicht automatisch der Händler. Sie werden aber selbst zur verantwortlichen Person, sobald Sie aus einem Drittland importieren oder Kosmetik unter eigener Marke vertreiben. Dann haften Sie für Sicherheit, Kennzeichnung und Dokumentation.
Als reiner Händler treffen Sie nach Artikel 6 dennoch Sorgfaltspflichten: Sie müssen die Kennzeichnung prüfen, Lagerbedingungen einhalten und unerwünschte Wirkungen melden. Für Temu kommt hinzu, dass die Plattform GPSR-konforme Sicherheits- und Kontaktangaben in jedem Listing verlangt und unvollständige Angebote deaktiviert.
Was das CPNP ist — und was es nicht ist
Das CPNP ist die EU-weite Meldeplattform für kosmetische Mittel. Jedes Produkt muss dort gemeldet sein, bevor es auf den Markt gebracht wird.
Wichtig ist die Abgrenzung: Es gibt keine behördliche Genehmigung, keine Prüfung durch eine Zulassungsstelle und keine "CPNP-Zertifizierung". Es handelt sich um eine Meldung, deren Richtigkeit die meldende Person verantwortet.
Die Meldung enthält unter anderem:
- Produktkategorie und Produktname
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Ursprungsland bei Import
- Rahmenrezeptur zur Information der Giftinformationszentren
- Angaben zu Nanomaterialien und bestimmten Stoffen
- Kennzeichnungsbild oder Etikettenfoto
Die Daten dienen zwei Zwecken: der Marktüberwachung und der medizinischen Notfallversorgung. Vergiftungsinformationszentren greifen im Ernstfall darauf zu.
⚠️ 2026 hat das Portal zusätzliche Praxisrelevanz bekommen. Mehrere Stoffverbote zwingen Hersteller dazu, Rezepturen zu ändern — und jede geänderte Rezeptur erfordert eine neue oder aktualisierte CPNP-Meldung (Stand: August 2026, Quelle: juravendis, CPNP-Lexikon).
Für Sie als Händler heißt das konkret: Ein Produkt, das 2024 sauber gemeldet war, kann durch eine Reformulierung eine neue Meldung brauchen. Fragen Sie bei Rezepturänderungen aktiv nach.
Wer ist die verantwortliche Person?
Dieser Punkt entscheidet über Ihr Haftungsrisiko. Die Verordnung ist hier eindeutig.
Für jedes kosmetische Mittel muss es genau eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU geben. Sie haftet für Sicherheit, Kennzeichnung, Dokumentation und die CPNP-Meldung.
Der Hersteller in der EU ist standardmäßig die verantwortliche Person.
Der Importeur wird verantwortliche Person, wenn er Kosmetik aus einem Drittland in die EU einführt.
Der Händler wird verantwortliche Person, wenn er ein kosmetisches Mittel unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt — oder wenn er ein Produkt so verändert, dass die Einhaltung der Anforderungen berührt sein kann.
Hat ein Hersteller außerhalb der EU keinen Sitz in der Union, muss er per schriftlichem Mandat eine in der EU ansässige Person benennen. Diese Benennung muss dokumentiert und von der benannten Person angenommen werden.
💡 Ein weit verbreitetes Missverständnis: Manche Marken gehen davon aus, ein EU-ansässiger Händler übernehme automatisch die Rolle der verantwortlichen Person. Das ist nicht der Fall — ohne förmliche schriftliche Benennung gibt es keine Übertragung.
In der Beratung bei AMZ+ Consulting ist das der Punkt, an dem die meisten Kosmetik-Projekte zuerst hängen: Die Rollenverteilung wurde nie schriftlich geklärt.
Praktisch bedeutet das für den Temu-Handel: Wenn Sie Kosmetik direkt aus Fernost importieren, sind Sie in aller Regel selbst die verantwortliche Person. Mit allen Pflichten, die daran hängen.
Kaufen Sie dagegen bei einem EU-Hersteller oder einem EU-Importeur, der die Rolle bereits ausfüllt, sind Sie reiner Händler. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen und die CPNP-Referenznummer nennen.
Produktinformationsdatei und Sicherheitsbericht
Wenn Sie verantwortliche Person sind, brauchen Sie zwei Dokumentenpakete — und zwar bevor das erste Produkt verkauft wird.
Die Produktinformationsdatei (PIF) ist die vollständige Produktakte. Sie muss zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen der Charge verfügbar bleiben und den Behörden auf Verlangen zugänglich sein. Sie enthält typischerweise:
- Produktbeschreibung
- Sicherheitsbericht
- Beschreibung der Herstellungsmethode und GMP-Konformitätserklärung
- Nachweise zur behaupteten Wirkung
- Angaben zu Tierversuchen
Der Sicherheitsbericht (CPSR) ist Teil der PIF und in Anhang I der Verordnung geregelt. Er besteht aus zwei Teilen: der Sicherheitsinformation zum Produkt und der Sicherheitsbewertung durch eine qualifizierte Person mit entsprechender Ausbildung.
Der Sicherheitsbewerter muss über eine anerkannte Qualifikation in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem vergleichbaren Fach verfügen. Diese Bewertung können Sie nicht selbst erstellen, wenn Sie diese Qualifikation nicht haben.
Ergänzend verlangt Artikel 8 der Verordnung, dass die Herstellung nach guter Herstellungspraxis erfolgt. Als Nachweis dient in der Praxis üblicherweise die Norm ISO 22716.
⚠️ Wichtig für die Kalkulation: PIF und Sicherheitsbericht sind pro Rezeptur zu erstellen, nicht pro Verpackungsgröße. Wer zehn Duschgel-Varianten mit unterschiedlichen Rezepturen importiert, braucht zehn Sicherheitsbewertungen.
Diese Kostenposition wird bei Import-Geschäftsmodellen regelmäßig unterschätzt. Rechnen Sie sie vor der ersten Bestellung durch, nicht danach.
Kennzeichnungspflichten nach Artikel 19
Auch als reiner Händler müssen Sie die Kennzeichnung prüfen. Fehlt etwas, dürfen Sie das Produkt nicht bereitstellen.
Pflichtangaben auf Behältnis und Verpackung sind unter anderem:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Nenninhalt nach Gewicht oder Volumen
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer nach dem Öffnen
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch
- Chargennummer oder ein anderes Identifikationskennzeichen
- Funktion des Produkts, sofern nicht eindeutig erkennbar
- Bestandteilsliste in INCI-Nomenklatur unter der Überschrift "Ingredients"
Zur Haltbarkeit gilt eine praktische Faustregel: Produkte mit einer Mindesthaltbarkeit von bis zu 30 Monaten tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum, häufig mit Sanduhr-Symbol. Bei längerer Haltbarkeit wird stattdessen die Verwendungsdauer nach dem Öffnen angegeben — erkennbar am Symbol des geöffneten Cremetiegels mit Monatsangabe, etwa "12M".
Die Bestandteile stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Bei Konzentrationen unter einem Prozent darf die Reihenfolge frei gewählt werden.
Für den Online-Verkauf kommt hinzu, dass Verbraucher die Inhaltsstoffe schon vor der Kaufentscheidung einsehen können sollten. Stellen Sie die INCI-Liste deshalb im Angebot bereit, nicht erst auf der gelieferten Verpackung.
Wenn Sie ein größeres Beauty-Sortiment aufbauen, lohnt sich ein systematischer Blick auf die Kategorieanforderungen. Unser Beitrag zum Verkauf von Beauty und Kosmetik auf Temu geht auf die praktischen Details ein.
So bringen Sie Ihr Kosmetiksortiment in 8 Schritten auf Kurs
- Rollen je Lieferant klären. Prüfen Sie für jede Bezugsquelle, wer die verantwortliche Person ist. Bei EU-Lieferanten schriftlich bestätigen lassen, bei Direktimport aus Drittländern von Ihrer eigenen Verantwortung ausgehen.
- CPNP-Referenznummern einsammeln. Fordern Sie für jedes Produkt den Nachweis der Notifizierung an. Ohne Meldung darf das Produkt nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
- PIF-Verfügbarkeit sicherstellen. Klären Sie, wer die Produktinformationsdatei führt und ob sie im Behördenfall kurzfristig verfügbar ist. Bei eigener Verantwortung müssen Sie sie selbst vorhalten.
- Sicherheitsbewertung prüfen oder beauftragen. Sind Sie verantwortliche Person, beauftragen Sie eine qualifizierte Sicherheitsbewertung je Rezeptur. Kalkulieren Sie diese Kosten vor der Bestellung ein.
- Kennzeichnung stichprobenartig kontrollieren. Nehmen Sie Musterprodukte aus dem Lager und prüfen Sie alle Pflichtangaben nach Artikel 19, insbesondere Chargennummer, Haltbarkeit und INCI-Liste.
- Sprachfassungen sicherstellen. Bestimmte Angaben müssen in der Sprache des Ziellandes vorliegen. Prüfen Sie das für jedes Land, in dem Sie anbieten.
- Listing-Daten ergänzen. Hinterlegen Sie im Temu-Angebot die INCI-Liste, die Angaben zur verantwortlichen Person und alle Sicherheits- und Warnhinweise.
- Meldeprozess für unerwünschte Wirkungen aufsetzen. Definieren Sie, wer eingehende Meldungen erfasst, an wen sie weitergeleitet werden und in welcher Frist. Dokumentieren Sie jeden Vorgang.
Wenn Sie beim ersten Schritt merken, dass die Rollenverteilung unklar ist, klären Sie das, bevor Sie weiterlisten. AMZ+ Consulting begleitet Händler als Marktplatz-Agentur durch genau diese Struktur — buchen Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Zusammenspiel mit der GPSR und den Temu-Anforderungen
Die Kosmetikverordnung und die GPSR gelten nebeneinander. Die Kosmetikverordnung ist das speziellere Regelwerk, die GPSR greift ergänzend.
Für Ihr Temu-Angebot heißt das: Sie brauchen beide Datensätze. Aus der Kosmetikverordnung kommen verantwortliche Person, Kennzeichnung und INCI-Liste. Aus der GPSR kommen Herstellerangaben, Warnhinweise und die Rückverfolgbarkeit.
Temu setzt die GPSR-Anforderungen aktiv durch. Listings ohne vollständige Sicherheitsangaben werden bereits bei der Erstprüfung abgelehnt, fehlerhafte Bestandslistings nach Beanstandung deaktiviert.
Für Kosmetik gelten dabei zusätzlich die produktgruppenspezifischen Anforderungen mit eigenen Prüf- und Dokumentationspflichten. Es reicht also nicht, das GPSR-Feld auszufüllen und die Kosmetikanforderungen offen zu lassen.
Die grundsätzlichen Produktsicherheitsanforderungen auf der Plattform beschreibt unser Beitrag zu GPSR und Produktsicherheit auf Temu. Wie CE-Kennzeichnung und Zertifizierungen einzuordnen sind, klärt der Beitrag zur Produktzertifizierung und CE auf Temu — wobei kosmetische Mittel selbst keine CE-Kennzeichnung tragen.
Bei Inhaltsstoffen berühren sich Kosmetik- und Chemikalienrecht. Einen Überblick dazu gibt unser Beitrag zu REACH, Chemikalien und SVHC auf Temu. Und die gesamte Compliance-Landschaft der Plattform fasst der Beitrag zur EU-Compliance auf Temu zusammen.
Rechenbeispiel: Import oder EU-Bezug?
Das folgende Szenario ist ein hypothetisches Rechenbeispiel und beschreibt keinen realen Kundenfall.
Angenommen, ein Händler möchte eine Gesichtspflege-Serie mit vier Rezepturen auf Temu anbieten. Er hat zwei Optionen.
Option A — Direktimport aus einem Drittland. Der Einkaufspreis liegt bei 3,10 Euro pro Einheit. Der Händler wird verantwortliche Person und braucht:
- Vier Sicherheitsbewertungen durch qualifizierte Bewerter, eine je Rezeptur
- Vier Produktinformationsdateien
- Vier CPNP-Meldungen
- Etikettenprüfung und gegebenenfalls neue Etiketten in den Zielsprachen
- Laufende Vorhaltung und Aktualisierung der Unterlagen
Diese Kosten fallen an, bevor eine einzige Einheit verkauft wird. Sie sind zudem Fixkosten, die sich erst über die Absatzmenge amortisieren.
Option B — Bezug über einen EU-Importeur. Der Einkaufspreis liegt bei 4,45 Euro pro Einheit, also 1,35 Euro höher. Dafür ist der Importeur die verantwortliche Person, führt die PIF, hat die CPNP-Meldungen erledigt und liefert etikettierte Ware.
Der Break-even: Wenn die einmaligen Compliance-Kosten der Option A insgesamt bei X Euro liegen, lohnt sich der Direktimport erst ab X geteilt durch 1,35 verkauften Einheiten — und zwar innerhalb der Zeit, in der die Rezepturen unverändert bleiben.
Genau hier liegt der Haken. Reformulierungen durch neue Stoffverbote können die Rechnung entwerten, weil geänderte Rezepturen neue Bewertungen und Meldungen erfordern.
💡 Praktische Empfehlung für den Einstieg: Starten Sie über einen EU-Importeur, testen Sie die Absatzmenge, und wechseln Sie erst bei belastbarem Volumen in den Direktimport. So bezahlen Sie die Compliance-Fixkosten nicht für Produkte, die sich am Ende nicht verkaufen.
Wer Kosmetik parallel auf mehreren Marktplätzen anbietet, muss dieselben Pflichtangaben in unterschiedlichen Attributschemata pflegen. Unsere KI-Plattform MarketplAIce gleicht Produktdaten kanalübergreifend ab und meldet fehlende Pflichtfelder, bevor eine Plattform Angebote sperrt.
Was Sie jetzt tun können
✅ Heute: Listen Sie alle Kosmetikartikel in Ihrem Sortiment auf und markieren Sie, welche aus Drittländern und welche aus der EU stammen.
✅ Diese Woche: Klären Sie je Lieferant schriftlich, wer die verantwortliche Person ist, und lassen Sie sich die CPNP-Referenz nennen.
✅ Diese Woche: Ziehen Sie fünf Musterprodukte aus dem Lager und prüfen Sie alle Pflichtangaben nach Artikel 19 durch.
✅ In den nächsten 14 Tagen: Ergänzen Sie in allen Temu-Angeboten die INCI-Liste und die Angaben zur verantwortlichen Person.
✅ In den nächsten 30 Tagen: Legen Sie einen schriftlichen Prozess für unerwünschte Wirkungen fest — Zuständigkeit, Frist, Dokumentation.
✅ Bei Direktimport zusätzlich: Beauftragen Sie je Rezeptur eine Sicherheitsbewertung und legen Sie die PIF strukturiert und langfristig verfügbar ab.
✅ Laufend: Fragen Sie bei jedem Nachkauf aktiv nach Rezepturänderungen. Geänderte Rezepturen brauchen aktualisierte Meldungen.
Kosmetik ist eine der anspruchsvollsten Kategorien im Marktplatzhandel — hohe Margen, aber auch hohe Anforderungen. Wenn Sie diesen Bereich sauber aufbauen wollen, statt später nachzubessern, sprechen Sie mit uns. AMZ+ Consulting begleitet Händler von der Sortimentsauswahl bis zur Compliance-Struktur: Erstgespräch vereinbaren.
FAQ
Muss ich als Händler selbst eine CPNP-Meldung machen?
Nur wenn Sie die verantwortliche Person sind. Das ist der Fall, wenn Sie aus einem Drittland importieren oder Kosmetik unter eigener Marke vertreiben. Beziehen Sie Ware von einem EU-Hersteller oder EU-Importeur, hat dieser die Meldung zu erledigen — lassen Sie sich das bestätigen.
Was ist der Unterschied zwischen CPNP-Meldung und Zulassung?
Das CPNP ist ein Meldesystem, kein Zulassungsverfahren. Es gibt keine behördliche Genehmigung und keine Prüfung durch eine Zulassungsstelle. Die meldende Person verantwortet die Richtigkeit der Angaben selbst.
Wann werde ich als Händler zur verantwortlichen Person?
Wenn Sie ein kosmetisches Mittel unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen, oder wenn Sie ein Produkt so verändern, dass die Einhaltung der Anforderungen berührt sein kann. Auch der Import aus einem Drittland macht Sie zur verantwortlichen Person.
Wie lange muss die Produktinformationsdatei aufbewahrt werden?
Zehn Jahre nach dem Tag, an dem die letzte Charge des Produkts in Verkehr gebracht wurde. Sie muss den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich sein, und zwar an der in der Kennzeichnung angegebenen Anschrift der verantwortlichen Person.
Wer darf einen kosmetischen Sicherheitsbericht erstellen?
Die Sicherheitsbewertung muss von einer Person mit anerkannter Qualifikation in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem vergleichbaren Fach erstellt werden. Ohne diese Qualifikation können Sie den Bericht nicht selbst verfassen und müssen ihn extern beauftragen.
Muss die INCI-Liste schon im Temu-Angebot stehen?
Ja, das ist der empfohlene und praktisch notwendige Weg. Verbraucher sollten Inhaltsstoffe vor der Kaufentscheidung einsehen können, und Temu verlangt vollständige Sicherheits- und Produktangaben im Listing. Angebote ohne diese Informationen werden bei der Prüfung abgelehnt oder später deaktiviert.
Was ändert sich 2026 durch die Reformulierungswelle?
Mehrere Stoffverbote zwingen Hersteller dazu, Rezepturen anzupassen. Jede geänderte Rezeptur erfordert eine aktualisierte oder neue CPNP-Meldung und gegebenenfalls eine neue Sicherheitsbewertung. Fragen Sie bei Nachbestellungen deshalb aktiv nach Rezepturänderungen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Er berät Händler beim Aufbau regulierter Sortimente und bei der Frage, welche Kategorien sich auf welchem Marktplatz wirklich rechnen.
Zuletzt aktualisiert: 21. August 2026
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