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Kaufland GPSR 2026: Produktsicherheit für Händler

GPSR auf Kaufland.de 2026: Welche Pflichtangaben Kaufland verlangt, wie Sie Hersteller und EU-Verantwortlichen hinterlegen und was bei Verstoß passiert.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 15. August 202611 min Lesezeit
Kaufland GPSR 2026: Produktsicherheit für Händler

Die kurze Antwort: Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Auf Kaufland.de müssen Sie 2026 für jedes betroffene Non-Food-Produkt vier Dinge hinterlegen: die Kontaktdaten des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU, eine eindeutige Produktkennung sowie Warnhinweise beziehungsweise Sicherheitsinformationen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes (Stand: August 2026, Quelle: kauflandglobalmarketplace.com).

Die Konsequenz ist in der Seller University eindeutig formuliert: Angebote, die diese Informationen nicht enthalten, müssen systematisch vom Verkauf ausgeschlossen werden. Es geht also nicht um ein Ranking-Signal, sondern um die Frage, ob Ihr Angebot überhaupt kaufbar bleibt.

Seit Mai 2026 läuft die Pflege über eine neue Übersichtsseite im Seller Portal mit sogenannten Herstellerregeln. Wer noch mit dem alten Tool arbeitet, arbeitet mit einer Seite, die es nicht mehr gibt.

Inhalt

Was die GPSR für Kaufland-Händler bedeutet

Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und schließt bewusst die Lücken, die der Online-Handel aufgerissen hat. Sie richtet sich an alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette: Hersteller, Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister. Das an die Verordnung angepasste deutsche Produktsicherheitsgesetz regelt vor allem Zuständigkeiten und Sanktionen.

Der Anwendungsbereich ist breit. Betroffen sind laut Kaufland alle Non-Food-Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern verwendet werden könnten.

Ausgenommen sind nach Artikel 2 unter anderem:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel und Futtermittel
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Antiquitäten
  • lebende Pflanzen und Tiere sowie genetisch veränderte Organismen in geschlossenen Systemen
  • bestimmte Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge

⚠️ Achtung: "Non-Food" heißt nicht "technisch". Auch Textilien, Dekoartikel, Spielwaren, Möbel oder Kosmetikzubehör fallen unter die Verordnung. In der Praxis betrifft die GPSR bei den meisten Kaufland-Händlern nahezu das gesamte Sortiment.

Der zweite wichtige Punkt: Ohne eine verantwortliche Person in der EU darf ein Produkt aus einem Drittland nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Für Händler, die direkt aus Asien importieren, ist das die häufigste Lücke. Wer keinen Hersteller in der EU hat und auch keinen Importeur oder Bevollmächtigten benennen kann, wird selbst zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur — mit allen Pflichten, die daran hängen.

Bei AMZ+ Consulting sehen wir diesen Fall regelmäßig bei Eigenmarken. Die Marke gehört dem Händler, produziert wird in Fernost, und in den Produktdaten steht als Hersteller der chinesische Fertiger. Damit ist die Kette formal unvollständig.

💡 Tipp: Klären Sie zuerst die Rolle, dann die Daten. Sind Sie Hersteller im Sinne der GPSR, Importeur oder reiner Händler? Die Antwort entscheidet, welche Angaben Sie überhaupt liefern können. Die verwandten Anforderungen an CE-Kennzeichnung und Konformität haben wir in unserem Beitrag zur Produktzertifizierung und CE-Kennzeichnung auf Kaufland aufgeschlüsselt.

Welche Angaben Kaufland konkret verlangt

Kaufland hat die GPSR-Anforderungen in vier Datenblöcke übersetzt. Alle vier laufen über die Produkt- und Angebotsdaten, nicht über einen separaten Compliance-Bereich.

1. GPSR-Kontaktinformationen. Seit dem neuen Prozess unterscheidet Kaufland strikt zwischen dem Hersteller und der verantwortlichen Person in der EU. Es gibt zwei getrennte Eingabemöglichkeiten und zwei getrennte Reiter auf der Produktdetailseite. Sitzt der Hersteller in der EU, reichen dessen Kontaktdaten. Sitzt er außerhalb, ist die Angabe einer verantwortlichen Person in der EU verpflichtend.

Pflichtfelder sind laut Seller University:

| Feld | Pflicht | | --- | --- | | Name (Unternehmen oder Person) | ja | | Straße, Hausnummer | ja | | Postleitzahl, Stadt, Land | ja | | E-Mail-Adresse oder Website-URL | ja | | Telefonnummer | optional |

2. Produktkennung. Dazu zählen die Produktabbildung, die korrekte Kategoriezuordnung und Identifikatoren wie EAN oder Modellbezeichnung. Wer hier schlampt, hat oft schon vorher ein Listing-Problem — Details dazu in unserem Artikel zu Produktdaten und Listings auf Kaufland.

3. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen. Das Attribut heißt safety_guidelines und ist ein Freitextfeld. Entscheidend: Die Hinweise müssen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes vorliegen. Für Kaufland.de also auf Deutsch, für Kaufland.cz auf Tschechisch. Zusätzlich gibt es das Attribut safety_data_sheet für Sicherheitsdatenblätter, das Bilder oder PDFs aufnimmt.

4. CE-Kennzeichnung und Konformitätsdokumente. Wo erforderlich, laden Sie das CE-Zertifikat über das Attribut ce_certificate hoch — per API, per CSV oder manuell im Seller Portal.

✅ Vorteil: Alle vier Blöcke lassen sich über dieselben Wege pflegen, die Sie ohnehin nutzen — API, CSV-Import oder manuell in der Angebotsliste. Sie brauchen kein zusätzliches Tool, nur einen sauberen Prozess.

Ein Punkt wird häufig übersehen: Sicherheitshinweise werden nur dann automatisch auf andere Kaufland-Vertriebskanäle übertragen, wenn Sie den automatischen Übersetzungs- und Übertragungsservice im Seller Portal aktiviert haben. Herstellerregeln dagegen greifen kanalübergreifend automatisch, ein CSV-Import nicht — dort müssen Sie den Vertriebskanal jedes Mal explizit angeben.

Der neue GPSR-Prozess im Seller Portal

Kaufland hat die GPSR-Datenpflege 2026 umgebaut. Die alte Verwaltungsseite "[ALT] Verantwortliche Person für die EU" wurde zum 15. Mai 2026 vollständig entfernt, ebenso das Produktattribut product_safety_contact in der Oberfläche des Seller Portals. Zuvor angelegte Herstellerregeln wurden, soweit möglich, automatisch in das neue System übernommen.

Über die Marketplace Seller API können Sie das Attribut product_safety_contact weiterhin übermitteln. Kaufland hat angekündigt, diese Funktion erst langfristig einzustellen — im Rahmen von etwa sechs bis zwölf Monaten (Stand: August 2026, Quelle: kauflandglobalmarketplace.com). Wer per Schnittstelle arbeitet, sollte die Umstellung also einplanen, statt sie auszusitzen.

Das eigentlich Nützliche am neuen Prozess ist der GPSR-Report. Sie fordern ihn im Seller Portal unter "Reporte" im Bereich Produktdaten an und erhalten eine CSV per E-Mail. Der Report enthält unter anderem storefront, id_item, ean, title, manufacturer, das Feld is_compliant (true/false) sowie reason mit dem konkreten Grund für die Non-Compliance, zum Beispiel manufacturer_contact_missing.

Damit haben Sie erstmals eine belastbare Fehlerliste statt einer Vermutung.

Für die Pflege gibt es zwei Wege. Herstellerregeln sind der effizientere: Sie hinterlegen die Daten einmal pro Hersteller, und das System wendet sie automatisch auf alle bestehenden und künftigen Produkte dieses Herstellers an. Der CSV-Import wirkt dagegen nur auf bereits gelistete Artikel — neue Produkte desselben Herstellers laufen wieder ohne Daten ein.

⚠️ Achtung: Beim Speichern einer Herstellerregel müssen Sie ein Kontrollkästchen aktivieren, mit dem Sie die volle rechtliche Verantwortung für die Angaben übernehmen. Kaufland zeigt Ihnen teilweise EU-Kontakte vor, die andere Händler bereits eingetragen haben. Das ist bequem — aber Sie haften für die Richtigkeit, nicht der Händler, von dem der Vorschlag stammt. Prüfen Sie jeden übernommenen Kontakt gegen Ihre eigenen Lieferantenunterlagen.

In 7 Schritten: GPSR-Daten sauber hinterlegen

So gehen Sie strukturiert vor, statt Artikel für Artikel nachzupflegen:

  1. Status erheben. Melden Sie sich im Seller Portal an, gehen Sie auf "Reporte", wählen Sie den Bereich "Produktdaten" und fordern Sie den Report "General Product Safety Regulation (GPSR)" an. Sie erhalten eine CSV per E-Mail — für alle Ihre Vertriebskanäle.
  2. Fehler clustern. Sortieren Sie die CSV nach is_compliant = false und gruppieren Sie nach reason und manufacturer. In der Regel entfallen 80 Prozent der Fehler auf eine Handvoll Hersteller.
  3. Rollen klären. Prüfen Sie je Hersteller: Sitz in der EU oder außerhalb? Bei Drittland-Herstellern brauchen Sie zwingend eine verantwortliche Person in der EU — Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister mit entsprechender Vereinbarung.
  4. Daten beschaffen. Fordern Sie bei Ihren Lieferanten die vollständige Postanschrift, eine elektronische Adresse und die Konformitätsunterlagen an. Legen Sie diese Anforderung dauerhaft in Ihren Einkaufsprozess.
  5. Herstellerregeln anlegen. Gehen Sie zu "Angebotsmanagement" > "Importe verwalten" > "[NEU] Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)". Klicken Sie beim jeweiligen Hersteller auf "Kontakt hinzufügen", tragen Sie die Daten ein und speichern Sie. Bei Drittland-Herstellern fordert das System die EU-verantwortliche Person automatisch mit ab.
  6. Warnhinweise und Zertifikate nachziehen. Pflegen Sie safety_guidelines in der jeweiligen Landessprache sowie, wo nötig, safety_data_sheet und ce_certificate — per API, CSV oder manuell in der Angebotsliste.
  7. Gegenprüfen. Fordern Sie den GPSR-Report erneut an. Änderungen erscheinen in der Regel innerhalb von zehn Minuten, bei großen Beständen dauert es länger. Wiederholen Sie den Check monatlich als festen Termin.

Der Ablauf gilt analog für Otto und eBay: andere Feldnamen, gleiche Logik. Wer ohnehin mehrkanalig verkauft, sollte die Herstellerdaten einmal zentral pflegen und von dort in alle Kanäle spielen. Genau dafür setzen wir bei AMZ+ Consulting unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce ein — sie hält Pflichtangaben, Preise und Bestände kanalübergreifend konsistent, statt dass jeder Marktplatz separat gepflegt wird.

Rechenbeispiel: Was ein GPSR-Ausschluss kostet

Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler erzielt auf Kaufland.de 240.000 Euro Jahresumsatz, also rund 20.000 Euro im Monat. 30 Prozent des Umsatzes entfallen auf Artikel eines chinesischen Herstellers, für den keine verantwortliche Person in der EU hinterlegt ist.

Werden diese Angebote vom Verkauf ausgeschlossen, fehlen 6.000 Euro Umsatz pro Monat. Bei einer Deckungsbeitragsmarge von 25 Prozent sind das 1.500 Euro Deckungsbeitrag monatlich.

| Position | Wert | | --- | --- | | Monatsumsatz Kaufland | 20.000 € | | Anteil betroffener Artikel | 30 % | | Ausfall pro Monat | 6.000 € | | Deckungsbeitrag (25 %) | 1.500 € | | Ausfall über 3 Monate | 18.000 € Umsatz / 4.500 € DB |

Dazu kommen Effekte, die in keiner Tabelle stehen: Nach einer längeren Nichtverfügbarkeit startet ein Angebot beim Wiedereinstellen ohne Verkaufshistorie. Der Weg zurück in eine gute Sichtbarkeit dauert erfahrungsgemäß länger als der Ausfall selbst.

Der Aufwand für die Gegenmaßnahme liegt dagegen meist bei wenigen Personentagen: Report ziehen, Lieferanten anschreiben, Herstellerregeln anlegen. Das Verhältnis spricht ziemlich eindeutig für die frühe Pflege.

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Was Sie jetzt tun können

Ein realistischer Aktionsplan für die nächsten vier Wochen:

  • Woche 1: GPSR-Report anfordern und auswerten. Anteil nicht-konformer Artikel am Umsatz ermitteln, nicht nur an der Artikelzahl.
  • Woche 2: Lieferantenabfrage starten. Ein standardisiertes Formular mit den Pflichtfeldern spart enorm Zeit.
  • Woche 3: Herstellerregeln für die umsatzstärksten Hersteller anlegen, Warnhinweise in deutscher Sprache ergänzen.
  • Woche 4: Report erneut ziehen, Restfälle abarbeiten, monatlichen Kontrolltermin im Kalender fixieren.
  • Dauerhaft: GPSR-Daten in den Anlageprozess neuer Artikel aufnehmen. Kein neues Produkt ohne Herstellerkontakt.

⚠️ Achtung: Prüfen Sie parallel Ihre übrigen Pflichtangaben. GPSR ist ein Baustein neben Grundpreisangabe, Energielabel und Verpackungsregistrierung. Einen Überblick gibt unser Beitrag zu Pflichtangaben und Compliance auf Kaufland. Was im Ernstfall passiert, wenn ein Produkt zurückgerufen werden muss, lesen Sie unter Rückruf und Produktwarnung.

Ehrlich gesagt: Wenn Sie 50 Artikel von drei EU-Herstellern verkaufen, brauchen Sie dafür keine Agentur. Das erledigen Sie an einem Nachmittag selbst. Interessant wird externe Unterstützung ab mehreren hundert Artikeln, vielen Drittland-Lieferanten und parallelem Verkauf auf mehreren Marktplätzen — dann ist der Abstimmungsaufwand das eigentliche Problem, nicht das Formular.

FAQ: Häufige Fragen zur GPSR auf Kaufland

Gilt die GPSR auch für Bestandsartikel, die ich schon vor 2024 gelistet habe?

Ja. Die Informationspflichten knüpfen an die Bereitstellung des Produkts auf dem Markt an, nicht an das Datum der Erstlistung. Ein Altbestand, der heute noch verkauft wird, muss die Angaben genauso enthalten wie ein Neuprodukt.

Wer kann verantwortliche Person in der EU sein?

In Betracht kommen der in der EU niedergelassene Hersteller, ein Importeur mit Sitz in der EU, ein schriftlich beauftragter Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister, wenn keiner der anderen Akteure existiert. Entscheidend ist eine vertragliche Grundlage — eine bloße Adressangabe reicht nicht.

Was passiert, wenn ich die Daten nicht hinterlege?

Kaufland formuliert die Folge klar: Angebote ohne die erforderlichen Informationen müssen systematisch vom Verkauf ausgeschlossen werden. Zusätzlich können die Marktüberwachungsbehörden nach nationalem Produktsicherheitsrecht Maßnahmen ergreifen. Die konkrete Höhe möglicher Bußgelder hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich die Warnhinweise übersetzen lassen?

Ja, sie müssen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes vorliegen. Kaufland bietet im Seller Portal einen automatischen Übersetzungs- und Übertragungsservice an, den Sie aktivieren müssen. Ohne Aktivierung werden Sicherheitshinweise nicht auf andere Vertriebskanäle übertragen.

Sind die von Kaufland vorgeschlagenen EU-Kontakte verlässlich?

Die Vorschläge stammen von anderen Händlern, die denselben Hersteller führen. Sie können sie mit einem Klick übernehmen, tragen dann aber die volle rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit. Prüfen Sie jeden Vorschlag gegen Ihre eigenen Unterlagen, bevor Sie ihn speichern.

Wie oft sollte ich den GPSR-Report kontrollieren?

Monatlich reicht bei stabilem Sortiment. Wer laufend neue Artikel listet oder Lieferanten wechselt, sollte den Report wöchentlich ziehen. Der Report deckt alle Vertriebskanäle ab, Sie brauchen ihn also nicht pro Land separat.

Gilt das alles auch für Otto, eBay und Amazon?

Die gesetzliche Pflicht gilt kanalunabhängig. Die technische Umsetzung unterscheidet sich jedoch: Jeder Marktplatz hat eigene Attributnamen, eigene Importwege und eigene Prüfmechanismen. Wer mehrkanalig verkauft, sollte die Herstellerdaten deshalb zentral halten und von dort verteilen.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und arbeitet seit über acht Jahren mit Marktplatz-Händlern in der DACH-Region. AMZ+ Consulting betreut Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu — von PPC-Management über Listing- und Content-Optimierung bis zu Repricing, Controlling und Marktplatz-Strategie. Die Kombination aus Agenturarbeit und eigener KI-Technologie unter einem Dach ist dabei der Ansatz, mit dem wir operative Themen wie Pflichtangaben nicht als Einzelfall, sondern als Prozess lösen.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihrer Produkte ziehen Sie bitte eine fachkundige rechtliche Prüfung hinzu.

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Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026

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