Temu BattG 2026: Batterien richtig registrieren
Temu und das Batterierecht 2026: BattDG, Registrierung bei der stiftung ear, Rücknahmepflichten, Kennzeichnung und Bußgelder bis 100.000 Euro.

Die kurze Antwort: Wer 2026 auf Temu Produkte mit Batterien oder Akkus verkauft, braucht in Deutschland eine gültige Registrierung bei der stiftung ear — und zwar bevor die Ware in Verkehr gebracht wird. Rechtsgrundlage ist seit dem 7. Oktober 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das alte Batteriegesetz ablöst und die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 national umsetzt.
Neu ist die Aufteilung in fünf statt bisher drei Batteriekategorien, jeweils mit eigener Registrierungspflicht. Hersteller mussten bis zum 15. Januar 2026 nachweisen, dass sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen — fehlten die Nachweise, wurde die Registrierung zum 16. Januar 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 widerrufen (Stand: August 2026, Quelle: Umweltbundesamt, stiftung ear, Taylor Wessing).
Marktplätze wie Temu treffen dabei eigene Prüfpflichten. Sie dürfen nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierte Anbieter nicht zum Verkauf zulassen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Was sich mit dem BattDG geändert hat
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und regelt Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Kennzeichnung von Batterien einheitlich.
Deutschland hat mit dem BattDG die nationalen Durchführungsregeln nachgezogen. Seit dem 7. Oktober 2025 ist es in Kraft, das Umweltbundesamt hat die stiftung ear erneut mit den Registeraufgaben beliehen.
Die wichtigste strukturelle Änderung betrifft die Kategorien. Statt der bisherigen Dreiteilung gibt es nun fünf Batteriekategorien:
- Gerätebatterien
- Starterbatterien
- Industriebatterien
- Batterien für leichte Verkehrsmittel
- Elektrofahrzeugbatterien
Jede Kategorie erfordert eine eigene Registrierung. Wer bisher nur für Gerätebatterien registriert war und inzwischen auch E-Bike-Akkus vertreibt, braucht eine zusätzliche Registrierung.
⚠️ Zweite wichtige Änderung: Die Herstellerverantwortung muss nun in allen Kategorien über sogenannte Organisationen für Herstellerverantwortung nachgewiesen werden, die von der stiftung ear akkreditiert sind. Früher galt das nur für Gerätebatterien.
Die Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung zu Lieferketten für Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit greifen zeitlich später und gelten ab dem 18. August 2027. Sie betreffen Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, mit Ausnahmen für KMU.
Einen Überblick über die Anforderungen quer über die Marktplätze hinweg gibt unser Beitrag zum Batteriegesetz auf Marktplätzen.
Wer ist "Hersteller" im Sinne des Batterierechts?
Hier liegt der häufigste Irrtum. Der Herstellerbegriff im Batterierecht hat nichts mit Produktion zu tun.
Als Hersteller gilt, wer Batterien erstmals im deutschen Markt in Verkehr bringt. Das trifft auf Sie zu, wenn Sie:
- Produkte mit Batterien aus einem Drittland importieren
- Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen und hier anbieten
- Batteriehaltige Produkte unter eigener Marke vertreiben
Sie sind also auch dann Hersteller, wenn Sie lediglich einkaufen und weiterverkaufen — sofern Sie der Erste sind, der die Ware auf den deutschen Markt bringt.
💡 Praktische Konsequenz: Wenn Sie Ware bei einem deutschen Großhändler kaufen, der bereits registriert ist, sind Sie in der Regel nicht Hersteller. Lassen Sie sich das aber schriftlich mit Registrierungsnummer bestätigen — mündliche Zusagen helfen im Prüffall nicht.
In der Beratung bei AMZ+ Consulting ist genau diese Frage der häufigste Ausgangspunkt: Viele Händler wissen schlicht nicht, ob sie Hersteller im Sinne des Gesetzes sind.
Beim Import aus Fernost, wie er im Temu-Umfeld häufig vorkommt, sind Sie fast immer selbst Hersteller. Das gilt auch dann, wenn der Lieferant behauptet, er kümmere sich um die Registrierung.
Geräte mit eingebauten Akkus: der übersehene Fall
Viele Händler denken bei Batterierecht an Knopfzellen und AA-Batterien. Der größere Risikoblock sind Geräte mit fest verbautem Akku.
Betroffen sind unter anderem:
- Kabellose Kopfhörer und Lautsprecher
- Powerbanks und Ladegeräte mit Zwischenspeicher
- Akku-Handstaubsauger und Küchenkleingeräte
- Elektrische Zahnbürsten und Rasierer
- LED-Leuchten mit integriertem Akku
- Spielzeug mit fest verbauter Batterie
- Wearables und Fitness-Tracker
Für diese Produkte gilt: Sie brauchen sowohl eine Registrierung nach dem Elektrogesetz für das Gerät als auch eine Registrierung nach dem Batterierecht für den enthaltenen Akku.
Beide Registrierungen laufen über die stiftung ear, sind aber getrennte Vorgänge mit eigenen Nummern. Eine ElektroG-Registrierung ersetzt die Batterieregistrierung nicht.
⚠️ Ein Punkt, der oft für Ärger sorgt: Temu und andere Marktplätze fragen beide Nummern getrennt ab. Wer nur eine hinterlegt, riskiert eine Deaktivierung der betroffenen Angebote.
Wie sich das im Elektroniksortiment konkret auswirkt, beschreibt unser Beitrag zum Verkauf von Elektronik und Technik auf Temu.
Kennzeichnung: durchgestrichene Mülltonne, CE und mehr
Die Kennzeichnungspflichten sind zweigeteilt. Ein Teil betrifft die Batterie selbst, ein Teil das Angebot.
Auf der Batterie beziehungsweise dem Gerät:
- Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
- Angabe der chemischen Symbole bei Schwermetallgehalt, etwa Pb, Cd oder Hg
- Kapazitätsangabe bei Geräte- und Starterbatterien
- CE-Kennzeichnung, sofern für das Produkt vorgeschrieben
Im Angebot und in den Unterlagen:
- Hinweise zur getrennten Sammlung und Rückgabe
- Angaben zur Bedeutung des Mülltonnen-Symbols
- Kontakt und Identifikation des Herstellers
Die EU-Batterieverordnung führt darüber hinaus stufenweise weitere Anforderungen ein, unter anderem den digitalen Batteriepass für bestimmte Batteriekategorien. Prüfen Sie hier die für Ihre konkrete Kategorie geltenden Stichtage, da diese je Batterietyp unterschiedlich greifen.
Zur Einordnung: Die Kennzeichnung ersetzt die Registrierung nicht, und die Registrierung ersetzt die Kennzeichnung nicht. Beides muss vorliegen.
Wenn Sie Batterien oder Akkus versenden, kommt zusätzlich das Gefahrgutrecht ins Spiel — dazu haben wir einen eigenen Beitrag zum Versand von Gefahrgut und Batterien auf Temu geschrieben.
In 8 Schritten zur sauberen Batterie-Compliance auf Temu
- Sortiment auf Batterien durchsuchen. Erfassen Sie jeden Artikel, der eine Batterie enthält, mitliefert oder als Zubehör benötigt. Denken Sie an Knopfzellen in Fernbedienungen und Grußkarten.
- Batteriekategorie je Artikel bestimmen. Ordnen Sie jeden Artikel einer der fünf Kategorien zu. Ein Sortiment mit Gerätebatterien und E-Bike-Akkus braucht zwei Registrierungen.
- Herstellereigenschaft klären. Prüfen Sie je Lieferant, ob Sie oder Ihr Vorlieferant die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Lassen Sie sich fremde Registrierungsnummern schriftlich bestätigen.
- Bei der stiftung ear registrieren. Beantragen Sie die Registrierung für jede benötigte Kategorie separat. Planen Sie Bearbeitungszeit ein — die Registrierung muss vor dem ersten Verkauf vorliegen.
- Rücknahmesystem und Herstellerverantwortung nachweisen. Schließen Sie sich einer akkreditierten Organisation für Herstellerverantwortung an und halten Sie den Nachweis bereit.
- ElektroG-Registrierung parallel prüfen. Bei Geräten mit eingebautem Akku brauchen Sie zusätzlich die WEEE-Registrierung. Beide Nummern getrennt dokumentieren.
- Nummern im Temu-Händlerkonto hinterlegen. Tragen Sie die Registrierungsnummern in den vorgesehenen Compliance-Feldern ein und prüfen Sie nach der Eingabe den Statuswert.
- Mengenmeldungen im Kalender verankern. Die in Verkehr gebrachten Mengen sind regelmäßig zu melden. Legen Sie feste Termine an, statt sich auf Erinnerungen zu verlassen.
Wenn Sie bei einem dieser Schritte unsicher sind, klären Sie ihn lieber vorab. Ein gesperrtes Sortiment kostet mehr Zeit als eine saubere Vorbereitung. AMZ+ Consulting unterstützt Händler dabei als Marktplatz-Agentur — ein Erstgespräch ist unverbindlich.
Prüfpflichten der Marktplätze und was Temu verlangt
Marktplatzbetreibern und Fulfillment-Dienstleistern sind ausdrücklich Prüfpflichten auferlegt. Sie dürfen Anbieter, die nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind, nicht zum Verkauf zulassen.
Das ist keine freiwillige Kulanz der Plattformen, sondern gesetzliche Vorgabe. Eine Verletzung dieser Prüfpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Für Sie als Händler bedeutet das: Die Plattform hat ein starkes Eigeninteresse, streng zu prüfen. Reklamationen mit dem Argument "das war schon immer so" führen nicht weiter.
Temu selbst hat seine Compliance-Investitionen deutlich ausgeweitet — nach eigenen Angaben rund 100 Millionen US-Dollar im Jahr 2025 mit geplanter Verdopplung für 2026 (Stand: August 2026, Quelle: Temu Unternehmensangaben, zusammengefasst bei onlinemarktplatz.de). Die praktische Folge ist mehr automatisierte Prüfung, nicht weniger.
Rechnen Sie deshalb mit:
- Abfrage der ear-Registrierungsnummer bei Kategorien mit Batteriebezug
- Automatisierten Abgleichen gegen öffentliche Registerdaten
- Deaktivierung betroffener Angebote bei fehlendem oder ungültigem Nachweis
- Nachforderungen bei Sortimentserweiterungen in neue Kategorien
Welche Compliance-Anforderungen Temu insgesamt stellt, fasst unser Beitrag zur EU-Compliance auf Temu zusammen. Und wie sich das Thema in die übrigen EPR-Registrierungen einordnet, zeigt der Beitrag zu den EPR-Registrierungen in der EU.
Rechenbeispiel: Was eine fehlende Registrierung kostet
Das folgende Szenario ist ein hypothetisches Rechenbeispiel und beschreibt keinen realen Fall.
Angenommen, ein Händler verkauft auf Temu ein Sortiment aus 45 Artikeln, davon 18 mit eingebautem Akku. Er ist für Gerätebatterien registriert, hat aber die Registrierung nach dem ElektroG nie beantragt, weil er "nur Zubehör" verkauft.
Bei einem Compliance-Abgleich fällt die Lücke auf. Die 18 Angebote werden deaktiviert.
Direkter Umsatzausfall: Die betroffenen Artikel machen 62 Prozent des Umsatzes aus. Bei einem Monatsumsatz von 24.000 Euro entspricht das rund 14.880 Euro. Bis Registrierung, Nachweise und Reaktivierung durch sind, vergehen realistisch vier bis sechs Wochen.
Rohertragsverlust bei 22 Prozent Marge: Rund 3.270 Euro pro Monat, also etwa 3.300 bis 4.900 Euro über den Reaktivierungszeitraum.
Indirekter Schaden: Deaktivierte Angebote verlieren Verkaufshistorie und Sichtbarkeit. Nach der Reaktivierung dauert es Wochen, bis das alte Niveau wieder erreicht ist.
Ordnungswidrigkeitsrisiko: Das Inverkehrbringen ohne erforderliche Registrierung ist bußgeldbewehrt. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab; der gesetzliche Rahmen reicht bis 100.000 Euro.
Dem gegenüber stehen die Kosten einer ordnungsgemäßen Registrierung: Gebühren der stiftung ear, Beitrag zum Rücknahmesystem und der interne Aufwand für Antrag und Mengenmeldungen. Diese Beträge liegen bei einem Sortiment dieser Größe in einer völlig anderen Größenordnung als der beschriebene Ausfall.
💡 Merksatz aus der Praxis: Registrierungskosten sind planbar, Deaktivierungen nicht.
Was Sie jetzt tun können
✅ Heute: Prüfen Sie im ear-Portal, welche Registrierungen auf Ihr Unternehmen aktuell aktiv sind und für welche Kategorien.
✅ Diese Woche: Erstellen Sie eine Liste aller Artikel mit Batterie oder Akku und ordnen Sie jedem die zutreffende Batteriekategorie zu.
✅ Diese Woche: Prüfen Sie bei Geräten mit eingebautem Akku, ob zusätzlich eine ElektroG-Registrierung vorliegt.
✅ In den nächsten 14 Tagen: Fordern Sie von allen Lieferanten, die für Sie registriert sein sollen, die Registrierungsnummer schriftlich an und gleichen Sie sie gegen das öffentliche Register ab.
✅ In den nächsten 14 Tagen: Kontrollieren Sie, ob alle Registrierungsnummern korrekt in Ihrem Temu-Händlerkonto hinterlegt sind.
✅ In den nächsten 30 Tagen: Prüfen Sie die Kennzeichnung Ihrer Produkte auf Mülltonnen-Symbol, chemische Symbole und Kapazitätsangabe.
✅ Laufend: Legen Sie feste Kalendertermine für Mengenmeldungen an und dokumentieren Sie jede Sortimentserweiterung mit Batteriebezug.
Wer mehrere Marktplätze bedient, muss diese Nachweise mehrfach pflegen — mit unterschiedlichen Feldern und Abfragezyklen je Plattform. Genau diese Wiederholarbeit nimmt unsere KI-Plattform MarketplAIce ab, indem sie Compliance-Angaben kanalübergreifend abgleicht und meldet, wo etwas fehlt, bevor eine Plattform Angebote deaktiviert.
Und wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Registrierungen den aktuellen BattDG-Anforderungen genügen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit AMZ+ Consulting, und wir gehen Ihr Sortiment gemeinsam durch.
FAQ
Muss ich mich als reiner Händler beim Batterierecht registrieren?
Das hängt davon ab, wer die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Importieren Sie aus einem Drittland oder führen Sie Ware aus einem anderen EU-Staat ein, gelten Sie als Hersteller und müssen sich registrieren. Kaufen Sie bei einem bereits registrierten deutschen Lieferanten, ist das in der Regel nicht nötig — lassen Sie sich die Registrierungsnummer aber bestätigen.
Was hat sich mit dem BattDG zum 7. Oktober 2025 geändert?
Das BattDG hat das bisherige Batteriegesetz abgelöst und passt das deutsche Recht an die EU-Batterieverordnung an. Wesentlich sind fünf statt drei Batteriekategorien mit jeweils eigener Registrierungspflicht sowie der Nachweis der Herstellerverantwortung über akkreditierte Organisationen in allen Kategorien.
Was war die Frist zum 15. Januar 2026?
Hersteller mussten bis zu diesem Datum nachweisen, dass sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen. Fehlten die Nachweise, wurde die Registrierung zum 16. Januar 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 widerrufen. Wer davon betroffen ist, muss die Registrierung neu beantragen, bevor er weiter verkaufen darf.
Brauche ich für ein Gerät mit fest verbautem Akku zwei Registrierungen?
Ja, in der Regel schon. Für das Gerät greift das Elektrogesetz, für den enthaltenen Akku das Batterierecht. Beide Registrierungen laufen über die stiftung ear, sind aber getrennte Vorgänge mit eigenen Nummern.
Welche Bußgelder drohen bei fehlender Registrierung?
Der gesetzliche Rahmen reicht bis zu 100.000 Euro. Betroffen sind sowohl Hersteller, die ohne Registrierung in Verkehr bringen, als auch Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister, die ihre Prüfpflicht verletzen. Zusätzlich drohen Vertriebsverbote.
Wie prüft Temu die Registrierung?
Temu fragt die Registrierungsnummern in den Compliance-Feldern des Händlerkontos ab und gleicht sie gegen öffentlich verfügbare Registerdaten ab. Fehlende oder ungültige Nachweise führen zur Deaktivierung der betroffenen Angebote, teils ohne längere Vorwarnung.
Ab wann gelten die Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung?
Die Sorgfaltspflichten zu Beschaffung, Verarbeitung und Handel der wichtigsten Batterierohstoffe gelten ab dem 18. August 2027. Sie richten sich an Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, mit Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und seit über 8 Jahren auf Amazon, Otto und Kaufland für Händler aktiv. Er hilft Händlern dabei, Compliance-Anforderungen so zu organisieren, dass sie den Verkauf absichern statt ihn auszubremsen.
Zuletzt aktualisiert: 21. August 2026
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