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Batteriegesetz 2026: Neue Pflichten für Marktplatz-Händler

BattDG 2026: Registrierung bei der Stiftung EAR, OfH-Teilnahme und Rücknahmepflichten — was Marktplatz-Händler jetzt nachweisen müssen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 27. Juli 20268 Min. Lesezeit
Batteriegesetz 2026: Neue Pflichten für Marktplatz-Händler

Die kurze Antwort: Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) hat das bisherige Batteriegesetz (BattG) abgelöst und setzt die EU-Batterieverordnung um. Zum 15. Januar 2026 mussten Hersteller — dazu zählen auch Importeure und Marktplatz-Händler, die Batterien erstmals in Verkehr bringen — ihre Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) um die Steuer-ID des registrierten Herstellers und die chemische Zusammensetzung der Batterien ergänzen. Seit Januar 2026 besteht zusätzlich die Pflicht, je Batteriekategorie an einer genehmigten Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) teilzunehmen und dies der Stiftung EAR nachzuweisen. Fehlt der Nachweis, wird die Registrierung zum 16. Januar 2026 widerrufen — rückwirkend zum 1. Januar 2026. Bußgelder reichen bis 100.000 Euro (Stand: Juli 2026, Quelle: Taylor Wessing / IHK Köln / batteriegesetz.de).

Dieser Beitrag ordnet ein, wen die Pflichten treffen und was jetzt konkret zu tun ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre konkrete Einordnung als Hersteller und Ihre Registrierungspflichten anwaltlich prüfen.

Wer im Sinne des BattDG als Hersteller gilt

Der Begriff „Hersteller" ist im Batterierecht weiter gefasst, als der Wortlaut vermuten lässt. Er trifft nicht nur Produzenten, sondern jeden, der Batterien erstmals im deutschen Markt in Verkehr bringt.

Betroffen sind damit typischerweise:

  • Importeure, die Batterien oder batteriebetriebene Geräte aus Drittländern einführen und in Deutschland verkaufen.
  • Eigenmarken-Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben.
  • Fernabsatzhändler ohne Sitz in Deutschland, die direkt an deutsche Endkunden liefern.
  • Händler, die Ware von einem nicht registrierten Hersteller beziehen und weiterverkaufen.

Der letzte Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Wer von einem Lieferanten kauft, der selbst nicht ordnungsgemäß registriert ist, rutscht in die Herstellerrolle hinein — mit allen Pflichten. Prüfen Sie deshalb die EAR-Registrierungsnummer Ihrer Lieferanten, bevor Sie bestellen.

Der praktisch wichtigste Sonderfall sind Geräte mit fest eingebauten Akkus. Powerbanks, kabellose Kopfhörer, Rasierer, Spielzeug, LED-Leuchten mit Akku und Elektrowerkzeuge fallen unter das Batterierecht — zusätzlich zu den Pflichten aus dem ElektroG und der WEEE-Registrierung. Viele Händler haben nur die WEEE-Nummer im Blick und übersehen die separate Batterie-Registrierung.

Was seit dem 15. Januar 2026 konkret zu tun ist

Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist keine einmalige Formalie mehr, sondern ein laufend zu pflegender Datensatz. Drei Blöcke sind seit Januar 2026 verpflichtend (Stand: Juli 2026, Quelle: batteriegesetz.de / IHK Köln):

Erstens die erweiterte Registrierung. Zur bestehenden Herstellerregistrierung gehören seit dem 15. Januar 2026 die Steuer-Identifikationsnummer des registrierten Herstellers sowie Angaben zur chemischen Zusammensetzung der Batterien — etwa Lithium-Ionen, Nickel-Metallhydrid oder Alkali-Mangan.

Zweitens die OfH-Teilnahme. Für jede Batteriekategorie, die Sie in Verkehr bringen, müssen Sie an einer genehmigten Organisation für Herstellerverantwortung teilnehmen. Der Nachweis ist je Kategorie gegenüber der Stiftung EAR zu erbringen — eine pauschale Teilnahme genügt nicht.

Drittens die Rücknahme. Händler müssen sicherstellen, dass Endkunden Altbatterien zurückgeben können. Für den Onlinehandel bedeutet das in der Regel eine Rückgabemöglichkeit per Versand plus klare Information im Shop und in der Bestellbestätigung.

✅ Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Rechtstexte und Produktangaben die Hinweispflichten abbilden. Wie Sie das sauber aufsetzen, zeigt Rechtstexte für Marktplätze.

Was Marktplätze prüfen und wann Angebote gesperrt werden

Amazon, Otto, Kaufland und eBay sind gesetzlich verpflichtet, die Registrierung ihrer Verkäufer zu kontrollieren. In der Praxis läuft das über eine Abfrage der Registrierungsnummern im Verkäuferkonto und einen automatisierten Abgleich mit dem öffentlichen Register der Stiftung EAR.

Fehlt die gültige Registrierung, drohen zwei Konsequenzen. Gesetzlich gilt ein Vertriebsverbot — die betroffenen Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden. Praktisch sperren die Marktplätze die Angebote, oft ohne Vorwarnung und mit sofortiger Wirkung.

Besonders kritisch ist der rückwirkende Widerruf: Wird der OfH-Nachweis nicht erbracht, entfällt die Registrierung zum 16. Januar 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 (§ 64 Abs. 7 BattDG). Alle Verkäufe in diesem Zeitraum waren dann formal ohne gültige Registrierung — mit entsprechendem Abmahnrisiko. Wie Sie Abmahnungen grundsätzlich vermeiden, lesen Sie in Abmahnungen auf Marktplätzen vermeiden.

💡 Tipp: Compliance-Sperren treffen selten nur einen Kanal. Wer auf mehreren Marktplätzen verkauft, braucht einen zentralen Überblick über Registrierungen, Bestände und Umsätze je Produkt. Unsere KI-Plattform MarketplAIce steuert Bestände, Preise und Gebote vorausschauend über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu hinweg — und macht sofort sichtbar, welcher Umsatzanteil an einem gesperrten Produkt hängt.

In 6 Schritten BattDG-konform werden

  1. Sortiment durchsuchen: Listen Sie alle Artikel mit Batterien oder Akkus — inklusive fest verbauter Akkus in Geräten und beigelegter Knopfzellen.
  2. Herstellerrolle klären: Prüfen Sie je Artikel, ob Sie erstmalig in Verkehr bringen oder ob ein registrierter Vorlieferant das übernimmt. Lassen Sie Zweifelsfälle anwaltlich bewerten.
  3. EAR-Registrierung ergänzen: Steuer-ID und chemische Zusammensetzung je Batterietyp im EAR-Portal nachtragen.
  4. OfH je Kategorie beauftragen: Für jede Batteriekategorie eine genehmigte Organisation für Herstellerverantwortung wählen und den Nachweis bei der Stiftung EAR hinterlegen.
  5. Rücknahme organisieren: Rückgabeweg festlegen, im Shop und in den Marktplatz-Angaben dokumentieren, Prozess im Kundenservice hinterlegen.
  6. Nummern in allen Kanälen pflegen: Registrierungsnummern in Amazon, Otto, Kaufland und eBay eintragen und Änderungen dort nachziehen.

Planen Sie für diesen Ablauf realistisch mehrere Wochen ein, weil OfH-Verträge und EAR-Bestätigungen Bearbeitungszeit brauchen — bei AMZ+ Consulting beginnen wir deshalb immer mit Schritt 1 und 2, bevor Verträge unterschrieben werden.

Unsicher, welche Ihrer Artikel unter das BattDG fallen? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir Ihr Sortiment durch und zeigen Ihnen, wo Registrierungslücken bestehen. → Kostenloses Erstgespräch buchen

Rechenbeispiel: Was eine Angebotssperre kostet

Rechenbeispiel (hypothetisch, Stand Juli 2026): Ein Händler erzielt 900.000 Euro Jahresumsatz, davon 35 % mit akkubetriebenen Geräten — also 315.000 Euro oder rund 26.250 Euro pro Monat.

Wird diese Produktgruppe wegen fehlender OfH-Nachweise gesperrt, entfällt der Umsatz vollständig, bis die Registrierung nachgeholt ist. Bei realistischen vier Wochen für OfH-Vertrag, EAR-Nachweis und Freischaltung durch die Marktplätze sind das rund 26.250 Euro entgangener Umsatz.

Bei 10 % Nettomarge entspricht das etwa 2.625 Euro entgangenem Gewinn. Kommt ein Bußgeld hinzu — der Rahmen reicht bis 100.000 Euro — oder ein Rankingverlust durch die Angebotsunterbrechung, liegt der tatsächliche Schaden deutlich darüber. Die Kosten für OfH-Teilnahme und Registrierung bewegen sich dagegen im überschaubaren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr.

Was Sie jetzt tun können

  • Sortimentsliste erstellen: Alle Artikel mit Batterien oder Akkus in einer Tabelle erfassen, inklusive Batteriechemie.
  • EAR-Konto prüfen: Kontrollieren, ob Steuer-ID und chemische Zusammensetzung hinterlegt sind und der OfH-Nachweis je Kategorie vorliegt.
  • Lieferanten abfragen: Registrierungsnummern aller Vorlieferanten anfordern und im Lieferantenstamm dokumentieren.
  • Rücknahmeprozess dokumentieren: Rückgabeweg für Altbatterien festlegen und im Kundenservice hinterlegen.
  • Compliance-Kalender anlegen: Fristen aus BattDG, ElektroG, PPWR und CE-Kennzeichnung an einer Stelle führen.
  • Erstgespräch buchen: AMZ+ Consulting prüft Ihr Sortiment auf Registrierungslücken und priorisiert die offenen Punkte.

FAQ: Häufige Fragen zum Batteriegesetz 2026

Gilt das BattDG auch für Geräte mit fest eingebautem Akku?

Ja. Geräte mit fest verbautem Akku — etwa Powerbanks, kabellose Kopfhörer oder Elektrowerkzeuge — fallen unter das Batterierecht. Zusätzlich gelten die Pflichten aus dem ElektroG. Beide Registrierungen sind getrennt zu führen.

Ich verkaufe nur weiter — bin ich trotzdem Hersteller?

Das hängt vom Vorlieferanten ab. Ist er ordnungsgemäß registriert, sind Sie in der Regel nur Vertreiber. Bezieht Ihr Lieferant nicht registrierte Ware oder sitzt er im Ausland, rutschen Sie meist in die Herstellerrolle. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Was passiert, wenn der OfH-Nachweis fehlt?

Die Herstellerregistrierung wird zum 16. Januar 2026 widerrufen, rückwirkend zum 1. Januar 2026 (§ 64 Abs. 7 BattDG). Damit besteht ein Vertriebsverbot, und Marktplätze sperren die betroffenen Angebote (Stand: Juli 2026, Quelle: batteriegesetz.de).

Wie hoch sind die Bußgelder?

Der Rahmen reicht bis 100.000 Euro bei unvollständiger, unrichtiger, verspäteter oder fehlender Registrierung (Stand: Juli 2026, Quelle: Taylor Wessing). Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich Altbatterien wirklich zurücknehmen?

Ja, Händler müssen Rückgabemöglichkeiten sicherstellen. Im Onlinehandel wird das üblicherweise über einen Versandweg gelöst, verbunden mit klarer Information im Angebot und in der Bestellbestätigung.

Prüfen Amazon und Otto die Registrierung aktiv?

Ja. Marktplätze sind verpflichtet, Registrierungsnummern abzufragen und mit dem Register der Stiftung EAR abzugleichen. Fehlt der Eintrag, werden Angebote gesperrt — häufig ohne Vorwarnung.

Wie hängt das mit anderen Compliance-Pflichten zusammen?

BattDG, ElektroG, Verpackungsverordnung und Produktsicherheitsrecht greifen ineinander und betreffen oft dieselben Artikel. Einen Überblick über die Sicherheitsseite gibt Warenrückruf und Produktsicherheit.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Mit seinem Team verbindet er Agenturleistung mit eigener KI-Technologie, um Marktplatz-Händler vorausschauend und datengetrieben zu skalieren.

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Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026

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