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Zoll & Import

EORI und Zollanmeldung 2026: Import für Händler

EORI-Nummer, ATLAS-Zollanmeldung und Einfuhrumsatzsteuer 2026: Was Marktplatzhändler beim Import beachten müssen und welche Fristen jetzt konkret laufen.

✍️ Jorginho Engelmeyer📅 23. August 202610 Min Lesezeit
EORI und Zollanmeldung 2026: Import für Händler

Die kurze Antwort: Wer als Händler Ware aus einem Drittland einführt, braucht zwingend eine EORI-Nummer. Sie ist kostenfrei und wird über das Zoll-Portal beantragt; die Beantragung per Formular 0870 ist nur noch übergangsweise bis zum 30. September 2026 möglich, ab dem 1. Oktober 2026 ist das Zoll-Portal verpflichtend (Stand: August 2026, Quelle: Generalzolldirektion). Die eigentliche Einfuhr wird elektronisch über ATLAS angemeldet, dort werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt. Die Einfuhrumsatzsteuer können Sie als Vorsteuer abziehen, wenn Sie Verfügungsberechtigter über die Ware sind – der Nachweis läuft über die ATLAS-Daten. Zum 1. Juli 2026 ist zudem die 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen; seither wird ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben. Für Importeure heißt das: Kalkulation und Prozesse müssen neu gerechnet werden.

Warum das Thema 2026 für Marktplatzhändler dringend geworden ist

Bis Mitte 2026 konnten viele Händler Kleinsendungen aus Drittländern faktisch abgabenfrei einführen. Diese Zeit ist vorbei.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Befreiung von Zöllen für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro nicht mehr. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Zollbetrag von 3 Euro (Stand: August 2026, Quelle: Bundesfinanzministerium und Zoll).

Entscheidend ist ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Die Pauschale gilt nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung. Enthält eine Lieferung drei unterschiedliche Warenkategorien, fallen dreimal 3 Euro an.

Die Regelung ist als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028 befristet. Zusätzlich hat die EU-Kommission eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen angekündigt, die voraussichtlich ab November 2026 greifen soll. Ab Juli 2028 soll jede Sendung regulär ab dem ersten Euro verzollt werden.

Für Händler mit Beschaffung außerhalb der EU ändert das die Einkaufskalkulation grundlegend. Wir haben die Details der Reform in unserem Beitrag zur Zollreform und De-minimis-Regelung aufbereitet.

Bei AMZ+ Consulting erleben wir aktuell viele Mandate, in denen Sortimente mit niedrigem Warenwert durch die neue Pauschale schlicht unrentabel geworden sind. Wer das nicht kalkuliert, verkauft ein halbes Jahr lang mit Verlust.

Die EORI-Nummer: Grundvoraussetzung für jeden Import

Die EORI-Nummer ist die eindeutige Kennung, unter der Sie gegenüber den Zollbehörden der gesamten EU auftreten. Ohne sie können Sie keine Zollanmeldung abgeben und in ATLAS nicht als Beteiligter erfasst werden.

Sie ist kostenfrei und wird in Deutschland von der Generalzolldirektion vergeben. Jedes Unternehmen erhält genau eine EORI-Nummer, die EU-weit gilt – eine zusätzliche Registrierung in anderen Mitgliedstaaten ist nicht nötig.

Wichtig für die Planung: Die Beantragung dauert je nach Auslastung einige Werktage. Wer erst beim eingetroffenen Container merkt, dass die Nummer fehlt, zahlt Standgeld.

Seit der Umstellung im Zoll-Portal gilt eine klare Frist: Bis zum 30. September 2026 ist die Beantragung übergangsweise noch mit der Formularversion 0870 möglich. Ab dem 1. Oktober 2026 sind Beantragung, Stammdatenänderung und Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend über das Zoll-Portal abzuwickeln (Stand: August 2026, Quelle: Zoll).

Ihre EORI-Nummer wird außerdem im Rahmen von ICS2 abgefragt. Speditionen, Kurierdienste und Lieferanten benötigen sie als Beteiligtenidentifikation für die vorab zu übermittelnden Sicherheitsdaten. Ohne korrekte EORI-Angabe kann eine Sendung bereits vor dem Abflug zurückgewiesen werden.

✅ Prüfen Sie einmal jährlich, ob Ihre in der EORI-Datenbank hinterlegten Stammdaten noch stimmen. Firmierungswechsel oder Adressänderungen werden häufig vergessen und führen später zu Rückfragen.

ATLAS: So läuft die Einfuhranmeldung technisch ab

ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System und ist das elektronische Verfahren, über das in Deutschland Einfuhren und Ausfuhren abgewickelt werden.

In der Einfuhranmeldung werden unter anderem Anmelder, Empfänger, Warenbezeichnung, Zolltarifnummer, Zollwert, Ursprungsland und Verfahren erfasst. Auf dieser Basis berechnet der Zoll Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls weitere Abgaben.

In der Praxis gibt es drei Wege:

Sie beauftragen Ihre Spedition oder einen Zolldienstleister mit der Anmeldung. Das ist der Standardfall für Händler mit gelegentlichen Importen und kostet je nach Anbieter eine Pauschale pro Anmeldung.

Sie nutzen eine ATLAS-zertifizierte Zollsoftware und melden selbst an. Ab einer gewissen Frequenz ist das deutlich günstiger und schneller, erfordert aber Einarbeitung und internes Know-how.

Sie arbeiten mit der Internetzollanmeldung für einfache Fälle. Für regelmäßigen Handelsimport ist dieser Weg in der Regel zu unflexibel.

Die größte Fehlerquelle in jeder Anmeldung ist die Zolltarifnummer. Sie bestimmt den Zollsatz, mögliche Einfuhrbeschränkungen und Präferenzansprüche. Wie Sie die richtige Nummer ermitteln und absichern, beschreiben wir unter Zolltarifnummer und HS-Code.

In 8 Schritten zur sauberen eigenen Einfuhr

Die folgende Abfolge deckt den Regelfall für einen Handelsimport aus einem Drittland ab:

  1. EORI-Nummer beantragen. Nutzen Sie das Zoll-Portal und halten Sie Handelsregisterauszug sowie Steuernummer bereit. Planen Sie einige Werktage Bearbeitungszeit ein.
  2. Zolltarifnummer ermitteln. Reihen Sie jeden Artikel eindeutig ein und dokumentieren Sie die Begründung. Bei unklaren Fällen ist eine verbindliche Zolltarifauskunft die sichere Variante.
  3. Zollwert korrekt bestimmen. Grundlage ist in der Regel der Transaktionswert zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze. Rabatte, Lizenzgebühren und Beistellungen müssen geprüft werden.
  4. Ursprung und Präferenzen prüfen. Klären Sie, ob ein Freihandelsabkommen greift und ob Ihr Lieferant die erforderlichen Ursprungsnachweise liefern kann. Das kann den Zollsatz auf null senken.
  5. Einführer und Verfahren festlegen. Entscheiden Sie, ob Sie selbst Anmelder sind oder eine indirekte Vertretung nutzen. Für den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer ist die Verfügungsberechtigung über die Ware entscheidend.
  6. Anmeldung über ATLAS abgeben. Übermitteln Sie die Einfuhranmeldung selbst oder über Ihren Dienstleister und stellen Sie sicher, dass Ihre EORI-Nummer korrekt hinterlegt ist.
  7. Abgabenbescheid prüfen und Belege sichern. Kontrollieren Sie Zollwert, Tarifierung und festgesetzte Beträge. Archivieren Sie die ATLAS-Nachweise als Grundlage für den Vorsteuerabzug.
  8. Landed Cost in die Kalkulation übernehmen. Rechnen Sie Zoll, Pauschalbeträge, Fracht, Versicherung und Abwicklungsgebühren auf den Artikel um und aktualisieren Sie Ihre Verkaufspreise auf allen Kanälen.

Schritt acht wird am häufigsten ausgelassen – und ist der einzige, der direkt auf Ihr Ergebnis wirkt.

Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug richtig behandeln

Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht bei der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr. Sie beträgt in Deutschland grundsätzlich 19 Prozent, für begünstigte Waren 7 Prozent.

Wirtschaftlich ist sie für den vorsteuerabzugsberechtigten Händler in der Regel neutral – aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens müssen Sie im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über die Ware haben. Zweitens muss die Zahlung beziehungsweise Festsetzung nachweisbar sein.

Der Nachweis erfolgt heute papierlos über die im ATLAS-Verfahren festgesetzten Daten. Bewahren Sie den elektronischen Abgabenbescheid und die Anmeldedaten auf – ohne diese Unterlagen verweigert das Finanzamt den Vorsteuerabzug.

⚠️ Vorsicht bei der Konstellation, in der Ihr Lieferant als Anmelder auftritt und Sie nur die Rechnung erhalten. Dann sind unter Umständen nicht Sie, sondern der Lieferant zum Vorsteuerabzug berechtigt. Klären Sie das vor dem ersten Import.

Auch wenn die Einfuhrumsatzsteuer letztlich neutral ist: Zwischen Zahlung und Erstattung liegen je nach Voranmeldungszeitraum mehrere Wochen. Bei größeren Importen bindet das erhebliche Liquidität. Wie Sie diesen Effekt einplanen, zeigen wir unter Liquidität und Finanzierung im Marktplatzhandel.

Speziell für Importe im Temu-Umfeld haben wir die Abgabenlogik zusätzlich unter Temu, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aufbereitet.

Rechenbeispiel: Was die neuen Regeln pro Sendung kosten

Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler importiert eine Sendung mit einem Warenwert von 120 Euro, die drei unterschiedliche Warenkategorien enthält – ein Textilprodukt, ein Kunststoffteil und ein elektronisches Zubehörteil.

Vor dem 1. Juli 2026 wäre auf diese Sendung kein Zoll angefallen, weil der Warenwert unter 150 Euro lag. Einfuhrumsatzsteuer war dennoch zu entrichten.

Seit dem 1. Juli 2026 fällt der Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie an. Bei drei Kategorien sind das 9 Euro zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.

Bei 400 solcher Sendungen im Monat ergibt das 3.600 Euro zusätzliche Abgaben monatlich, also 43.200 Euro im Jahr. Kommt ab November 2026 die angekündigte EU-Bearbeitungsgebühr hinzu, steigt der Betrag weiter.

Die betriebswirtschaftliche Konsequenz ist meist nicht die Preiserhöhung, sondern die Konsolidierung: Statt vieler Kleinsendungen werden Sammelsendungen gebildet, um die Zahl der Anmeldungen und Kategorien pro Vorgang zu senken.

⚠️ Das Beispiel ist hypothetisch. Ihre tatsächliche Belastung hängt von Sortiment, Sendungsstruktur und Warenkategorien ab.

Weitere Pflichten, die beim Import mitlaufen

Zoll ist selten das einzige Thema. Je nach Ware kommen Produktsicherheit, Marktüberwachung, Verpackungsregistrierung und Nachweise zur Lieferkette hinzu.

Für bestimmte Warengruppen greift zudem der CO2-Grenzausgleichsmechanismus mit eigenen Melde- und Nachweispflichten. Ob Sie betroffen sind, klären Sie am besten vor der ersten Bestellung – siehe unser Beitrag zu CBAM und CO2-Grenzausgleich.

Praktisch relevant ist außerdem die Frage, wer im Sinne des Produktsicherheitsrechts als Einführer gilt. Wer aus einem Drittland importiert und unter eigenem Namen auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay oder Temu verkauft, übernimmt in aller Regel Herstellerpflichten.

Für die operative Steuerung der Konsequenzen – geänderte Einkaufspreise, angepasste Verkaufspreise, Bestandsplanung über alle Kanäle – setzen wir bei AMZ+ Consulting unsere KI-Plattform MarketplAIce ein. Sie zieht veränderte Landed Costs automatisch in die Preis- und Gebotssteuerung über Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu durch.

Was Sie jetzt tun können

  • Prüfen Sie, ob Sie eine gültige EORI-Nummer haben und ob die hinterlegten Stammdaten aktuell sind.
  • Stellen Sie die Beantragung und Pflege auf das Zoll-Portal um, bevor die Übergangsfrist zum 30. September 2026 endet.
  • Rechnen Sie für Ihre Top-Artikel die Landed Costs unter den neuen Zollregeln neu durch.
  • Prüfen Sie, ob sich Sendungen sinnvoll konsolidieren lassen, um Pauschalbeträge je Warenkategorie zu reduzieren.
  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie in Ihrer Importkonstellation zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
  • Archivieren Sie ATLAS-Abgabenbescheide systematisch und revisionssicher.
  • Setzen Sie eine Wiedervorlage auf November 2026 für die angekündigte EU-Bearbeitungsgebühr.

Sie wollen Ihre Importkalkulation und Ihre Marktplatzpreise in einem Rutsch neu aufsetzen? AMZ+ Consulting begleitet Händler genau bei dieser Umstellung. Kostenloses Erstgespräch buchen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihre konkrete Importkonstellation im Einzelfall von Steuerberater oder Zollrechtsspezialist prüfen.

FAQ: Häufige Fragen zu EORI und Zollanmeldung

Was kostet eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer ist kostenfrei. Sie wird in Deutschland von der Generalzolldirektion vergeben und über das Zoll-Portal beantragt. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Dienstleister mit der Beantragung beauftragen.

Brauche ich eine EORI-Nummer auch für kleine Testbestellungen?

Sobald Sie als Unternehmer Ware aus einem Drittland einführen und eine Zollanmeldung abgeben oder abgeben lassen, ja. Für rein private Bestellungen gilt das nicht. Da die Nummer kostenfrei ist und die Bearbeitung Zeit kostet, sollten Sie sie vorsorglich vor der ersten Testbestellung beantragen.

Was ändert sich ab dem 1. Oktober 2026 bei der EORI-Beantragung?

Ab diesem Datum ist die Nutzung des Zoll-Portals für Beantragung, Änderung der Stammdaten und Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Die bisher übergangsweise mögliche Beantragung mit der Formularversion 0870 ist nur noch bis zum 30. September 2026 zulässig.

Was genau ist ICS2 und betrifft es mich?

ICS2 ist das Sicherheitssystem der EU für vorab zu übermittelnde Frachtdaten bei Einfuhren. Betroffen sind primär Beförderer und Anmelder, praktisch werden aber auch Händler eingebunden, weil ihre EORI-Nummer als Beteiligtenidentifikation abgefragt wird. Fehlende oder falsche Angaben können zu Verzögerungen oder Zurückweisung der Sendung führen.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer immer als Vorsteuer abziehen?

Nur, wenn Sie im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über die Ware haben und den Nachweis über die ATLAS-Festsetzung erbringen können. In Konstellationen, in denen der Lieferant oder ein Dienstleister als Anmelder auftritt, kann die Abzugsberechtigung entfallen. Klären Sie das vor dem Import mit Ihrem Steuerberater.

Was bedeutet der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze konkret?

Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro Warenwert. Stattdessen wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben, und zwar pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung, nicht pro Paket. Die Regelung ist bis zum 1. Juli 2028 befristet.

Lohnt sich eine eigene Zollsoftware oder besser ein Dienstleister?

Als Faustregel: Bei weniger als etwa zwei bis drei Anmeldungen pro Monat ist ein Dienstleister günstiger. Bei regelmäßigen, gleichartigen Importen amortisiert sich eine ATLAS-zertifizierte Lösung meist innerhalb eines Jahres, weil Pauschalen pro Anmeldung entfallen und Sie schneller reagieren können.

Über den Autor

Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv.

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Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

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