OTTO & BFSG 2026: Barrierefreiheit für Marktplatz-Partner
BFSG 2026 für OTTO-Partner: Was der Marktplatz verantwortet, was Sie als Händler leisten müssen und wann die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift.

Die kurze Antwort: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 (Stand: August 2026, Quelle: BFSG, Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Für OTTO-Partner ist die Verantwortung geteilt: OTTO verantwortet als Plattformbetreiber die Barrierefreiheit des Shops und des Bestellprozesses. Sie als Händler verantworten das, was Sie selbst einbringen — Produktinformationen, eigene Dokumente und PDFs, Ihre eigene Kundenkommunikation und, sofern Sie BFSG-relevante Produkte vertreiben, deren Prüfpflichten.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz — beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein — und sie gilt nur für Dienstleistungen, nicht für das Inverkehrbringen von Produkten.
Was OTTO verantwortet — und was nicht
Beginnen wir mit der wichtigsten Abgrenzung, weil hier die meisten Missverständnisse entstehen.
OTTO verantwortet die Plattform. Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss sicherstellen, dass die Plattform als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr den Anforderungen des BFSG entspricht. Dazu gehören Navigation, Suche, Produktdarstellung, Warenkorb, Checkout und die Erklärung zur Barrierefreiheit des Shops. Das ist nicht Ihre Baustelle — und Sie können daran auch nichts ändern.
Sie verantworten Ihre eigenen Inhalte und Prozesse. Unternehmen, die Produkte über eine Plattform anbieten, sind für die Barrierefreiheit ihres eigenen Bereichs verantwortlich. Konkret sind das bei OTTO vor allem vier Dinge:
- Produktinformationen und Beschreibungstexte, die Sie über Ihren Feed einspielen.
- Bildinhalte, insbesondere Bilder, die relevante Informationen ausschließlich als Text im Bild transportieren.
- Eigene Dokumente — Bedienungsanleitungen, Datenblätter, Rechnungen, Garantieunterlagen als PDF.
- Ihre eigene Kundenkommunikation außerhalb der Plattform, also Service-E-Mails, Ihre Unternehmenswebsite und Ihr eigener Shop, falls vorhanden.
⚠️ Ein Punkt, der oft übersehen wird: Ein Händler kann auch dann in die Verantwortung geraten, wenn er seine Produkte über einen nicht barrierefreien Marktplatz vertreibt — insbesondere, wenn ihm die fehlende Barrierefreiheit bekannt ist. Praktisch heißt das für Sie: Sie müssen sich nicht um OTTOs Umsetzung kümmern, sollten aber dokumentieren, dass Sie den Punkt geprüft haben.
Bei etablierten deutschen Marktplätzen ist das in der Regel unkritisch. Bei kleineren oder ausländischen Plattformen lohnt der Blick.
Für wen das BFSG überhaupt gilt
Das Gesetz unterscheidet zwei Wege, auf denen Sie hineinrutschen können: über Dienstleistungen und über Produkte.
Weg 1: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Sobald Verbraucher bei Ihnen kaufen können, sind Sie im Anwendungsbereich. Für diesen Weg gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz. Beide Kriterien müssen zusammen erfüllt sein — 8 Beschäftigte bei 3 Mio. EUR Umsatz reichen nicht.
Weg 2: Produkte. Bestimmte Produktgruppen fallen selbst unter das BFSG, etwa Hardware für den Zugang zu digitalen Diensten, E-Book-Lesegeräte oder Selbstbedienungsterminals. Wer solche Produkte in Verkehr bringt oder als Händler vertreibt, ist unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, sind hier ausdrücklich nicht befreit.
Als Händler haben Sie in diesem Fall eine eigenständige Prüfpflicht: Sie müssen unter anderem kontrollieren, ob die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht ist und ob die erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit mitgeliefert werden.
💡 Für die meisten OTTO-Partner mit klassischem Sortiment aus Mode, Wohnen, Haushalt oder Sport greift Weg 1. Wer Elektronik, Router, Tablets oder ähnliche Geräte führt, sollte Weg 2 sorgfältig prüfen.
Eine kanalunabhängige Einordnung, welche Händlergruppen wie betroffen sind, finden Sie in Barrierefreiheit und BFSG für Händler 2026.
Was 2026 neu ist: Die Marktüberwachung zieht an
Das Gesetz ist seit über einem Jahr in Kraft. Neu ist die Durchsetzung.
Ab dem dritten Quartal 2026 setzen die Marktüberwachungsbehörden automatisierte Prüfwerkzeuge ein, mit denen sich in kurzer Zeit tausende Onlineshops auf Barrierefreiheit scannen lassen (Stand: August 2026, Quelle: Fachpublikationen zur BFSG-Marktüberwachung). Wir befinden uns also genau in dem Quartal, in dem sich die Praxis von „Gesetz existiert" zu „Gesetz wird geprüft" verschiebt.
Für OTTO-Partner ist die gute Nachricht: Automatisierte Scans richten sich in erster Linie gegen Shopoberflächen — und die verantwortet OTTO. Die schlechte Nachricht: Beschwerden von Verbrauchern und Prüfungen können sich auch auf Ihre eigenen Inhalte richten, und der Weg vom Produktdatenblatt zum Prüffall ist kürzer, als viele denken.
Ein zweiter Punkt mit praktischer Relevanz: Dokumente, Tabellen und Präsentationen, die vor dem Stichtag 28. Juni 2025 erstellt wurden, unterliegen nicht den neuen Anforderungen (Stand: August 2026, Quelle: BFSGV, Fachliteratur). Alte Datenblätter genießen also Bestandsschutz — sobald Sie sie aber überarbeiten und neu veröffentlichen, gelten die Anforderungen.
⚠️ Daraus folgt eine sehr konkrete Regel für Ihren Alltag: Jedes neue oder aktualisierte PDF, das Sie ab jetzt an ein Listing hängen oder an Kunden verschicken, sollte barrierefrei aufgebaut sein. Nachträglich umzubauen ist deutlich teurer, als es gleich richtig zu machen.
Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Unternehmen in dieser Abgrenzung steht: AMZ+ Consulting bietet dafür ein kostenloses Erstgespräch an. Wir ordnen gemeinsam ein, welche Ihrer Inhalte betroffen sind und welche nicht.
In 8 Schritten zur BFSG-Sicherheit als OTTO-Partner
- Betroffenheit feststellen. Prüfen Sie Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz für die Dienstleistungsausnahme und getrennt davon, ob Sie BFSG-relevante Produkte führen. Ergebnis schriftlich festhalten.
- Inhaltsinventur machen. Listen Sie auf, was Sie selbst einbringen: Produkttexte, Bilder, PDFs, Videos, Service-E-Mail-Vorlagen, eigene Website.
- Bestandsschutz sauber trennen. Markieren Sie, welche Dokumente vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden. Diese müssen Sie nicht anfassen, solange Sie sie nicht überarbeiten.
- Produkttexte prüfen. Klare Struktur statt Textwüste, sprechende Zwischenüberschriften, keine Informationen, die ausschließlich über Farbe oder Bildtext transportiert werden. Das hilft nebenbei auch der Conversion — siehe OTTO Listing-Optimierung 2026.
- Bilder auf Textinhalte durchsehen. Alles, was als reiner Text im Bild steht — Maßtabellen, Materialangaben, Pflegehinweise — zusätzlich als Text in die Beschreibung übernehmen.
- Neue PDFs barrierefrei anlegen. Getaggte Struktur, echte Überschriftenebenen, Alternativtexte für Grafiken, auswählbarer Text statt Scan-Bild, sinnvolle Lesereihenfolge.
- Kundenservice-Kanäle prüfen. Ist Ihr Support auch für Menschen mit Einschränkungen erreichbar? Eine reine Telefon-Hotline ohne schriftliche Alternative ist hier der klassische Schwachpunkt.
- Dokumentieren. Halten Sie Prüfergebnisse, Entscheidungen und Umsetzungsstand fest. Im Beschwerdefall ist eine nachvollziehbare Dokumentation das stärkste Argument.
Diese acht Schritte gelten analog für Amazon und Kaufland. Wenn Sie mehrgleisig verkaufen, machen Sie die Inventur einmal zentral und rollen sie auf alle Kanäle aus — siehe Multichannel 2026: Amazon, Otto und Kaufland.
Was ein barrierefreier Produkttext praktisch bedeutet
Der Begriff klingt technischer, als er ist. Für Ihre OTTO-Listings geht es im Kern um vier Punkte, die sich ohne Spezialsoftware umsetzen lassen.
Struktur statt Textblock. Gliedern Sie Beschreibungen in kurze Absätze mit klaren Zwischenüberschriften. Screenreader lesen entlang dieser Struktur — und Kunden überfliegen sie genauso.
Keine Information ausschließlich im Bild. Maßtabellen, Materialzusammensetzungen, Pflegehinweise und Kompatibilitätslisten gehören zusätzlich in den Text. Das ist der mit Abstand häufigste Mangel bei Marktplatz-Listings und gleichzeitig der am leichtesten zu behebende.
Keine Information ausschließlich über Farbe oder Form. Formulierungen wie „die rot markierte Variante" funktionieren nicht für alle Nutzer. Benennen Sie stattdessen eindeutig.
Verständliche Sprache. Kurze Sätze, aufgelöste Abkürzungen, keine Fantasiebegriffe ohne Erklärung. Das hilft nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern auch der maschinellen Auswertung Ihrer Texte durch Suchsysteme.
✅ Der praktische Nebeneffekt: Alle vier Punkte verbessern gleichzeitig Auffindbarkeit und Conversion. Barrierefreiheit und gute Produkttexte laufen hier fast vollständig in dieselbe Richtung — ein Grund, warum wir bei AMZ+ Consulting beides in einem Arbeitsschritt angehen und nicht als getrennte Projekte behandeln.
Rechenbeispiel: Aufwand und Nutzen realistisch geschätzt
Rechenbeispiel: Angenommen, ein Händler mit 14 Beschäftigten und 4,2 Mio. EUR Jahresumsatz verkauft über OTTO, Amazon und Kaufland rund 900 Artikel. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift nicht, weder beim Personal noch beim Umsatz.
Aufwandsseite, einmalig:
- Betroffenheitsprüfung und Inhaltsinventur: ca. 12 Stunden
- Überarbeitung der Produkttexte der 150 umsatzstärksten Artikel: ca. 25 Stunden
- Textliche Übernahme von Bildinhalten (Maßtabellen, Pflegehinweise) bei 90 Artikeln: ca. 15 Stunden
- Neuaufbau von 20 zentralen Datenblättern als barrierefreie PDFs: ca. 20 Stunden
- Kundenservice-Kanäle und Vorlagen anpassen: ca. 8 Stunden
- Dokumentation: ca. 5 Stunden
Summe: rund 85 Stunden. Bei kalkulierten 55 € Vollkosten je Stunde entspricht das etwa 4.675 € einmalig, verteilt über ein Quartal. Laufend kommen geschätzt 2 bis 4 Stunden im Monat für neue Artikel und Dokumente hinzu.
Nutzenseite:
Der offensichtliche Nutzen ist die Vermeidung von Beschwerden, behördlichen Maßnahmen und Abmahnrisiken. Schwerer zu beziffern, aber in der Praxis relevant: Strukturierte, gut lesbare Produkttexte und vollständige Informationen außerhalb von Bildern verbessern die Auffindbarkeit und senken Rückfragen und Retouren.
💰 Wenn die Retourenquote über die betroffenen 150 Artikel durch vollständigere Größen- und Materialangaben um nur einen halben Prozentpunkt sinkt und diese Artikel 1,8 Mio. EUR Umsatz tragen, entspricht das bei 9.000 € vermiedenem Retourenwarenwert und angenommenen Bearbeitungskosten von rund 7 € je Retoure einem spürbar vierstelligen Effekt pro Jahr — zusätzlich zur Rechtssicherheit.
Die Zahlen sind ein Modell, kein Versprechen. Der Punkt ist ein anderer: Der Aufwand ist überschaubar und einmalig, das Risiko dauerhaft.
Was Sie jetzt tun können
✅ Diese Woche: Prüfen und dokumentieren Sie Ihre Betroffenheit — Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz, Produktgruppen. Eine Seite genügt.
✅ Diese Woche: Legen Sie fest, dass ab sofort jedes neue oder überarbeitete PDF barrierefrei erstellt wird. Das verhindert, dass der Berg weiterwächst.
✅ Diesen Monat: Gehen Sie Ihre 100 umsatzstärksten Artikel durch und übernehmen Sie alle Informationen, die bisher nur im Bild stehen, zusätzlich in den Text.
✅ Diesen Monat: Prüfen Sie Ihre Service-Kanäle auf eine schriftliche, gut erreichbare Alternative zur Telefon-Hotline.
✅ Dieses Quartal: Bauen Sie Ihre zentralen Datenblätter und Anleitungen als barrierefreie PDFs neu auf — beginnend mit denen, die am häufigsten abgerufen werden.
✅ Laufend: Halten Sie den Umsetzungsstand in einer einfachen Übersicht fest. Für die kanalübergreifende Überwachung von Listing- und Pflichtangaben nutzen wir bei AMZ+ Consulting unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce, die fehlende oder unvollständige Angaben je Artikel meldet.
Wichtig zum Schluss: Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls sollten Sie eine spezialisierte Kanzlei hinzuziehen. AMZ+ Consulting unterstützt Sie bei der operativen Umsetzung auf den Marktplätzen.
FAQ: Häufige Fragen zu BFSG und OTTO
Muss ich als OTTO-Partner selbst etwas für Barrierefreiheit tun?
Ja, aber begrenzt auf das, was Sie einbringen: Produkttexte, Bildinhalte, eigene PDFs und Ihre eigene Kundenkommunikation. Die Barrierefreiheit des Shops und des Bestellprozesses verantwortet OTTO als Plattformbetreiber.
Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme für mich?
Nur wenn Sie gleichzeitig weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz haben. Beide Kriterien müssen zusammen erfüllt sein. Und: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für das Inverkehrbringen von BFSG-relevanten Produkten.
Muss ich meine alten Produktdatenblätter umbauen?
Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, unterliegen nicht den neuen Anforderungen (Stand: August 2026, Quelle: BFSGV). Sobald Sie ein solches Dokument überarbeiten und neu bereitstellen, gelten die Anforderungen jedoch.
Was macht ein PDF barrierefrei?
Im Kern: eine getaggte Dokumentstruktur mit echten Überschriftenebenen, auswählbarer Text statt eingescanntem Bild, Alternativtexte für Grafiken, ausreichende Kontraste und eine sinnvolle Lesereihenfolge. Gängige Layout- und Office-Programme können das exportieren, wenn das Dokument sauber aufgebaut ist.
Kann ich abgemahnt werden, wenn OTTO nicht barrierefrei ist?
Die Hauptverantwortung für die Plattform liegt beim Betreiber. Ein Händler kann aber mit in die Verantwortung geraten, wenn er über einen nicht barrierefreien Marktplatz vertreibt und ihm das bekannt ist. Dokumentieren Sie deshalb, dass Sie den Punkt geprüft haben.
Was ändert sich konkret im dritten Quartal 2026?
Die Marktüberwachungsbehörden beginnen, automatisierte Prüfwerkzeuge einzusetzen, mit denen sich in kurzer Zeit sehr viele Onlineshops scannen lassen (Stand: August 2026, Quelle: Fachpublikationen zur BFSG-Marktüberwachung). Die Wahrscheinlichkeit, aufzufallen, steigt damit deutlich.
Gilt das BFSG auch für meine Verkäufe auf Amazon und Kaufland?
Ja, die Pflichten hängen an Ihnen als Unternehmen und an den Inhalten, die Sie bereitstellen — nicht am Kanal. Die Aufteilung zwischen Plattformverantwortung und Händlerverantwortung funktioniert bei Amazon und Kaufland nach der gleichen Logik wie bei OTTO.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. → Kostenloses Erstgespräch buchen
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