Incoterms 2026 für Amazon-Händler: DDP, FOB oder EXW?
Incoterms 2026 für Amazon-Händler erklärt: Welche Lieferbedingung bei FBA-Importen Kosten spart, wo DDP zur Steuerfalle wird und was seit Juli 2026 gilt.

Die kurze Antwort: Für Amazon-Händler, die aus Drittländern importieren, ist FOB oder FCA in Kombination mit einer eigenen Einfuhrabwicklung in der Regel die sauberste Wahl. DDP wirkt bequem, weil der Lieferant scheinbar alles übernimmt – produziert aber genau die Belegprobleme, die Ihnen bei einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug auf die Einfuhrumsatzsteuer kosten können. EXW ist nur dann sinnvoll, wenn Sie einen eigenen Spediteur im Ursprungsland haben, der die Exportabwicklung übernimmt. Wichtig zu verstehen: Es gelten weiterhin die Incoterms 2020 – eine Version "Incoterms 2026" existiert nicht. Die Internationale Handelskammer aktualisiert die Regeln etwa alle zehn Jahre, die nächste Fassung wird frühestens 2030 erwartet. Was sich 2026 dagegen sehr wohl geändert hat, ist der rechtliche Rahmen um die Incoterms herum: Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze in der EU entfallen.
Was Incoterms regeln – und was sie ausdrücklich nicht regeln
Incoterms sind standardisierte Kurzformeln der Internationalen Handelskammer (ICC), die drei Dinge zwischen Verkäufer und Käufer verteilen: den Kostenübergang (wer zahlt Transport, Versicherung, Zölle), den Gefahrenübergang (wer trägt das Risiko, wenn die Ware beschädigt wird oder verloren geht) und die Pflichtenverteilung bei Dokumenten, Export- und Importabwicklung.
Genauso wichtig ist, was Incoterms nicht regeln. Sie sagen nichts über den Eigentumsübergang an der Ware. Sie sagen nichts über Zahlungsbedingungen. Sie bestimmen nicht das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand. Und – das ist der Punkt, an dem die meisten Händler stolpern – sie regeln nicht, wer steuerlich als Einführer gilt. Eine DDP-Klausel im Kaufvertrag verpflichtet Ihren Lieferanten gegenüber Ihnen, die Einfuhr zu erledigen. Sie sagt der Zollverwaltung aber nicht, wer Anmelder ist. Diese Trennung ist die Ursache fast aller Probleme, die wir bei Mandanten im Importbereich sehen.
Ein zweiter Punkt aus der Praxis: Eine Incoterm-Klausel ist nur wirksam, wenn sie vollständig vereinbart ist. "DDP" allein reicht nicht. Korrekt ist die Nennung von Klausel, benanntem Ort und Regelwerk, also zum Beispiel "FOB Ningbo, Incoterms® 2020". Ohne benannten Ort ist unklar, wo Kosten und Gefahr übergehen – und genau darüber wird gestritten, wenn ein Container beschädigt ankommt.
Die elf Klauseln teilen sich in zwei Gruppen: Sieben Klauseln gelten für jede Transportart (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP), vier ausschließlich für See- und Binnenschiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF).
Die vier Gruppen im Überblick – und was davon für Sie relevant ist
Sortiert man die Klauseln nach Anfangsbuchstaben, ergibt sich eine klare Logik: Von E über F und C bis D nehmen die Pflichten des Verkäufers zu, die des Käufers ab.
Gruppe E – EXW (Ex Works): Der Verkäufer stellt die Ware nur am eigenen Werk bereit. Alles Weitere, inklusive Exportverzollung im Ursprungsland, liegt bei Ihnen. Für Importe aus China praktisch nur sinnvoll, wenn Sie einen erfahrenen Spediteur vor Ort haben. Für den Versand an Endkunden ist EXW komplett ungeeignet.
Gruppe F – FCA, FAS, FOB: Der Verkäufer liefert bis zu einem benannten Punkt im Ursprungsland und übernimmt die Exportverzollung. Bei FOB geht die Gefahr über, sobald die Ware an Bord des Schiffs ist. FCA ist das flexiblere Pendant für Container, Luftfracht und Kombiverkehre – und in der Praxis oft die bessere Wahl als FOB, weil FOB streng genommen für lose Seefracht konzipiert wurde.
Gruppe C – CPT, CIP, CFR, CIF: Der Verkäufer bezahlt den Haupttransport bis zum Bestimmungsort, die Gefahr geht aber bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf Sie über. Kosten- und Gefahrenübergang fallen also auseinander. Das ist der klassische Stolperstein: Bei CIF Hamburg zahlt der Lieferant die Fracht bis Hamburg – wenn der Container aber im Südchinesischen Meer über Bord geht, ist das Ihr Schaden.
Gruppe D – DAP, DPU, DDP: Der Verkäufer liefert bis zum Bestimmungsort. Bei DAP tragen Sie die Einfuhrabgaben, bei DDP der Verkäufer. DPU ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer auch entladen muss.
Für den typischen DACH-Händler mit FBA-Nachschub aus Asien sind realistisch nur drei Varianten im Spiel: FCA/FOB mit eigener Spedition, DAP mit eigener Einfuhrabwicklung oder DDP über den Lieferanten. Wie sich diese Optionen auf Ihre echte Marge auswirken, sehen Sie erst, wenn Sie sie in eine saubere Stückkosten- und Vollkostenrechnung einrechnen.
Warum DDP bei Amazon FBA riskanter ist, als es klingt
DDP ist die beliebteste Klausel unter Amazon-Händlern, weil sie einen Preis pro Stück "frei Amazon-Lager" verspricht. Genau hier liegt aber das Problem – und zwar an drei Stellen gleichzeitig.
Erstens: Amazon ist nicht Ihr Importeur. Amazon tritt bei FBA-Sendungen ausdrücklich nicht als Importer of Record auf und übernimmt keine Einfuhrabgaben für Verkäufer. Sendungen, bei denen die Zollschuld bei Amazon landen würde, werden abgelehnt. Wenn Ihr Lieferant "DDP bis Amazon FC" verspricht, muss die Einfuhr also über jemand anderen laufen – in der Praxis über den Spediteur oder über Sie.
Zweitens: Sie werden zum Anmelder, ohne es zu merken. Ein Nicht-EU-Verkäufer kann in der EU nicht ohne Weiteres selbst anmelden. In vielen DDP-Konstellationen trägt der Spediteur deshalb den europäischen Händler als Anmelder oder direkten Vertreter in die Zollanmeldung ein. Rechtlich haften dann Sie – für einen Vorgang, den Sie nie gesehen haben und dessen Zollwert Sie nicht geprüft haben. Wenn der Lieferant zur Kostensenkung einen zu niedrigen Warenwert deklariert, ist das Ihr Problem, nicht seins.
Drittens: Der Vorsteuerabzug fällt aus. Um die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer zu ziehen, brauchen Sie die Einfuhrbelege – die Zollanmeldung und den Nachweis über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer. Bei DDP über den Lieferanten bekommen Sie diese Dokumente häufig nie. In der Buchhaltung steht dann ein Wareneingang aus einem Drittland ohne jeden Einfuhrbeleg. Bei einer Betriebsprüfung führt das zu Nachforderungen, weil weder der Vorsteuerabzug belegt ist noch die korrekte Zollwertermittlung nachvollzogen werden kann.
Wenn Sie DDP trotzdem nutzen wollen, lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass Sie die vollständige Zollanmeldung, den MRN-Nachweis und den Einfuhrabgabenbescheid für jede Sendung erhalten – vor Zahlung der Rechnung. Wer eine eigene EORI-Nummer und einen sauberen Zollanmeldungs-Prozess aufgesetzt hat, hat dieses Problem gar nicht erst.
Was sich 2026 im Importumfeld geändert hat
Die Incoterms selbst sind unverändert – der Rahmen drumherum nicht.
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze. Seit dem 1. Juli 2026 ist jede Sendung aus einem Drittland in die EU zollpflichtig, unabhängig vom Warenwert (Stand: August 2026, Quelle: Bundesfinanzministerium / Zoll online). Für Kleinsendungen bis 150 Euro Warenwert gibt es eine Übergangsregelung: Statt der reguläreren Zollsätze kann eine Pauschalabgabe von 3 Euro je Warenkategorie entrichtet werden. Diese Übergangslösung ist bis voraussichtlich Juli 2028 befristet, danach soll regulär nach Zolltarif verzollt werden.
Für Händler, die Musterlieferungen, Ersatzteile oder Kleinstchargen direkt aus Asien beziehen, ändert das die Kalkulation spürbar. Die Einfuhrumsatzsteuer war ohnehin nie an eine Wertgrenze gekoppelt – neu ist der Zoll auf jede Sendung.
ICS2 in voller Anwendung. Die Vorabanmeldung von Frachtdaten über das Import Control System 2 betrifft inzwischen alle Verkehrsträger. Fehlende oder unvollständige Daten führen zu Zurückweisungen am Eingangszollamt – und damit zu Verzögerungen, die bei knappen FBA-Beständen direkt auf den Umsatz durchschlagen. Details dazu haben wir in unserem Beitrag zu den ICS2-Einfuhrdaten aufgearbeitet.
Amazon-eigene Importlösungen. Über Amazon Global Logistics bietet Amazon selbst einen Transportweg von China in europäische Fulfillment-Center an. Auch hier gilt: Prüfen Sie genau, wer in der Zollanmeldung als Anmelder steht und ob Sie die Einfuhrbelege erhalten. Für den innereuropäischen Weiterweg ins Fulfillment-Center kann zusätzlich das Partnered Carrier Programm relevant sein.
Rechenbeispiel: FOB mit eigener Verzollung gegen DDP
Rechenbeispiel: Angenommen, Sie importieren 2.000 Einheiten eines Haushaltsartikels aus China. Alle Werte sind fiktiv und dienen nur der Veranschaulichung der Rechenlogik – Ihre realen Sätze hängen von der Zolltarifnummer und dem konkreten Frachtpreis ab.
Variante A – FOB Ningbo, eigene Abwicklung. Der Lieferant berechnet 4,00 Euro pro Stück ab Bord, also 8.000 Euro. Seefracht bis Hamburg inklusive Nebenkosten: 1.400 Euro. Versicherung: 60 Euro. Der Zollwert beträgt damit 8.000 + 1.400 + 60 = 9.460 Euro. Bei einem angenommenen Drittlandszollsatz von 4,7 Prozent fallen 444,62 Euro Zoll an. Die Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich auf Zollwert plus Zoll: (9.460 + 444,62) × 19 Prozent = 1.881,88 Euro. Diese 1.881,88 Euro ziehen Sie als Vorsteuer wieder – vorausgesetzt, Sie haben die Belege. Vorleistung bis zum deutschen Hafen ohne durchlaufende Einfuhrumsatzsteuer: 9.904,62 Euro, also 4,95 Euro pro Stück. Dazu kommen noch Zollabfertigung, Vorlauf zum Amazon-Lager und Ihre interne Bearbeitungszeit.
Variante B – DDP frei Amazon-Lager. Der Lieferant nennt 5,45 Euro pro Stück, also 10.900 Euro, alles inklusive. Auf den ersten Blick sind das 1,00 Euro Aufschlag pro Stück für null Aufwand. Die entscheidende Frage ist: Erhalten Sie den Einfuhrabgabenbescheid? Wenn nicht, können Sie die anteilig enthaltene Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer ziehen. Bei einer nicht abziehbaren Einfuhrumsatzsteuer in der Größenordnung des obigen Beispiels reden wir über rund 1.880 Euro, die dauerhaft in Ihren Kosten hängenbleiben – also etwa 0,94 Euro pro Stück zusätzlich. Aus dem scheinbaren Aufschlag von 1,00 Euro werden dann faktisch rund 1,94 Euro.
Genau deshalb lohnt sich die Frage nach den Belegen mehr als jede Preisverhandlung um zehn Cent.
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In 7 Schritten zur passenden Lieferbedingung
Diesen Ablauf nutzen wir bei AMZ+ Consulting, wenn ein Händler seine Importstruktur neu aufsetzt oder eine bestehende DDP-Konstellation ablösen will.
- EORI-Nummer prüfen oder beantragen. Ohne eigene EORI-Nummer können Sie in der EU nicht als Anmelder auftreten. Die Beantragung erfolgt kostenfrei beim Zoll und dauert in der Regel wenige Arbeitstage.
- Zolltarifnummer je Artikel verbindlich festlegen. Recherchieren Sie die Codenummer im Elektronischen Zolltarif und dokumentieren Sie sie je SKU. Bei unklaren Fällen ist eine verbindliche Zolltarifauskunft die sichere Variante.
- Landed Cost je Variante durchrechnen. Kalkulieren Sie EXW, FOB/FCA und DDP jeweils vollständig bis ins Amazon-Lager – inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Vorlauf, Zollabfertigungsgebühr und Ihrer eigenen Arbeitszeit.
- Belegfähigkeit als K.-o.-Kriterium prüfen. Streichen Sie jede Variante, bei der Sie Zollanmeldung und Einfuhrabgabenbescheid nicht sicher erhalten. Ein günstigerer Stückpreis ohne Vorsteuerabzug ist rechnerisch fast immer teurer.
- Klausel vollständig in den Vertrag schreiben. Immer mit Klausel, benanntem Ort und Regelwerk, zum Beispiel "FCA Shenzhen, Incoterms® 2020". Ergänzen Sie eine Klausel zur Herausgabe aller Zolldokumente.
- Spediteur und Vollmacht sauber regeln. Legen Sie schriftlich fest, ob der Spediteur als direkter oder indirekter Vertreter handelt, und lassen Sie sich jede Anmeldung vor Abgabe zur Freigabe vorlegen.
- Nach der ersten Sendung nachkontrollieren. Gleichen Sie den deklarierten Zollwert mit Ihrer Handelsrechnung ab, prüfen Sie die MRN und legen Sie alle Belege revisionssicher ab. Erst wenn diese Kontrolle einmal sauber durchgelaufen ist, ist der Prozess wirklich etabliert.
Wann eine Agentur bei Incoterms hilft – und wann nicht
Ehrlich gesagt: Wenn Sie zwei bis drei Container im Jahr aus einer einzigen Quelle importieren und Ihr Spediteur zuverlässig arbeitet, brauchen Sie dafür keine Agentur. Ein guter Steuerberater mit Zollerfahrung und eine saubere Ablage reichen völlig.
Sinnvoll wird externe Unterstützung an drei Punkten: wenn Sie mehrere Marktplätze und Lagerorte parallel bespielen und die Landed Cost je Kanal auseinanderläuft; wenn Sie von einer gewachsenen DDP-Struktur auf eigene Einfuhrabwicklung umstellen und dabei nicht in eine Lieferlücke laufen wollen; oder wenn eine Prüfung ansteht und die Belegkette der letzten Jahre unvollständig ist. In allen drei Fällen geht es nicht um Zollberatung im engeren Sinn – die gehört in die Hände eines Zollberaters oder Steuerberaters – sondern darum, die Beschaffungsseite mit der Marktplatzseite in Einklang zu bringen. Genau das ist Teil unserer Leistungen.
Für die laufende Auswertung nutzen wir unsere eigene KI-Plattform MarketplAIce: Sie zieht Einkaufspreise, Gebühren und Bestandsdaten je SKU zusammen, sodass eine veränderte Lieferbedingung sofort in der Deckungsbeitragsrechnung sichtbar wird – statt erst im Jahresabschluss.
Was Sie jetzt tun können
Nehmen Sie sich Ihre letzte Importsendung vor und beantworten Sie vier Fragen: Welche Incoterm-Klausel steht im Vertrag, vollständig mit Ort und Regelwerk? Wer steht in der Zollanmeldung als Anmelder? Liegt Ihnen der Einfuhrabgabenbescheid vor? Und stimmt der deklarierte Zollwert mit Ihrer Handelsrechnung überein?
Können Sie eine dieser Fragen nicht beantworten, haben Sie eine Lücke, die Sie schließen sollten, bevor die nächste Sendung losgeht. Legen Sie parallel eine einfache Übersicht an, in der Sie je Lieferant die vereinbarte Klausel, den benannten Ort und die zuständige Spedition festhalten. Diese eine Tabelle beantwortet im Ernstfall neunzig Prozent aller Prüferfragen.
Wenn Sie Ihre Importstruktur und die Marktplatz-Kalkulation zusammen anschauen lassen wollen, sprechen Sie mit uns.
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FAQ: Häufige Fragen zu Incoterms für Amazon-Händler
Gibt es überhaupt "Incoterms 2026"?
Nein. Aktuell gültig ist die Fassung Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer. Der Begriff "Incoterms 2026" bezeichnet in der Praxis lediglich die Anwendung der 2020er-Regeln im Jahr 2026. Eine neue Fassung wird frühestens zum Ende des Jahrzehnts erwartet.
Welche Incoterm nutzen die meisten Amazon-FBA-Händler?
In der Praxis dominieren DDP und FOB. DDP ist verbreitet, weil es einen einfachen Endpreis liefert, birgt aber die beschriebenen Belegrisiken. FOB beziehungsweise FCA ist die transparentere Variante, verlangt aber einen eigenen Spediteur und eine eigene Einfuhrabwicklung.
Kann Amazon als Importeur meiner Ware auftreten?
Nein. Amazon tritt bei FBA-Sendungen nicht als Importer of Record auf und übernimmt keine Einfuhrabgaben. Sendungen, bei denen die Zollschuld bei Amazon liegen würde, werden zurückgewiesen. Sie oder ein von Ihnen beauftragter Vertreter müssen die Einfuhr abwickeln.
Wie berechnet sich die Einfuhrumsatzsteuer genau?
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern. Der Zollwert setzt sich aus dem Transaktionswert der Ware, den Frachtkosten bis zur EU-Außengrenze und den Versicherungskosten zusammen. Auf diese Summe werden 19 Prozent erhoben, bei ermäßigt besteuerten Waren 7 Prozent.
Was bedeutet der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze konkret?
Seit dem 1. Juli 2026 ist jede Drittlandssendung zollpflichtig, unabhängig vom Wert. Für Sendungen bis 150 Euro Warenwert gilt übergangsweise eine Pauschalabgabe von 3 Euro je Warenkategorie. Diese Regelung ist bis voraussichtlich Juli 2028 befristet (Stand: August 2026, Quelle: Zoll online).
Was ist der Unterschied zwischen DAP und DDP?
Bei beiden liefert der Verkäufer bis zum benannten Bestimmungsort. Der Unterschied liegt allein bei den Einfuhrabgaben: Bei DAP tragen Sie als Käufer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bei DDP der Verkäufer. Für den Vorsteuerabzug ist DAP oft die praktikablere Variante, weil Sie die Einfuhr selbst anmelden und damit automatisch die Belege haben.
Muss ich die Incoterm auf jeder Rechnung angeben?
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, sinnvoll ist es trotzdem. Die Angabe auf Auftragsbestätigung, Handelsrechnung und Packliste verhindert Streit über Kosten- und Gefahrenübergang und erleichtert dem Spediteur die korrekte Zollwertermittlung. Achten Sie auf identische Angaben in allen Dokumenten.
Über den Autor
Jorginho Engelmeyer ist Geschäftsführer der AMZ+ Consulting GmbH und betreut seit über acht Jahren Marktplatz-Händler auf Amazon, Otto, Kaufland, eBay und Temu. Sein Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von Beschaffung, Kalkulation und Marktplatz-Performance – also genau dort, wo Lieferbedingungen über die tatsächliche Marge entscheiden. Mehr über das Team und unsere Arbeitsweise erfahren Sie über uns.
Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026
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